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Das Elterngeld soll die finanziellen Nachteile, die mit der Geburt eines Kindes entstehen, abmildern. Hier erfahren Sie, was das Elterngeld ist, wem es zusteht und was Sie beachten müssen, um es zu bekommen.

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Elterngeld: Kurz und knapp erklärt

Elterngeld löst das einstige Erziehungsgeld ab und ist als Unterstützung zur Sicherung des Unterhaltes junger Familien gedacht.

Eltern, die im Anschluss an die Geburt ihres Kindes dieses persönlich betreuen und erziehen, haben Anspruch auf Elterngeld. Dafür müssen die Eltern mit dem Kind gemeinsam in einem Haushalt leben sowie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt innerhalb von Deutschland haben. Beim Elterngeld handelt es sich um eine staatliche Transferzahlung, deren Höhe individuell unterschiedlich ausfällt. Ausschlaggebend ist das vorherige Nettoeinkommen.

Der Elternteil, der zur Betreuung und Erziehung seines Kindes zu Hause bleibt, kann bis zu 12 Monate, gerechnet ab der Geburt, Elterngeld bezieht. Zwei Monate sind aber als Mindestbezugsdauer vorgesehen. Möchten beide Partner jeweils das Kind zu Hause betreuen, kann der Zeitraum für die Zahlung von Elterngeld auf insgesamt 14 Monate verlängert werden. Die Voraussetzung hierfür ist, dass für diese beiden Monate kein Erwerbseinkommen anfällt.

Alleinerziehende, die das alleinige Sorgerecht beziehungsweise das Aufenthaltsbestimmungsrecht besitzen, haben das Recht auch ohne den Partner 14 Monate Elterngeldbezug in Anspruch zu nehmen.

Wie hoch genau fällt das Elterngeld aus?

Die Höhe des Basis-Elterngelds bemisst sich am Nettoeinkommen des Elternteils, der den Antrag stellt. Ist das Einkommen sehr gering oder der Elternteil nicht erwerbstätig, wird Elterngeld in der Mindesthöhe von 300 Euro monatlich gezahlt. Einkommensabhängig wird Elterngeld in einer Höhe zwischen 60 % und 100 % des bisherigen Einkommens gezahlt. Es ersetzt damit das vorher erzielte Einkommen.

Beim ElterngeldPlus reduziert sich der Elterngeldbetrag auf maximal 50 % des entsprechenden Basis-Elterngeldes aufgrund der Teilzeitnutzung im Bezug des Elterngeldes.

Wechsel der Steuerklasse sinnvoll?

Auf diese Frage, kann man mit einer allzeit beliebten Antwort reagieren: „Kommt darauf an“! Es kann durchaus sinnvoll sein, dem Partner die günstigere Steuerklasse III zu überlassen, während man selbst Elterngeld gezahlt bekommen. Dadurch steigt das verfügbare Einkommen. Allerdings können sich so Steuernachzahlungen mit der Steuererklärung ergeben, da der Ehepartner mit Steuerklasse III nur relativ wenig Steuern vorauszahlt.

Welche Steuerklasse sollte während des Bezugs von Elterngeld gewählt werden?

Es ist möglich,

Wenn das zweite Kind währen der Elternzeit des ersten Kindes geboren wird, wie berechnet sich dann das Elterngeld für das zweite Kind?

Hat die sich in Elternzeit befindliche Mutter oder der Vater in den zwölf Monaten vor der Geburt des zweiten Kindes kein Einkommen gehabt (wegen der Elternzeit mit dem ersten Kind) so erhält sie oder er lediglich das Mindestelterngeld von 300 Euro plus den Geschwisterbonus von 75 Euro, bis das erste Kind drei Jahre alt ist.

Ist es für die Höhe des Elterngeldes besser, zwischen erstem und zweitem Kind zu arbeiten?

Für das zweite Kind (wie auch für das erste) ist der Nettoverdienst in den zwölf Monaten vor der jeweiligen Geburt entscheidend. Hinsichtlich der Höhe des Elterngeldes ist es somit in aller Regel günstiger, vor der zweiten Schwangerschaft zu arbeiten, als direkt aus einer Elternzeit heraus schwanger zu werden.

Falls der Elterngeld beziehende Elternteil während dieser Zeit nicht ganz zu Hause bleiben möchte, darf er eine Berufstätigkeit von bis zu 30 Stunden wöchentlich ausüben.

Es gibt Basis-Elterngeld und ElterngeldPlus.

Basis-Elterngeld

Basis-Elterngeld wird in den ersten 12 Monaten ab Geburt gezahlt, wenn ein Elternteil nach der Geburt zu Hause bleibt und sein Kind selber betreut. Es lässt sich um weitere 2 Monate verlängern, wenn der andere Elternteil diese beiden Monate für sich in Anspruch nimmt.

Für Alleinerziehende gibt es eine Sonderregelung: Sofern sie das alleinige Sorgerecht oder das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, dürfen sie für insgesamt 14 Monate ab der Geburt Basis-Elterngeld beziehen.

Elterngeld wird nur für bestimmte obere Einkommensgrenzen gezahlt. Für Eltern, die mit ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben, beträgt die Obergrenze des zu versteuernden gemeinsamen Jahreseinkommens 500.000 Euro und bei Alleinerziehenden 250.000 Euro.

Bildquelle: © lilo – Fotolia.com

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