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Auf Hartz-IV-Empfänger kommen hohe Kosten zu, wenn sie weiterhin über ein digitales Antennensignal Fernsehen empfangen möchten. Denn Ende März wird DVB-T durch DVB-T2 ausgetauscht und die Kosten werden nach aktuellem Urteil nicht vom Jobcenter übernommen.

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Urteil: Kosten werden nicht übernommen

Am 29. März wird ein neues Standard für digitales Antennenfernsehen eingeführt: DVB-T2. Damit werden alle alten Empfangsgeräte, die DVB-T unterstützen, unbrauchbar und müssen ausgetauscht werden. Das Sozialgericht Berlin entschied nun, dass diese Kosten nicht vom Jobcenter übernommen, sondern vom Leistungsempfänger selber gezahlt werden müssen.

Kein Anspruch auf Fernsehen

Das Sozialgericht Berlin begründete die Entscheidung damit, dass Receiver oder generell Fernsehgeräte Unterhaltungs- und Informationsbedürfnisse befriedigen, aber keine grundlegenden Bedürfnisse wie Schlafen oder Essen.

Und da es sich nicht um ein Grundbedürfnis handelt, könne auch nicht das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum gefährdet sein. Weiterhin sei ein Receiver oder Fernsehgerät nicht Teil der Erstausstattung der Wohnung im Sinne eines Haushaltsgerätes.

Sozialhilfeempfängerin hatte geklagt

Das Verfahren vor dem Sozialgericht Berlin hatte eine 43-jährige Sozialhilfeempfängerin angestoßen, die aufgrund einer Schwerbehinderung eine volle Erwerbsminderungsrente erhielt und zudem aufstockende Sozialhilfeleistungen. Die Kosten für die Umstellung auf DVB-T2 wollte die Frau vom Sozialamt übernommen haben, das lehnte den Antrag jedoch ab.

Vor Gericht argumentierte die Klägerin, dass die Anschaffung der neuen Geräte durch die Erstausstattung einer Wohnung abgedeckt sein müsste. Darüber hinaus müsste das Sozialamt ein gewisses Maß für die Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben ermöglichen. Andernfalls würden die Grundrechte auf ein menschenwürdiges Existenzminimum gefährdet.

Nicht nur, dass Fernsehen nach aktueller Rechtsprechung nicht als Grundrecht gilt. Im Fall der Berliner Klägerin kommt hinzu, dass sie als Schwerbehinderte einen Mehrbedarf von 69,53 Euro erhalte, mit dem sie die Kosten problemlos decken könnte.

Was kostet die Umstellung auf DVB-T2?

Um nach der Umstellung über ein digitales Antennensignal Fernsehen zu können, benötigen betroffene Haushalte einen neuen Receiver, die das neue Standard DVB-T2 unterstützt. Diese kosten zwischen 40 und 100 Euro in Abhängigkeit zum Funktionsumfang. Verbraucher können die passenden Geräte am grünen DVB-T2 HD-Logo erkennen.

Die öffentlich-rechtlichen Programme wie ARD und ZDF können ohne Weiteres empfangen werden. Private TV-Programme sind allerdings nur noch gegen Gebühr empfangbar, sodass monatlich 5,75 Euro zu zahlen sind.

Neben der einmaligen Anschaffung des Receivers würden also jährlich 69 Euro fällig. Theoretisch ist auch die Anschaffung eines neuen Fernsehers möglich, der die erforderliche Technik bereits beinhaltet. Für Hartz-IV-Empfänger wäre dieser Kauf aber deutlich teurer.

Warum wird umgestellt?

Der neue DVB-T2-Standard unterstützt schnellere Übertragungsfrequenzen im digitalen Antennenfernsehen. Durch das neue Kompressionsverfahren ist es gleichzeitig möglich, mehr Programme als bisher anzubieten. Die Umstellung ist eine Anpassung an die weit verbreiteten Flachbildschirm-Fernseher und die hochauflösenden Inhalte (HD). Mit dem neuen DVB-T2 wird es auch für Zuschauer mit digitalem Antennensignal möglich, HD-Programme zu empfangen.

Bildquelle: © Alextype – Fotolia.com

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