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	<title>Sozialhilfe &#8211; Heimarbeit.de √</title>
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	<description>Heimarbeit.de - Das Portal für Heimarbeit</description>
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	<title>Sozialhilfe &#8211; Heimarbeit.de √</title>
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		<title>Neue Gesetze: Das ändert sich 2018!</title>
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				<pubDate>Tue, 02 Jan 2018 15:17:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heimarbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Änderungen]]></category>
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				<description><![CDATA[Ab dem 01. Januar 2018 ändert sich in Deutschland die Gesetzeslage. Wir haben für Sie die wichtigsten Änderungen in einem Überblick zusammengefasst: Mutterschutz für Schülerinnen/Studentinnen ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Ab dem 01. Januar 2018 ändert sich in Deutschland die Gesetzeslage. Wir haben für Sie die wichtigsten Änderungen in einem Überblick zusammengefasst:</strong></p> <p class="p1"><span class="s1"></span></p> <h2>Mutterschutz für Schülerinnen/Studentinnen</h2> <p>Mit Beginn des Jahres 2018 ist es nun auch Schülerinnen und Studentinnen erlaubt, <a href="http://www.heimarbeit.de/mutterschutz-alle-fakten-im-ueberblick/">Mutterschutz</a> in Anspruch zu nehmen und einen entsprechenden Antrag zu stellen. Auch hier gelten die bestehenden Rahmenbedingungen: Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes haben Mütter eine rechtlich geregelte Pause einzulegen.</p> <h2>Hartz-IV wird erhöht</h2> <p>Von aktuell 409 auf 416 Euro wird der Hartz-IV-Regelsatz erhöht. Diese Änderung gilt für Alleinstehende. Der Satz für Paare steigt von 368 auf 374 Euro. Kinder (0-6 Jahre) erhalten künftig 240, statt wie zuvor 237 Euro, während 6-14-Jährigen 296 Euro (291 Euro) gezahlt wird. 14-18-Jährige erhalten ab dem 1. Januar 216 und Erwachsene im Alter von 18 bis 25 Jahren einen Satz von 332 Euro.</p> <h2>Neuer Grundfreibetrag</h2> <p>Auch im Bereich Steuern ändert sich etwas. So erhöht sich der Grundfreibetrag von bisher 8820 auf 9000 Euro für Alleinstehende. Bei verheirateten Paaren gar auf 18.000 Euro. Dies ist mit Blick auf die einzureichende <a href="http://www.heimarbeit.de/steuererklaerung-wie-kann-ich-im-studium-steuern-sparen/">Steuererklärung</a> eine gewichtige Erhöhung.</p> <h2>Änderung in der Rentenversicherung</h2> <p>Gesetzlich rentenversicherte Arbeitnehmer zahlen künftig statt eines bisherigen Satzes von 18,7 nun noch 18,6 Prozent ein. Keine bedeutsame, aber dennoch eine erwähnenswerte Änderung.</p> <h2>Arbeitslosengeld an Supermarktkassen</h2> <p>Standen bisher für absolute Notfälle akuter Geldnot entsprechende Automaten in Arbeitsagenturen und Jobcentern zur Verfügung, so ist es Beziehern von <a href="http://www.heimarbeit.de/arbeitslosengeld-so-viel-steht-ihnen-zu/">Arbeitslosengeld</a> künftig möglich, sich einen Vorschuss der Leistungen an den Kassen der Supermärkte Penny, Real und <a href="http://www.heimarbeit.de/rewe-gehalt-nebenjob-karriere-ausbildung/">Rewe</a> sowie der Drogerieketten Rossmann und <a href="http://www.heimarbeit.de/dm-gehalt-nebenjob-karriere-ausbildung/">dm</a> auszahlen zu lassen.</p> <h2>Kindergeld und -steuerfreibeträge</h2> <p>Zum neuen Jahr wurde eine Erhöhung des Kinderfreibetrages bezüglich der Steuerabgaben beschlossen. So liegt dieser nun bei 7428 Euro. Dies bedeutet eine Steigerung von 72 Euro. Auch das <a href="http://www.heimarbeit.de/kindergeldantrag-das-muessen-sie-wissen/">Kindergeld</a> wurde angehoben &#8211; um zwei Euro. Monatlich wird für die ersten beiden Kinder nun entsprechend 194 Euro gezahlt. Beim dritten sind es gar 200 Euro pro Monat.</p> <h2>Mindestlohnerhöhung</h2> <p>Für Pflegekräfte im Westen der Republik sowie in der Hauptstadt Berlin wird ab dem 01. Januar ein <a href="http://www.heimarbeit.de/mindestlohn-mindestlohnrechner-alle-infos/">Mindestlohn</a> von 10,55, statt der bisherigen 10,20 Euro/Stunde gezahlt. Die neuen Bundesländer erhalten in diesem beruflichen Bereich eine Erhöhung von 9, 50 auf 10,05 Euro. Eine deutschlandweite Steigerung wurde im Elektrohandwerk-Bereich festgelegt. Der stündliche Lohn beträgt dort nun mindestens 10,95 Euro.</p> <p>Bildquelle: © Thaut Images &#8211; Fotolia.com</p> <p>&nbsp;</p> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>Insolvenz: Das müssen Sie wissen!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/insolvenz-das-muessen-sie-wissen/</link>
				<pubDate>Sat, 14 Nov 2015 14:27:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitslos]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz 4]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialhilfe]]></category>

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				<description><![CDATA[Die Schulden wachsen einem über den Kopf und finanziell geht gar nichts mehr. Sie sind zahlungsunfähig. Jetzt führt der Weg in die Insolvenz. Das bedeutet ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000;"><strong>Die Schulden wachsen einem über den Kopf und finanziell geht gar nichts mehr. Sie sind zahlungsunfähig. Jetzt führt der Weg in die Insolvenz. Das bedeutet für viele das „Aus“– doch wer sich mit dem Thema beschäftigt, wird sehen, dass es auch eine Chance auf einen Neuanfang bedeutet. Nicht die Überschuldung ist die Grundlage einer Insolvenz, sondern die drohende und die tatsächliche Zahlungsunfähigkeit. Was es damit auf sich hat, und weitere wichtige Informationen zu dem Thema Insolvenz erfahren hier in diesem Artikel.</strong></span></p> <p><span style="color: #000000;"><strong><strong><span style="color: #000000;"><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/12.0.0-1/72x72/2705.png" alt="✅" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> <a href="https://www.heimarbeit.de/hartz-iv-das-muessen-hartz-4-empfaenger-wissen/" target="_blank" rel="dofollow">In diesem Artikel werden alle Fragen zu Hartz 4 beantwortet</a></span></strong></strong></span></p> <h2>Übersicht</h2> <ul> <li>Was genau versteht man unter Insolvenz?</li> <li>Wann eine Zahlungsunfähigkeit vorliegt</li> <li>Das <a href="http://www.heimarbeit.de/insolvenzverfahren-das-muessen-sie-wissen-2/">Insolvenzverfahren</a></li> <li>Der Vorgang eines Insolvenzverfahrens</li> <li>Unterschiedliche Verfahren einer Insolvenz</li> <li>Sanieren oder nicht?</li> <li>Die Verbraucherinsolvenz</li> <li>Wer kann eine <a href="http://www.heimarbeit.de/privatinsolvenz-das-muessen-sie-wissen/">Privatinsolvenz</a> beantragen?</li> <li>Der Ablauf einer Privatinsolvenz</li> <li>Die Wohlverhaltensphase</li> </ul> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                         <h2>Was genau versteht man unter Insolvenz?</h2> <p>Von einer Insolvenz ist in einem Unternehmen die Rede, wenn die tatsächliche oder die drohenden Zahlungsunfähigkeit besteht. In diesem Fall wird ein <a href="http://www.heimarbeit.de/insolvenzantrag-das-muessen-sie-wissen/">Insolvenzantrag</a> gestellt und ein genauer Ablauf tritt in Kraft, der in der Insolvenzverordnung vom 01.01.1999 festgeschrieben ist. Der Schuldner soll in dem Verfahren von seiner Restschuld befreit werden.</p> <p>Bei juristischen Personen, wie beispielsweise einer GmbH spricht man von Regelinsolvenz und es gibt je nach Gesellschaftsform auch Unterschiede in der Abwicklung. Die Zahlungsunfähigkeit bei natürlichen Personen heißt Verbraucherinsolvenz. Sie ist oftmals unter dem Begriff Privatinsolvenz bekannt.</p> <h2>Wann eine Zahlungsunfähigkeit vorliegt</h2> <p>Die tatsächliche und die drohende Zahlungsunfähigkeit sind die Grundlage für einen Insolventantrag. Bei der drohenden Zahlungsunfähigkeit kann ausschließlich der Schuldner den Antrag auf Insolvenz stellen.</p> <p>Hier muss dann die Unternehmensführung darstellen, dass die Verbindlichkeiten zukünftig nicht mehr bedient werden können. Der Zeitraum, der für die drohende Zahlungsunfähigkeit gemeint ist, ist im Allgemeinen zwölf Monate. Die tatsächliche Zahlungsunfähigkeit liegt dem Gesetz nach vor, wenn weniger als 90 Prozent der Verbindlichkeiten vom Unternehmer beglichen werden können.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Das Insolvenzverfahren</h2> <p>Die drohende oder die tatsächliche Zahlungsunfähigkeit sind der Beginn des Insolvenzverfahrens, das die Unternehmensleitung mit einem Insolvenzantrag einleiten muss. Der Antrag muss innerhalb von drei Wochen beim Amtsgericht gestellt werden, da anderenfalls eine Geldstrafe wegen Insolvenzverschleppung droht. Bei einer GmbH beispielsweise, dürfen nur die Geschäftsführer und die Lipuidatoren diesen Antrag stellen.</p> <p>Im Fall einer <a href="http://www.heimarbeit.de/personengesellschaft-das-muessen-sie-wissen/">Personengesellschaft</a> obliegt dies dem Komplementär. Bei einer tatsächlichen Zahlungsunfähigkeit kann natürlich auch der Gläubiger einen derartigen Antrag stellen. Bei Einzelunternehmen sieht es anders aus. Hier muss keine Insolvenz beantragt werden. Nach Geschäftseinstellung wird das Gewerbe abgemeldet und die Verbraucherinsolvenz beantragt, wenn keine <a href="http://www.heimarbeit.de/ug-das-sollten-sie-wissen/">Selbstständigkeit</a> mehr vorliegt.</p> <h2>Der Vorgang eines Insolvenzverfahrens</h2> <p>Ist die Insolvenz erst einmal beim Amtsgericht eingegangen, dann beginnt ein genauer Vorgang. Die Insolvenzfähigkeit des Schuldners wird festgestellt, eine Anhörung anberaumt und dann wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Bestimmend ist auch die Insolvenzmasse. Das bedeutet das Vermögen, das im Besitz des Schuldners ist, sollte eine bestimmte Summe haben, damit das Verfahren eröffnet und nicht wegen mangelnder Masse abgelehnt wird.</p> <h2>Sanieren oder nicht?</h2> <p>Bei einer Insolvenz tritt der Insolvenzverwalter auf und nimmt anstelle des Geschäftführers die Firmenführung in die Hand. Er kann ersehen, ob es sich lohnt, das Unternehmen zu sanieren oder nicht. Sollte sich eine Sanierung abzeichnen, versucht der Insolvenzverwalter mit einem Insolvenzplan das Unternehmen zu retten. Es müssen Einigungen getroffen werden und der Plan ist verbindlich vom Schuldner zu erfüllen. In diesem Fall kann dann die Insolvenz abgewendet werden.</p> <h2>Die Verbraucherinsolvenz</h2> <p>Die Verbraucherinsolvenz ist die Zahlungsunfähigkeit von natürlichen Personen und ist auch unter dem Begriff Privatinsolvenz bekannt. Die Privatinsolvenz ist ein langer Weg, der aber am Ende mit der Restschuldbefreiung den Schuldner entschuldet und die Aussicht auf einen Neuanfang gewährt. Das Verbraucher-Insolvenzverfahren ist ein langwieriger Prozess, bei dem der Schuldner viele Auflagen und Einschränkungen in Kauf nehmen muss.</p> <h2>Wer kann eine Privatinsolvenz beantragen?</h2> <p>Als Voraussetzung für eine Privatinsolvenz gilt, dass der Antragsteller, die natürliche Person, keine selbständige Tätigkeit ausübt oder auch ausgeübt hat. Außerdem ist es die Insolvenz, die auch Selbstständige unter bestimmten Voraussetzungen beantragen. Die Zahl der Gläubiger darf in diesem Fall zwanzig Gläubiger nicht übersteigen und es dürfen keine Verbindlichkeiten mit ehemaligen Arbeitnehmern ausstehen.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Die Vorbereitung einer Privatinsolvenz</h2> <p>Der Privatinsolvenz geht eine Beratung bei einer <a href="http://www.heimarbeit.de/schuldnerberatung-darauf-muessen-sie-achten/">Schuldnerberatung</a> oder auch einem Rechtsanwalt voraus. Als nächstes bittet der Schuldner die Gläubiger, um eine aktuelle Forderungsaufstellung.</p> <p>Gemeinsam mit der beratenden Stelle wird nun ein Schuldenbereinigungsplan unter Berücksichtung der Forderungsaufstellungen erarbeitet. Greift der Plan, ist eine außergerichtliche Einigung, gegeben. Lehnt auch nur ein Gläubiger den Plan ab, wird das Insolvenzverfahren eingeleitet. Nun beginnt das gerichtliche Verfahren.</p> <p><span style="color: #ff6600;"><strong> Bei der Insolvenz müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:</strong></span></p> <ul> <li>Die Bescheinigung, dass der außergerichtliche Einigungsversuch gescheitert ist</li> <li>Der Schuldenbereinigungsplan</li> <li>Beantragung der Erteilung der Restschuldbefreiung</li> <li>Die Forderungsaufstellung, Vermögensverzeichnis und Gläubigerverzeichnis</li> </ul> <h2>Der Ablauf einer Privatinsolvenz</h2> <p>Ein eingesetzter Treuhänder begleitet die Insolvenz. Nachdem das vorhandene, pfändbare Vermögen verwertet wurde, legt der Treuhänder die Insolvenztabelle an, in der die Forderungshöhe mit dem Grund der Forderung und auch die Gläubiger ersichtlich sind. Er verwaltet das Vermögen des Schuldners während der Zeit der Insolvenz.</p> <p>Die Restschuldbefreiung wird dann im Schlusstermin der Insolvenz ausgesprochen, wenn die Angaben des Gläubigers seiner wirtschaftlichen Lage entsprechen und er nicht wegen einer Straftat, die Restschuldbefreiung entsagt bekommt.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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                                                   title="Geld verdienen online: Das sind die Top 27">Geld verdienen online: Das sind die Top 27</a>
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             <h2>Die Wohlverhaltensphase</h2> <p>Ist die Restschuldbefreiung in der Insolvenz ausgesprochen, dauert es sechs Jahre, bis der Schuldner schuldenfrei ist. Das ist die sogenannte Wohlverhaltensphase. In dieser Zeit wird das gesamte pfändbare Arbeitseinkommen an den Treuhänder abgetreten, der dann dafür Sorge trägt, es unter den Gläubigern aufzuteilen.</p> <p><span style="color: #ff6600;"><strong> Der Schuldner hat viele Einschränkungen während dieser Zeit. Er muss folgende Dinge beachten:</strong></span></p> <ul> <li>Wohnortwechsel sind dem Treuhänder anzuzeigen</li> <li>Arbeitswechsel sind dem Treuhänder anzuzeigen</li> <li>Der Schuldner muss sich um ein angemessenes Einkommen bemühen</li> <li>50% vom Erbe sind an den Treuhänder abzugeben</li> <li>Eine jährliche Angabe über die Vermögenssituation muss dem Treuhänder vorgelegt werden.</li> </ul> <p>Bildquelle: © olly &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
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		<title>Mutterschaftsgeld-Rechner: Rechner + Alle Infos</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/mutterschaftsgeld-rechner-rechner-alle-infos/</link>
				<pubDate>Wed, 23 Sep 2015 09:07:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Familie]]></category>
		<category><![CDATA[Rechner]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialhilfe]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/mutterschaftsgeld-rechner-rechner-alle-infos/</guid>
				<description><![CDATA[Übersicht Die Voraussetzungen für den Erhalt des Mutterschaftsgeldes Der Umfang der Leistungspflicht im Rahmen des Mutterschaftsgeldes Das reduzierte Mutterschaftsgeld Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld Die Berechnung ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<h2>Übersicht</h2> <ul> <li>Die Voraussetzungen für den Erhalt des Mutterschaftsgeldes</li> <li>Der Umfang der Leistungspflicht im Rahmen des Mutterschaftsgeldes</li> <li>Das reduzierte Mutterschaftsgeld</li> <li>Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld</li> <li>Die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld</li> </ul> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2> <p style="text-align: center;"><strong><span style="color: #ff6600;">Empfohlen von Verbraucherschutz.de</span></strong>:</p> <p style="text-align: center;"><a href="https://www.heimarbeit.de/heimarbeit/heimarbeit-geld-verdienen/" rel="dofollow">Jetzt kostenfrei anmelden und von Zuhause aus Geld verdienen</a></p> <h2>Mutterschaftsgeld-Rechner</h2> <p><!-- Begin Mutterschaftsgeld-Rechner von www.smart-rechner.de --></p> <div id="s_r_de_mutterschaftsgeld">    <script type="text/javascript">       s_r_de_mutterschaftsgeld_premium = true;       s_r_de_mutterschaftsgeld_theme = "standard";       s_r_de_mutterschaftsgeld_responsive = true;       s_r_de_mutterschaftsgeld_slidedown = false;       s_r_de_mutterschaftsgeld_openresult = false;       s_r_de_mutterschaftsgeld_whitelabel = false;       s_r_de_mutterschaftsgeld_adlink = "";       s_r_de_mutterschaftsgeld_adtext = "";       s_r_de_mutterschaftsgeld_adtarget = "_blank";       s_r_de_mutterschaftsgeld_adsize = "";       s_r_de_mutterschaftsgeld_adlink_requestmethod = "post";       s_r_de_mutterschaftsgeld_param_beschaeftigungs_art = "1";       s_r_de_mutterschaftsgeld_param_kv_art = "1";       s_r_de_mutterschaftsgeld_param_netto = "2000";       s_r_de_mutterschaftsgeld_param_krankengeld = "nein";    </script><br />    <script       type="text/javascript"       charset="iso-8859-1"       src="https://www.smart-rechner.de/widget/mutterschaftsgeld.js">    </script> </div> <p><!-- End Mutterschaftsgeld-Rechner von www.smart-rechner.de --></p> <p><img class="aligncenter size-full wp-image-18541" src="https://www.heimarbeit.de/wp-content/uploads/2015/09/Mutterschaftsgeld-2.png" alt="Mutterschaftsgeld" width="870" height="4480" /></p> <h2>Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Die Dauer der Leistung</h2> <p>Das Mutterschaftsgeld &#8211; wer die Leistung in welcher Höhe bezahlt und wer einen Anspruch darauf hat<br /> Das Mutterschaftsgeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, die während der <a href="http://www.heimarbeit.de/mutterschutzfristen-das-muessen-sie-wissen/">Mutterschutzfristen</a> vor und nach der Entbindung gewährt wird. Der Antrag auf Mutterschaftsgeld kann von der Anspruchsberechtigten frühestens sieben Wochen vor dem mutmaßlichen Geburtstermin gestellt werden.</p> <p>Das liegt daran, dass die Bescheinigung des Arztes oder der <a href="http://www.heimarbeit.de/hebamme-ausbildung-gehalt-studium-perspektive/">Hebamme</a> frühestens eine Woche vor Beginn des Mutterschutzes ausgestellt werden darf. Wie hoch das Mutterschaftsgeld ausfällt, kann mit einem Mutterschaftsgeld-Rechner einfach und schnell berechnet werden.</p> <h2>Die Voraussetzungen für den Erhalt des Mutterschaftsgeldes</h2> <h3>In der Zeit des Mutterschutzes erhalten Frauen vor und nach der Geburt in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen Mutterschaftsgeld (MSchG), sofern sie diese Voraussetzungen erfüllen:</h3> <ul> <li>1. Nach § 200 Reichsversicherungsordnung (RVO) erhalten Frauen Mutterschaftsgeld, wenn sie eigenständig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.</li> <li>2. Es spielt keine Rolle, ob sie freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung oder pflichtversichert sind.</li> <li>3. Bei Beginn des Mutterschutzes muss die werdende Mutter gemäß § 200 Abs. 1 RVO, 1. Alt. Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sein und Anspruch auf <a href="http://www.heimarbeit.de/krankengeld-so-viel-geld-steht-ihnen-zu/">Krankengeld</a> haben oder</li> <li>4. die Schwangere steht gemäß § 200 Abs. 1 RVO, 2. Alt. in einem Arbeitsverhältnis sein, in dem wegen der Mutterschutzfristen kein Arbeitsentgelt gezahlt wird, wozu Rentenbezieher, Studentinnen sowie freiwillig Versicherte gehören, die versicherungsfrei beschäftigt sind.</li> </ul> <p>Kein Mutterschaftsgeld erhalten Frauen, die nicht berufstätig sind.</p> <h2>Der Umfang der Leistungspflicht im Rahmen des Mutterschaftsgeldes</h2> <p>Schwangere, die fest angestellt sind, haben Anspruch auf <a href="http://www.heimarbeit.de/mutterschutz-alle-fakten-im-ueberblick/">Mutterschutz</a> von sechs Wochen vor der Entbindung bis acht Wochen nach der Entbindung, wobei der Anspruch auf Mutterschaftsgeld in den meisten Fällen für diese gesamte Zeit besteht. Aktuell gewähren die gesetzlichen Krankenkassen maximal 13 Euro pro Kalendertag. Der Antrag auf Mutterschaftsgeld kann bei der gesetzlichen Krankenkasse gestellt werden, sobald die Bescheinigung eines Arztes oder einer Hebamme über den voraussichtlichen Geburtstermin vorliegt.</p> <h2>Das reduzierte Mutterschaftsgeld</h2> <p>Frauen, die privatversichert oder im Rahmen der <a href="http://www.heimarbeit.de/familienversicherung-das-muessen-sie-wissen/">Familienversicherung</a> in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert sind, oder die über die Bundesagentur für Arbeit beziehungsweise über das Sozialamt Berechtigungsscheine erhalten, haben Anspruch auf ein reduziertes Mutterschaftsgeld in Höhe von maximal 210 Euro, das von der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes ausgezahlt wird. Das reduzierte Mutterschaftsgeld ist allerdings an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.</p> <h2>Es muss sich um Schwangere handeln, die</h2> <ul> <li>&#8211; zu Beginn des sechswöchigen Mutterschutzes vor der Entbindung ein Arbeitsverhältnis hatten oder haben, bei dem es sich auch um ein geringfügiges oder um ein Heimarbeitsverhältnis handeln kann, oder</li> <li>&#8211; die während des Mutterschutzes einen Wechsel von einem Beamtenverhältnis in ein Arbeitnehmerverhältnis vorgenommen haben, oder</li> <li>&#8211; deren Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft oder während des nach der Entbindung bestehenden Mutterschutzes vom Arbeitgeber im Einvernehmen mit der zuständigen Behörde aufgelöst wurde.</li> </ul> <p>Sofern es sich bei der ausgeübten Beschäftigung um einen <a href="http://www.heimarbeit.de/minijob-rechner-rechner-alle-infos/">Minijob</a> handelt mit einem Verdienst bis zu einer Höhe von 390 Euro monatlich, ist der Arbeitgeber zur <a href="http://www.heimarbeit.de/lohnfortzahlung-das-muessen-sie-wissen/">Lohnfortzahlung</a> verpflichtet. Sofern er die gewährte Lohnfortzahlung ordnungsgemäß bei der zuständigen Minijob-Zentrale bekannt gibt, hat der Arbeitgeber einen Anspruch auf Rückerstattung.</p> <p>Handelt es sich um ein befristetes Beschäftigungsverhältnis, das während des Bezugs von Mutterschaftsgeld durch Fristablauf endet, entfällt der Arbeitgeberzuschuss mit dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Dann muss die Höhe des Mutterschaftsgeldes neu berechnet werden. Während Mütter, die in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert sind, nach dem Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses von der Krankenkasse Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes erhalten, zahlen private Krankenversicherungen häufig kein Mutterschaftsgeld.</p> <h2>Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld</h2> <p>Frauen, die Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben, erhalten darüber hinaus auch von ihrem Arbeitgeber Leistungen. Dieser sogenannte Zuschuss zum Mutterschaftsgeld soll zusammen mit dem Mutterschaftsgeld den Verdienstausfall in der Zeit des Beschäftigungsverbotes ausgleichen. Insoweit sollen Schwangere und Mütter vor mit einer Schwangerschaft in Verbindung stehenden wirtschaftlichen Nachteilen geschützt werden. Rechtsgrundlage für den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ist § 14 MuSchG (<a href="http://www.heimarbeit.de/mutterschutzfrist-beantragen-so-geht-es-richtig/">Mutterschutzgesetz</a>).</p> <h2>Der Zuschuss wird an Frauen gezahlt, die diese Voraussetzungen erfüllen:</h2> <ul> <li>1. Sie stehen in einem Arbeitsverhältnis.</li> <li>2. Sie haben Anspruch auf die Zahlung von Mutterschaftsgeld nach § 200 Abs. 1, 2 S. 1 bis 4 und Abs. 3 Reichsversicherungsordnung (RVO) oder nach § 29 ABs. 1, 2 und 4 des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte oder nach § 13 Abs. 2, 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG).</li> <li>3. Sie nehmen keine <a href="http://www.heimarbeit.de/elternzeit-das-muessen-sie-wissen/">Elternzeit</a> in Anspruch, die nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz gewährt wird. Von dieser Regelung ausgenommen sind Frauen, die während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung ausüben.</li> </ul> <h2>Die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld</h2> <p>Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld errechnet sich aus der Differenz zwischen Mutterschaftsgeld in Höhe von 13 Euro pro Tag und dem durchschnittlich pro Kalendertag gezahlten Arbeitsentgelt, das um die gesetzlichen Abzüge reduziert ist.</p> <p>Maßgeblich für die Berechnung dieses durchschnittlichen <a href="http://www.heimarbeit.de/netto-gehalt-nebenjob-karriere-und-ausbildung/">Netto</a>-Arbeitsentgelts sind die letzten drei, vor Beginn des Mutterschutzes abgerechneten Kalendermonate. Nicht berücksichtigt werden Gratifikationen wie beispielsweise das Weihnachtsgeld oder das Urlaubsgeld. Die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld fällt in den Zuständigkeitsbereich des Arbeitgebers.</p> <h2>Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Die Dauer der Leistung</h2> <h3>Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wird gezahlt</h3> <ul> <li>&#8211; während der Zeit des Beschäftigungsverbotes für die Dauer von sechs Wochen vor dem Entbindungstermin,</li> <li>&#8211; für den Tag der Entbindung und</li> <li>&#8211; während der Zeit des Beschäftigungsverbotes für die Dauer von acht Wochen nach dem eigentlichen Entbindungstermin.</li> </ul> <p>Bei Früh- und Mehrlingsgeburten wird der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld auf bis zu zwölf Wochen nach der Entbindung ausgedehnt. Liegt der eigentliche Entbindungstermin vor dem errechneten Geburtstermin, wird die nicht genommene Zeit aus dem Beschäftigungsverbot dazugerechnet.</p> <p>In der Summe zahlt der Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld für die Dauer von mindestens 14 Wochen beziehungsweise von 18 Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten. Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ist grundsätzlich steuerfrei.</p> <p>Bildquelle:  © lilo &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>Arbeitslosengeld berechnen: So berechnen Sie das Arbeitslosengeld</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/arbeitslosengeld-berechnen-so-berechnen-sie-das-arbeitslosengeld/</link>
				<pubDate>Sat, 12 Sep 2015 14:57:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitslos]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz 4]]></category>
		<category><![CDATA[Rechner]]></category>

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				<description><![CDATA[Eigentlich können wir in Deutschland dankbar dafür sein, dass es so etwas wie das Arbeitslosengeld gibt. In finanziell schweren Situationen ist es uns so möglich, ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><strong><span style="color: #000000;">Eigentlich können wir in Deutschland dankbar dafür sein, dass es so etwas wie das <a href="http://www.heimarbeit.de/arbeitslosengeld-so-viel-steht-ihnen-zu/">Arbeitslosengeld</a> gibt. In finanziell schweren Situationen ist es uns so möglich, uns über Wasser zu halten. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie hoch das Arbeitslosengeld I und das Arbeitslosengeld II sind, und wie Sie Ihren Anspruch beider Leistungen berechnen können. Hierzu stellen wir Ihnen einen entsprechenden Rechner vor.</span></strong></p> <p><strong><span style="color: #000000;"><strong><span style="color: #000000;"><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/12.0.0-1/72x72/2705.png" alt="✅" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> <a href="https://www.heimarbeit.de/hartz-iv-das-muessen-hartz-4-empfaenger-wissen/" target="_blank" rel="dofollow">In diesem Artikel werden alle Fragen zu Hartz 4 beantwortet</a></span></strong></span></strong></p> <h2>Übersicht</h2> <ul> <ul> <li>Arbeitslosengeld I berechnen</li> </ul> </ul>  <ul> <li>Höhe des Arbeitslosengeldes I berechnen: So geht’s!</li> <li>Ist eine Nebentätigkeit bei Bezug von Arbeitslosengeld I erlaubt?</li> <li>Arbeitslosengeld II berechnen</li> <li>Höhe des Arbeitslosengeldes II berechnen: So geht’s!</li> </ul> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                         <h2>Arbeitslosengeld I berechnen</h2> <p><img class="aligncenter size-full wp-image-18557" src="https://www.heimarbeit.de/wp-content/uploads/2015/09/Arbeitslosengeld-berechnen.png" alt="Arbeitslosengeld berechnen" width="870" height="4480" /></p> <h3>Das Wichtigste in Kurzfassung:</h3> <p>Das Arbeitslosengeld I ist eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung – eine der Sozialversicherungen in Deutschland. Arbeitnehmer zahlen beispielsweise von ihrem Bruttolohn einen Anteil dort ein, damit sie und andere Arbeitnehmer im Falle einer Arbeitslosigkeit weiterhin ein angemessenes Einkommen beziehen können.</p> <h3>Arbeitslosengeld I bezieht man dann, wenn man arbeitslos wird</h3> <p>Die Unterstützung durch das Arbeitslosengeld wird einem dann gewährt, wenn eine Arbeitslosigkeit eintritt. Der Anspruch bleibt einige Zeit bestehen, bis er verfällt. Ab diesem Zeitpunkt wird dem Arbeitslosen dann das Arbeitslosengeld II oder Hartz IV gezahlt.</p> <h2>Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld I?</h2> <h3>Arbeitnehmer, die:</h3> <ul> <li>arbeitslos geworden sind – als arbeitslos gilt man dann, wenn man keiner Beschäftigung nachgeht oder weniger als 15 Stunden pro Woche arbeitet</li> <li>bei der Arbeitsagentur als arbeitslos gemeldet sind – die Arbeitslosigkeit muss dort persönlich gemeldet werden</li> <li>die Anwartschaftszeit erfüllt haben – diese gilt als erfüllt, wenn der Arbeitnehmer in den letzten 2 Jahren vor der Meldung der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate einer Arbeit nachgegangen ist, bei der man Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat</li> </ul> <blockquote> <p> Somit haben auch Mini-Jobber einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld I</p> </blockquote> <h2>Voraussetzungen auf Arbeitslosengeld I</h2> <p>Natürlich bekommt man das Arbeitslosengeld nicht einfach so: Neben den Grundvoraussetzungen, die man für den Erhalt des Arbeitslosengeldes erfüllen muss, muss man noch ein paar weitere Dinge erfüllen. Zum Beispiel muss man alle Möglichkeiten nutzen, um seine Arbeitslosigkeit zu beenden. Logisch, das Arbeitslosengeld ist schließlich nur als eine vorübergehende Stütze gedacht.</p> <p>Darum muss man übrigens auch der Arbeitsagentur bei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen. Man muss also Beschäftigungen annehmen, die als zumutbar gelten.</p> <h2>Wie lange hat man einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I?</h2> <h3>Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I hängt von der Dauer der geleisteten Zahlungen an die Arbeitslosenversicherung ab. Hier sind einige Beispiele:</h3> <ul> <li>bei 12 Monaten Versicherungszahlungen innerhalb der letzten 3 Jahre erhält man das Arbeitslosengeld I für 6 Monate</li> <li>bei 24 Monaten Versicherungszahlungen innerhalb der letzten 3 Jahre erhält man das Arbeitslosengeld I für 12 Monate</li> <li>wer 55 Jahr alt ist oder älter und in den letzten 3 Jahren Versicherungszahlungen geleistet hat, der erhält das Arbeitslosengeld I sogar 18 Monate lang</li> </ul> <h2>Höhe des Arbeitslosengeldes I berechnen: So geht’s!</h2> <p>Nun möchten wir Ihnen zeigen, wie Sie die Höhe des Arbeitslosengeldes bestimmten können. Denn wie Sie sicher wissen, variiert die Höhe des Arbeitslosengeldes immer ein wenig mit der persönlichen beruflichen Vorgeschichte.</p> <p>Als Erstes möchten wir Ihnen ein Näherungsverfahren vorstellen, mit dem Sie auch ohne komplizierte Berechnung einfach und unkompliziert bestimmen können, wie hoch Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld ist. Als weiteres stellen wir Ihnen ein Arbeitslosengeld-Berechnungstool vor, mit dem Sie Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld ganz genau berechnen können.</p> <h2>Arbeitslosengeld I grob überschlagen: So geht’s!</h2> <p>Das Arbeitslosengeld I variiert damit, wie hoch das letzte jährliche Bruttoentgelt war – von diesem werden die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen, die Lohnsteuer sowie der Solidaritätszuschlag – auf dieser Grundlage wird das sogenannte tägliche Leistungsentgelt berechnet.</p> <ul> <li>1. Für das monatliche Arbeitslosengeld werden 30 Tage zugrunde gelegt.</li> <li>2. Arbeitslose mit Kindern erhalten 67 Prozent ihres Nettogehaltes der vergangenen 6 Monate.</li> <li>3. Arbeitslose ohne Kinder erhalten 60 Prozent ihres durchschnittlichen Nettogehaltes der vergangenen 6 Monate.</li> </ul> <p><strong><span style="color: #000000;">Interessant</span></strong>: Zusätzlich zum Arbeitslosengeld werden für einen auch die Beiträge zu Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung von der Agentur für Arbeit bezahlt.</p> <h2>Arbeitslosengeld I genau berechnen</h2> <h3>Mit dem folgenden Rechner für das Arbeitslosengeld I können Sie Ihren Anspruch ziemlich genau ermitteln. Alles was sie dafür brauchen, sind die folgenden Angaben:</h3> <ul> <li>das durchschnittliche Monatsbruttoentgelt der vergangenen 12 Monate</li> <li>das Jahr in dem Arbeitslosengeld bezogen wird</li> <li>die eigene Steuerklasse</li> <li>das Bundesland</li> <li>Angabe über eigene Kinder</li> </ul> <h3><strong><span style="color: #000000;">Wichtig</span></strong>: Wenn die folgenden Leistungen gezahlt werden, erhält man trotz Anspruchs keine Zahlung des Arbeitslosengeldes I:</h3> <ul> <li>Versorgungskrankengeld</li> <li><a href="http://www.heimarbeit.de/krankengeld-so-viel-geld-steht-ihnen-zu/">Krankengeld</a></li> <li><a href="http://www.heimarbeit.de/verletztengeld-das-muessen-sie-wissen/">Verletztengeld</a></li> <li>Mutterschaftsgeld</li> <li>Übergangsgeld</li> <li>Erwerbsminderungsrente</li> <li>Altersrente</li> </ul> <h2>Ist eine Nebentätigkeit bei Bezug von Arbeitslosengeld I erlaubt?</h2> <p>Eine Nebentätigkeit ist erlaubt, wenn sie nicht länger als 15 Stunden pro Woche beträgt. Allerdings wird sie unter Abzug von Steuern, Sozialabgaben sowie Werbungskosten und einem Freibetrag von 165 Euro auf das Arbeitslosengeld I angerechnet.</p> <h2>Arbeitslosengeld II berechnen</h2> <h3>Das Wichtigste in Kurzfassung:</h3> <p>Das Arbeitslosengeld II, das mittlerweile auch umgangssprachlich als Hartz IV bezeichnet wird, ist ebenfalls eine Grundleistung für Arbeitssuchende. Anders als das Arbeitslosengeld I, das durch die Sozialabgaben in die Arbeitslosenversicherung finanziert wird, werden die finanziellen Leistungen des Arbeitslosengeldes II und das <a href="http://www.heimarbeit.de/sozialgeld-das-muessen-sie-wissen-2/">Sozialgeld</a> aus steuerlichen Mitteln bereitgestellt.</p> <p>Dann gibt es noch einen weiteren Unterschied zum Arbeitslosengeld I: Das Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV orientiert sich nicht am letzten Nettolohn, sondern am Bedarf des Empfängers.</p> <p><strong><span style="color: #000000;">Zweck</span></strong>: Das Arbeitslosengeld II soll dem Empfänger einen Lebensunterhalt ermöglichen. Es ist sozusagen die letzte Rettung in der Not.</p> <h2>Arbeitslosengeld II bezieht man dann, wenn man keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld I hat</h2> <p>Endet der Anspruch auf das Arbeitslosengeld I, dass wir ja schon zuvor in diesem Artikel gründlich bearbeitet haben, so tritt das Arbeitslosengeld II in Kraft. Wer überhaupt keinen Anspruch auf das Arbeitslosengeld I hatte, der erhält gleich das Arbeitslosengeld II.</p> <h2>Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II?</h2> <h3>Leistungsempfänger für das Arbeitslosengeld II müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:</h3> <ul> <li>man muss mindestens 15 Jahre alt sein, maximal aber 64 Jahre</li> <li>man muss erwerbsfähig sein – das bedeutet, dass man aus gesundheitlicher Sicht mindestens 3 Stunden je Tag arbeiten kann.</li> <li>man muss hilfebedürftig sein, was bedeutet, dass man seinen Lebensunterhalt nicht allein bestreiten kann (z.B. aus eigenem Einkommen oder Vermögen)</li> <li>der derzeitige Aufenthaltsort muss die Bundesrepublik Deutschland sein</li> </ul> <p><strong><span style="color: #000000;">Wichtige Info Ausländer</span></strong>: Ausländer erhalten das Arbeitslosengeld II nach einem 3-monatigen Aufenthalt in Deutschland, solange die oben beschriebenen Bedingungen zutreffen. Außerdem muss ihnen die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland erlaubt sein.</p> <h2>Wer ist nicht leistungsberechtigt?</h2> <h3>Keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben:</h3> <ul> <li>Personen, die eine Rente wegen Alters beziehen</li> <li>Personen, die in einer stationären Einrichtung leben, z.B. Justizvollzugsanstalt</li> <li>Kranken, die länger als 6 Monate im Krankenhaus untergebracht sind</li> <li>Auszubildende</li> <li>Studenten</li> </ul> <h2>Höhe des Arbeitslosengeldes II berechnen: So geht’s!</h2> <p>Wie schon erwähnt hängt die Höhe des Arbeitslosengeldes II nicht vom vorherigen Verdienst ab, sondern von der individuellen Situation.</p> <h3>Die monatliche Regelleistung (hier im Jahr 2012) beträgt für:</h3> <p>Alleinstehende, Alleinerziehende, Personen mit Lebenspartner unter 18 Jahren:100 Prozent der Regelleistung – also 374 Euro</p> <ul> <li>Ehe- und Lebenspartner bzw. Bedarfsgemeinschaften: 337 Euro je Partner</li> <li>Erwachsene im Haushalt anderer: 299 Euro</li> <li>Kinder bis zum 6. Geburtstag: 219 Euro</li> <li>Kinder vom 6. bis zum 14. Geburtstag: 251 Euro</li> <li>Kinder vom 14. bis zum 18. Geburtstag: 287 Euro</li> </ul> <h3>Hierneben gibt es allerdings noch weitere Leistungen, so zum Beispiel:</h3> <ul> <li>Regelleistungen für Ernährung, Kleidung, etc.</li> <li>Mehrbedarf bei Schwangerschaft</li> <li>Pflichtbeiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung</li> <li>Weiterbildungen, Vermittlungsleistungen, etc.</li> <li>Kinderbetreuungsleistungen</li> <li>Unterkunfts- und Mietzahlungen sowie Heizungskosten</li> <li>einmaliger Bedarf wie Ausstattung von Wohnung, etc.</li> </ul> <h3>Arbeitslosengeld II genau berechnen</h3> <p>Zur genauen Berechnung des persönlichen Arbeitslosengeld II-Anspruchs können Sie einfach das nachstehende Berechnungstool verwenden.</p>  <p>Bildquelle: © Butch &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
										</item>
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		<title>Mutterschaftsgeld: Das müssen Sie wissen!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/mutterschaftsgeld-das-muessen-sie-wissen/</link>
				<pubDate>Sat, 12 Sep 2015 11:54:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Familie]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialhilfe]]></category>

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				<description><![CDATA[Eltern werden vom Staat unterstützt. Eine Art der Unterstützung ist zum Beispiel das bekannte Mutterschaftsgeld, das einem die Gesetzliche Krankenversicherung zahlt. Auch der Arbeitgeber zahlt ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><strong><span style="color: #000000;">Eltern werden vom Staat unterstützt. Eine Art der Unterstützung ist zum Beispiel das bekannte Mutterschaftsgeld, das einem die Gesetzliche Krankenversicherung zahlt. Auch der Arbeitgeber zahlt einem unter Umständen einen Anteil dazu. Wie das Mutterschaftsgeld funktioniert und wie hoch er ist, das erfahren Sie hier!</span></strong></p> <h2>Übersicht</h2> <ul> <li>Das Wichtigste in Kurzfassung</li> <li>Einfach erklärt: Das Mutterschaftsgeld</li> <li>Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?</li> <li>Zuschuss zum Mutterschaftsgeld durch den Arbeitgeber</li> <li>Was sind die Voraussetzungen für das Mutterschaftsgeld?</li> <li>Wann kann man das Mutterschaftsgeld beantragen?</li> </ul> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                                                                                                    <li>seriös & geprüft</li>
                                                                                                </ul>
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                         <h2>Das Wichtigste in Kurzfassung</h2> <h3>Vorab möchten wir Ihnen die wichtigsten Informationen zum Mutterschaftsgeld per Kurzfassung liefern:</h3> <ul> <li>Das Mutterschaftsgeld ist eine Leistung, welche die Mutter finanziell unterstützen soll</li> <li>Arbeitnehmerinnen, die in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, erhalten in einem Zeitraum von sechs Wochen vor Geburt bis acht Wochen nach der Geburt ihres Kindes das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse</li> <li>Pro Tag bekommen sie höchstens 13 Euro Mutterschaftsgeld von der Krankenversicherung</li> <li>Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich den Differenzbetrag, der noch zum Nettogehalt der Mutter fehlt, damit der</li> <li>Das Mutterschaftsgeld muss beantragt werden – dabei muss die Mutter einen Nachweis über den voraussichtlichen Entbindungstermin beim Arbeitgeber sowie bei der Krankenversicherung vorlegen</li> <li>Geringfügig beschäftigte Frauen oder Frauen in der Privaten Krankenversicherung erhalten vom Bundesversicherungsamt das reduzierte Mutterschaftsgeld in Höhe von einmalig 210 Euro</li> </ul> <h2>Einfach erklärt: Das Mutterschaftsgeld</h2> <p><img class="aligncenter size-full wp-image-18541" src="https://www.heimarbeit.de/wp-content/uploads/2015/09/Mutterschaftsgeld.png" alt=" Mutterschaftsgeld" width="870" height="4480" /></p> <p>Das Mutterschaftsgeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Frauen, die eigenständig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, erhalten das Mutterschaftsgeld in der Zeit ihres Mutterschutzes.</p> <p><strong><span style="color: #000000;">Anmerkung</span></strong>: Es spielt keine Rolle für die Mutter, ob sie pflichtversichert in der Gesetzlichen Krankenversicherung oder freiwillig versichert ist.</p> <h2>Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?</h2> <h3>Bei der Höhe des Mutterschaftsgeldes sind zwei besondere Fälle zu beachten:</h3> <p><strong><span style="color: #000000;">Fall 1:</span></strong></p> <p>Momentan gewähren die Gesetzlichen Krankenkassen den Müttern maximal 13 Euro pro Kalendertag.</p> <p><strong><span style="color: #000000;">Fall 2:</span></strong></p> <p>Bei Frauen, die zum Beispiel privatversichert oder familienversichert sind, sowie für Frauen, die über die Bundesagentur für Arbeit bzw. das Sozialamt Berechtigungsscheine erhalten, gilt etwas anderes, sofern einer der beiden folgenden Punkte erfüllt wird:</p> <h3>Entweder:</h3> <p>Zu Beginn der sechswöchigen Schutzfrist vor der Entbindung hat ein Arbeitsverhältnis bestanden. Hier zählt auch ein Heimarbeitsverhältnis oder eine geringfügige Beschäftigung. Es zählt auch, wenn die Frau während der Schutzfristen von einem Beamten- in ein Arbeitsverhältnis gewechselt ist.</p> <h3>oder:</h3> <p>Das Arbeitsverhältnis wurde während der Schwangerschaft oder der Schutzfrist nach der Entbindung vom Arbeitgeber aufgelöst – natürlich nur mit der Zustimmung der zuständigen Behörde.</p> <p>In diesen Fällen erhalten die Frauen ein reduziertes Mutterschaftsgeld in Höhe von derzeit maximal 210 Euro. Diese reduzierte Mutterschaftsgeld-Leistung kommt von der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes.</p> <h2>Bei geringfügiger Beschäftigung</h2> <p>Im Rahmen einer Beschäftigung in einem <a href="http://www.heimarbeit.de/minijob-rechner-rechner-alle-infos/">Minijob</a> (auch 450-Euro-Job oder geringfügige Beschäftigung genannt) mit einem Verdienst von bis zu 390 Euro monatlich trifft der Arbeitgeber auch eine Pflicht in Bezug auf die <a href="http://www.heimarbeit.de/lohnfortzahlung-das-muessen-sie-wissen/">Lohnfortzahlung</a>: Die Lohnfortzahlung wird dem Arbeitgeber von der zuständigen Minijobzentrale erstattet. Allerdings muss die Lohnfortzahlung auch vorher ordnungsgemäß angezeigt werden.</p> <h2>Bei befristeten Beschäftigungsverhältnissen</h2> <p>Bei einem befristeten Beschäftigungsverhältnis, das während des Bezugs des Mutterschaftsgeldes endet, entfällt der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses.</p> <p>In so einem Fall muss das Mutterschaftsgeld neu berechnet werden. Mütter, die gesetzlich Krankenversichert sind, erhalten nach dem Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses von der Krankenkasse ein Mutterschaftsgeld, das sich in Höhe des Krankengeldes beläuft.</p> <p><strong><span style="color: #000000;">Wichtig für privat versicherte</span></strong>: Privat krankenversicherte Mütter erhalten von den Privaten Krankenkassen in einem solchen Fall häufig kein Mutterschaftsgeld!</p> <h2>Zuschuss zum Mutterschaftsgeld durch den Arbeitgeber</h2> <p>Eine Frau, die einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat, kann von ihrem Arbeitgeber zusätzlich einen Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld erhalten. Der Sinn und Zweck dessen ist, dass der Zuschuss des Arbeitgebers zusammen mit dem Mutterschaftsgeld den Verdienstausfall ausgleichen soll. Logisch – immerhin besteht für die Mütter und werdenden Mütter innerhalb einer bestimmten Zeit ein Beschäftigungsverbot.</p> <p>Durch das Mutterschaftsgeld sollen die Mütter eines Neugeborenen sowie die schwangeren Mütter vor finanziellen Nachteilen bewahrt werden. Denn dadurch, dass ein Beschäftigungsverbot verhängt wird, haben Mütter einen gravierenden Nachteil: Viele Arbeitgeber sehen das Kinderkriegen kritisch, da durch die Fehlzeiten der Mutter der Betrieb leiden könnte. Hier gibt es einen ganz klaren Interessenskonflikt von Vernunft und Wirtschaftlichkeit. Damit das verhindert wird, gibt es auch ein ganz klares Kündigungsverbot während dieser Zeit.</p> <p>Der Staat möchte, dass die Beschäftigungsverbote zu keiner Verdienstminderung führen. Auf diese Weise soll jeglicher finanzieller Anreiz verloren gehen, der die Mütter dazu bewegen könnte, die Arbeit zu ihrem Vorteil und zum Nachteil des Kindes fortzuführen.</p> <p>Die Rechtsgrundlage dieses Themengebiets ist das bekannte <a href="http://www.heimarbeit.de/mutterschutzfrist-beantragen-so-geht-es-richtig/">Mutterschutzgesetz</a>.</p> <h2>Wer erhält den Arbeitgeberzuschuss?</h2> <h3>Der Zuschuss, den ein Arbeitgeber zum Mutterschaftsgeld zahlt, wird an Frauen gezahlt, die folgende Voraussetzungen erfüllen:</h3> <p><strong><span style="color: #000000;">Voraussetzung</span></strong>: Für den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld muss die Frau in einem Arbeitsverhältnis stehen</p> <p><strong><span style="color: #000000;">Voraussetzung</span></strong>: Es muss ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld bestehen</p> <p><strong><span style="color: #000000;">Voraussetzung</span></strong>: Die Frau darf keine <a href="http://www.heimarbeit.de/elternzeit-das-muessen-sie-wissen/">Elternzeit</a> nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in Anspruch nehmen – es sei denn, sie ist während der Elternzeit teilzeitbeschäftigt</p> <h2>Wie hoch ist der Zuschuss vom Arbeitgeber?</h2> <p>Der Zuschuss wird aus der Differenz berechnet, die sich aus dem Mutterschaftsgeld (13 Euro) und dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelt ergibt (hierbei zählt das <a href="http://www.heimarbeit.de/netto-gehalt-nebenjob-karriere-und-ausbildung/">Netto</a>-Arbeitsentgelt). Zur Berechnung des Netto-Arbeitsentgeltes werden die Verdienste aus den letzten drei abgerechneten Kalendermonaten vor Beginn der Mutterschaftsfrist herangezogen.</p> <p><strong><span style="color: #000000;">Ausnahme</span></strong>: Eine Ausnahme stellen einmalig gezahlte Arbeitsentgelte dar, wie zum Beispiel das Weihnachtsgeld oder das Urlaubsgeld.</p> <h2>Wer übernimmt die Berechnung des Zuschusses?</h2> <p>die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld übernimmt immer der Arbeitgeber.</p> <h2>Wann wird der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gezahlt?</h2> <h3>Der Arbeitgeber leistet seinen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld in den folgenden Zeiträumen:</h3> <p>während der Zeit des Beschäftigungsverbots gemäß des Mutterschutzgesetzes (dieses beginnt sechs Wochen vor dem Entbindungstermin)</p> <h2>für den Tag der Entbindung selbst</h2> <p>während der Zeit des Beschäftigungsverbots gemäß des Mutterschutzgesetzes (also acht Wochen lang – bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen nach der Entbindung, hinzu kommt die Zeit des Beschäftigungsverbots vor der Entbindung, falls die Entbindung vor dem errechneten Termin lag)</p> <p>Hieraus ergibt sich eine Zeit von mindestens 14 Wochen. Im Falle von Früh- oder Mehrlingsgeburten ergibt sich sogar ein Zeitraum von 18 Wochen und einen Tag.</p> <h2>Muss der Zuschuss versteuert werden?</h2> <p>Der Zuschuss vom Arbeitgeber zum Mutterschaftsgeld muss nicht versteuert werden – er ist steuerfrei und unterliegt gleichzeitig dem steuerlichen Progressionsvorbehalt.</p> <h2>Was sind die Voraussetzungen für das Mutterschaftsgeld?</h2> <p>Damit man einen Anspruch auf das Mutterschaftsgeld hat, muss man eine Reihe wichtiger Voraussetzungen erfüllen. Die Voraussetzungen möchten wir im Folgenden einmal etwas genauer aufführen:</p> <p><strong><span style="color: #000000;">Voraussetzung</span></strong>: Die Schwangere muss bei Beginn der Schutzfrist Mitglied in der Gesetzlichen Krankenversicherung sein.</p> <p><strong><span style="color: #000000;">Voraussetzung</span></strong>: Gleichzeitig muss die Schwangere als Mitglied in einem Arbeitsverhältnis stehen, aus dem ihr wegen der <a href="http://www.heimarbeit.de/mutterschutzfristen-das-muessen-sie-wissen/">Mutterschutzfristen</a> kein Arbeitsentgelt gezahlt wird. Dazu zählen zum Beispiel Studentinnen, Rentenbezieher, freiwillig Versicherte sowie versicherungsfrei Beschäftigte.</p> <p><strong><span style="color: #000000;">Wichtig</span></strong>: Frauen, die nicht berufstätig sind, können kein Mutterschaftsgeld erhalten!</p> <h2>Wann kann man das Mutterschaftsgeld beantragen?</h2> <p>Das Mutterschaftsgeld kann erst dann beantragt werden, wenn man eine Bescheinigung des Arztes oder der <a href="http://www.heimarbeit.de/hebamme-ausbildung-gehalt-studium-perspektive/">Hebamme</a> über den voraussichtlichen Geburtstermin des Kindes hat.</p> <p>Hierbei sollte man ganz besonders darauf achten, dass man sich innerhalb der Frist bewegt: Nach der Entbindung darf eine Bescheinigung nämlich nicht ausgestellt werden.</p> <p>Bildquelle: © PhotographyByMK &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>Kinderfreibetrag: Das müssen Sie wissen!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/kinderfreibetrag-das-muessen-sie-wissen-2/</link>
				<pubDate>Wed, 09 Sep 2015 09:02:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Familie]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialhilfe]]></category>

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				<description><![CDATA[Eltern werden vom Staat unterstützt. Eine Art der Unterstützung ist zum Beispiel der bekannte Kinderfreibetrag. Wie der Kinderfreibetrag funktioniert und wie hoch er ist, das ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><strong><span style="color: #000000;">Eltern werden vom Staat unterstützt. Eine Art der Unterstützung ist zum Beispiel der bekannte Kinderfreibetrag. Wie der Kinderfreibetrag funktioniert und wie hoch er ist, das erfahren Sie hier!</span></strong></p> <h2>Übersicht</h2> <ul> <li>Einfach erklärt: Der Kinderfreibetrag</li> <li>Wie hoch ist der Kinderfreibetrag?</li> <li>Wie hängen Kinderfreibetrag und <a href="http://www.heimarbeit.de/kindergeldantrag-das-muessen-sie-wissen/">Kindergeld</a> zusammen?</li> <li>Der Unterschied zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld</li> <li>Es geht nur eins: Kinderfreibetrag oder Kindergeld!</li> <li>Pi mal Daumen: Was lohnt sich mehr?</li> </ul> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                         <h2>Einfach erklärt: Der Kinderfreibetrag</h2> <p><img class="aligncenter size-full wp-image-18175" src="https://www.heimarbeit.de/wp-content/uploads/2015/09/Kinderfreibetrag.png" alt="Kinderfreibetrag" width="1087" height="5600" /></p> <p>Der Kinderfreibetrag ist eine Förderung vom Deutschen Staat für Familien mit Kindern. Von einem „Freibetrag“ spricht man im Bereich der Steuern immer dann, wenn einem auf einen bestimmten Verdienstbetrag pro Jahr einige Abgaben erlassen werden.</p> <p>So ist es auch beim Kinderfreibetrag. Hat man ein oder mehrere Kinder, so räumt der Staat einem eine gewisse Summe pro Jahr zu, die man verdienen kann, ohne dass hierauf Steuern gezahlt werden müssen. Dadurch können Familien in Deutschland viel Geld <a href="http://www.heimarbeit.de/sparen-7-regeln-zum-geld-sparen-beim-waeschewaschen/">sparen</a>&#8230;</p> <p>Hintergrund: Eltern haben es mit ihren Kindern nicht immer leicht – auch nicht in finanzieller Hinsicht. Kinder sind eine Zusatzbelastung, was dazu führt, dass heute viele lieber auf den Nachwuchs verzichten und stattdessen Karriere machen wollen, Reisen und das Leben in vollen Zügen genießen. Diesen Trend haben wir gerade in den letzten Jahrzehnten stark zu spüren bekommen&#8230; Und für den Deutschen Staat hat das nichts Gutes zu bedeuten.</p> <h2>Darum sind Kinder für Deutschland so wichtig!</h2> <p>Natürlich gibt es hier in Deutschland auch viele Probleme&#8230; Dennoch ist Deutschland verglichen mit anderen Ländern ein echtes Paradies! Wir haben hier ein recht gut funktionierendes Gesundheitssystem, ein solides Bildungssystem, gute Straßen und insgesamt eine sehr gute Wirtschaftsstruktur.</p> <p>Damit der Sozialstaat Deutschland weiterhin so gut funktionieren kann, müssen Steuern eingenommen werden, ebenso wie Sozialversicherungsbeiträge und ähnliches. Der Steuerzahler und Arbeiter von heute finanziert mit seinen Abgaben das System. Hieraus werden Renten gezahlt, Schulen gefördert und vieles mehr! Weniger Kinder bedeuten demnach für die Zukunft Deutschlands ein großes Problem, da es so zu einer Arbeiterknappheit kommen könnte.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <blockquote> <p> Es liegt also auf der Hand, dass der Staat das „Kinderkriegen“ attraktiv gestalten muss.</p> </blockquote> <h2>Wie hoch ist der Kinderfreibetrag?</h2> <p>In den letzten Jahren wurde der Kinderfreibetrag immer wieder angehoben. Das passiert, da auch allgemein die Preise immer weiter steigen. Zum Beispiel für Nahrung, Benzin und so weiter.</p> <blockquote> <p>Derzeit (Stand 2015) liegt der Kinderfreibetrag bei 7.152 Euro pro Kind.</p> </blockquote> <p>Das bedeutet konkret, dass man mit einem Kind am Jahresende weniger Steuern zahlen muss. Mit mehreren Kindern natürlich noch weniger. Die Voraussetzung dafür ist, dass man Geld verdient und davon Steuern zahlt. Sonst würde der Freibetrag schließlich auch wenig Sinn ergeben.</p> <p>Wie viel man im Einzelfall davon hat, kann man nicht pauschal sagen: Es kommt immer darauf an, wie hoch der individuelle Steuersatz ist.</p> <h2>Wie hängen Kinderfreibetrag und Kindergeld zusammen?</h2> <p>Das Kindergeld erfüllt im Grunde genommen denselben Zweck wie der Kinderfreibetrag. Es soll die Eltern finanziell entlasten. Allerdings funktioniert das Kindergeld ein wenig anders:</p> <p>Das Kindergeld ist ein direkter Zuschuss vom Staat, den die Eltern in der Regel per Überweisung erhalten. Beim Kinderfreibetrag schenkt der Staat einem Geld, indem er einem einen Teil der Steuern erlässt.</p> <p>Gutes Hintergrundwissen zum Kindergeld</p> <p>Das Kindergeld wird staffelt, je mehr Kinder man hat. Für das erste und zweite Kind bekommt man derzeit (Stand 2015) 188 Euro im Monat als Zuschuss. Zum Beispiel für Essen, für Bildungsmaterial oder sonstige Dinge, die ein Kind eben braucht. Für das dritte Kind bekommt man dann schon 194 Euro im Monat und für jedes weitere Kind 219 Euro monatlich.</p> <h3>Rechenbeispiele:</h3> <ul> <li>Kind: Hat man ein Kind, so bekommt man 188 Euro pro Monat.</li> <li>Kinder: Bei zwei Kinder erhält man 2x 188 Euro pro Monat – also 376 Euro pro Monat.</li> <li>Kinder: Hat man drei Kinder, so bezuschusst der Staat mit 2&#215;188 Euro plus 1x 194 Euro pro Monat – also insgesamt 570 Euro pro Monat.</li> <li>Kinder: Bei vier Kindern erhält man 2&#215;188 Euro plus 1&#215;194 Euro plus 1&#215;219 Euro im Monat – in Summe also 789 Euro monatlich.</li> </ul> <h2>Der Unterschied zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld</h2> <p>Die wesentlichen Unterschiede haben Sie ja bereits kennengelernt. Allerdings ergibt sich in der Praxis noch ein weiterer, besonders großer Unterschied: Auch wenn beides den Zweck der Förderung von Eltern hat, wird einem der „Zuschuss“ auf ganz unterschiedliche Art und Weise ausgezahlt:</p> <p><strong><span style="color: #000000;">Auszahlung Kindergeld</span></strong>: Das Kindergeld wird einem Monat für Monat überwiesen. Es handelt sich damit also um einen recht regelmäßigen Zuschuss vom Staat. <a href="https://www.heimarbeit.de/kindergeld-auszahlung-das-muessen-sie-wissen/" rel="dofollow">Mehr erfahren</a></p> <p><strong><span style="color: #000000;">Kinderfreibetrag</span></strong>: Der Kinderfreibetrag wirkt sich lediglich indirekt als Zuschuss aus. Der Freibetrag erspart einem am Jahresende einen Haufen an Steuern. Nämlich dann, wenn man am Jahresende Rückwirkend 7.152 Euro Kinderfreibetrag pro Kind vom eigenen zu versteuernden Jahreseinkommen abzieht. Diesen Vorgang übernimmt das Finanzamt.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Es geht nur eins: Kinderfreibetrag oder Kindergeld!</h2> <p>Nun ist es so, dass Eltern nur eine der beiden Förderungsmöglichkeiten bekommen können. Welche das ist, hängt davon ab, was für einen selbst besser ist. Hier kommt es also immer auf die individuelle Lebenssituation an. Wie ist die berufliche Situation? Wie viel verdient man im Jahr? Wie ist man steuerlich veranlagt? Wie viele Kinder hat man und wie alt sind diese?</p> <h2>Das Finanzamt prüft, was für die Eltern besser ist!</h2> <p>Keine Sorge, eine solche komplizierte Berechnung müssen Sie nicht selbst vornehmen. Darum kümmert sich das Finanzamt. Es prüft, was für Sie besser ist. Der Bezug von Kindergeld oder der Kinderfreibetrag, den Sie für jedes Kind erhalten. Einen solchen Vorgang nennt man übrigens „Günstigerprüfung“.</p> <h3>Wie wird er Kinderfreibetrag berechnet?</h3> <p>Die Berechnung des Kinderfreibetrages ist recht kompliziert. Kein Wunder, dass dieser Vorgang von Experten übernommen werden muss. Hier möchten wir ein kleines Beispiel anführen:</p> <h3>Beispiel für die Berechnung des Kinderfreibetrags:</h3> <p><strong><span style="color: #000000;">Situation</span></strong>: Beide Eltern arbeiten vollzeit und verdienen im Jahr zusammen 50.000 Euro. Sie haben eine kleine Tochter.</p> <p><strong><span style="color: #000000;">Vorgang</span></strong>: Das Finanzamt berechnet nun, wie viele Steuern von den Eltern gezahlt werden müssen. Als erstes wird geschaut, wie viele Steuern ohne den Kinderfreibetrag gezahlt werden müssten und anschließend, wie viele Steuern mit dem Kinderfreibetrag gezahlt werden müssten.</p> <p><strong><span style="color: #000000;">Rechnung</span></strong>: Wenn zwei Eltern zusammen 50.000 Euro im Jahr verdienen und dieses Geld zu versteuerndes Einkommen ist, dann fallen hierauf 8.522 Euro Steuern an (inkl. Solidaritätszuschlag). Das, was die Eltern also am Ende behalten, sind 50.000 Euro minus 8.522 Euro – also 41.478 Euro.</p> <p>Rechnet man nun testweise den Kinderfreibetrag hinzu, so werden einem 7.152 Euro (Höhe Freibetrag für ein Kind) vom zu versteuernden Einkommen erlassen. Damit ergibt sich ein reduziertes zu versteuerndes Einkommen von 50.000 Euro minus 7.152 Euro – also 42.848 Euro. Hier müssten die Eltern dann nur noch 6.376 Euro an Steuern zahlen.</p> <blockquote> <p> Es ergibt sich ein Steuervorteil von 8.522 Euro minus 6.376 Euro – also 2.146 Euro. Dieses Steuergeschenk bewirkt in diesem Beispielfall also eine Förderung in Höhe von 2.146 Euro im Jahr für die Eltern.</p> </blockquote> <p><strong><span style="color: #000000;">Vergleich mit dem Kindergeld</span></strong>: Nun beginnt im Prinzip die Günstigerprüfung. Was wäre, wenn die Eltern statt dem Kinderfreibetrag das Kindergeld bekommen hätten?</p> <p>Für ein Kind erhalten Eltern derzeit 188 Euro Kindergeld pro Monat. Im Jahr wären das also 2.256 Euro Förderung vom Staat.</p> <blockquote> <p> Das bedeutet, dass die Familie im Beispiel mit dem Kindergeld mehr Förderung erhalten würde, als mit dem Kinderfreibetrag. Denn 2.256 Euro Kindergeld sind mehr als 2.156 Steuervorteil durch den Kinderfreibetrag.</p> </blockquote> <p>Also entscheidet das Finanzamt, dass die Familie im Beispiel die Förderung durch Kindergeld erhält.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Pi mal Daumen: Was lohnt sich mehr?</h2> <p>Wie schon erwähnt kommt es immer auf die individuelle Situation an. Allerdings gibt es natürlich auch Faustregeln, mit denen man recht gut abschätzen kann, ab wann sich der Kinderfreibetrag lohnt:</p> <h3>Faustregel Kinderfreibetrag:</h3> <p><strong><span style="color: #000000;">Alleinerziehende</span></strong>: Für Alleinerziehende lohnt sich der Kinderfreibetrag ab einem zu versteuernden Einkommen von 30.000 Euro im Jahr mehr als das Kindergeld.</p> <p><strong><span style="color: #000000;">Eheleute</span></strong>: Für Eheleute lohnt sich der Kinderfreibetrag erst ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 60.000 Euro mehr als das Kindergeld.</p> <p><strong><span style="color: #000000;">Tipp</span></strong>: Hierbei sollte man beachten, dass beim zu versteuernden Einkommen schon sämtliche Kosten abgezogen wurden, die von der Steuer absetzbar sind.</p> <p>Bildquelle:  © drubig-photo &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>Jobsuche mit dem Arbeitsamt: So gehts richtig!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/jobsuche-mit-dem-arbeitsamt-so-gehts-richtig/</link>
				<pubDate>Mon, 31 Aug 2015 09:17:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitslos]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz 4]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialhilfe]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/jobsuche-mit-dem-arbeitsamt-so-gehts-richtig/</guid>
				<description><![CDATA[Die Jobsuche über das Arbeitsamt funktioniert besser als ihr Ruf &#8211; aber nur dann, wenn einige Rahmenbedingungen beachtet werden. Von der Perspektivlosigkeit zurück in den ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000;"><strong>Die Jobsuche über das Arbeitsamt funktioniert besser als ihr Ruf &#8211; aber nur dann, wenn einige Rahmenbedingungen beachtet werden. Von der Perspektivlosigkeit zurück in den Job ist es dann nur ein relativ kurzer Weg. Welche Schritte dabei besonders wichtig sind und wie auch besser bezahlte Angebote über das Arbeitsamt gefunden werden können, zeigt dieser Ratgeber.</strong></span></p> <p><span style="color: #000000;"><strong><strong><span style="color: #000000;"><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/12.0.0-1/72x72/2705.png" alt="✅" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> <a href="https://www.heimarbeit.de/hartz-iv-das-muessen-hartz-4-empfaenger-wissen/" target="_blank" rel="dofollow">In diesem Artikel werden alle Fragen zu Hartz 4 beantwortet</a></span></strong></strong></span></p> <h2>Übersicht:</h2> <ul> <li>Das Problem der Stellensuche</li> <li>Jobsuche über das Arbeitsamt</li> <li>1. Kommunikation und Kontakt</li> <li>2. Stetige Aktualisierung</li> <li>3. Organisation</li> <li>4. Aktive Lebensgestaltung</li> <li>5. Nutzung von VerBIS</li> <li>Nutzung des Internets</li> </ul> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                                                                                                                        	<div class="banner-bullets">
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                                                                                                    <li>seriös & geprüft</li>
                                                                                                </ul>
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                         <h2>Das Problem der Stellensuche</h2> <p>Wer sich beim Arbeitsamt arbeitslos meldet und dann hofft, dass der nächste Traumjob, der ideal auf die eigenen Fähigkeiten zugeschnitten ist und nebenbei auch noch ein überaus attraktives Gehalt bietet, einfach zur Tür reinflattert, wird in 99 % der Fälle enttäuscht werden.</p> <p>Nur durch eine gezielte Arbeitssuche und eine enge Zusammenarbeit mit dem Sachbearbeiter ist es möglich, nicht in einem durchschnittlichen Beruf ohne Chancen und Karriere zu landen, sondern in einem wirklich fordernden und darüber hinaus ansprechend bezahlten Job aufzublühen. Dazu sind unter anderem folgende Punkte wichtig:</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h3><span style="color: #000000;"><strong>Zeit</strong></span></h3> <p>Privat nimmt die Suche nach einer ansprechenden Arbeitsstelle viel Zeit in Anspruch &#8211; warum sollte es also beim Arbeitsamt anders sein? Wer einen erfüllenden, interessanten Job mit einer attraktiven Bezahlung sucht, muss bereit sein, viele Stunden zu investieren und im Notfall auch kurzfristig zur Verfügung zu stehen. Das setzt auch voraus, dass man die zur Verfügung stehende Zeit flexibel einteilen kann.</p> <h3><span style="color: #000000;"><strong>Strategie</strong></span></h3> <p>&#8222;Geben Sie mir einfach etwas, das passt!&#8220; Mit einer solch schwammigen Formulierung kann kein Sachbearbeiter bei der Bundesagentur für Arbeit etwas anfangen.</p> <p>Die Ziele müssen klar definiert sein und die Vorstellungen von einem Job müssen ebenso klar kommuniziert werden, damit das Arbeitsamt überhaupt weiß, welche Art von Beruf in Frage kommt. Es ist unmöglich, ohne eine aussagekräftige Strategie bei der Arbeitssuche einen attraktiven Job zu finden.</p> <h2>Jobsuche über das Arbeitsamt</h2> <p>Im folgenden Abschnitt sind einige Rahmenbedingungen definiert, welche gegeben sein müssen, damit die erfolgreiche Jobsuche über das Arbeitsamt überhaupt in Angriff genommen werden kann. Auf keinen Fall vernachlässigen sollte man diese Ratschläge:</p> <h2>1. Kommunikation und Kontakt</h2> <p>Sie selbst kennen Ihre Fähigkeiten &#8211; aber woher soll Ihr Sachbearbeiter wissen, auf welchem Gebiet Sie sich besonders gut auskennen? Von Anfang an sollten Sie daher den Kontakt mit dem Sachbearbeiter suchen und den Geschichten von unfreundlichen Mitarbeitern, welche nur Ihr Schlechtestes im Sinne haben, keinen Glauben schenken.</p> <p>Indem Sie frühzeitig Ziele &#8211; auch gerne über diesen konkreten Job hinaus &#8211; definieren und die Vorgaben für Ihren Job klar kommunizieren, weiß der Sachbearbeiter, wo er Sie am besten einsetzen kann. Daraus folgt in den allermeisten Fällen dann auch eine Arbeit, welche Sie gerne erledigen oder in welcher Sie zumindest für die nächste Zeit eine Perspektive sehen.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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                                                   title="I❶I Schnell Geld verdienen: 20 seriöse Möglichkeiten">I❶I Schnell Geld verdienen: 20 seriöse Möglichkeiten</a>
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             <h2>2. Stetige Aktualisierung</h2> <p>Ihr Sachbearbeiter hat einen eigentlich idealen Job für Sie, doch leider fehlt Ihnen eine bestimmte Qualifikation &#8211; denkt er zumindest. In Wirklichkeit besitzen Sie diese fachliche Anforderung inzwischen, doch Sie waren zu faul, ihm dies auch mitzuteilen.</p> <p>Sie verpassen somit die Chance auf einen möglicherweise wirklich guten Job und müssen noch länger warten, bis wieder ein interessantes Angebot bei Ihnen ankommt.</p> <p>Sobald es in Ihrem Leben relevante Änderungen zu berichten gibt &#8211; sei es beruflicher oder persönlicher Natur &#8211; sollten Sie den Sachbearbeiter unbedingt sofort informieren, damit er die Suche nach einer passenden Stelle auf die veränderten Bedingungen anpassen kann. Letztendlich tun Sie sich damit nur selbst einen Gefallen.</p> <h2>3. Organisation</h2> <p>Gerade beim Bezug von staatlichen Leistungen sind Sie dazu verpflichtet, regelmäßig Ihre eigenverantwortlichen Aktivitäten &#8211; wie etwa das Ausfüllen von Bewerbungen an für Sie geeignete Unternehmen &#8211; zu dokumentieren. Lassen Sie diese Anforderung nicht schleifen und schreiben Sie jeden neuen Schritt und jede Bewerbung sofort auf und kopieren Sie wichtige Dokumente.</p> <p>Andernfalls häuft sich immer mehr Arbeit an, Sie vergessen möglicherweise die Angabe einer Bewerbung und früher oder später gibt es Ungereimtheiten &#8211; und die können teuer werden oder Zeit kosten. Klären Sie außerdem, wie häufig Sie diese Nachweise erbringen müssen, da sich hier regionale Unterschiede ergeben können. Verlassen Sie sich nicht auf allgemeingültige Informationen aus dem Internet.</p> <h2>4. Aktive Lebensgestaltung</h2> <p>Arbeitslos zu sein, heißt nicht, untätig zu sein. Gerade im Zeitalter des Internets können Sie sich hervorragend weiterbilden und beispielsweise ganze Sprachen lernen, ohne jemals eine dafür vorgesehene Schule besucht zu haben.</p> <p>Autodidaktische Fähigkeiten sollten Sie in keinem Fall unterschlagen &#8211; und folgerichtig sollten Sie mit Ihrem Sachbearbeiter daran arbeiten, einem Arbeitgeber zu vermitteln, dass Sie eine eventuelle Arbeitslosigkeit eben nicht klischeegerecht vor dem Fernseher verbracht, sondern sich informiert und weitergebildet haben. Wer in dieser Zeit nur den Kopf in den Sand steckt, vermittelt damit, nicht eigenverantwortlich handeln zu können &#8211; und das sieht kein Arbeitgeber gerne.</p> <h2>5. Nutzung von VerBIS</h2> <p>VerBIS heißt das Vermittlungs-, Beratungs- und Informationssystem der Bundesagentur für Arbeit. Dahinter verbirgt sich ein System, das sowohl die Agentur selbst als auch externe Institutionen nutzen können, um schnellen Zugriff auf Ihre Qualifikationen zu erhalten.</p> <p>Nicht selten kommt es jedoch vor, dass Ihre Daten nicht komplett richtig sind, wodurch Fehler bei der Stellenvermittlung entstehen können. VerBIS können Sie jedoch auch selbst nutzen, um diese Makel zu korrigieren. Bewerben Sie sich selbst besser, indem Sie Ihr Profil überarbeiten oder schreiben Sie Ihre Bewerbungsaktivität &#8211; im besten Fall ein Beweis von Fleiß! &#8211; dort nieder. Ergänzen Sie außerdem zusätzliche Qualifikationen, die Sie in der Zwischenzeit erhalten haben.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
                                    <div class="slide-list-title">
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             <h2>Nutzung des Internets</h2> <p>Abschließend spielt natürlich das Internet eine gewichtige Rolle bei der Jobsuche. Um auf das Angebot des Arbeitsamts zugreifen zu können, hat die Bundesagentur die Jobbörse ins Leben gerufen.</p> <p>Mit vergleichbaren Portalen kann dieser Auftritt nicht unbedingt mithalten, doch als Arbeitssuchender verfügt man in der Regel nicht über den Luxus, bei der Suche nach Arbeit wählerisch zu sein. Auch hier sollte ein möglichst umfassendes, fehlerfreies Profil ausgefüllt werden, denn Arbeitgeber können potenzielle Arbeitnehmer über die Jobbörse anschreiben und so vielleicht eine Stelle vermitteln.</p> <p>Außerdem zeigt auch dieser Schritt ein gewisses Maß an Eigeninitiative &#8211; und da der Sachbearbeiter des Falls diese Aktivitäten ebenfalls nachverfolgen kann, folgt daraus, dass auch die Chancen bei der Jobvermittlung steigen. Beim Bezug von Leistungen hat das den angenehmen Nebeneffekt, dass garantiert keine Kürzung aufgrund von Inaktivität droht.</p> <p>Bildquelle: © Marco2811 &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>Arbeitslosengeld: So beantragen Sie es richtig!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/arbeitslosengeld-so-beantragen-sie-es-richtig/</link>
				<pubDate>Fri, 29 May 2015 13:14:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitslos]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz 4]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialhilfe]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/arbeitslosengeld-so-beantragen-sie-es-richtig/</guid>
				<description><![CDATA[Rund 0,88 Millionen Menschen haben 2014 in Deutschland Arbeitslosengeld erhalten. Die Leistung wurde ihnen mit Eintritt der Arbeitslosigkeit gezahlt – allerdings nicht automatisch, sondern erst ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><strong><span style="color: #000000;">Rund 0,88 Millionen Menschen haben 2014 in Deutschland <a href="http://www.heimarbeit.de/arbeitslosengeld-so-viel-steht-ihnen-zu/">Arbeitslosengeld</a> erhalten. Die Leistung wurde ihnen mit Eintritt der Arbeitslosigkeit gezahlt – allerdings nicht automatisch, sondern erst nach Meldung bei der Agentur für Arbeit und entsprechendem Antrag. Damit es bei der Beantragung von Arbeitslosengeld zu keinen Schwierigkeiten oder Verzögerungen kommt, gibt es einige Dinge zu beachten.</span></strong></p> <p><strong><span style="color: #000000;">Wir erläutern Ihnen, wie Sie den Antrag auf Arbeitslosengeld richtig ausfüllen und zeitnah die Leistungen der Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen können.</span></strong></p> <p><strong><span style="color: #000000;"><strong><span style="color: #000000;"><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/12.0.0-1/72x72/2705.png" alt="✅" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> <a href="https://www.heimarbeit.de/hartz-iv-das-muessen-hartz-4-empfaenger-wissen/" target="_blank" rel="dofollow">In diesem Artikel werden alle Fragen zu Hartz 4 beantwortet</a></span></strong></span></strong></p> <h2>Übersicht</h2> <ul> <li>Allgemeine Erläuterung</li> <li>&#8211; Bezugsdauer</li> <li>&#8211; Arbeitslosengeld II</li> <li>Voraussetzungen</li> <li>Fristen</li> <li>Erforderliche Unterlagen</li> <li>Ablauf der Antragstellung</li> <li>Nebeneinkommen</li> </ul> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                         <h2>So gehts!</h2> <p><img class="aligncenter size-full wp-image-18738" src="https://www.heimarbeit.de/wp-content/uploads/2015/05/Hartz-IV-beantragen.png" alt="Hartz 4 beantragen" width="870" height="4480" /></p> <h2>Wissenswertes zum Arbeitslosengeld</h2> <p>Das Dritte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB III) bildet die rechtliche Grundlage für Leistungen, die Menschen in Deutschland erhalten, wenn sie ihr festes Arbeitsverhältnis verlassen und arbeitslos werden.</p> <p>Endet ein Arbeitsverhältnis oder ein Ausbildungsverhältnis kann man Arbeitslosengeld aus der Arbeitslosenversicherung beantragen und erhalten. Die Höhe des Arbeitslosengeldes ist von verschiedenen Faktoren abhängig – unter anderem der Steuerklasse und der Höhe des Arbeitsgeldes, das im Jahr vor der Arbeitslosigkeit gezahlt wurde.</p> <p class="p1"><span class="s1">            <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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            </span></p> <h2>Bezugsdauer von Arbeitslosengeld</h2> <p>Für gewöhnlich kann das Arbeitslosengeld bis zu 12 Monate bezogen werden. Ist man zu Beginn der Arbeitslosigkeit beziehungsweise der Antragstellung über 50 Jahre, verlängert sich die Dauer auf 15 Monate. Weitere Staffelungen gibt es für Antragsteller über 55 Jahre (18 Monate) und 58 Jahre (24 Monate).</p> <p>Personen, die Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit beziehen, sind während dieser Zeit kranken-, pflege-, renten- und unfallversichert. Diese Leistungen müssen demnach nicht zusätzlich gezahlt werden. Gleichzeitig beeinflusst die Zeit der Arbeitslosigkeit nicht die Ansprüche bei Pflege, Rente oder Unfall und Krankheit.</p> <h2>Abgrenzung zu Arbeitslosengeld II</h2> <p>Die Arbeitslosenversicherung in Deutschland sieht nicht nur das Arbeitslosengeld als Leistung vor, sondern auch das sogenannte Arbeitslosengeld II. Zur besseren Abgrenzung bezeichnet man das Arbeitslosengeld daher häufig auch als Arbeitslosengeld I. Seit 2002 ist die Leistung auch besser als Hartz IV bekannt, die 2005 durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am <a href="http://www.heimarbeit.de/arbeitsmarkt-immer-mehr-rentner-haben-einen-minijob/">Arbeitsmarkt</a> in Deutschland eingeführt wurde.</p> <p>Anders als das Arbeitslosengeld ist für den Erhalt von Hartz IV keine Arbeitslosigkeit „notwendig“. Arbeitslosengeld II kann ergänzend zu einem (geringen) Einkommen bezogen werden, wenn dies zum Leben nicht ausreicht.</p> <p class="p1"><span class="s1">            <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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            </span></p> <h2>Voraussetzungen für Arbeitslosengeld</h2> <p>Um das Arbeitslosengeld richtig beantragen zu können, müssen gewisse Bedingungen erfüllt sein. Im Sonne der Vorschriften der Agentur für Arbeit muss man zunächst ohne Beschäftigungsverhältnis sein (arbeitslos) und sich weiterhin als arbeitslos melden. Dazu ist eine persönliche Vorstellung bei der zuständigen Agentur für Arbeit notwendig.</p> <p>Hier wird den Antragstellern erläutert, dass sie sich um eine neue Beschäftigung bemühen müssen und weiterhin für die Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit verfügbar sein müssen. Im Gegensatz zur Meldung als Arbeitssuchender ist die Meldung der Arbeitslosigkeit keine Pflicht, jedoch zwingende Voraussetzung zur Beantragung von Arbeitslosengeld.</p> <p>Weiterhin muss die Anwartschaftszeit gemäß § 142 SGB III erfüllt sein. Hierin ist festgehalten, dass die Person mindestens 360 Tage versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung war. Das bedeutet, man muss mindestens 1 Jahr als Beschäftigter tätig gewesen sein, um die Leistungen erhalten zu können.</p> <h2>Wichtige Fristen bei der Beantragung</h2> <p>Die Arbeitslosmeldung ist entscheidende Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld. Sie ist spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu melden. Wer frühzeitig von seiner Arbeitslosigkeit erfährt, kann bis maximal drei Monate vor der Beschäftigungsbeendigung die Meldung abgeben.</p> <p>Erfolgt die Arbeitssuchendmeldung zu spät (mindestens drei Monate vor Beendigung oder spätestens drei Tage nach Kenntnis), kann es bei der Auszahlung des Arbeitslosengeld zu einer Sperrzeit kommen. Die Dauer der Sperrzeit beläuft sich auf mindestens ein Viertel der Anspruchsdauer. Die Anspruchsdauer wird dann um ein Viertel gekürzt und nicht nach Ablauf der Sperrzeit begonnen.</p> <h2>Erforderliche Unterlagen für den Antrag</h2> <p>Wer das Arbeitslosengeld richtig beantragen will, darf bei Abgabe des Antrags einige wichtige Unterlagen nicht vergessen. Zum Beispiel den gültigen Personalausweis oder alternativ den Reisepass. Weiterhin sind die Arbeitspapiere inklusive Lohnsteuerkarte erforderlich. Nach Möglichkeit soll man sich darum bemühen zur Antragsabgabe die Arbeitsbescheinigung des früheren Arbeitgebers mitzubringen.</p> <p>Im Notfall kann diese direkt an die Agentur für Arbeit übersandt werden. In einigen Fällen kann es vorkommen, dass die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit weiterhin Nachweise über bereits erhaltende Leistungsbezüge oder das Kündigungsschreiben (oder Erklärung zur Arbeitsbeendigung) einsehen möchten. Auch der Bezug von <a href="http://www.heimarbeit.de/krankengeld-so-viel-geld-steht-ihnen-zu/">Krankengeld</a> sollte durch entsprechende Unterlagen nachvollziehbar sein.</p> <h2>Ablauf der Antragstellung</h2> <p>Der Antrag auf Arbeitslosengeld wird bei der zuständigen Agentur für Arbeit abgegeben und bearbeitet – nicht bei der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Der Antrag muss schriftlich eingehen, kann jedoch auch online ausgefüllt werden. Im Anschluss prüft die Agentur für Arbeit den Anspruch des Antragstellers. Dies dauert für gewöhnlich mindestens eine Woche.</p> <p>Bei der Abgabe sollten die oben genannten Unterlagen eingereicht werden. Im Einzelfall empfiehlt sich eine persönliche Vorsprache beim Amt, um die Abgabe der richtigen Unterlagen zu klären. Auf diese Weise müssen die Dokumente nicht nachträglich angefordert werden, was den Ablauf verzögern könnte.</p> <p>Bei Anspruch auf Arbeitslosengeld wird der Bescheid auf postalischem Weg zugesandt. Die Auszahlung erfolgt auf ein Girokonto einer deutschen Bank.</p> <p class="p1"><span class="s1">            <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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                                                   href="https://www.heimarbeit.de/produkttester/"
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            </span></p> <h2>Nebeneinkommen zum Arbeitslosengeld</h2> <p>Wer Arbeitslosengeld bezieht, darf einer selbstständigen oder nicht selbstständigen Nebentätigkeit nachgehen, die maximal 15 Stunden pro Woche in Anspruch nimmt. Das Nebeneinkommen wird von der Agentur für Arbeit angerechnet und ist aus diesem Grund in jedem Fall zu melden.</p> <p>Die Nebentätigkeit – auch ehrenamtliche Stellen – müssen spätestens am ersten Tag der Beschäftigung gemeldet werden. Bis zu einem Nettoeinkommen von 165 Euro bleibt der Betrag anrechnungsfrei.</p> <p>Bildquelle: © Thomas Reimer &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Das müssen Sie wissen!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/zuschuss-zum-mutterschaftsgeld-das-muessen-sie-wissen/</link>
				<pubDate>Wed, 06 May 2015 20:28:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Familie]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialhilfe]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/zuschuss-zum-mutterschaftsgeld-das-muessen-sie-wissen/</guid>
				<description><![CDATA[Arbeitnehmerinnen, die schwanger sind, erhalten während der Schutzfristen in der Regel Mutterschaftsgeld. Dieses Mutterschaftsgeld wird von der gesetzlichen Krankenversicherung entrichtet und kann um einen Zuschuss ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><strong><span style="color: #000000;">Arbeitnehmerinnen, die schwanger sind, erhalten während der Schutzfristen in der Regel Mutterschaftsgeld. Dieses Mutterschaftsgeld wird von der gesetzlichen Krankenversicherung entrichtet und kann um einen Zuschuss durch den Arbeitgeber ergänzt werden. Zusammen mit dem Mutterschaftsgeld soll der Arbeitgeberzuschuss den Verdienstausfall während der Schutzfristen ausgleichen.</span></strong></p> <p>Erfahren Sie hier mehr zum Thema Mutterschaftsgeld und den Zuschuss durch den Arbeitgeber.</p> <h2>Überblick</h2> <ul> <li>Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkassen</li> <li>Die Schutzfristen</li> <li>Höhe des Mutterschaftsgeldes</li> <li>Voraussetzungen für Mutterschaftsgeld der Krankenkassen</li> <li>Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld</li> <li>An wen wird der Arbeitgeberzuschuss gezahlt?</li> <li>Höhe des Arbeitgeberzuschusses</li> <li>Dauer des Arbeitgeberzuschusses</li> <li>Erstattung der Zuschüsse durch die Krankenkasse</li> </ul> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                                                                                                    <li>seriös & geprüft</li>
                                                                                                </ul>
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                         <h2>Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkassen</h2> <p>Ist eine Arbeitnehmerin schwanger, so erhält sie in der Regel während der Schutzfristen Mutterschaftsgeld. Dieses Mutterschaftsgeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt.</p> <p>Das Mutterschaftsgeld kann frühestens sieben Wochen vor dem mutmaßlichen Geburtstermin beantragt werden, da die diesbezügliche ärztliche Bescheinigung frühestens eine Woche vor Beginn der Schutzfrist ausgestellt werden darf.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Die Schutzfristen</h2> <p>Während der so genannten Schutzfristen müssen schwangere Arbeitnehmerinnen nicht arbeiten. Im Normalfall betragen die Schutzfristen 6 Wochen vor der Entbindung und 8 Wochen nach der Entbindung. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten sind es 12 Wochen nach der Entbindung.</p> <p>Das bedeutet, Mutterschaftsgeld wird für maximal 14 Wochen und einen Tag bzw. 18 Wochen und einen Tag von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt.</p> <h2>Höhe des Mutterschaftsgeldes</h2> <p>Die Krankenkasse zahlt der schwangeren Arbeitnehmerin ein Mutterschaftsgeld in Höhe von bis zu (also maximal) 13 Euro pro Kalendertag.</p> <p>Die tatsächliche Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten drei vollständig abgerechneten Kalendermonate. Bei einer wöchentlichen Abrechnung handelt es sich um die letzten 13 Wochen vor Beginn der Schutzfrist vor der Entbindung.</p> <h2>Voraussetzungen für Mutterschaftsgeld der Krankenkassen</h2> <p>Die wichtigste Voraussetzung, um das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkassen erhalten zu können, ist, dass die Betroffene freiwillig oder pflichtversichert mit Anspruch auf <a href="http://www.heimarbeit.de/krankengeld-so-viel-geld-steht-ihnen-zu/">Krankengeld</a> gesetzlich krankenversichert ist.</p> <h3><strong><span style="color: #000000;">Weitere Voraussetzungen sind:</span></strong></h3> <ul> <li>Sie müssen in einem Arbeits- oder Heimarbeitsverhältnis stehen oder</li> <li>der Arbeitgeber hat das Beschäftigungsverhältnis während der Schwangerschaft zulässig gekündigt oder</li> <li>bei Beginn des Arbeitsverhältnisses erst nach Beginn der Schutzfrist entsteht der Anspruch mit Beginn des Arbeitsverhältnisses, wenn die Frau zu diesem Zeitpunkt Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist.</li> </ul>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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                                                   href="https://www.heimarbeit.de/schnell-geld-verdienen-20-serioese-moeglichkeiten/"
                                                   title="I❶I Schnell Geld verdienen: 20 seriöse Möglichkeiten">I❶I Schnell Geld verdienen: 20 seriöse Möglichkeiten</a>
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             <h2>Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld</h2> <p>Arbeitnehmerinnen, die Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben, erhalten zusätzlich von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Der Zuschuss des Arbeitgebers soll zusammen mit dem Mutterschaftsgeld den Verdienstausfall ausgleichen, der wegen des Beschäftigungsverbots eintritt.</p> <p>Schwangere und Mütter eines Neugeborenen sollen vor wirtschaftlichen Nachteilen bewahrt werden, die andernfalls mit den Beschäftigungsverboten verbunden wären. Die Beschäftigungsverbote sollen zu keiner Verdienstminderung führen, damit jeder finanzielle Anreiz für die Arbeitnehmerin entfällt, die Arbeit zu ihrem und des Kindes Nachteil fortzusetzen.</p> <p>Gesetzliche Regelungen zum Zuschuss finden sich in § 14 <a href="http://www.heimarbeit.de/mutterschutzfrist-beantragen-so-geht-es-richtig/">Mutterschutzgesetz</a>.</p> <h2>An wen wird der Arbeitgeberzuschuss gezahlt?</h2> <h3><strong><span style="color: #000000;">Der Zuschuss wird gezahlt an Frauen, die</span></strong></h3> <ul> <li>in einem Arbeitsverhältnis stehen</li> <li>Anspruch auf Mutterschaftsgeld gemäß § 200 Absatz 1, 2 Satz 1 bis 4 und Absatz 3 RVO, § 29 Absatz 1, 2 und 4 des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte oder § 13 Absatz 2, 3 Mutterschutzgesetz haben,</li> <li>keine <a href="http://www.heimarbeit.de/elternzeit-das-muessen-sie-wissen/">Elternzeit</a> nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in Anspruch nehmen, es sei denn, sie sind während der Elternzeit teilzeitbeschäftigt.</li> </ul> <h2>Höhe des Arbeitgeberzuschusses</h2> <p>Der Arbeitgeber zahlt den Zuschuss in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen 13 Euro und dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelt. Die Höhe des Zuschusses ist also von dem jeweiligen Arbeitsentgelt abhängig und wird von dem jeweiligen Arbeitgeber berechnet.</p> <p>Für die Höhe des Zuschusses ist das Nettoarbeitsentgelt maßgebend, das die Arbeitnehmerin in den letzten drei abgerechneten Kalendermonaten vor Beginn der Schutzfrist erhalten hat. Bei wöchentlicher Abrechnung wird das Arbeitsentgelt für die letzten dreizehn Wochen vor Beginn der Schutzfrist angesetzt. Hat die Arbeitnehmerin während dieser Zeit Überstunden vergütet bekommen, zählt dies mit.</p> <p>Nicht zu berücksichtigen ist einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, ebenso Tage, für die die Arbeitnehmerin wegen Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis weniger oder kein Arbeitsentgelt erhalten hat.</p> <h2>Dauer des Arbeitgeberzuschusses</h2> <p>Der Anspruch auf den Zuschuss besteht für den gleichen Zeitraum, für den auch das Mutterschaftsgeld gewährt wird, also in der Regel für sechs Wochen vor der Entbindung und für acht Wochen beziehungsweise bei Mehrlings- und Frühgeburten für zwölf Wochen. Bei allen vorzeitigen Entbindungen verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt um den Zeitraum, der vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen wurde.</p> <p>Der Zuschuss muss aber nur so lange gezahlt werden, wie das Arbeitsverhältnis tatsächlich besteht. Der Zuschuss entfällt mit dem Tag, an dem das Beschäftigungsverhältnis rechtmäßig endet &#8211; etwa durch das Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses oder durch die Kündigung der Schwangeren.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Erstattung der Zuschüsse durch die Krankenkasse</h2> <p>Arbeitgeber können sich den während der Schutzfristen gezahlten Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vollständig durch die zuständige Krankenkasse erstatten lassen.</p> <p>Die Erstattung wird über die Umlage U2 und nur auf Antrag gewährt.</p> <p>Bildquelle: © lilo &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>Hausbesuch vom Amt bei Hartz IV-Bezug: Seien Sie vorbereitet!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/hausbesuch-vom-amt-bei-hartz-iv-bezug-seien-sie-vorbereitet/</link>
				<pubDate>Wed, 29 Apr 2015 13:08:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Hartz 4]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialhilfe]]></category>

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				<description><![CDATA[Wer Hartz IV bezieht, hat sicher schon vom Hausbesuch vom Amt gehört. Doch wann ist es den Mitarbeitern des Jobcenters eigentlich erlaubt, in Ihre privaten ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><strong><span style="color: #000000;">Wer Hartz IV bezieht, hat sicher schon vom Hausbesuch vom Amt gehört. Doch wann ist es den Mitarbeitern des Jobcenters eigentlich erlaubt, in Ihre privaten Räume vorzudringen? In diesem Artikel erfahren Sie, in welchen Fällen Sie mit einem Hausbesuch rechnen und ob Sie den Mitarbeiter überhaupt hineinbitten müssen.</span></strong></p> <p><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/12.0.0-1/72x72/2705.png" alt="✅" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> <a href="https://www.heimarbeit.de/hartz-iv-das-muessen-hartz-4-empfaenger-wissen/" target="_blank" rel="dofollow">In diesem Artikel werden alle Fragen zu Hartz 4 beantwortet </a></p> <h2>Übersicht</h2> <ul> <li>Hintergrund eines Hausbesuches vom Amt</li> <li>Was zum angemessenem Hausrat zählt</li> <li>Leistungsmissbrauch kann eine Strafanzeige nach sich ziehen</li> <li>Die Behörde steht in der Beweispflicht</li> <li>Rechtliche Grundlage zum Thema Hausbesuch</li> <li>Voraussetzung für einen Hausbesuch</li> <li>Sie müssen den Einlass beim Hausbesuch nicht gewähren</li> <li>Ihre Mitwirkungspflicht</li> <li>Wenn Sie dem Mitarbeiter Zutritt gewähren</li> <li>Hausbesuch versus Durchsuchungsbeschluss</li> <li>Muss der Hausbesuch angekündigt werden?</li> <li>Wenn der Mitarbeiter sich eigenmächtig Zutritt zu Ihrer Wohnung verschafft</li> </ul> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                         <h2>Hintergrund eines Hausbesuches vom Amt</h2> <p>Wenn Sie als hilfebedürftiger Erwerbsfähiger Hartz IV beziehen, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Besitz außerhalb des Schonvermögens zu verwerten. Denn Sozialleistungen werden erst gezahlt, wenn alle anderen Maßnahmen, die Hilfebedürftigkeit zu schmälern oder zu beenden, nicht ausreichen.</p> <p>Verfügen Sie über nicht angemessenes Vermögen, also zum Beispiel ein Original-Kunstwerk, das über einen hohen Wert verfügt, müssen Sie dieses veräußern und den Erlös zum Bestreiten Ihres Lebensunterhaltes verwenden.</p> <h3><strong><span style="color: #000000;">Was zum angemessenen Hausrat zählt:</span></strong></h3> <ul> <li>Gegenstände, die als notwendig zum Führen eines Haushalts erachtet werden</li> <li>Haushaltsgeräte und Möbel, die dem einfachen Lebensstil eines Hartz IV-Empfängers entsprechen (nicht dem Standard vor der Hilfebedürftigkeit)</li> </ul>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Leistungsmissbrauch kann eine Strafanzeige nach sich ziehen</h2> <p>Wenn Sie bei Hartz IV-Bezug über Vermögen oder Besitz verfügen, das Sie gegenüber dem <a href="http://www.heimarbeit.de/falsche-hartz-iv-aufstocker-richten-millionenschaden-an-wie-werden-sie-bestraft/">Jobcenter</a> vorsätzlich nicht angeben, ist das kein Kavaliersdelikt: So müssen Sie in diesem Fall mit einer Strafanzeige wegen des Verdachts auf Betrug rechnen.</p> <h2>Die Behörde steht in der Beweispflicht</h2> <p>Das Jobcenter muss Ihnen den Besitz von Luxusgütern nachweisen, steht also in der Beweispflicht.</p> <h2>Rechtliche Grundlage zum Thema Hausbesuch</h2> <p>Um Leistungsmissbrauch von Sozialleistungen auf den Grund zu gehen, ist das Jobcenter oder weitere Träger der Grundsicherung wie kreisfreie Städte und Kreise nach § 6 Abs. 1 SGB II dazu berechtigt, einen sogenannten Bedarfsermittlungsdienst für Hausbesuche einzusetzen.</p> <p>Art und Umfang der Ermittlungen richten sich nach dem pflichtgemäßen Ermessen. Die Hausbesuche dienen dabei der Beweisführung. Da dem Leistungsberechtigten laut § 60 SGB I eine Mitwirkungspflicht zufällt, ist dieser zur Mitwirkung der Aufklärung von Sachverhalten verpflichtet.</p> <p>Das bedeutet: Wenn Sie als Hartz IV-Empfänger von einem Hausbesuch überrascht werden und sich nicht kooperativ verhalten, kann eine Sanktionierung wie Leistungskürzungen oder gar die Streichung der Leistungen drohen.</p> <h2>Voraussetzung für einen Hausbesuch</h2> <p>Willkürlich kann das Jobcenter keinen Hausbesuch anordnen. Vielmehr muss ein begründeter Verdacht auf Leistungsmissbrauch vorliegen. Zuvor muss das Amt prüfen, ob sich der Sachverhalt auf anderen Wegen klären lässt. </p> <p>Wenn das Amt den Auftrag zur Prüfung gibt, muss ein Mitarbeiter des Jobcenters beim Hausbesuch bestimmte Regeln beachten.</p> <h2>Sie müssen den Einlass beim Hausbesuch nicht gewähren</h2> <p>Das Grundgesetz schützt Ihre Wohnung, sie sind also nicht dazu verpflichtet, den Beauftragten des Jobcenters in Ihre Wohnung zu bitten. Insofern wird für den Mitarbeiter der Nachweis in diesem Falll schwierig, dass Sie über unangemessene Luxusgüter verfügen.</p> <h2>Ihre Mitwirkungspflicht</h2> <p><strong><span style="color: #000000;">Allerdings</span></strong>: Wenn Sie den Mitarbeiter des Jobcenters nicht in Ihre Wohnung lassen, kann dies nachteilige Folgen habe. Zum einen kann dies den Eindruck schüren, dass Sie etwas zu verbergen haben. Außerdem kann der Mitarbeiter des Jobcenters auf Ihre Mitwirkungspflicht verweisen, was im Falle der Verweigerung wie oben bereits beschrieben zu Leistungskürzungen führen kann.</p> <p>Grundsätzlich empfiehlt sich ein freundliches, kooperatives Verhalten. Wer nichts zu verbergen hat, braucht den Hausbesuch vom Amt nicht zu fürchten.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Wenn Sie dem Mitarbeiter Zutritt gewähren</h2> <p>Entscheiden Sie sich dafür, den Mitarbeiter in Ihre Wohnung zu lassen, können Sie bestimmen, in welche Räume der Besuch vordringen darf. Ebenso darf dieser nicht ohne Ihre Zustimmung Schuladen öffnen oder in Schränke schauen. Sie sind also nicht dazu verpflichtet, dem Hausbesuch einen Hausbesuch zu gestatten, der eher den Charakter einer Durchsuchung hat. Dazu muss ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vorliegen.</p> <h2>Wenn der Mitarbeiter vor Ihrer Tür steht, sollten Sie…</h2> <ul> <li>sich nach seinem Anliegen erkundigen</li> <li>sich seinen Dienstausweis vorlegen lassen</li> <li>sich eine Kopie des Prüfauftrages aushändigen lassen.</li> <li>einen Zeugen hinzuziehen, der den Hergang des Hausbesuches im Nachhinein bestätigen kann</li> </ul> <h2>Hausbesuch versus Durchsuchungsbeschluss</h2> <p>Während Sie also bei einem Hausbesuch den Zutritt zu Ihrer Wohnung verweigern können, müssen Sie einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss stattgeben. Dieser beruht immer auf dem konkreten Verdacht, dass eine Straftat vorliegt. Leistungsmissbrauch ist Betrug. Wenn Sie über Luxusgüter im Haushalt verfügen, die über einen angemessenen Hausrat hinausgehen, sind Sie wie oben bereits beschrieben dazu verpflichtet, diese zu verwerten, um Ihre Hilfebedürftigkeit zu vermindern.</p> <h2>Muss der Hausbesuch angekündigt werden?</h2> <p>Die Mitarbeiter des Jobcenters brauchen ihren Besuch nicht ankündigen. Hinter dieser Regelung steckt System: Rechnet der Hartz IV-Empfänger nicht damit, dass ein Abgesandter der Behörde klingelt, kann er auch die zu überprüfenden Verhältnisse nicht verschleiern.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Wenn der Mitarbeiter sich eigenmächtig Zutritt zu Ihrer Wohnung verschafft</h2> <p>Ein bedrängendes Verhalten des Jobcenter-Beauftragten brauchen Sie sich nicht gefallen zu lassen. Lässt er sich nicht durch Ihren Hinweis aufhalten, dass Sie ihm keinen Zutritt gewähren müssen und verschafft sich sogar eigenmächtig Zutritt zu Ihrer Wohnung, sollten Sie ihn zunächst ein letztes Mal auffordern, Ihre Wohnung zu verlassen.</p> <p>Weisen Sie den Mitarbeiter darauf hin, dass er in diesem Fall strafbaren Hausfriedensbruch begeht. Auch Strafbestände wie Nötigung, Bedrohung oder Beleidigung kommen je nach individueller Situation in Frage. In diesem Fall ist es also ratsam, die Polizei hinzuziehen, um Ihre Rechte zu schützen.</p> <p>Bildquelle: © ueuaphoto &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>Beratungshilfe für Rechtsberatung und der Beratungshilfeschein: Das müssen Sie wissen!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/beratungshilfe-fuer-rechtsberatung-und-der-beratungshilfeschein-das-muessen-sie-wissen/</link>
				<pubDate>Tue, 28 Apr 2015 22:42:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Hartz 4]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialhilfe]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/beratungshilfe-fuer-rechtsberatung-und-der-beratungshilfeschein-das-muessen-sie-wissen/</guid>
				<description><![CDATA[Rechtsberatung kann teuer sein. Doch wie können sich beispielsweise Arbeitslosengeld II-Empfänger juristische Unterstützung holen, wenn sie doch am Existenzminimum leben? In diesem Fall greift die ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><strong><span style="color: #000000;">Rechtsberatung kann teuer sein. Doch wie können sich beispielsweise <a href="http://www.heimarbeit.de/arbeitslosengeld-so-viel-steht-ihnen-zu/">Arbeitslosengeld</a> II-Empfänger juristische Unterstützung holen, wenn sie doch am <a href="http://www.heimarbeit.de/existenzminimum-ab-wann-lebt-man-am-minimum/">Existenzminimum</a> leben? In diesem Fall greift die Beratungshilfe, eine der Sozialleistungen in Deutschland. Lesen Sie in diesem Artikel, wer Anspruch auf einen Beratungshilfeschein hat und wie Sie ohne ausreichendes Einkommen Hilfe in rechtlichen Fragen erhalten.</span></strong></p> <p><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/12.0.0-1/72x72/2705.png" alt="✅" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> <a href="https://www.heimarbeit.de/hartz-iv-das-muessen-hartz-4-empfaenger-wissen/" target="_blank" rel="dofollow">In diesem Artikel werden alle Fragen zu Hartz 4 beantwortet </a></p> <h2>Übersicht</h2> <ul> <li>Voraussetzungen, um Beratungshilfe beantragen zu können</li> <li>Wie errechnet sich das Monatseinkommen?</li> <li>Vermögenswerte einsetzen</li> <li>Weitere Voraussetzungen</li> <li>Hartz IV-Empfänger und Leistungsberechtigte anderer Sozialleistungen</li> <li>Wer gewährt Beratungshilfe?</li> <li>Vergütung und Verpflichtung des Rechtsanwaltes</li> <li>Welche Kosten deckt die Beratungshilfe?</li> <li>Ausnahme Hamburg und Bremen</li> <li>Wie kann man Beratungshilfe beantragen?</li> <li>Vierwochenfrist</li> <li>Ein Rechtsanwalt darf eine Beratungsgebühr berechnen</li> <li>Entscheidung über Beratungshilfe</li> </ul> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                                                                                                </ul>
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                         <h2>Voraussetzungen, um Beratungshilfe beantragen zu können</h2> <p>Es gibt Auseinandersetzungen oder Geschehnisse, die ein Betroffener ohne eine Rechtsberatung durch einen Anwalt kaum klären kann. Wer nur über ein geringes Einkommen verfügt, kann sich einen Rechtsbeistand schlichtweg nicht leisten. Wenn sich beispielsweise ein Leistungsberechtigter von Hartz IV bezüglich sozialrechtlicher Fragen beraten lassen muss, benötigt er dazu die Unterstützung des Staates.</p> <p>Für diesen Fall gibt es die Beratungshilfe, die im Beratungshilfegesetz gemäß § 1 BerhG geregelt ist. Anspruch auf diese hat ein Rechtssuchender, wenn das einzusetzende Monatseinkommen 15 Euro nicht übersteigt, derjenige also gemäß § 115 II ZPO auch Anspruch auf die ratenfreie Prozesskostenhilfe hätte.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Wie errechnet sich das Monatseinkommen?</h2> <p>Wer wissen möchte, ob er Anspruch auf Beratungshilfe hat, muss vom eigenen Bruttoeinkommen inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld die Steuern, die Beiträge zur Sozialversicherung und weiteren Versicherungen, die Mietkosten in angemessener Höhe und beispielsweise Kosten für Kredite abziehen. Ist der Antragsteller erwerbstätig, kann einen weiteren Betrag subtrahieren: den sogenannten Erwerbstätigenbonus. Zudem informiert das Amtsgericht über jährlich festgelegte Freibeträge, die regeln, ob Anspruch auf Beratungshilfe besteht.</p> <h2>Vermögenswerte einsetzen</h2> <p>Wer über weitere Vermögenswerte unabhängig vom Bruttoeinkommen verfügt, muss diese zunächst in zumutbarer Weise und Höhe für die Deckung von juristischen Kosten einsetzen. Dies regeln die gesetzlichen Bestimmungen zur Vermögensanrechnung bei <a href="http://www.heimarbeit.de/sozialhilfe-leistungen-fuer-alleinerziehende/">Sozialhilfe</a> gemäß §90 SGB XII.</p> <h2>Weitere Voraussetzungen</h2> <p>Weitere Voraussetzungen bestehen darin, dass andere Möglichkeiten zur Hilfe nicht zur Verfügung stehen. Dazu können beispielsweise Schuldnerberatungsstellen, Verbraucherzentralen, eine Rechtsschutzversicherung, die Beratung zuständiger Behörden oder des Jugendamtes zählen. Nur, wenn diese Hilfsoptionen nicht genutzt werden können, ist der Anspruch auf Beratungshilfe gegeben. Allerdings ist einem Antragsteller nicht zuzumuten, die Rechtsberatung jener Behörde zu nutzen, gegen deren Bescheid er vorgehen möchte.</p> <h2>Hartz IV-Empfänger und Leistungsberechtigte anderer Sozialleistungen</h2> <p>Wer Arbeitslosengeld II bezieht, kann in der Regel davon ausgehen, die Voraussetzungen für Beratungshilfe zu erfüllen. Dies gilt auch für Menschen, die Sozialhilfe oder Leistungen nach dem <a href="http://www.heimarbeit.de/asylbewerberleistungsgesetz-das-muessen-sie-wissen/">Asylbewerberleistungsgesetz</a> erhalten. Diese Personengruppen können den Nachweis ihres Anspruchs führen, indem sie ihren Leistungsbescheid vorlegen.</p> <h2>Wer gewährt Beratungshilfe?</h2> <p>Die Beratungshilfe wird von Rechtsanwälten oder Rechtsbeiständen beziehungsweise vom Amtsgericht gewährt. Letzteres ist dann der Fall, wenn dem Antragsteller unmittelbar weitergeholfen werden kann, zum Beispiel durch eine Auskunft, die Aufnahme eines Antrages oder Hinweise, wo der Rechtssuchende Hilfe finden kann.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Vergütung und Verpflichtung des Rechtsanwaltes</h2> <p>Übernimmt ein Rechtsanwalt die Beratungshilfe, so sind seine Vergütungsansprüche erheblich geschmälert. Er wird pauschal mit Gebühren von 35 bis 85 Euro und weiteren möglichen Zusatzgebühren bezahlt. Dennoch ist er nach § 49a BRAO verpflichtet, die Beratungshilfe zu leisten.</p> <p>Nur aus wichtigen Gründen kann dieser im Einzelfall die Übernahme der Beratungshilfe ablehnen oder aber die Beratung bzw. Vertretung seines Mandanten ablehnen. Dies kann zum Beispiel bei beruflicher Überlastung der Fall sein oder aus anderen Gründen, die unter anderem in der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) in § 16a Abs. 3 aufgeführt werden.</p> <h2>Welche Kosten deckt die Beratungshilfe?</h2> <p>Beratungshilfe wird in Angelegenheiten des Zivilrechts, des Arbeitsrechts, des Verfassungsrechts, des Steuerrechts, des Sozialrechts und des Verwaltungsrechts gewährt. Zum einen deckt die Beratungshilfe die Rechtsberatung des Mandanten ab, zum anderen die außergerichtliche Vertretung, die zum Beispiel die Korrespondenz mit der Gegenpartei umfasst.</p> <p>In Strafsachen, einem Gerichtsverfahren oder bei Fragen zum Ordnungswidrigkeitsrecht erfolgt hingegen keine Vertretung, da hierfür die Prozesskostenhilfe erwogen werden muss, sondern ausschließlich die Beratung.</p> <h2>Ausnahme Hamburg und Bremen</h2> <p>In den beiden Bundesländern Hamburg und Bremen ersetzt die öffentliche Rechtsberatung die Beratungshilfe. Rechtsauskunfts- und Vergleichsstellen übernehmen hier die rechtliche Beratung, Anwälte werden hierfür nicht herangezogen. In Berlin bleibt es dem Rechtssuchenden überlassen, ob er eine anwaltliche Beratungshilfe oder aber eine öffentliche Beratungshilfe in Anspruch nimmt.</p> <h2>Wie kann man Beratungshilfe beantragen?</h2> <p>Die Antragstellung für Beratungshilfe muss über das Amtsgericht am Wohnort des Antragstellers erfolgen. Der Antragsteller sollte neben seinen Einkommens- und Ausgabenachweisen auch die Unterlagen zur rechtlichen Auseinandersetzung oder Fragestellung einreichen. Es genügt nicht, den Beratungsbedarf anzumelden: Dieser muss auch nachgewiesen werden.</p> <h2>Vierwochenfrist</h2> <p>Wer sich im ersten Schritt dennoch an einen Anwalt wendet und nachträglich Beratungshilfe beantragt, muss eine Vierwochenfrist wahren, mit der er den Antrag stellen muss. Diese Frist beginnt mit dem ersten Beratungsgespräch oder einem ähnlichen Startzeitpunkt der Beratung.</p> <h2>Ein Rechtsanwalt darf eine Beratungsgebühr berechnen</h2> <p>Ist ein Anwalt im Rahmen der Beratungshilfe tätig, kann er seinem Mandanten eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 15 Euro berechnen, weitere Gebühren, die der Anwalt an seinen Mandanten sind jedoch nicht zulässig. Er kann sich Auslagen und Gebühren stattdessen über eine Pauschale vom Staat erstatten lassen.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Entscheidung über Beratungshilfe</h2> <p>Die Entscheidung über Beratungshilfe trifft der Rechtspfleger. Lehnt dieser die Bewilligung der Beratungshilfe ab, so kann der Antragsteller in einer Erinnerung durch einen Richter dem Amtsgerichtes final entscheiden lassen. Dieser Akt gilt dann als unanfechtbar.</p> <p>Bildquelle: © Gina Sanders &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>Krankenversicherung und Rentenversicherung bei Hartz IV-Bezug: Das müssen Sie wissen!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/krankenversicherung-und-rentenversicherung-bei-hartz-iv-bezug-das-muessen-sie-wissen/</link>
				<pubDate>Mon, 27 Apr 2015 12:44:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Hartz 4]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialhilfe]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/krankenversicherung-und-rentenversicherung-bei-hartz-iv-bezug-das-muessen-sie-wissen/</guid>
				<description><![CDATA[Wer Hartz IV bezieht, ist grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Für die Rentenversicherung gilt dies seit 2011 allerdings nicht mehr! Wann und ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><strong><span style="color: #000000;">Wer Hartz IV bezieht, ist grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Für die Rentenversicherung gilt dies seit 2011 allerdings nicht mehr! Wann und ob Sie als Leistungsberechtigter automatisch über das <a href="http://www.heimarbeit.de/falsche-hartz-iv-aufstocker-richten-millionenschaden-an-wie-werden-sie-bestraft/">Jobcenter</a> sozialversichert sind und was Sie beachten müssen, lesen Sie hier.</span></strong></p> <p><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/12.0.0-1/72x72/2705.png" alt="✅" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> <a href="https://www.heimarbeit.de/hartz-iv-das-muessen-hartz-4-empfaenger-wissen/" target="_blank" rel="dofollow">In diesem Artikel werden alle Fragen zu Hartz 4 beantwortet </a></p> <h2>Übersicht</h2> <ul> <li>Anspruch auf Versicherungsbeiträge bei Hartz IV</li> <li>Zahlung der Kranken- und Pflegeversicherung</li> <li><a href="http://www.heimarbeit.de/familienversicherung-das-muessen-sie-wissen/">Familienversicherung</a></li> <li>Als Arbeitsloser ohne Hartz VI-Anspruch</li> <li>In welcher Krankenversicherung werden Hartz IV-Berechtigte versichert?</li> <li>Wer vor Hartz IV nicht krankenversichert war</li> <li>Private Krankenversicherung bei Hartz IV-Bezug</li> <li><a href="http://www.heimarbeit.de/unfallversicherung-sinnvoll-das-sollten-sie-wissen/">Unfallversicherung</a></li> <li>Rentenversicherung bei Hartz IV-Bezug</li> <li>Bestehende Riesterrente</li> <li>Als Hartz IV-Empfänger eine Riesterrente abschließen</li> </ul> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                         <h2>Anspruch auf Versicherungsbeiträge bei Hartz IV</h2> <p>Hilfebedürftige Erwerbsfähige haben beim Bezug von Hartz IV in der Regel Anspruch darauf, über das Jobcenter sozialversichert zu werden. Dieses ist bei Bedarf zur Zahlung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge verpflichtet.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Zahlung der Kranken- und Pflegeversicherung</h2> <p>Die jeweiligen Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung werden über das Jobcenter beglichen. In die gesetzliche Rentenversicherung zahlte das Jobcenter nur bis zum Jahr 2011 den Mindestbetrag ein, seither greift das Sparmaßnahmenpaket, das von dieser Zahlung absieht.</p> <h3><strong><span style="color: #000000;">In folgenden Fällen werden Hartz IV-Empfänger nicht sozialversichert:</span></strong></h3> <ul> <li>Sie sind bei einer privaten Krankenversicherung versichert</li> <li>Sie sind bereits versichert: entweder über eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit oder die Familienversicherung</li> <li>Es handelt sich um eine einmalig gezahlte Hartz IV-Leistung</li> <li><a href="http://www.heimarbeit.de/arbeitslosengeld-so-viel-steht-ihnen-zu/">Arbeitslosengeld</a> II wird in Form eines Darlehens gewährt</li> <li>Sie erhalten zum Beispiel als Lebenspartner <a href="http://www.heimarbeit.de/sozialgeld-das-muessen-sie-wissen-2/">Sozialgeld</a> ohne Familienversicherung</li> </ul> <h2>Familienversicherung</h2> <p>Mit der Familienversicherung können Sie sich bei einem versicherten Familienmitglied mitversichern lassen, zum Beispiel ein Ehe- oder Lebenspartner bzw. ein Elternteil. Sie ist gegenüber der Pflichtversicherung vorrangig. Wenn beide Lebens- oder Ehepartner Hartz IV-berechtigt sind, wird in der Regel der Antragsteller pflichtversichert und der andere familienversichert, es sei denn, der andere Partner wird schriftlich zum Pflichtversicherten bestimmt.</p> <h2>Als Arbeitsloser ohne Hartz VI-Anspruch</h2> <p>Wenn Sie arbeitslos sind, aber nicht hilfebedürftig, haben Sie keinen Anspruch auf Hartz IV. In diesem Fall müssen Sie sich selbst versichern. Wer unter der Zahlung der Versicherungsbeiträge doch hilfebedürftig wird, werden die Beiträge in angemessener Höhe gezahlt. Die Höhe ist begrenzt auf den Beitrag, der Sie nicht mehr hilfebedürftig sein lässt.</p> <h2>In welcher Krankenversicherung werden Hartz IV-Berechtigte versichert?</h2> <p>Bestand vor der Hilfebedürftigkeit und dem Anspruch auf Hartz IV eine Krankenversicherung, kann die Mitgliedschaft in dieser weiter bestehen. Wer eine neue Krankenversicherung wählen möchte, dem steht dies unter Einhaltung der Kündigungsfrist ebenfalls frei, außer, er ist bei einer landwirtschaftlichen Krankenversicherung versichert.</p> <h2>Wer vor Hartz IV nicht krankenversichert war</h2> <p>War der Leistungsberechtigte zuvor trotz der gesetzlichen <a href="http://www.heimarbeit.de/krankenversicherungspflicht-das-muessen-sie-wissen/">Krankenversicherungspflicht</a> nicht krankenversichert, muss dieser sich bei Bezug von Hartz IV bei einer Krankenversicherung seiner Wahl anmelden und die Meldebescheinigung beim Jobcenter vorlegen. Für eine Dauer von 18 Monaten nach der Anmeldung besteht eine verbindliche Mitgliedschaft, danach gelten die üblichen Kündigungsbedingungen.</p> <h3><strong><span style="color: #000000;">Folgende Krankenkassen stehen zu diesem Zweck zur Wahl:</span></strong></h3> <ul> <li>AOK (Allgemeine Ortskrankenkasse)</li> <li>EK (Ersatzkasse)</li> <li>BKK oder IKK (Betriebs- oder Innungskasse)</li> <li>Krankenkasse des Ehepartners</li> </ul>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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                                                   title="I❶I Schnell Geld verdienen: 20 seriöse Möglichkeiten">I❶I Schnell Geld verdienen: 20 seriöse Möglichkeiten</a>
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             <h2>Private Krankenversicherung bei Hartz IV-Bezug</h2> <p>Wer vor der Hilfebedürftigkeit privat versichert war, zum Beispiel wegen einer vorangegangenen selbstständigen Berufstätigkeit, bleibt in der privaten Krankenversicherung. Bis 2011 mussten privat Versicherte einen Teil der Beiträge selbst aus dem Regelbedarf bestreiten. Diese Regelung gehört allerdings der Vergangenheit an.</p> <p>Die Versicherung erfolgt im Basistarif. Wer die Versicherung in einem anderen Tarif wünscht, muss die Kosten, die über den Basistarif hinausgehen, selber tragen. Die Beiträge an die private Krankenversicherung werden &#8211; wie auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall &#8211; direkt überwiesen.</p> <h2>Unfallversicherung</h2> <p>Jeder Hartz IV-Empfänger ist im Fall von Wegeunfällen unfallversichert, dies gilt allerdings ausschließlich auf dem Weg zum Jobcenter und zu Bewerbungsgesprächen. Die Unfallversicherung beschränkt sich demnach eng auf die erforderlichen Wege, die bei der Kooperation mit dem Jobcenter und der Beendigung der Hilfebedürftigkeit durch die Jobsuche eine Rolle spielen.</p> <p>Hartz IV-Berechtigte, die im Rahmen eines Ein-Euro-Jobs beschäftigt sind, sind außerdem in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Hier gelten dieselben Regelungen, die auch regulär Beschäftigte betreffen.</p> <h2>Rentenversicherung bei Hartz IV-Bezug</h2> <p>Seit dem 1.1.2011 sind Hartz IV-Empfänger nicht mehr versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Bis dato betrug die Pflichtbeitragszahlung für Leistungsberechtigte gemäß §  3 Satz Nr. 3a SGB VI 40 Euro monatlich, ein Betrag, der jedoch für einen zu vernachlässigenden Rentenzuwachs von monatlich rund 2 Euro sorgte. Wurde Hartz IV nur als Darlehen gewährt, bestand auch schon zuvor keine Rentenversicherungspflicht.</p> <h2>Bestehende Riesterrente</h2> <p>Vor dem Hintergrund, dass im Rahmen vom Hartz IV-Bezug nicht mehr in die Rentenversicherung eingezahlt wird, gewinnt die private Altersvorsorge weiter an Bedeutung. Wer bereits vor Eintreten der Hilfebedürftigkeit eine Riesterrente eingezahlt hat, muss diese in der Regel nicht kündigen.</p> <p>Wer Arbeitslosengeld II bezieht, sollte diese also nicht vorschnell zurückkaufen, denn entweder besteht die Möglichkeit, die Beiträge für die Zeit des Hartz IV-Bezuges auszusetzen oder es können sogar Mehrbedarfe für die Einzahlung und Aufrechterhaltung der Versicherung gezahlt werden. Dies ist jedoch im Einzelfall in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter zu prüfen.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Als Hartz IV-Empfänger eine Riesterrente abschließen</h2> <p>Auch für Leistungsberechtigte von Arbeitslosengeld II besteht die Möglichkeit, eine Riesterrente abzuschließen. Allerdings erhält die volle Riesterzulage nur, wer mindestens 60 Euro im Jahr in die Versicherung einzahlt. Für Hartz IV-Empfänger, die mit dem Regelbedarf am <a href="http://www.heimarbeit.de/existenzminimum-ab-wann-lebt-man-am-minimum/">Existenzminimum</a> leben, ein hoher Betrag. Doch der Staat bezuschusst die Riesterrente mit Grund- und Kinderzulagen.</p> <p>Bildquelle: © Jürgen Fälchle &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>Zumutbarkeit Ein-Euro-Jobs: Das müssen Sie wissen!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/zumutbarkeit-ein-euro-jobs-das-muessen-sie-wissen/</link>
				<pubDate>Mon, 27 Apr 2015 12:13:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Hartz 4]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialhilfe]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/zumutbarkeit-ein-euro-jobs-das-muessen-sie-wissen/</guid>
				<description><![CDATA[Hartz IV-Empfänger müssen jede zumutbare Arbeitsgelegenheit wahrnehmen, um leistungsberechtigt zu sein. Der Ein-Euro-Job ist dabei eine Eingliederungsmaßnahme, die ein Arbeitsloser nur in Ausnahmefällen ablehnen kann. ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><strong><span style="color: #000000;">Hartz IV-Empfänger müssen jede zumutbare Arbeitsgelegenheit wahrnehmen, um leistungsberechtigt zu sein. Der Ein-Euro-Job ist dabei eine Eingliederungsmaßnahme, die ein Arbeitsloser nur in Ausnahmefällen ablehnen kann. Wann eine Arbeitsgelegenheit zumutbar ist und wann nicht, erfahren Sie in diesem Artikel.</span></strong></p> <p><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/12.0.0-1/72x72/2705.png" alt="✅" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> <a href="https://www.heimarbeit.de/hartz-iv-das-muessen-hartz-4-empfaenger-wissen/" target="_blank" rel="dofollow">In diesem Artikel werden alle Fragen zu Hartz 4 beantwortet </a></p> <h2>Übersicht</h2> <ul> <li>Was versteht man unter einem Ein-Euro-Job?</li> <li>Ziel des Ein-Euro-Jobs</li> <li>Beschäftigung ohne Arbeitsvertrag</li> <li>Pflicht zur Teilnahme</li> <li>Wann die Teilnahmepflicht in der Regel entfällt</li> <li>Zumutbarkeit des Ein-Euro-Jobs</li> <li>Die Arbeit ist nur aus folgenden Gründen nicht zumutbar</li> <li>Wann ein Ein-Euro-Job zumutbar ist</li> <li>Sanktionen bei Verweigerung</li> <li>Kürzungen des Regelbedarfes</li> <li>Was versteht man unter einem Ein-Euro-Job?</li> </ul> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                                                                                                                        	<div class="banner-bullets">
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                                                                                                    <li>seriös & geprüft</li>
                                                                                                </ul>
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                         <h2>Ziel des Ein-Euro-Jobs</h2> <p>Die Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung, wie der Ein-Euro-Job im Amtsjargon heiß, dient der <a href="http://www.heimarbeit.de/wiedereingliederung-das-muessen-sie-wissen/">Wiedereingliederung</a> von Arbeitslosen. Sie ist in § 16 d SGB II geregelt. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Hartz IV-Empfänger wieder an regelmäßige Arbeit heranzuführen und die Arbeitsfähigkeit zu fördern.</p> <p>Gerade Langzeitarbeitslose sind die Zielgruppe des Ein-Euro-Jobs: Sie sollen sich an Strukturen des Arbeitslebens gewöhnen, um einerseits selbst besser für den <a href="http://www.heimarbeit.de/arbeitsmarkt-immer-mehr-rentner-haben-einen-minijob/">Arbeitsmarkt</a> vorbereitet zu sein als auch dank der Berufspraxis attraktiver für einen zukünftigen Arbeitgeber zu sein.</p> <p>Zudem kann sich der Arbeitslose auf Grundlage eines Stundenlohns einen kleinen Zusatzverdienst erarbeiten, der nicht auf die Regelleistung angerechnet wird &#8211; wobei das Einkommen aus einem Ein-Euro-Job eher dem Charakter einer Aufwandsentschädigung entspricht.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Beschäftigung ohne Arbeitsvertrag</h2> <p>Wer zu einem Ein-Euro-Job herangezogen wird, geht kein Arbeitsverhältnis im eigentlichen Sinne ein: Es wird kein Arbeitsvertrag geschlossen und die Tätigkeit ist nicht sozialversicherungspflichtig. Dennoch werden Teilnehmer der Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung nicht mehr von der Arbeitslosenstatistik erfasst, weshalb der Ein-Euro-Job seit seiner Einführung in der Kritik steht.</p> <p>Zu diesem Zweck umfasst der Ein-Euro-Job 15 bis 30 Wochenstunden &#8211; unter 15 Stunden Beschäftigte gelten nämlich wiederum als arbeitslos. Die Maßnahme dauert maximal 12 Monate, in der Regel jedoch eher sechs bis neun Monate lang. Es besteht ein anteiliger Urlaubsanspruch von zwei Tagen pro Monat, denn Ein-Euro-Jobber dürfen gegenüber regulär Beschäftigten nicht benachteiligt werden.</p> <h2>Pflicht zur Teilnahme</h2> <p>Die Verpflichtung jedes Arbeitslosen, einen Ein-Euro-Job anzunehmen, lässt sich aus dem öffentlich-rechtlichen Vertrag nach § 15 SGB oder aber aus einem Heranziehungsbescheid nach § 35 Satz 1 ableiten.</p> <h2>Wann die Teilnahmepflicht in der Regel entfällt</h2> <p>Ist der Arbeitslose jedoch bereits in einem anderen Nebentätigkeit beschäftigt, ist das Ziel des Ein-Euro-Jobs, nämlich die aktive Teilnahme am Arbeitsmarkt, bereits erfüllt. Voraussetzung: Die Tätigkeit ist mit der Perspektive verbunden, die Hilfebedürftigkeit zu beenden. Ein Arbeitsloser muss in diesem Fall seine Nebentätigkeit nicht unbedingt für einen Ein-Euro-Job aufgeben.</p> <p>Es wäre zu prüfen, ob beide Tätigkeiten parallel ausgeübt werden können. Ein Heranziehungsbescheid kann in diesem Fall möglicherweise aber auch durch Widerspruch aufgehoben werden. Befindet sich der Arbeitslose in einer laufenden anderen Maßnahme, besteht in der Regel keine Verpflichtung zu einem Ein-Euro-Job. Diese Fälle sind jedoch individuell zu prüfen.</p> <h2>Zumutbarkeit des Ein-Euro-Jobs</h2> <p>Ein arbeitsloser Hartz IV-Empfänger ist erwerbsfähig und muss dem Arbeitsmarkt seine Arbeitskraft jederzeit zur Verfügung stellen. Er muss grundsätzlich jede Arbeit, die an ihn herangetragen wird, annehmen. Voraussetzung ist, dass diese zumutbar ist. Zunächst wird jede Arbeit als zumutbar gewertet, bis auf wenige Ausnahmen, die gesetzlich in § 10 SGB II geregelt sind.</p> <h3><strong><span style="color: #000000;">Die Arbeit ist nur aus folgenden Gründen nicht zumutbar:</span></strong></h3> <ul> <li>Die Tätigkeit erschwert dem Arbeitslosen die künftige Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit wesentlich</li> <li>Die Tätigkeit gefährdet die Erziehung seines eigenen Kindes oder des Kindes des Partners</li> <li>Die Tätigkeit ist nicht mit der Pflege eines Angehörigen vereinbar</li> <li>Der Tätigkeit steht ein sonst wichtiger Grund entgegen</li> </ul> <p>Zudem gilt als Ausnahme, wenn der Arbeitslose geistig, seelisch oder körperlich nicht in der Lage ist, die Tätigkeit auszuüben.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Typische Einsatzgebiete des Ein-Euro-Jobs</h2> <p>Häufig sind Ein-Euro-Jobs in den Bereichen der Gartenarbeit und -pflege in öffentlichen Parks und Grünanlagen, in der Kinder-, Alten- und Jugendpflege sowie in Reinigungs- und Instandhaltungsaufgaben angesiedelt.</p> <h2>Wann ein Ein-Euro-Job zumutbar ist</h2> <p>Viele der Einwände, die Arbeitslose in Bezug auf ihren Bescheid haben, schmälern nicht die Zumutbarkeit eines Ein-Euro-Jobs. So kann ein Arbeitsloser trotzdem zur Maßnahme verpflichtet werden, wenn</p> <ul> <li>die Tätigkeit nicht der früheren beruflichen Tätigkeit entspricht</li> <li>sie im Hinblick auf die Ausbildung des Arbeitslosen als geringwertig zu betrachten ist</li> <li>der Ort der Beschäftigung vom Wohnort weiter entfernt ist als der frühere Beschäftigungsort</li> <li>die Arbeitsbedingungen ungünstiger sind als bei den bisherigen Tätigkeiten</li> <li>sie mit der Beendigung einer Erwerbstätigkeit verbunden ist, die nicht zu einer Beendigung der Hilfebedürftigkeit führen kann</li> </ul> <h2>Sanktionen bei Verweigerung</h2> <p>Schlägt ein Arbeitsloser die Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung aus, ohne dass der Teilnahme  an der Eingliederungsmaßnahme einer der oben genannten Gründe oder ein anderer wichtiger Grund entgegensteht, riskiert dieser Sanktionen, die laut § 31 SGB II die vollständige Streichung der Hartz IV-Leistungen zur Folge haben können.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Kürzungen des Regelbedarfes</h2> <p>Im ersten Schritt werden die Leistungen um 30% gekürzt. Tritt der Arbeitslose den Ein-Euro-Job dennoch nicht an, kann eine weitere Kürzung um 30% erfolgen. Dann kann der Arbeitslose beantragen, die entfallene Geldleistung durch Sachleistungen ersetzen zu lassen, wenn er mit minderjährigen Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft lebt. Bleibt auch diese Sanktion wirkungslos, kann die Leistung vollständig gestrichen werden.</p> <p>Arbeitslose zwischen 15 und 25, die sich der Arbeitsaufforderung entziehen, müssen sogar mit einer unverzüglichen Leistungskürzung um 100% rechnen, die durch Sachleistung ersetzt werden. Die Mietzahlungen erfolgen in diesem Fall direkt an den Vermieter.</p> <p>Bildquelle: © Jürgen Fälchle &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>Umschulung Arbeitsamt: Das müssen Sie wissen!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/umschulung-arbeitsamt-das-muessen-sie-wissen-2/</link>
				<pubDate>Mon, 27 Apr 2015 11:19:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Hartz 4]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialhilfe]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/umschulung-arbeitsamt-das-muessen-sie-wissen-2/</guid>
				<description><![CDATA[Lebenslanges Lernen und die Bereitschaft zur Veränderung sind Forderungen, die jeden betreffen. Besonders aktuell sind sie aber dann, wenn die Umschulung vom Arbeitsamt gefordert wird. ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><strong><span style="color: #000000;">Lebenslanges Lernen und die Bereitschaft zur Veränderung sind Forderungen, die jeden betreffen. Besonders aktuell sind sie aber dann, wenn die Umschulung vom Arbeitsamt gefordert wird. Hier erfahren Sie, wer eine Umschulung machen kann, was dabei geschieht und was Sie beachten sollten.</span></strong></p> <p><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/12.0.0-1/72x72/2705.png" alt="✅" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> <a href="https://www.heimarbeit.de/hartz-iv-das-muessen-hartz-4-empfaenger-wissen/" target="_blank" rel="dofollow">In diesem Artikel werden alle Fragen zu Hartz 4 beantwortet </a></p> <h2>Übersicht</h2> <ul> <li>Art der Förderung</li> <li>Voraussetzungen</li> <li>Leistungen</li> <li>Betriebliche und theoretische Umschulung</li> <li>Umschulung und <a href="http://www.heimarbeit.de/arbeitslosengeld-so-viel-steht-ihnen-zu/">Arbeitslosengeld</a> II</li> <li>Beantragung</li> <li>Tipps</li> <li>Kurssuche</li> <li>Dauer</li> <li>Umschulung im hohen Alter</li> <li>Urlaubsanspruch</li> </ul> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                         <h2>Umschulung Arbeitsamt: Das müssen Sie wissen!</h2> <p><img class="aligncenter size-full wp-image-19549" src="https://www.heimarbeit.de/wp-content/uploads/2015/04/Umschulung-Arbeitsamt.png" alt="Umschulung Arbeitsamt" width="870" height="4480" /></p> <h2>Wird eine Umschulung vom Arbeitsamt gefördert?</h2> <p>Eine Umschulung ist im Grunde eine Weiterbildungsmaßnahme. Deswegen gelten dafür die entsprechenden Regelungen. Es gibt aber einige Unterschiede, was die Bewilligung angeht. Bei allen Angaben sollten Sie im Hinterkopf behalten, dass es sich um Regelungen handelt, die als Richtlinien gelten und nicht als absolute Gesetze. Die Entscheidung hängt also immer vom zuständigen Sachbearbeiter ab. Einige Grundvoraussetzungen sollten Sie auf den Fall erfüllen.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Voraussetzungen für eine Umschulung</h2> <p>Logischerweise muss es sich bei einer Umschulung um eine Zweitausbildung handeln. Die erste Ausbildung muss dabei nicht mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen worden sein. Außerdem muss der Antragsteller mindestens 18 Jahre alt sein.</p> <p>Daneben ist die wichtigste Voraussetzung für eine geförderte Umschulung, dass der Antragsteller nicht mehr in dem Beruf, den er gelernt hat, beschäftigt werden kann. Am leichtesten lässt sich das über körperliche Einschränkungen nachweisen. Durch chronische Krankheiten, Verletzungen aber auch durch altersbedingte Leistungseinbußen sind die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt. Daneben werden auch Einschränkungen psychischer Natur als Grund akzeptiert.</p> <p>Ein weiterer Grund ist die aktuelle Situation auf dem <a href="http://www.heimarbeit.de/arbeitsmarkt-immer-mehr-rentner-haben-einen-minijob/">Arbeitsmarkt</a>. Wenn Ihre Fähigkeiten nicht mehr gefragt sind, kann eine Umschulung bewilligt werden.</p> <h2>Welche Leistungen erbringt das Arbeitsamt?</h2> <p>Das Arbeitsamt übernimmt bis auf wenige Ausnahmen alle Kosten, die durch eine Umschulung anfallen. Dazu zählen die Lehrgangskosten, die Fahrtkosten, die <a href="http://www.heimarbeit.de/kinderbetreuungskosten-das-muessen-sie-wissen/">Kinderbetreuungskosten</a> und die Unterbringungskosten am Lehrgangsort. Dabei gibt es bei den tatsächlich geleisteten Geldern Unterschiede zwischen einer betrieblichen Umschulung und einer rein theoretischen Umschulung.</p> <h2>Betriebliche Umschulung und theoretische Umschulung</h2> <p>Eine betriebliche Umschulung läuft im großen Ganzen und Ganzen so ab wie eine reguläre Berufsausbildung. Das bedeutet, dass Sie vom ausbildenden Betrieb eine Vergütung erhalten. Diese wirkt sich natürlich auf Ihren Anspruch an Arbeitslosengeld II aus.</p> <p>Wenn Sie bei der Umschulung selbst keine Arbeit leisten, sondern sich nur fortbilden, erhalten Sie keine Vergütung. Die Kosten für die Fortbildung werden Ihnen als Bildungsgutschein zur Verfügung gestellt, fließen also nicht auf Ihr Konto.</p> <h2>Auswirkung einer Umschulung auf das Arbeitslosengeld II</h2> <p>Wenn Sie an einer Umschulung teilnehmen, verlängert sich dadurch Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Nach Ende der Maßnahme bekommen Sie noch eine bestimmte Zeit lang die Beihilfe vom Staat, um sich mit Ihren neuen Fähigkeiten beim Arbeitgeber bewerben zu können. Dabei wird nur die Hälfte vom tatsächlichen Bezugszeitraum für das Arbeitslosengeld abgezogen.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Wie beantrage ich eine Umschulung beim Arbeitsamt?</h2> <p>Voraussetzung für jegliche Förderung bei der Jobagentur ist eine persönliche Beratung durch den Sachbearbeiter. Dafür sollten Sie sich eine Strategie und stichhaltige Argument bereit legen, mit denen Sie Ihren Betreuer überzeugen können. Die zweite Möglichkeit ist, dass Ihnen die Umschulung vom Arbeitsamt vorgeschlagen wird, weil Sie arbeitslos sind. In diesem Fall sind die Abmachungen zur staatlich geförderten Umschulung Teil der Wiedereingliederungsvereinbarung.</p> <h2>Tipps für einen erfolgreichen Antrag zur Umschulung</h2> <p>Wenn Sie die Voraussetzungen für eine vom Arbeitsamt geförderte Umschulung erfüllen, können Sie Ihre Chancen steigern, die gewünschte Umschulung zu erhalten, indem Sie dafür eine Branche wählen, in der hoher Bedarf an Arbeitskräften besteht. Seit vielen Jahren ist das zum Beispiel in der Alten- und Krankenpflege sowie in der IT-Branche der Fall. Wenn Sie die Möglichkeit haben schon vor der Umschulung Erfahrung im gewünschten Beruf zu sammeln, zum Beispiel durch ein Praktikum, dann sollten Sie das tun.</p> <p>Wenn der Antrag auf Unterstützung der Umschulung vom Arbeitsamt abgelehnt wird, sollten Sie nicht den Mut verlieren, denn Sie können den Antrag überarbeiten und erneut einreichen oder sich an einer anderen Stelle bewerben. Dafür kommt zum Beispiel auch Ihr Versicherungsträger infrage.</p> <h2>Wo finde ich Kurse zur Umschulung?</h2> <p>Um ein Gefühl dafür zu bekommen, welche beruflichen Umschulungen momentan vom Arbeitsamt bei Ihnen vor Ort gefördert werden, können Sie online das so genannte Kursnet der Agentur für Arbeit durchsuchen. Es zeigt Ihnen die Umschulungsmaßnahmen auf, die zu dem Stichwort passen, dass Sie eingegeben haben.</p> <h2>Wie lange dauert eine Umschulung?</h2> <p>Je nach Beruf beträgt die Dauer der Umschulung wie eine normale Ausbildung 24 Monate oder mehr. Dabei kommt es darauf an, ob Sie Vorerfahrung in dem Beruf haben, überdurchschnittliche Leistungen bringen oder andere Faktoren eine Rolle spielen. Daneben gibt es reine Weiterbildungsmaßnahmen, mit denen Sie Ihre Kompetenzen ausbauen, ohne komplett in einen neuen Beruf zu wechseln. Diese Weiterbildungen sind um einiges weniger zeitaufwändig.</p> <h2>Umschulung im hohen Alter</h2> <p>Die Finanzierung einer Umschulung wird ganz individuell abgelehnt oder bewilligt. Dabei spielt das Alter keine Rolle. Wichtig ist nur, dass man davon ausgehen kann, dass der betreffende Arbeitnehmer nach der Umschulung schnell eine neue Tätigkeit aufnehmen kann und diese bis zum Rentenalter ausführt. In der Praxis bestehen aber einige Ressentiments gegen ältere Arbeitnehmer.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Urlaubsanspruch bei Umschulung</h2> <p>Der Urlaubsanspruch bei einer Umschulung durch das Arbeitsamt ist von Fall zu Fall unterschiedlich, beträgt in der Regel aber nicht mehr als 24 Tage. Wenn es sich um eine betriebliche Ausbildung handelt, wird der Urlaubsanspruch im Ausbildungsvertrag geregelt. Wer Urlaub nehmen möchte, muss diesen sowohl bei seinem Arbeitgeber als auch beim Arbeitsamt beantragen.</p> <p>Bei einer rein schulischen Umschulung gibt es keinen Urlaubsanspruch. Aber je nach Länge der Maßnahme Ferienzeiten, die für Urlaub genutzt werden können, wenn das Arbeitsamt zustimmt.</p> <p>Bildquelle: © PhotographyByMK &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>Hartz IV Sanktionen &#8211; Leistungskürzung beim Arbeitslosengeld II: Das müssen Sie wissen!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/hartz-iv-sanktionen-leistungskuerzung-beim-arbeitslosengeld-ii-das-muessen-sie-wissen/</link>
				<pubDate>Mon, 27 Apr 2015 11:05:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Hartz 4]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialhilfe]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/hartz-iv-sanktionen-leistungskuerzung-beim-arbeitslosengeld-ii-das-muessen-sie-wissen/</guid>
				<description><![CDATA[Im Jahr 2012 kam es zu einem großen Anstieg von Hartz IV Sanktionen, die bis heute nur leicht zurückgegangen sind. In den meisten Fällen handelt ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><strong><span style="color: #000000;">Im Jahr 2012 kam es zu einem großen Anstieg von <a href="http://www.heimarbeit.de/hartz-4-ehrenamt-schuetzt-nicht-vor-hartz-iv-sanktionen/">Hartz IV Sanktionen</a>, die bis heute nur leicht zurückgegangen sind. In den meisten Fällen handelt es sich um Meldeverstöße, die mit einer Kürzung der Zuwendungen von 10% einhergeht. Schlimmstenfalls wird Ihr <a href="http://www.heimarbeit.de/arbeitslosengeld-so-viel-steht-ihnen-zu/">Arbeitslosengeld</a> II sogar komplett gestrichen. Informieren Sie sich, wie Sie diesen Sanktionen entgehen können!</span></strong></p> <p><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/12.0.0-1/72x72/2705.png" alt="✅" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> <a href="https://www.heimarbeit.de/hartz-iv-das-muessen-hartz-4-empfaenger-wissen/" target="_blank" rel="dofollow">In diesem Artikel werden alle Fragen zu Hartz 4 beantwortet </a></p> <h2>Übersicht</h2> <ul> <li>Hartz IV und Hartz IV Sanktionen</li> <li>Sanktionsarten</li> <li>Ablauf</li> <li>Meldeverstoß</li> <li>Verhaltenspflichtverstoß</li> <li>Besondere Sanktionen</li> <li>Mehrfache Verstöße</li> <li>Geänderte Regelungen</li> <li>Gegenmaßnahmen</li> </ul> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                                                                                                                        	<div class="banner-bullets">
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                         <h2>Hartz IV und Hartz IV Sanktionen</h2> <p>Das Sozialsystem in Deutschland ist in mehreren Stufen aufgebaut. Wenn Sie über einen bestimmten Zeitraum Sozialabgaben geleistet haben, erhalten Sie nachdem Sie Ihren Job verlieren, zunächst Arbeitslosengeld. Bereits hier kann es die ersten Hartz IV Sanktionen geben, denn um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, dürfen Sie den Verlust Ihrer Arbeit nicht selbst verschuldet haben.</p> <p>Wenn Sie Arbeitslosengeld II bekommen, gelten mit einem Mal ganz andere Regeln. Sie erhalten nur noch so viel Geld, wie Sie für ein menschenwürdiges Leben brauchen und müssen sich an eine ganze Reihe von Regeln halten. Bei einem Verstoß treten die Sanktionen in Kraft.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Welche Sanktionen gibt es?</h2> <p>Der einzige wirkungsvolle Hebel den das Arbeitsamt hat, um Sie dazu zu bringen sich um einen neuen Job zu kümmern, sind die Zahlungen des ALG II. Eine Sanktion bedeutet in der Praxis also immer, dass Sie weniger oder gar kein Geld erhalten. Je nach Art und Schwere des Verstoßes beträgt die Kürzung dabei 10% oder 30%. Bei wiederholten Verstößen oder mehreren gleichzeitigen Verstößen können die Kürzungen addiert werden. Damit wird Ihr Arbeitslosengeld II im Extremfall komplett gestrichen. Die Dauer der Sanktionen beträgt drei Monate.</p> <p>Dabei ist es unerheblich, ob die Betroffenen dadurch unter das <a href="http://www.heimarbeit.de/existenzminimum-ab-wann-lebt-man-am-minimum/">Existenzminimum</a> rutschen.</p> <h2>Wie läuft eine Sanktion ab?</h2> <p>Eine Sanktion muss als Verwaltungsakt durchgeführt werden. Das bedeutet, Sie erhalten einen entsprechenden Bescheid, dem eine Rechtsfolgenbelehrung vorausgeht. Darin müssen die Rechtsfolgen für Ihren persönlichen Fall konkret und verständlich dargestellt werden. Dagegen können Sie Widerspruch einlegen.</p> <p>Wenn dieser Widerspruch nichts bringt, ist der nächste Schritt eine Klage vor dem Sozialgericht einzureichen. Wenn Sie weder mit dem Widerspruch noch mit der Klage erfolgreich sind, bleiben die Sanktionen in Kraft und Ihre Bezüge werden anteilsmäßig gekürzt.</p> <h2>Hartz IV Sanktionen gegen Meldeverstoß</h2> <h3><strong><span style="color: #000000;">Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen das Jobcenter Sie dazu auffordern kann, persönlich zu einem Termin zu erscheinen:</span></strong></h3> <ul> <li>zur Berufsberatung</li> <li>zur Arbeitsvermittlung</li> <li>zur Vorbereitung auf die Teilnahme an Arbeitsförderungsleistungen</li> <li>zur Entscheidungsfindung im Leistungsverfahren</li> <li>zur Prüfung der Voraussetzungen für den Erhalt von Hartz IV</li> <li>zur ärztlichen Untersuchung</li> </ul> <p>Auch dieser Aufforderung liegt eine Belehrung zu den Rechtsfolgen bei, die in Kraft treten, wenn Sie ihr nicht Folge leisten. Erscheinen Sie also nicht zu dem Termin ohne einen gültigen Grund dafür zu haben, werden Ihre Hartz IV-Bezüge um 10% gekürzt.</p> <h2>Hartz IV Sanktionen gegen Verhaltenspflichtverstoß</h2> <p>Als Arbeitsloser haben Sie eine ganze Reihe von Pflichten, wie Sie sich verhalten müssen. Im Kern geht es dabei darum, dass Sie sich nach Kräften bemühen müssen, wieder eine Arbeitsstelle zu finden. Darüber hinaus müssen Sie wirtschaftlich mit den staatlichen Beihilfen umgehen. Deshalb wird hier schon der erste Verstoß mit einer Kürzung um 30% geahndet. Zu dieser Art des Verstoßes zählt unter anderem:</p> <ul> <li>der Arbeitslose bewirbt sich nicht häufig genug</li> <li>der Arbeitslose verweigert es, eine zumutbare Beschäftigung anzunehmen</li> <li>der Arbeitslose bricht eine Bildungsmaßnahme vorzeitig ab</li> </ul>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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                                                   title="I❶I Schnell Geld verdienen: 20 seriöse Möglichkeiten">I❶I Schnell Geld verdienen: 20 seriöse Möglichkeiten</a>
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             <h2>Besondere Hartz IV Sanktionen</h2> <p>Zu den Sanktionen werden auch Sperrzeiten gerechnet, in denen der Arbeitslose kein Geld beziehen kann. Außerdem werden die Leistungen gekürzt, wenn der Arbeitslose sein Vermögen bewusst verringert, zum Beispiel durch eine Schenkung. Ein häufiger Fall für Leistungskürzungen sind unwirtschaftliche Ausgaben, etwa zu hohe Strom- oder Telefonkosten.</p> <p>Auch bei Leistungsempfängern unter 25 Jahren sieht der Gesetzgeber verschärfte Sanktionen vor. Dabei kann die Zahlung des Arbeitslosengeldes II schon beim ersten Verstoß komplett wegfallen.</p> <h2>Sanktionen bei mehrfachen Verstößen</h2> <p>Wenn ein Arbeitsloser erneut gegen seine Pflichten verstößt, erhöht sich der Prozentsatz, um den seine Leistungen gekürzt werden. Bei Meldeverstößen sind das weitere 10%, bei Verhaltensverstößen weitere 30%. Außerdem verlängert sich die Zeit der Kürzung um weitere drei Monate.</p> <p>Als Ausgleich hat der Leistungsträger, also das <a href="http://www.heimarbeit.de/falsche-hartz-iv-aufstocker-richten-millionenschaden-an-wie-werden-sie-bestraft/">Jobcenter</a>, die Möglichkeit bestimmte geldwerte Leistungen wie Lebensmittelgutscheine zu gewähren, um weiterhin ein menschenwürdiges Leben zu gewährleisten. Bei Haushalten mit minderjährigen Kindern sind diese Leistungen sogar gesetzlich vorgeschrieben.</p> <h2>Geänderte Regelungen für Hartz IV Verstöße?</h2> <p>Die Kürzung um einen bestimmten Prozentsatz sieht auf den ersten Blick einfach und vernünftig aus, ist aber in der Praxis aufwändig und anfällig für Fehler. Denn damit muss der Sachbearbeiter jedes Mal vom individuellen Betrag ausgehen und die Kürzung ausrechnen.</p> <p>Deshalb wird eine Reform gefordert, um zukünftig mit einer Pauschale von 50 Euro bis 100 Euro arbeiten zu können. Das bedeutet zwar eine Erleichterung für die Jobcenter, stellt aber in vielen Fällen eine härtere Bestrafung für den jeweiligen Arbeitslosen dar.</p> <p>Andererseits wird aber schon seit langem eine Lockerung der Sanktionen gefordert, da sie bei vielen als kontraproduktiv gelten.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Gegen ungerechte Sanktionen vorgehen</h2> <p>Inzwischen wurden hunderte von Gerichtsprozessen gegen die Sanktionen bei Hartz IV durchgeführt. Das macht es auch Fachleuten schwer, den Überblick zu behalten. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass es vor allem in Arbeitsämtern, die chronisch überlastet sind, häufig zu Fehlern kommt, die man erfolgreich anfechten kann. Sie sollten sich also Hilfe von einem Rechtsanwalt holen, wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen.</p> <p>Bildquelle: © Marco2811 &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>Hartz IV Pflichten &#8211; Mitwirkungspflicht: Das müssen Sie wissen!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/hartz-iv-pflichten-mitwirkungspflicht-das-muessen-sie-wissen/</link>
				<pubDate>Mon, 27 Apr 2015 10:36:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Hartz 4]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialhilfe]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/hartz-iv-pflichten-mitwirkungspflicht-das-muessen-sie-wissen/</guid>
				<description><![CDATA[Wenn Sie Arbeitslosengeld II erhalten, haben Sie eine ganze Reihe von Pflichten. Wenn Sie zuvor ein selbstbestimmtes Leben geführt haben, dann werden diese Pflichten als ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><strong><span style="color: #000000;">Wenn Sie <a href="http://www.heimarbeit.de/arbeitslosengeld-so-viel-steht-ihnen-zu/">Arbeitslosengeld</a> II erhalten, haben Sie eine ganze Reihe von Pflichten. Wenn Sie zuvor ein selbstbestimmtes Leben geführt haben, dann werden diese Pflichten als Einschränkung, teilweise auch als Bevormundung empfunden. Immer wieder wird der Vorwurf laut, dass diese Hartz IV Pflichten nicht mit einem menschenwürdigen Leben vereinbar sind. Erfahren Sie, was Sie dabei beachten müssen!</span></strong></p> <p><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/12.0.0-1/72x72/2705.png" alt="✅" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> <a href="https://www.heimarbeit.de/hartz-iv-das-muessen-hartz-4-empfaenger-wissen/" target="_blank" rel="dofollow">In diesem Artikel werden alle Fragen zu Hartz 4 beantwortet </a></p> <h2>Übersicht</h2> <ul> <li>Pflichten</li> <li>Mitwirkungspflicht</li> <li>Probleme</li> <li>Meldepflicht</li> <li>Annahme einer zumutbaren Arbeit</li> <li>Angemessenes wirtschaftliches Verhalten</li> <li>Auskunftspflicht</li> <li>Sanktionen</li> <li>Tipps</li> <li>Regelung U25</li> </ul> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                                                                                                                        	<div class="banner-bullets">
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                                                                                                    <li>seriös & geprüft</li>
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                                                    <span class="content-btn-inner">Jetzt <strong>Geld</strong> verdienen</span>
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                         <h2>Pflichten von Hartz IV Empfängern</h2> <p>Wenn es um die Pflichten von Hartz IV Empfängern geht, sollten Sie Ihre Rechte genau kennen, denn nicht alles, was als Pflicht dargestellt wird, hat bei einem Verstoß tatsächlich Konsequenzen. Andererseits sollten Sie sich aber auch im Klaren darüber sein, dass es auch gewisse moralische Pflichten gibt.</p> <p>Je nach Lebenssituation können ganz unterschiedliche Pflichten auf Sie zukommen. Es gibt aber auch einige grundsätzliche Hartz IV Pflichten: Mitwirkungspflicht, aktive Arbeitssuche, Annahme einer zumutbaren Arbeit, angemessenes wirtschaftliches Verhalten, Meldepflicht und wahrheitsgemäße Auskunft.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Was ist die Mitwirkungspflicht?</h2> <p>In der Regel wird die Mitwirkungspflicht so verwendet, dass sie für sämtliche Pflichten eines Hartz 4-Empfängers gilt, bei denen er sich selbst beteiligen muss. Dabei geht man gemeinhin davon aus, dass Arbeitslose grundsätzlich selbst nicht genug dafür tun wieder eine Anstellung zu bekommen und deswegen zur Mitwirkung aufgefordert werden müssen – notfalls mit Zwang. Deswegen sind Sanktionen vorgesehen, wenn ein Arbeitsloser gegen die Mitwirkungspflicht verstößt.</p> <h2>Probleme bei der Mitwirkungspflicht</h2> <p>Ein Arbeitsloser muss umfassend über seine Rechte und Pflichten informiert werden. Das beginnt bereits vor der Kündigung. Dann nämlich, wenn ihn sein Arbeitgeber darauf aufmerksam machen muss, dass er sich arbeitslos melden muss und zwar innerhalb einer festgesetzten Frist. Oftmals ist die neue Situation jedoch sehr belastend und der Arbeitslose hat Schwierigkeiten, sich ausreichend darauf einzustellen.</p> <p>Deshalb kann es schon mal vorkommen, dass er bestimmte Pflichten versäumt. Wenn das der Fall ist, gibt es keinen Ermessensspielraum und das <a href="http://www.heimarbeit.de/falsche-hartz-iv-aufstocker-richten-millionenschaden-an-wie-werden-sie-bestraft/">Jobcenter</a> kann unverzüglich Sanktionen verhängen. Dadurch fühlen sich viele Arbeitslose ungerecht behandelt. Besonders schmerzhaft ist das bei Bedarfsgemeinschaften, wo gleich mehrere Personen davon betroffen sind.</p> <h2>Meldepflicht und persönliche Verfügbarkeit</h2> <p>Zu den Verstößen bei der Meldepflicht bei Hartz IV, die am häufigsten geahndet werden, gehört die persönliche Verfügbarkeit. Um Arbeitslose wieder in einen geregelten Arbeitsablauf zurückzubringen, muss das Jobcenter mit ihnen in Kontakt treten können. Das kann auf die verschiedensten Wege geschehen. In der Praxis sollte man aber einmal täglich den Briefkasten kontrollieren.</p> <p>Das Jobcenter gewährt zwar einen gewissen Freiraum (in der Regel drei Wochen), der für Urlaub, den Besuch von Veranstaltungen und Ähnliches verwendet werden kann, doch diese Zeiten der Abwesenheit sind dem Jobcenter vorher anzuzeigen.</p> <h2>Annahme einer zumutbaren Arbeit oder Maßnahme</h2> <p>Zur Hartz IV Mitwirkungspflicht gehört die Annahme einer zumutbaren Arbeit oder Eingliederungsmaßnahme. Was dabei zumutbar ist, wird oft diskutiert. Sie müssen bedenken, dass es sich hier nicht um individuelle Leistungen des Arbeitsamts handelt. Vielmehr bestimmt die Nachfrage, was angeboten wird. Deshalb haben Sie keinen Anspruch darauf, weiter in einer bestimmten Branche tätig zu bleiben oder bestimmte Fortbildungsmaßnahmen für sich in Anspruch zu nehmen. Auch das Gehalt spielt eine untergeordnete Rolle.</p> <h2>Angemessenes wirtschaftliches Verhalten</h2> <p>Zu Ihren Hartz IV Pflichten gehört eine Lebensweise, die wirtschaftlich angemessen ist. Das bedeutet, dass Sie nur die Ausgaben tätigen, die für ein menschenwürdiges Leben oder für Ihre Arbeit notwendig sind. Darüber hinaus müssen Sie Einschränkungen in Ihrem Lebensstandard hinnehmen. Im Extremfall müssen Sie in eine kleinere Wohnung umziehen und Ihre Freizeitgestaltung einschränken.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Auskunfts- und Meldepflicht</h2> <p>Alle Veränderung in Ihrer privaten Situation, die sich auf das Arbeitslosengeld II auswirken, müssen unverzüglich und wahrheitsgemäß an das Jobcenter gemeldet werden. Das gilt zum Beispiel für Krankheiten, die Sie daran hindern einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, Schwangerschaft, Hochzeit, Erbschaft, Umzug oder besondere Belastungen.</p> <p>Bei einer Krankheit müssen Sie sich ein ärztliches Attest holen, auf dem die voraussichtliche Dauer der Erkrankung vermerkt ist.</p> <h2>Pflichten und Sanktionen</h2> <p>Eine einfache Möglichkeit Ihre Hartz IV Pflichten wahrzunehmen ist, darauf zu achten, was Sie alles nicht dürfen, bzw. wofür Sie bestraft werden. In Paragraph 31 des zweiten Sozialgesetzbuches ist aufgelistet, was der Gesetzgeber festgelegt hat. Dabei ist darüber hinaus die Schwere der Pflichtverletzung zu beachten.</p> <p>Je nachdem, was Sie sich zuschulden kommen lassen, können Ihre Leistungen gekürzt oder ganz gestrichen werden. Damit rutschen Sie im schlimmsten Fall unter das <a href="http://www.heimarbeit.de/existenzminimum-ab-wann-lebt-man-am-minimum/">Existenzminimum</a>, können Ihre Miete nicht mehr bezahlen und werden obdachlos. In der Regel erfolgt die Verminderung der Leistungen für die Dauer von drei Monaten. Dabei können sich die einzelnen Sanktionen aber summieren.</p> <h2>Hartz IV Pflicht verletzt? Was tun?</h2> <p>Jeder Sanktion muss eine Rechtsfolgenbelehrung vorausgehen, die für den Einzelfall begründet ist. Die Sanktion selbst muss als Verwaltungsakt zugestellt werden, gegen den man Widerspruch einlegen kann. Wichtig ist, dass man dabei die Frist einhält und den Widerspruch entweder schriftlich mit Nachweis oder persönlich zu Protokoll gebend übermittelt. Wenn der Widerspruch unwirksam bleibt, kann man vor dem Sozialgericht klagen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte man sich einen Rechtsbeistand suchen.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Besondere Situation von Jugendlichen</h2> <p>Am bestehenden System der Mitwirkungspflicht bei Hartz IV wird unter anderem bemängelt, dass man sich dem System komplett entziehen kann, wenn man bisher noch nicht meldepflichtig war. Das ist vor allem bei Jugendlichen der Fall, die nach der Schule keine Ausbildungsstätte oder ein Arbeitgeber finden. Es ist möglich, dass sie von ihren Eltern oder Freunden mitversorgt werden und sich komplett aus dem staatlichen System heraushalten.</p> <p>Bildquelle: © vege &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>Eingliederungsvereinbarung Hartz IV &#8211; EinV § 15 SGB II: Das müssen Sie wissen!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/eingliederungsvereinbarung-hartz-iv-einv-%c2%a7-15-sgb-ii-das-muessen-sie-wissen/</link>
				<pubDate>Mon, 27 Apr 2015 10:26:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Hartz 4]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialhilfe]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/eingliederungsvereinbarung-hartz-iv-einv-%c2%a7-15-sgb-ii-das-muessen-sie-wissen/</guid>
				<description><![CDATA[Was ist eine Eingliederungsvereinbarung und was darf sie enthalten? Welche Rechte und Pflichten habe ich als Arbeitsloser und wie werden diese durch die Eingliederungsvereinbarung von ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><strong><span style="color: #000000;">Was ist eine Eingliederungsvereinbarung und was darf sie enthalten? Welche Rechte und Pflichten habe ich als Arbeitsloser und wie werden diese durch die Eingliederungsvereinbarung von Hartz IV beeinflusst? Hier erfahren Sie, wie die Eingliederungsvereinbarung nach EinV § 15 SGB II geregelt ist.</span></strong></p> <p><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/12.0.0-1/72x72/2705.png" alt="✅" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> <a href="https://www.heimarbeit.de/hartz-iv-das-muessen-hartz-4-empfaenger-wissen/" target="_blank" rel="dofollow">In diesem Artikel werden alle Fragen zu Hartz 4 beantwortet </a></p> <h2>Übersicht</h2> <ul> <li>Definition</li> <li>Anwendung</li> <li>Inhalt</li> <li>Vorbereitung</li> <li>Vertrag oder nicht?</li> <li>Richtig verhandeln</li> <li>Wirkungsdauer</li> <li>Eingliederungsmaßnahmen</li> <li>Tipps</li> </ul> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                                                                                                                        	<div class="banner-bullets">
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                         <h2>Was ist eine Eingliederungsvereinbarung?</h2> <p>Eine Eingliederungsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen einem Arbeitslosen und dem <a href="http://www.heimarbeit.de/falsche-hartz-iv-aufstocker-richten-millionenschaden-an-wie-werden-sie-bestraft/">Jobcenter</a>, das ihn betreut. Darin wird festgelegt, welche Leistungen die Agentur für Arbeit erbringt, um dem Arbeitslosen den <a href="http://www.heimarbeit.de/wiedereinstieg-nach-der-familienpause-zurueck-in-den-job/">Wiedereinstieg</a> ins Berufsleben zu ermöglichen.</p> <p>Außerdem sind darin Maßnahmen und Pflichten enthalten, die der Arbeitslose zu beachten hat. Darüber hinaus wird in dieser Vereinbarung festgelegt, welche Sanktionen dem Jobcenter zur Verfügung stehen, wenn der Arbeitslose seine Pflicht nicht erfüllt.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Anwendung des Eingliederungsvertrages</h2> <p>Wenn eine Eingliederungsvereinbarung nach EinV § 15 SGB II für einen Empfänger von <a href="http://www.heimarbeit.de/arbeitslosengeld-so-viel-steht-ihnen-zu/">Arbeitslosengeld</a> II zum Einsatz kommt, dann in der Regel deshalb, weil sie vorgeschrieben ist. Seit 1. April 2011 hat der Arbeitslose aber die Möglichkeit sich zu weigern, eine Eingliederungsvereinbarung zu unterzeichnen, ohne dass das immer zu Sanktionen führt. Erst wenn der Vertrag unterschrieben wurde und der ALG II-Empfänger sich nicht an die Vereinbarungen hält, führt das zu Konsequenzen.</p> <p>Wenn der Arbeitslose sich weigert, den Vertrag zu unterschreiben, hat die Behörde die Möglichkeit ihre Maßnahmen in Form eines Verwaltungsaktes per Erlass durchzusetzen. Dagegen kann Widerspruch eingelegt werden.</p> <h2>Was enthält eine Eingliederungsvereinbarung?</h2> <p>Eine sinnvolle Eingliederungsvereinbarung für Hartz IV Empfänger richtet sich nach einer individuell abgestimmten Strategie. Das bedeutet, dass geklärt wird, wo die Gründe für die Arbeitslosigkeit liegen und wie man am besten dagegen vorgehen kann. Dazu können auch Maßnahmen zählen, die nicht direkt mit Fortbildungsmaßnahmen oder ähnlichem zu tun haben, wie zum Beispiel eine <a href="http://www.heimarbeit.de/schuldnerberatung-darauf-muessen-sie-achten/">Schuldnerberatung</a> oder ein <a href="http://www.heimarbeit.de/weiterbildung-coaching-gehalt-fernstudium-studium-perspektive/">Coaching</a>.</p> <h2>Vorbereitung zur Eingliederungsvereinbarung</h2> <p>Vor der Eingliederungsvereinbarung müssen drei Themenbereiche abgeklärt werden: die Eignung des Arbeitslosen für den <a href="http://www.heimarbeit.de/arbeitsmarkt-immer-mehr-rentner-haben-einen-minijob/">Arbeitsmarkt</a>, die Chancen- und Risiken-Abwägung und die Bestimmung der Möglichkeiten. Dafür führt der Sachbearbeiter beim Jobcenter ein ausführliches Gespräch mit dem Arbeitslosen, über das er ein Protokoll erstellen muss.</p> <p>Dabei kommt es neben der Erfahrung des Sachbearbeiters vor allem auf sein Gespür an, was dem Arbeitslosen dabei helfen kann eine neue Anstellung zu finden, die dauerhaft seinen Fähigkeiten und Vorstellungen entspricht. Da dieses Gespräch eine hohe Motivation von beiden Seiten und eine weitreichende Planung erfordert, kommt es hier oftmals nicht zu einem optimalen Ergebnis.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Eingliederungsvereinbarung: Vertrag oder nicht?</h2> <p>Grundsätzlich handelt es sich bei einer Eingliederungsvereinbarung um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag, der aber etwas anders gehandhabt wird als andere Verträge. So hat der Arbeitslose eine weitaus schlechtere Verhandlungsbasis als das Jobcenter und damit weniger Möglichkeiten seine eigenen Ansprüche geltend zu machen. Vor Gericht werden Klagen gegen die grundsätzliche Gültigkeit einer Hartz IV Eingliederungsvereinbarung deshalb regelmäßig abgewiesen.</p> <p>Dennoch sollten Sie darauf bestehen, dass Sie bekommen, was Ihnen zusteht. Konkret bedeutet das, dass Sie individuell gefördert werden. Am leichtesten ist das zu erreichen, wenn Sie sich zuvor ausführlich über Ihre Möglichkeiten informieren und Ihre Vorstellungen gezielt in die Verhandlungen mit einbringen.</p> <h2>Die Eingliederungsvereinbarung richtig aushandeln</h2> <p>Wie bei einem normalen Vertrag können Sie sich bei den Vertragsverhandlungen zur Hartz IV Eingliederungsvereinbarung nach EinV § 15 SGB II durch fachkundige Hilfe unterstützen lassen.</p> <p>Sie müssen also nicht alleine mit dem Arbeitsamt verhandeln. Dabei sollte es sich um eine Person handeln, die sich mit der Materie auskennt und die richtigen Argumente vorbringen kann. Darüber hinaus ist ein solcher Beistand Grundvoraussetzung für Menschen, die nicht verhandlungssicher deutsch sprechen und deshalb einen Dolmetscher brauchen.</p> <h2>Für welchen Zeitraum gilt eine Eingliederungsvereinbarung?</h2> <p>Die Eingliederungsvereinbarung sollte für einen sinnvollen Zeitraum geschlossen werden. Üblich sind sechs Monate. Auf den jeweiligen Fall sollten darin bestimmte Zwischenschritte vereinbart werden, um beiden Seiten die Möglichkeit zu geben, flexibel auf Veränderungen zu reagieren. Besonders wichtig sind dabei Zielvereinbarungen, die dem Arbeitslosen tatsächlich zu einem geregelten Arbeitsablauf zurückhelfen.</p> <h2>Eingliederungsmaßnahmen</h2> <p>Zu den so genannten Eingliederungsmaßnahmen zählen die unterschiedlichsten Angebote wie Fortbildungsmaßnahmen und Umschulungen. Diese Maßnahmen werden mit einem breiten Spektrum an Arbeitslosen im Hinterkopf konzipiert. Das bedeutet, dass die Maßnahmen einem einzelnen Arbeitslosen oftmals als unsinnig erscheinen.</p> <p>Dennoch darf er sie nicht einfach abbrechen, da er sonst Sanktionen in Kauf nimmt. Das bedeutet zum Beispiel, dass das Arbeitslosengeld II um 30% gekürzt wird. Diese Sanktionen sind auf einen Zeitraum von drei Monaten begrenzt, können sich aber summieren.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Auf gutem Fuß mit dem Arbeitsamt</h2> <p>Um Ihre Wünsche auch als Arbeitsloser durchzusetzen, ist es von Vorteil, wenn Sie sich gleich zu Beginn eine Strategie überlegen und aktiv auf das Arbeitsamt zugehen. Machen Sie Ihrem Sachbearbeiter klar, in welcher Situation Sie sich befinden und welchen Weg aus der Arbeitslosigkeit Sie selbst sehen. Besonders wenn es um Angehörige geht, die gepflegt werden müssen oder um den eigenen Gesundheitszustand, kommt es sonst schnell zu Konflikten.</p> <p>Darüber hinaus sollten Sie das Jobcenter nicht als Ihren Feind sehen, auch wenn Sie sich unter Umständen Bestimmungen fügen müssen, die Sie für ungerecht halten. Wenn Sie eine kooperative Haltung annehmen, ist das Arbeitsamt eher bereit, auf Ihre Einwände und Ideen einzugehen.</p> <p>Andererseits sollten Sie sich aber auch nicht einschüchtern lassen. Informieren Sie sich ausführlich darüber, welche Rechte Sie haben und wo Sie sich Hilfe holen können.</p> <p>Dann haben Sie die besten Chancen, die Zeit der Arbeitslosigkeit so schnell wie möglich zu beenden.</p> <p>Bildquelle: © vege &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>Hartz IV Bescheid &#8211; Widerspruch &#8211; Klage und einstweiliger Rechtsschutz: Das müssen Sie wissen!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/hartz-iv-bescheid-widerspruch-klage-und-einstweiliger-rechtsschutz-das-muessen-sie-wissen/</link>
				<pubDate>Mon, 27 Apr 2015 10:08:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Hartz 4]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialhilfe]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/hartz-iv-bescheid-widerspruch-klage-und-einstweiliger-rechtsschutz-das-muessen-sie-wissen/</guid>
				<description><![CDATA[Was tun, wenn Sie Ihre Angaben zu Hartz IV nach bestem Wissen und Gewissen gemacht haben, aber der Hartz IV-Bescheid negativ ist oder Sie zu ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><strong><span style="color: #000000;">Was tun, wenn Sie Ihre Angaben zu Hartz IV nach bestem Wissen und Gewissen gemacht haben, aber der Hartz IV-Bescheid negativ ist oder Sie zu wenig Geld erhalten? Was müssen Sie für den Widerspruch beachten? Was gilt für eine Klage und den einstweiligen Rechtsschutz? Hier bekommen Sie Informationen, um sich einen ersten Überblick zu </span></strong><strong><span style="color: #000000;">verschaffen.</span></strong></p> <p><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/12.0.0-1/72x72/2705.png" alt="✅" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> <a href="https://www.heimarbeit.de/hartz-iv-das-muessen-hartz-4-empfaenger-wissen/" target="_blank" rel="dofollow">In diesem Artikel werden alle Fragen zu Hartz 4 beantwortet </a></p> <h2>Übersicht</h2> <ul> <li>Form des Bescheids</li> <li>Rechtsbehelfsbelehrung</li> <li>Widerspruchsgründe</li> <li>Inhalt</li> <li>Rechtsbeihilfe</li> <li>Bescheidprüfung</li> <li>Widerspruch und Klage</li> <li>Klage gegen Hartz IV Bescheid</li> <li>Gerichtliches Vorgehen</li> <li>Erfolgsaussichten</li> </ul> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                                                                                                                        	<div class="banner-bullets">
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                                                <a href="/heimarbeit/heimarbeit-geld-verdienen/" title="Jetzt Geld verdienen" class="content-btn orange"   target="_self" >
                                                    <span class="content-btn-inner">Jetzt <strong>Geld</strong> verdienen</span>
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                         <h2>Form des Bescheids</h2> <p>Wie bei jedem anderen behördlichen Verwaltungsakt werden beim Hartz IV-Bescheid Unterlagen erstellt, auf denen alle wichtigen Informationen zum vorliegenden Fall vermerkt werden. Bei einem Antrag auf <a href="http://www.heimarbeit.de/arbeitslosengeld-so-viel-steht-ihnen-zu/">Arbeitslosengeld</a> II kann der Bescheid entweder als Bewilligungsbescheid oder als Ablehnungsbescheid vorliegen. Beim Bewilligungsbescheid ist darauf zu achten, dass er nicht unbedingt in voller Höhe vorliegen muss. Es kann also sein, dass Sie Geld erhalten aber nicht so viel, wie Sie erhofft haben.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Rechtsbehelfsbelehrung</h2> <p>Mit der Rechtsbehelfsbelehrung, die dem Bescheid beiliegt, werden Sie darüber informiert ob und wie Sie gegen die Entscheidung vorgehen können. Wenn Sie nicht juristisch versiert sind, sind vor allen die Fristen, die darin angegeben werden, von Interesse. In den meisten Fällen ist es sinnvoll, ohne Verzögerung einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen, der Sie weiter beraten kann.</p> <h2>Gründe für einen Widerspruch</h2> <p>Je nach Wohnort herrscht bei Ihrem <a href="http://www.heimarbeit.de/falsche-hartz-iv-aufstocker-richten-millionenschaden-an-wie-werden-sie-bestraft/">Jobcenter</a> eine hohe Arbeitsbelastung vor. Besonders in Krisenzeiten, zum Beispiel wenn ein Unternehmen vor Ort massenhaft Mitarbeiter entlässt, bleibt für den einzelnen ALG II-Antrag nur wenig Zeit.</p> <p>Da kann es schnell zu Fehlern kommen die für Sie oder die Menschen, die mit Ihnen zusammen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, gravierende Auswirkungen haben können. Auch die Arbeit von Behörden ist nicht immer perfekt. Darum sollten Sie es keinesfalls persönlich nehmen, wenn Ihr Antrag nicht so bearbeitet wird, wie es eigentlich sein müsste.</p> <h2>Was steht in einem Hartz IV Bescheid?</h2> <p>Der Bescheid zum Arbeitslosengeld II enthält Angaben darüber, wie hoch die Leistung für das Arbeitslosengeld II ist und wie lange diese Leistung gewährt wird. Dazu liegt ein Berechnungsbogen bei, der detailliert angibt, was als Grundlage für diese Entscheidung verwendet wurde. Da es sich um ein amtliches Dokument handelt, das mit einer sehr speziellen Materie zu tun hat, enthält ihr Hartz IV-Bescheid sehr viel schwer verständliches Amtsdeutsch und Fachbegriffe.</p> <p>Deshalb gibt es im Internet einen Hartz IV-Bescheiderklärer vom Jobcenter, der manches klarer macht. Wenn Sie trotzdem etwas nicht verstehen, sollten Sie sich an einen Fachmann für Arbeitslosengeld oder direkt an Ihr Jobcenter wenden.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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                                                   title="I❶I Schnell Geld verdienen: 20 seriöse Möglichkeiten">I❶I Schnell Geld verdienen: 20 seriöse Möglichkeiten</a>
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             <h2>Hartz IV Bescheide vom Anwalt prüfen lassen</h2> <p>Es gibt zahlreiche Angebote von Rechtsanwälten und Anwaltskanzleien, Ihren Antrag auf Hartz IV bzw. den Bescheid auf Richtigkeit prüfen zu lassen. In der Regel ist dieses Angebot kostenlos, da die Anwälte darauf bauen, dass sie etwas an dem nachfolgenden Widerspruch oder der Klage verdienen können.</p> <p>Deshalb besteht im ersten Schritt kein Risiko, wenn Sie Ihren Bescheid von einem Fachmann unter die Lupe nehmen lassen. In den meisten Fällen kommen Sie aber schneller und einfacher an das Geld, das Ihnen zusteht, wenn Sie sich auf direktem Weg mit dem Arbeitsamt einigen können.</p> <h2>Hartz IV Bescheid selbst prüfen</h2> <p>Im Internet finden Sie zahlreiche Angebote, mit denen Sie Ihren Anspruch auf ALG II selbst ausrechnen können. Diese Arbeitslosengeld II-Rechner können Ihnen meist aber nur eine ungefähre Vorstellung davon geben, was Ihr Jobcenter berücksichtigt und was nicht.</p> <p>Da sich die Richtlinien für die Berechnung immer wieder ändern und neue Gesetze erlassen werden, kann es sein, dass der Hartz IV-Rechner nicht auf den neuesten Stand ist. Deshalb sollten Sie sich immer auf den Hartz IV Bescheid selbst beziehen, wenn Sie sich an das Arbeitsamt wenden.</p> <h2>Widerspruch und Klage</h2> <p>Gegen einen Hartz IV-Bescheid kann innerhalb der angegebenen Frist Widerspruch eingelegt werden. Erst wenn der Widerspruch zu keinem Ergebnis führt, können Sie das Mittel der Klage verwenden. Der Widerspruch wird schriftlich eingereicht (achten Sie dann darauf, dass Sie nachweisen können, dass Ihr Schreiben auch wirklich beim Jobcenter angekommen ist) oder vor Ort persönlich zu Protokoll geben. Danach wird das Jobcenter Ihren Widerspruch prüfen und gegebenenfalls den Bescheid korrigieren.</p> <h2>Klage gegen Hartz IV Bescheid</h2> <p>Sie können beim Sozialgericht eine begründete Klage gegen Ihren Arbeitslosengeld II-Bescheid einreichen. Dabei werden keine Gerichtskosten erhoben, es können aber Kosten durch einen Anwalt entstehen. Behalten Sie also im Hinterkopf, dass Sie auch gleichzeitig einen Antrag auf Prozesskosten-Beihilfe stellen müssen. Wenn Ihre Klage erfolgreich ist, muss das Jobcenter die entstandenen Kosten tragen.</p> <h2>Rechtsschutz und weitere Instanzen</h2> <p>Wenn Sie den normalen Verlauf des Verfahrens nicht abwarten können, also ein eiliger Bedarf besteht, können Sie einstweiligen Rechtsschutz beantragen. Dazu sollten Sie sich unbedingt von Ihrem Anwalt beraten lassen, da diese Regelung nur in Ausnahmefällen zum Tragen kommt.</p> <p>Wenn Ihre Klage vor dem Sozialgericht abgewiesen wird, haben Sie die Möglichkeit in Berufung zu gehen und sich damit an das Landessozialgericht zu wenden. Als dritte Stufe steht die Revision vor dem Bundessozialgericht zur Verfügung.</p> <p>Der Weg durch alle Instanzen kann sehr viel Zeit in Anspruch nehmen, führt aber im besten Fall dazu, dass Sie nicht nur Ihren Anspruch durchsetzen, sondern auch andere Hartz IV-Empfänger davon profitieren. Auf diese Weise wurden bereits häufiger Gesetze geändert oder präziser formuliert.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Wie viel Erfolg hat ein Widerspruch?</h2> <p>Man geht davon aus, dass etwa ein Drittel aller Widersprüche erfolgreich ist. Auch die Klagen vor dem Sozialgericht weisen eine sehr hohe Erfolgsquote auf. Etwa die Hälfte aller Fälle wird positiv beschieden.</p> <p>Sie müssen jedoch bedenken, dass Sie nur gegen einen Bescheid Widerspruch einlegen können. Andere Maßnahmen des Jobcenters sind davon nicht betroffen.</p> <p>Bildquelle: © vege &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>1-Euro-Jobpflicht bei Hartz IV-Bezug: Wann Sanktionen und Leistungskürzungen drohen</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/1-euro-jobpflicht-bei-hartz-iv-bezug-wann-sanktionen-und-leistungskuerzungen-drohen/</link>
				<pubDate>Fri, 24 Apr 2015 16:36:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Hartz 4]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialhilfe]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/1-euro-jobpflicht-bei-hartz-iv-bezug-wann-sanktionen-und-leistungskuerzungen-drohen/</guid>
				<description><![CDATA[Der Bezug von Hartz IV bringt für die Leistungsberechtigten viele Pflichten mit sich. Dazu gehört auch, jede zumutbare Arbeit anzunehmen. Bei dem sogenannten 1-Euro-Job handelt ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><strong><span style="color: #000000;">Der Bezug von Hartz IV bringt für die Leistungsberechtigten viele Pflichten mit sich. Dazu gehört auch, jede zumutbare Arbeit anzunehmen. Bei dem sogenannten 1-Euro-Job handelt es sich um eine Eingliederungsmaßnahme, bei der kein Verdienst im eigentlichen Sinne erzielt wird. Wer sich dem Arbeitseinsatz entzieht, muss mit Sanktionen rechnen.</span></strong></p> <p><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/12.0.0-1/72x72/2705.png" alt="✅" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> <a href="https://www.heimarbeit.de/hartz-iv-das-muessen-hartz-4-empfaenger-wissen/" target="_blank" rel="dofollow">In diesem Artikel werden alle Fragen zu Hartz 4 beantwortet </a></p> <h2>Übersicht</h2> <ul> <li>Was ist ein Ein-Euro-Job?</li> <li>Häufige Arbeitsbereiche des Ein-Euro-Jobs</li> <li>Arbeitszeiten und Stundenlohn</li> <li>Was passiert bei Verweigerung?</li> <li>Kürzung der Leistung</li> <li>Strenge Strafen bei jungen Menschen unter 25</li> <li>Dauer der Sanktionen</li> <li>Ausnahmen, in denen der Ein-Euro-Job nicht übernommen werden muss</li> <li>Andere Fördermaßnahme</li> <li>Gesundheitliche Gründe oder Unzumutbarkeit</li> <li>Widerspruch einlegen</li> </ul> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                                                                                                                        	<div class="banner-bullets">
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                         <h2>Was ist ein Ein-Euro-Job?</h2> <p>Offiziell nennt sich der Ein-Euro-Job „Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung“. Dieser wird von kommunalen Trägern oder Vereinen, aber auch gemeinnützigen Einrichtungen bei der Arbeitsagentur beantragt, um arbeitslose Arbeitskräfte nach §16 d SGB II einsetzen zu können. Wer Hartz IV bezieht, ist hilfebedürftig und erwerbsfähig und muss dem <a href="http://www.heimarbeit.de/arbeitsmarkt-immer-mehr-rentner-haben-einen-minijob/">Arbeitsmarkt</a> zur Verfügung stehen, um Leistungen zu erhalten.</p> <p>Wer zu einem 1-Euro-Job herangezogen wird, geht jedoch kein Arbeitsverhältnis im eigentlich Sinne ein. Nach dem Bundesurlaubsgesetz hat der Beschäftigte jedoch Anspruch auf Urlaub wie jeder andere Arbeitnehmer auf, insgesamt zwei Tage pro Monat, die anteilig auf die Laufzeit des Einsatzes (der maximal 12 Monate dauert) gewährt werden.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Häufige Arbeitsbereiche des Ein-Euro-Jobs</h2> <h3><strong><span style="color: #000000;">Arbeitslose werden oft in diesen oder ähnlichen Bereichen eingesetzt:</span></strong></h3> <ul> <li>&#8211; Gartenarbeit und Gartenpflege in öffentlichem Raum wie Parks und Grünanlagen</li> <li>&#8211; Jugend-, Alten- und Krankenhilfe</li> <li>&#8211; Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten</li> </ul> <h2>Arbeitszeiten und Stundenlohn</h2> <p>Die Arbeitszeiten eines Ein-Euro-Jobs betragen zwischen 15 und 30 Stunden pro Woche. Mehr als 30 Stunden sind nicht zulässig, da die restliche Zeit dafür verbleiben muss, dass sich der Arbeitslose weiterhin um eine Anstellung bemüht, also Stellensuche betreibt, Bewerbungen schreibt und sich gegebenenfalls bei Unternehmen vorstellt.</p> <p>Wer unter 15 Stunden pro Woche arbeitet, gilt weiterhin als arbeitslos, daher ist ein Ein-Euro-Job mit mindestens 15 Stunden angesetzt. Der namensgebende Stundenlohn beträgt zwischen einem und zwei Euro pro Woche, was als Aufwandsentschädigung gilt. Auch Sonntags- und Feiertagsarbeit kann verlangt werden, dann gibt es Zuschläge. Grundsätzlich ist das Einkommen aus dem Ein-Euro-Job anrechnungsfrei.</p> <h2>Verpflichtung zur Übernahme von Arbeit</h2> <p>Der Leistungsberechtigte ist verpflichtet, während des Hartz IV-Bezugs jede zumutbare Arbeitsgelegenheit wahrzunehmen. Diese Verpflichtung ergibt sich entweder</p> <ul> <li>aus dem öffentlich-rechtlichen Vertrag nach § 15 SGB II</li> <li>aus einem Heranziehungsbescheid nach § 35 Satz 1</li> </ul> <h3><strong><span style="color: #000000;">Folgende Informationen muss der Bescheid zum Ein-Euro-Job u.a. beinhalten:</span></strong></h3> <ul> <li>die erlassende Behörde und Träger des Ein-Euro-Jobs</li> <li>Beschreibung der Tätigkeit inklusive Arbeitszeiten, Arbeitsort und weitere Weisungen</li> </ul> <h2>Was passiert bei Verweigerung?</h2> <p>Wenn sich ein Hartz IV-Empfänger weigert, einen Ein-Euro-Job anzunehmen, muss er mit Sanktionen rechnen. Die Art und Dauer dieser Konsequenzen sind in  § 31, 31 a und 31 b SGB II vorgegeben und sollen den Leistungsberechtigten dazu bewegen, seinen Pflichten nachzukommen. Gelingt dies nicht, ist die vollständige Kürzung der Leistungen möglich.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Kürzung der Leistung</h2> <p>Wer sich einer Maßnahme verweigert, muss zunächst mit der Minderung seiner Hartz IV-Leistungen rechnen. Diese erfolgt in zwei Schritten, in denen je 30% der Bezüge gekürzt werden. Erklärt sich der Leistungsberechtigte auch nach der zweiten Strafmaßnahme noch nicht dazu bereit, die Arbeit anzunehmen, erfolgt eine Kürzung um 100%, das heißt, dass kein Geld mehr fließt.</p> <p>Lebt der Leistungsberechtigte jedoch mit einem oder mehreren Kindern im einem Alter unter 18 Jahren in einer Bedarfsgemeinschaft, kann dieser die Option auf geldwerte Sachleistungen nutzen, die als Ausgleich der ausgebliebenen Geldleistung dienen.</p> <h2>Strenge Strafen bei jungen Menschen unter 25</h2> <p>Verweigern junge Menschen zwischen 15 und 25 Jahren die Annahme eines Ein-Euro-Jobs, so drohen ihnen besonders empfindliche Sanktionen. Die Leistung wird umgehen komplett um 100% gestrichen, stattdessen ausschließlich Sachleistungen gewährt und die Mietzahlungen direkt an den Vermieter abgeführt.</p> <h2>Dauer der Sanktionen</h2> <p>Für maximal drei Monate können nach § 31 SGB II Leistungsberechtigte auf diese Weise abgestraft werden und haben in dieser Zeit auch keinen Anspruch aus <a href="http://www.heimarbeit.de/sozialhilfe-leistungen-fuer-alleinerziehende/">Sozialhilfe</a>.</p> <h2>Ausnahmen, in denen der Ein-Euro-Job nicht übernommen werden muss</h2> <h3><strong><span style="color: #000000;">Andere Fördermaßnahme</span></strong></h3> <p>Der Hartz IV-Empfänger muss stets jede zumutbare Arbeit annehmen &#8211; allerdings besteht keine Verpflichtung zur Annahme eines Ein-Euro-Jobs, wenn er bereits an einer anderen Fördermaßnahme teilnimmt. Andernfalls ist das Ausschlagen eines Ein-Euro-Jobs nur in Ausnahmen zulässig.</p> <h3><strong><span style="color: #000000;">Gesundheitliche Gründe oder Unzumutbarkeit</span></strong></h3> <p>Dazu zählt der Fall, wenn das Jobangebot nicht rechtmäßig ist, weil es dazu führt, dass beispielsweise eine reguläre Stelle nicht besetzt wird oder sogar wegfällt. Außerdem kann Ihr Gesundheitszustand Grund dafür sein, dass der Job für Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht zu leisten ist.</p> <p>Wer körperlich, seelisch oder geistig nicht in der Lage ist, eine Arbeit auszuführen, muss hier jedoch den Nachweis führen. Außerdem greift die Ausnahme, dass Sie einen Ein-Euro-Job ablehnen dürfen dann, wenn er nach §10 Abs. 1 Nr. 5 SGB II als unzumutbar gilt. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Einnahmen aus der Tätigkeit die Ausgaben für die Arbeit nicht decken.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Widerspruch einlegen</h2> <p>Wenn eine Eingliederungsvereinbarung vorliegt, sollten Sie eine Gegenvorstellung bei der Agentur für Arbeit vornehmen. Andernfalls haben Sie die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. Beraten lassen sollten Sie sich hierzu von einer Beratungsstelle oder einem juristischen Beistand. Bis Ihr Widerspruch bearbeitet wurde, können Sie Sanktionen nur vermeiden, indem Sie den Ein-Euro-Job zunächst antreten.</p> <p>Bildquelle: © stockWERK &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>Hartz IV ohne Girokonto &#8211; Auszahlung: Das müssen Sie wissen!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/hartz-iv-ohne-girokonto-auszahlung-das-muessen-sie-wissen/</link>
				<pubDate>Wed, 22 Apr 2015 15:54:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Hartz 4]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialhilfe]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/hartz-iv-ohne-girokonto-auszahlung-das-muessen-sie-wissen/</guid>
				<description><![CDATA[Wer seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann, der ist auf Sozialleistungen angewiesen. Mit dem Arbeitslosengeld II (Hartz IV) hat die Bundesregierung im Jahr 2005 eine ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><strong><span style="color: #000000;">Wer seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann, der ist auf Sozialleistungen angewiesen. Mit dem <a href="http://www.heimarbeit.de/arbeitslosengeld-so-viel-steht-ihnen-zu/">Arbeitslosengeld</a> II (Hartz IV) hat die Bundesregierung im Jahr 2005 eine Leistung eingeführt, die der Grundsicherung des Lebensunterhalts dienen soll.</span></strong></p> <p><strong><span style="color: #000000;">Hartz IV-Empfänger können sich die Leistungen entweder auf ein vorhandenes Girokonto überweisen oder sich das Geld bar auszahlen lassen, falls kein Konto vorhanden ist. Kostenfrei ist allerdings nur die Überweisung auf ein Girokonto. Die Barauszahlung wiederum ist mit Gebühren verbunden.</span></strong></p> <p><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/12.0.0-1/72x72/2705.png" alt="✅" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> <a href="https://www.heimarbeit.de/hartz-iv-das-muessen-hartz-4-empfaenger-wissen/" target="_blank" rel="dofollow">In diesem Artikel werden alle Fragen zu Hartz 4 beantwortet </a></p> <p>Erfahren Sie hier mehr zur Auszahlung von Hartz IV mit und ohne Girokonto.</p> <h2>Übersicht</h2> <ul> <li>Auszahlung von Hartz IV – Die Möglichkeiten</li> <li>Auszahlung mit Girokonto</li> <li>Auszahlung ohne Girokonto</li> <li>Wie genau läuft die Barauszahlung ab?</li> <li>Wie hoch sind die Gebühren für die Barauszahlung?</li> <li>Kann man einen Teil der Gebühren umgehen?</li> <li>Girokonto eröffnen und Kosten <a href="http://www.heimarbeit.de/sparen-7-regeln-zum-geld-sparen-beim-waeschewaschen/">sparen</a></li> <li>Pfändungsschutzkonto (P-Konto)</li> </ul> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                                                                                                                        	<div class="banner-bullets">
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                         <h2>Auszahlung von Hartz IV – Die Möglichkeiten</h2> <p>Empfängern von Hartz IV-Leistungen stehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Verfügung, wie sie die Leistungen erhalten können: Die erste Möglichkeit ist die direkte Überweisung auf ein Girokonto, das auf den Namen des Empfängers geführt wird. Die zweite Möglichkeit besteht in der Barauszahlung über Schecks, die Leistungsempfänger von den Jobcentern erhalten und bei der Deutschen Post einlösen können.</p> <p>Im Nachfolgenden erläutern wir Ihnen die beiden Möglichkeiten näher und konzentrieren uns vorwiegend auf die Auszahlung von Hartz IV-Leistungen ohne Girokonto.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Auszahlung mit Girokonto</h2> <p>Wer ein eigenes Girokonto besitzt, der kann sich die monatlichen Hartz IV-Leistungen direkt auf dieses überweisen lassen. Wichtig dabei ist, dass der Leistungsempfänger selbst Inhaber oder zumindest Mitinhaber des angegebenen Kontos ist.</p> <p>Die größten Vorteile hierbei sind sicherlich die, dass die Empfänger weder Kosten für die Überweisung zahlen, noch sich um die Einzahlung selbst kümmern müssen.</p> <p>Die Überweisung erfolgt direkt und automatisch durch das zuständige <a href="http://www.heimarbeit.de/falsche-hartz-iv-aufstocker-richten-millionenschaden-an-wie-werden-sie-bestraft/">Jobcenter</a>. Die Einzahlung wird in der Regel rechtzeitig am Ende des Monats geleistet, so dass zum jeden 1. des Monats über das Geld verfügt werden kann.</p> <h2>Auszahlung ohne Girokonto</h2> <p>Leistungsempfänger, die über kein eigenes Girokonto verfügen, können sich die Hartz IV-Beträge auch bar auszahlen lassen. Dafür erhält der Hartz IV-Bezieher monatlich Schecks vom Jobcenter, die er bei der Deutschen Post einlösen kann.</p> <p>Der Nachteil: Sowohl für die Ausstellung als auch für die Auszahlung der Schecks werden Gebühren erhoben.</p> <h2>Wie genau läuft die Barauszahlung ab?</h2> <p>Hartz IV-Empfänger, die kein eigenes Girokonto führen, erhalten vom zuständigen Jobcenter eine „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“. Diese Form der Schecks kann man sich dann bei jeder Post oder Postbank bar auszahlen lassen.</p> <p>Wichtig: Beträge unter 10 Euro werden grundsätzlich nicht ausgezahlt. Erst, wenn der Mindestbetrag von 10 Euro erreicht wurde – beispielsweise mit dem nächsten Scheck – kann das Geld ausgezahlt werden. Wird jedoch über einen Zeitraum von sechs Monaten keine weitere Leistung ausgezahlt, können auch Schecks unter 10 Euro eingelöst werden.</p> <h2>Wie hoch sind die Gebühren für die Barauszahlung?</h2> <p>Für die Barauszahlung der Hartz IV-Leistungen erheben sowohl die Jobcenter als auch die <a href="http://www.heimarbeit.de/deutsche-post-gehalt-nebenjob-karriere-ausbildung/">Deutsche Post</a> Gebühren.</p> <p>In der Regel wird vom Jobcenter ein Betrag von 2,10 Euro für die Barauszahlung einbehalten. Diese Gebühr wird direkt von der Leistung abgezogen.</p> <p><strong><span style="color: #000000;">Zusätzlich dazu (und damit unabhängig vom Jobcenter) erhebt auch die Deutsche Post Gebühren für die Einreichung der Schecks und die Auszahlung der Beträge. Diese Gebühr richtet sich nach dem Auszahlungsbetrag und ist folgendermaßen gestaffelt:</span></strong></p> <ul> <li>Auszahlungen bis 50 Euro: 3,50 Euro Gebühren</li> <li>Auszahlungen bis 250 Euro: 4,00 Euro Gebühren</li> <li>Auszahlungen bis 500 Euro: 5,00 Euro Gebühren</li> <li>Auszahlungen bis 1.000 Euro: 6,00 Euro Gebühren</li> <li>Auszahlungen bis 1.500 Euro: 7,50 Euro Gebühren</li> </ul>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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                                                   href="https://www.heimarbeit.de/schnell-geld-verdienen-20-serioese-moeglichkeiten/"
                                                   title="I❶I Schnell Geld verdienen: 20 seriöse Möglichkeiten">I❶I Schnell Geld verdienen: 20 seriöse Möglichkeiten</a>
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             <h2>Kann man einen Teil der Gebühren umgehen?</h2> <p>Die Gebühren bei der Deutschen Post entstehen immer und können nicht reduziert bzw. umgangen werden.</p> <p>Wer jedoch nachweisen kann, dass er nicht in der Lage ist, ein eigenes Girokonto zu eröffnen, dem wird das Jobcenter die pauschale Gebühr über 2,10 Euro erlassen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn aufgrund einer negativen Schufa die Kontoeröffnung nicht möglich ist.</p> <h2>Girokonto eröffnen und Kosten sparen</h2> <p>Die Überweisung der Hartz IV-Beträge auf ein Girokonto hat viele Vorteile. Daher ist jedem Leistungsempfänger zu raten, nach Möglichkeit ein eigenes Girokonto zu eröffnen und so bares Geld zu sparen.</p> <p>Jeder Bürger hat Anspruch auf ein Girokonto, welches im Guthaben geführt werden kann. Hierbei ist das so genannte &#8222;Konto für Jedermann&#8220; interessant. Aber auch ein &#8222;Pfändungsschutzkonto (P-Konto)&#8220; kommt in Frage.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Pfändungsschutzkonto (P-Konto)</h2> <p>Das Pfändungskonto (P-Konto) wurde am 1. Juli 2010 eingeführt. Es soll Schuldnern ermöglichen, während einer Kontopfändung über den unpfändbaren Teil der Einkünfte (Pfändungsfreigrenze) zu verfügen und so weiter am Wirtschaftsleben teilnehmen zu können.</p> <p>Das bedeutet: Mit dem P-Konto wird dem Kontoinhaber und Schuldner ermöglicht, einen für die Pfändung von Arbeitseinkommen und sonstigem Einkommen geltenden monatlichen Grundfreibetrag einzubehalten und so vor der Pfändung zu schützen.</p> <p>Kommt es zur Vollstreckung in das Girokonto durch den Gläubiger, kann zwar das Konto nach wie vor gesperrt werden, dem Schuldner verbleibt aber immer sein persönlicher Guthabenfreibetrag bzw. Pfändungsfreibetrag, über den er auf dem P-Konto jederzeit verfügen kann.</p> <p>Die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen und sonstige Einkommen sind in § 850c ZPO geregelt. Die Pfändungsfreigrenzen sind von der Anzahl der unterhaltspflichtigen Familienangehörigen abhängig. </p> <p>Für Schuldner ohne Unterhaltsverpflichtung zum Beispiel gilt derzeit ein monatlicher Freibetrag von 1.045,04 Euro.</p> <p>Ausführliche Informationen zum P-Konto können Sie in unserem Beitrag zum Thema „P-Konto &#8211; Girokonto mit Pfändungsschutz: Das müssen Sie wissen!“ nachlesen.</p> <p>Bildquelle: © bluedesign &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
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