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Sie heiraten: großer Trubel, eine Feier, viel Stress und umfangreiche Vorbereitungen. Freie Zeit ist beim Ausrichten einer Hochzeit dringend nötig, zumal die regulären Urlaubstage bereits für die Flitterwochen reserviert sind. Doch steht den berufstätigen Brautleuten so ein Sonderurlaub tatsächlich gesetzlich zu?

Übersicht

  • Wie ist Sonderurlaub in Deutschland geregelt?
  • Sonderurlaub bei Hochzeiten
  • Dauer des Sonderurlaubs bei einer Hochzeit
  • Gibt es einen Zusatztag für die kirchliche Trauung?
  • Prüfen Sie Ihren Arbeits- oder Tarifvertrag!
  • Sonderregelungen für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes
  • Sonderfall Gleitzeit
  • Schichtarbeit
  • Ein freier Tag nicht nur am Tag der Hochzeit
  • Sprechen Sie den Sonderurlaub frühzeitig ab!
  • Pflichten auf Arbeitgeberseite
  • Fazit

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Wie ist Sonderurlaub in Deutschland geregelt?

Unter Sonderurlaub versteht man die bezahlte Freistellung von der beruflichen Tätigkeit, die zusätzlich zum regulären, vertraglich vereinbarten Erholungsurlaub erfolgt. Sie ist im § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches insofern geregelt, als dass Sie Anspruch auf Ihr Gehalt haben, auch wenn Sie für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit, durch einen in Ihrer Person liegenden Grund, ohne Ihr Verschulden verhindert sind.

  • Wer an einem Werktag heiratet, wird freigestellt
  • Das Gehalt darf nicht gekürzt werden

Sonderurlaub bei Hochzeiten

Die gesetzliche Mindestdauer eines Sonderurlaubs beträgt einen Tag. Der ist auch für eine Hochzeit angesetzt und gilt für den Tag, an dem der Arbeitnehmer die Ehe schließt. Wer also an einem Samstag heiratet, aber ohnehin nur montags bis freitags ins Büro geht, kann nicht auf einen freien Tag zählen, um die Vorbereitungen für das große Fest zu treffen.

Da der Arbeitnehmer am Samstag ohnehin nicht arbeitet, steht ihm in diesem Fall kein Sonderurlaub für seine Hochzeit zu. Das gilt auch, wenn Braut oder Bräutigam den Tag der Eheschließung mitten in den Erholungsurlaub legen, krankgeschrieben sind oder sich in Elternzeit befinden. In der Probezeit sind die Grenzen für Sonderurlaub enger gesteckt, eine Hochzeit gilt jedoch als relevanter Grund für eine bezahlte Freistellung.

  • – Der Sonderurlaub muss in direktem zeitlichen Zusammenhang mit der Eheschließung stehen, sprich am selben Tag stattfinden.

Dauer des Sonderurlaubs bei einer Hochzeit

Die Dauer des Sonderurlaubs bei einer Hochzeit beschränkt sich in der Regel auf den Tag der standesamtlichen Eheschließung, sofern dieser auf einen normalen Arbeitstag fällt. Einen Anspruch auf weitere freie Tage haben Arbeitnehmer nicht.

Streng genommen, ist der Angestellte sogar nur für die Dauer der Zeremonie von der Arbeit befreit – ähnlich wie bei einem Arztbesuch, nach dem ein Arbeitnehmer ja ebenfalls an den Arbeitsplatz zurückkehrt. In der ständigen Rechtssprechung betrachten die Arbeitsgerichte jedoch die Gewährung eines bezahlten Tages Sonderurlaubs als angemessen.

Gibt es einen Zusatztag für die kirchliche Trauung?

Die kirchliche Trauung gilt als Privatangelegenheit, daher kann ein Arbeitnehmer am Tag des kirchlichen Segens keinen Sonderurlaub verlangen. Aus Kulanz kann ihm der Arbeitgeber für den Gang zum Altar ebenfalls Sonderurlaub gewähren. Ist dies nicht der Fall, muss der Heiratswillige auf den Erholungsurlaub zurückgreifen. Das gilt auch, wenn die Eheschließung beispielsweise im Ausland geplant ist und dafür eine An- und Abreise notwendig ist.

Prüfen Sie Ihren Arbeits- oder Tarifvertrag!

Außerdem können Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge das Gesetz aushebeln. Die individuellen Bestimmungen können somit den Sonderurlaub bei Hochzeiten auch ausschließen bzw. Sonderurlaub gewähren, die über den gesetzlichen Mindestanspruch hinausgehen.

Bevor Sie heiraten, sollten Sie den Vertragsinhalt überprüfen. Im Idealfall stehen Ihnen mehrere Tage Sonderurlaub zu, die Sie für die Flitterwochen nutzen können, ohne den eigenen Urlaubsanspruch zu bemühen.

Sonderregelungen für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes

Beamte des Bundes mit Heiratsplänen müssen sich nach der Sonderurlaubsverordnung richten, Beamte der Länder unterliegen den Regelungen der jeweiligen Bundesländer. Für Angestellte des öffentlichen Dienstes gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst.

Sonderfall Gleitzeit

Das Nachsehen haben unter Umständen Angestellte, die ansonsten von der freien Zeiteinteilung im Rahmen einer Gleitzeitregelung profitieren: Wenn sie den Hochzeitstermin auch jenseits der Kernarbeitszeit legen können, haben sie keinen Anspruch auf Sonderurlaub. Wer einen kulanten Chef hat, kann hier aber auch immer noch auf eine kulante Regelung hoffen. 

Schichtarbeit

Nachtschicht vor der eigenen Hochzeit? Ein wahres Worst-Case-Szenario, das es zu vermeiden gilt. Schichtarbeiter, die am nächsten Tag heiraten, werden bevorzugt behandelt. Damit ihre Hochzeit in der Schichtplanung berücksichtigt werden kann, empfiehlt es sich, den Termin betriebsintern frühzeitig bekannt zu geben und den Vorgesetzten explizit auf die Hochzeit hinzuweisen.

Ein freier Tag nicht nur am Tag der Hochzeit

Der Sonderurlaub steht Ihnen nicht nur bei der Eheschließung zu: Auch, wenn Ihr Kind oder ein naher Angehöriger heiratet oder Sie selbst oder auch Ihre Eltern Silberhochzeit oder Goldene Hochzeit feiern, können Sie der Arbeit fernbleiben, ohne dass Sie einen Tag des regulären Urlaubs nehmen müssen oder Ihr Gehalt gekürzt wird. Absprechen ist hier allerdings ebenso oberstes Gebot!

Sprechen Sie den Sonderurlaub frühzeitig ab!

Wie bei jedem Urlaubsantrag gilt: Der Arbeitnehmer hat auch beim Sonderurlaub kein Recht, auf einen bestimmten Tag zu pochen. Noch bevor Sie also den Standesamttermin reservieren, die Partylocation und den DJ für die Hochzeitsfeier buchen, sollten Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber versichern, dass Ihren Hochzeitsplänen nichts im Wege steht. Sollte an Ihrem Wunschtermin Personalnotstand herrschen oder zum Beispiel eine wichtige Messe anstehen, haben Sie kein Recht, Ihren Sonderurlaub durchzusetzen.

Pflichten auf Arbeitgeberseite

Der Arbeitgeber selbst ist im Gegenzug verpflichtet, frühzeitig die Arbeitsplanung vorzunehmen, um den Arbeitnehmer am Tage seiner Hochzeit freistellen zu können. So wurde es im Jahr 2010 vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden.

Fazit: Sie haben bei Ihrer eigenen Hochzeit, der Hochzeit eines nahen Verwandten, bei Ihrer eigenen Silberhochzeit oder Goldenen Hochzeit sowie der Ihrer Eltern grundsätzlich Anspruch auf mindestens einen Tag Sonderurlaub – wenn Sie an einem Arbeitstag heiraten. Anderslautende individuelle vertragliche Regelungen können diese Bestimmung jedoch aushebeln: Prüfen Sie am besten Ihren Tarif- oder Arbeitsvertrag!

Bildquelle: © Marco2811 – Fotolia.com

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