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Nicht selten gibt es Verfahren vor den Gerichten, die ewig lange dauern. Da zieht die Zeit schneller ins Land, als das Urteil sichtbar werden könnte.

Damit verzögerte Verfahren entschädigt werden, gibt es den Entschädigungsanspruch, der jedem Bürger zusteht. Doch wie sieht es bei Hartz IV Beziehern aus? Können sie auch den Entschädigungsanspruch geltend machen?

Übersicht

  • Das Urteil
  • Der Hintergrund
  • Die Optionen
  • Die Lösung
  • Der Entschädigungsanspruch
  • Was bedeutet der Entschädigungsanspruch für Hartz IV Bezieher?

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Das Urteil

Das Landessozialgericht Niedersachsen Bremen hat ein Urteil gefällt, das unter dem Aktenzeichen L 15 SF 21/15 EK AS vom 22.09.2016 geführt wird. Das Urteil ist auf Ansinnen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte hin gefällt worden.

Der Hintergrund

Hintergrund für das Urteil ist die ein Entschädigungsanspruch, der jedem Bürger zusteht, wenn das geführte Gerichtsverfahren unangemessen in die Länge gezogen wird. Dieser Entschädigungsanspruch ist in den Paragrafen 198 fortfolgend im Gerichtsverfassungsgesetz geregelt.

Doch was bedeutet das letztendlich für den Hartz IV Bezieher? Hat er etwa keinen Entschädigungsanspruch?

Die Optionen

Zwei Lösungsmöglichkeiten standen zur Auswahl, als der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Regelung für Bürger anstrebte, um die Dauer eines laufenden Verfahren , das nicht in einem akzeptablen Zeitfenster abgehandelt wird, zu beschleunigen oder zu entschädigen.

Die eine Lösung war die Entschädigungslösung und die andere Option sah ein Beschwerderecht vor, das bei Verzögerungen eines Verfahrens geltend gemacht werden könne. So sollten Maßnahmen geschafft werden, ein verzögertes Verfahren zu beschleunigen.

Die Lösung

Der Entschädigungsanspruch ist letztendlich Gesetz geworden. Das Beschwerderecht ist am dem Artikel 97 des Grundgesetzes gescheiter. Die Richter unterliegen in diesem Grundgesetz der Unabhängigkeit und sind nur dem Gesetz unterworfen. Bei einer Anweisung, die aus dem Beschwerderecht den Richter zum Tätigwerden angewiesen hätte, wäre das Grundrecht verletzt worden.

Der Entschädigungsanspruch

Der Entschädigungsanspruch erfolgt sozusagen in zwei Stufen. Im ersten Schritt soll das Gericht mit einer Rüge auf die Verzögerung hingewiesen werden. Auf diese Weise sollen die Richter Abhilfe schaffen, das Verfahren noch lange hinauszuzögern.

In der zweiten Stufe kann eine Entschädigungsklage erhoben werden. Damit verbunden soll ein jährlicher Regelbetrag von 1.200 Euro für jedes Jahr verlangt werden können, wenn eine Wiedergutmachung auf andere Weise nicht möglich ist.

Weiterhin sind weiter angemessene Entschädigungen für materielle Nachteile vorgesehen.

Was bedeutet der Entschädigungsanspruch für einen Hartz IV Bezieher?

Für Betroffene ist der Inhaber des Entschädigungsanspruches nicht der Hartz IV Bezieher als Bürger sondern das Jobcenter.

Im Klartext hat das zur Folge, dass entsprechende Klagen abzuweisen wären, wenn der Bürger nicht Anspruchsinhaber ist.

Es gibt keinen Entschädigungsanspruch für Hartz IV Bezieher.

Dem Hartz IV Bezieher bliebe dann nur noch die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen, der ein verzögertes Gerichtsverfahren als unangemessen lang anerkennt. Der Feststellungsanspruch ist aber nicht auf Geldzahlungen ausgerichtet und geht somit auch nicht auf das Jobcenter über.

Bildquelle: © psdesign1 – Fotolia.com

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