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Pausenzeiten, die einem Arbeitnehmer während der Arbeitszeit zustehen, sind gesetzlich geregelt. Der Arbeitgeber muss also bestimmte Pausenzeiten gewähren – wie hoch diese ausfallen hängt unter anderem von der Anzahl der Arbeitsstunden ab. Lesen Sie hier, was Sie alles zum Thema gesetzliche Pausenzeiten wissen müssen und welche Pausenzeiten Ihnen per Gesetz zustehen.

Übersicht:

  • Einleitung
  • Was sind Arbeitspausen?
  • Regelungen durch das Arbeitszeitgesetz
  • Wie lang sind die gesetzlichen Pausenzeiten?
  • Gesetzliche Pausenzeiten bei Teilzeit
  • Ruhezeiten
  • Raucherpausen
  • Was droht bei Gesetzesverstößen?

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Einleitung

Wie lange darf man arbeiten? Welche Regelungen gelten für arbeitsfreie Zeiten, zum Beispiel an Sonn- oder Feiertagen? Müssen bestimmte Pausenzeiten eingehalten werden? Diese und weitere Themen rund um die Arbeitszeit sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wichtig. Antworten auf Fragen rund um den zeitlichen Arbeitseinsatz findet man im Arbeitszeitgesetz (ArbZG). So eben auch die gesetzlich vorgeschriebenen Pausenzeiten.

Was sind Arbeitspausen?

Arbeitspausen sind im Voraus festgelegte Zeiten der Arbeitsunterbrechung. Während einer Arbeitspause muss ein Arbeitnehmer weder Arbeit leisten noch sich zur Arbeitsleistung bereit halten. Vielmehr kann er frei darüber entscheiden, wo und wie er diese Zeit verbringen will.

Arbeitspausen dienen der Erholung, der Einnahme von Mahlzeiten und der Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit während einer längeren Arbeitszeit.

Regelungen durch das Arbeitszeitgesetz

Arbeitspausen sind gesetzlich vorgeschrieben. Die Ruhepausen (gesetzliche Pausenzeiten) sind in § 4 Satz 1 ArbZG geregelt.

Zudem finden sind in 5 ArbZG Regelungen zu so genannten Ruhezeiten (siehe Punkt „Ruhezeiten“).

Wie lang sind die gesetzlichen Pausenzeiten?

Grundsätzlich gilt: Bei einer Arbeitszeit von bis zu sechs Stunden sind keine gesetzlichen Pausenzeiten vorgeschrieben. Wer länger als sechs Stunden am Tag arbeitet, dem steht eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu.

Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden muss die Ruhepause mindestens 45 Minuten betragen.

Die Ruhepausen können dabei in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden nacheinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

Gesetzliche Pausenzeiten bei Teilzeit

Ob man als Teilzeitkraft ebenfalls gesetzliche Pausenzeiten einhalten muss, hängt maßgeblich davon ab, wie viele Stunden am Tag man arbeitet.

Denn auch bei Teilzeitverträgen gilt: Nach § 4 Arbeitszeitgesetz müssen Arbeitgeber allen Mitarbeitern, die mehr als 6 Stunden am Stück arbeiten, eine Pause von mindestens 30 Minuten gewähren. Der Arbeitgeber ist außerdem verpflichtet, die Pausen vorher festzulegen. Der Arbeitnehmer kann auf seine Pausen ebenfalls nicht verzichten.

Das heißt im Klartext: Wer als Teilzeitkraft kürzer als sechs Stunden am Stück arbeitet, muss / darf keine Pause machen. Alles, was über die sechs Stunden hinausgeht, unterliegt dem Arbeitszeitgesetz und muss entsprechend berücksichtigt werden.

Ruhezeiten

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Pausenzeiten müssen Arbeitnehmer des Weiteren nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden bis zur Wiederaufnahme der Arbeit haben.

Ausnahmen:

In Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung kann die Dauer der Ruhezeit auf zehn Stunden verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.

Raucherpausen

Die so genannten Raucherpausen sind ein großes und oft heikles Thema. Fakt ist: Über die gesetzlichen Pausenzeiten hinaus haben Sie keinen zusätzlichen gesetzlichen Anspruch auf Pausen. Insbesondere bei Raucherpausen kommt es immer wieder zu Problemen, wenn Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz verlassen, um zu rauchen. Das muss Ihr Arbeitgeber weder dulden noch bezahlen. Er kann mit einer Abmahnung reagieren. Am besten, man spricht vorher mit dem Arbeitgeber ab, wie er zu Raucherpausen steht und welche Regelung sich da finden lässt.

Was droht bei Gesetzesverstößen?

Verstoßen Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Nach dem Katalog des § 22 ArbZG werden Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro pro Verstoß geahndet.

Begeht der Arbeitgeber Verstöße gegen materielle Regelungen des Gesetzes (und nicht nur gegen Aushang- und Informationspflichten) vorsätzlich und wird dadurch Gesundheit oder Arbeitskraft eines Arbeitnehmers gefährdet oder wiederholt der Arbeitgeber den Verstoß beharrlich, so begeht er eine Straftat des Nebenstrafrechts, sie ist mit einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bewehrt (vgl. § 23 ArbZG).

Wichtig: Nur Arbeitgeber (Unternehmer) oder die verantwortliche Person nach § 9 OWiG, § 14 StGB können für einen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz zur Verantwortung gezogen werden. Arbeitnehmer gelten hier nicht als Täter.

Bildquelle: © iko – Fotolia.com

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