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Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherheit) sammelt Verbraucherdaten, um kreditrelevante Daten zur Verfügung zu stellen. Die Einträge zu Ihrer Person entscheiden also, ob Sie kreditwürdig sind. So holen Sie eine Schufa-Auskunft ein.

Übersicht

  • Unternehmen schützen sich vor Zahlungsausfällen
  • Daten und Statistik
  • Die Selbstauskunft: einmal jährlich kostenlos
  • Warum Sie die Selbstauskunft nutzen sollten
  • So bestellen Sie die Selbstauskunft
  • Der Branchenwert ist entscheidend
  • Nur auf Anfrage
  • Wofür sind die kostenpflichtigen Auskünfte geeignet?
  • Wann werden Daten gelöscht?
  • Voraussetzungen für eine vorzeitige Löschung

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Schufa Auskunft

Schufa Auskunft

Unternehmen schützen sich vor Zahlungsausfällen

Unternehmen, die Kreditgeschäfte betreiben, möchten sich vor Zahlungsausfällen schützen und informieren sich dafür bei der Schufa über die Bonität ihrer Kunden. Wenn Sie sich wundern, warum Sie bei einem Online-Einkauf nicht die gewünschte Zahlungsart „Rechnung“ auswählen können: Ein negativer Score-Wert kann Schuld daran sein.

Daten und Statistik

Das sogenannte Scoring-Verfahren trifft aufgrund der gesammelten Daten aus der Vergangenheit eine auf statistischen Werten basierte, möglichst objektive Prognose für die aktuelle Zahlungsfähigkeit eines Verbrauchers. Übrigens spielen in diese Berechnungen nicht nur Schulden hinein, sondern beispielsweise auch die Anzahl von Mobilfunkverträgen oder der Wohnort.

Die Selbstauskunft: einmal jährlich kostenlos

Die Schufa verfügt über 554 Millionen Daten von 66,2 Millionen natürlichen Personen. Unter den 11,07 Millionen Anfragen zur Kreditwürdigkeit werden 1,7 Millionen Selbstauskünfte der Verbraucher selbst verzeichnet.

Immerhin entscheiden die Einträge darüber, ob Sie problemlos beispielsweise eine Wohnung mieten oder einen Kredit beanspruchen können. Seit dem 1.4.2010 ist die Schufa gesetzlich zur Auskunft verpflichtet: Einmal im Jahr hat jeder Deutsche das Recht auf eine kostenlose Selbstauskunft. Weitere Anfragen sind hingegen kostenpflichtig.

Warum Sie die Selbstauskunft nutzen sollten

Nicht alle Daten, die die Schufa speichert, sind korrekt. Falsche Datensätze können jedoch dazu führen, dass Sie Handyverträge, Online-Bestellungen oder Kredite nicht abschließen können, weil ihre Bonität anhand der Daten falsch berechnet wurde.

So bestellen Sie die Selbstauskunft

Auf der Website www.schufa.de können Bürger die kostenlose Selbstauskunft ordern – allerdings ist diese etwas versteckt. Die Schufa preist lieber ihre kostenpflichtigen Produkte präsent an. Wer zur Gratisversion durchdringen möchte, muss genau hinschauen und sich durchklicken.

  1. Klicken Sie unter www.schufa.de auf die Schaltfläche „Für Privatkunden“.
  2. Wählen Sie „Schufa-Bonitätsauskunft“ und klicken Sie auf „jetzt bestellen“.
  3. Nun wird Ihnen anstelle der kostenlosen Bonitätsauskunft eine kostenpflichtige Auskunft angeboten. Der Preis ist weiter unten im Formular aufgeführt.
  4. Wählen Sie also stattdessen in der linken Auswahlleiste den untersten Punkt „Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz“. Diese wird Ihnen nun auch angezeigt – neben dem kostenpflichtigen Produkt „meine SCHUFAkompakt“.
  5. Achten Sie darauf, hier die richtige Wahl zu treffen. Oder klicken Sie auf die weitere Schaltfläche in der linken Navigation: Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz. Hier können Sie das Bestellformular als pdf aufrufen und ausdrucken, um es per Post zu versenden. Es lässt sich übrigens nicht nur auf Deutsch, sondern auch in den Sprachen Türkisch oder Englisch herunterladen. Klicken Sie einfach auf die entsprechende Flagge.
  6. Füllen Sie hier die Angaben zur Person aus! Diese sind als Pflichtfelder gekennzeichnet und befinden sich im ersten Kasten.
  7. Wichtig: Kreuzen Sie unter den optionalen „Sonstigen Angaben“ außerdem „aktuelle Wahrscheinlichkeitswerte“ an. Hier sind Branchen-Scorewerte aufgelistet, die eine Einschätzung zur Erfüllungswahrscheinlichkeit, der Kreditaktivität des vergangenen Jahres, der Kreditnutzung etc. liefern. Diese Daten zeigen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Ihre Bonität gegeben ist.
  8. Auch auf dem Formular bietet die Schufa die Bonitätsauskunft zum Preis von 24,95 Euro an. Setzen Sie hier kein Kreuz, setzen Sie keine Unterschrift und füllen Sie auch die Bankverbindungsdaten nicht aus.
  9. Fügen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises, Ihres Reisepasses oder als Bürger anderer Staaten Ihre Meldebescheinigung bei.
  10. Frankieren Sie einen Briefumschlag ausreichend und versenden Sie das Formular an die Schufa.
  11. Anschließend schickt die Schufa Ihnen die Auskunft per Post. Dabei kann es bei der kostenlosen Selbstauskunft deutlich länger dauern als bei einem kostenpflichtigen Produkt. Das wird schon innerhalb weniger Tage versprochen. Auf die Gratisversion wartet man in der Praxis hingegen zwischen zwei bis vier Wochen.

Der Branchenwert ist entscheidend

Wer über die eigene Kreditwürdigkeit genau informiert sein möchte, ist mit der kostenlosen Selbstauskunft sogar besser beraten als mit kostenpflichtigen Produkten. Denn die Schufa-Auskunft zu 24,95 Euro enthält nur den Schufa-Basis-Score sowie die Auflistung bestehender Verträge.

Die Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz ist hingegen viel detaillierter, weil sie sämtliche gesetzlich geforderte Angaben enthält. Darunter auch die Scores für die einzelnen Branchen, die vom Basis-Score deutlich abweichen können.

Nur auf Anfrage

Erst die Einzel-Scores sind aufschlussreich. Sie sind in der kostenlosen Selbstauskunft aber nur auf Anfrage enthalten. Um diese zu erhalten, müssen Sie im Formular unter „Sonstige Angaben“ „aktuelle Wahrscheinlichkeitswerte“ ankreuzen.

Wofür sind die kostenpflichtigen Auskünfte geeignet?

Wer häufiger als ein Mal im Jahr eine Schufa-Auskunft einholen möchte oder muss, ist auf die kostenpflichtigen Produkte der Schufa angewiesen. Außerdem eignen sich diese zur Vorlage Dritter, weil sie eben nicht so detailliert ausfallen.

Bei der Bestellung aller drei Produkte – meineSCHUFA kompakt, meineSCHUFA plus oder meine SCHUFApremium – lauert allerdings eine Abo-Falle, die leicht übersehen wird: Die Verträgen verfügen über eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängern sich nach Ablauf des Jahres automatisch, wenn Sie nicht vorher fristgerecht (ein Monat zum Laufzeitende) kündigen.

Wann werden Daten gelöscht?

Für offene Forderungen gilt: Drei Jahre lang bleiben die Daten erhalten und werden erst zum Ende des dritten Kalenderjahrs nach ihrer Verzeichnung gelöscht. Unter bestimmten Voraussetzungen können Verbraucher jedoch die vorzeitige Löschung von Forderungen beantragen.

Voraussetzungen für eine vorzeitige Löschung

  • Die Forderung wurde nach dem 1.7.2012 bei der Schufa bekannt
  • Der Betrag liegt nicht über 2.000 Euro
  • Die Forderung wurde innerhalb von sechs Wochen beglichen
  • Es darf sich bei der Forderung nicht um einen Vollstreckungsbescheid oder eine andere titulierte Forderung handeln.

Bildquelle: © motorradcbr – Fotolia.com

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