RechnerSteuer am

In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen, in die Sie eingeteilt werden können. Hier gilt es, die für Sie optimale Lösung zu finden, um möglichst viel Geld zu sparen. Ein Steuerklassenrechner bietet da eine komfortable Hilfe. Was Sie alles über einen Steuerklassenrechner wissen sollten und welche Informationen für Sie noch von Interessen sein können, erfahren Sie hier in diesem Artikel.

Übersicht:

  • Die Lohnsteuerklassen
  • Welche Kriterien gibt es für die Steuerklassen?
  • Die Steuerklassen
  • Die Änderung einer Steuerklasse
  • Wann ist ein Wechsel in eine andere Steuerklasse angeraten?
  • Welche Steuerklassenkombinationen haben Ehepaare?
  • Die Steuerklasse und die Arbeitslosigkeit
  • Der Steuerklassenrechner
  • Gut zu wissen

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Steuerklassen-Rechner:


Die Lohnsteuerklassen

In Deutschland gibt es insgesamt sechs Lohnsteuerklassen für Arbeitnehmer im Einkommensteuergesetz. Diese sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und unterliegen festen Richtlinien. Je nach Einteilung der Steuerklasse richtet sich der Lohnsteuerabzug, der Solidaritätszuschlag und, je nach Mitgliedschaft, die Kirchensteuer nach der eingetragenen Lohnsteuerklasse.

Die Lohnsteuerklasse wird beim Finanzamt eingetragen. Falls Ihnen ein Freibetrag bescheinigt ist, muss dieser vom steuerpflichtigen Arbeitslohn abgezogen werden. Danach wird die Lohnsteuer vom Arbeitgeber maschinell berechnet oder mit einer Lohnsteuertabelle ausgerechnet und an das Finanzamt abgeführt. Mit einem Steuerklassenrechner können Sie hier wertvolle Steuervorteile für Sie berechnen und den Handlungsspielraum in der Wahl der Steuerklassen für sich nutzen.

Welche Kriterien gibt es für die Steuerklassen?

Ausschlaggebend für die Einteilung in die Lohnsteuerklassen sind der Familienstand, die Tatsache, wie vielen Jobs Sie nachgehen und ob Sie Kinder haben. Bei Verheirateten Paaren gibt es noch Kriterien, die in einem gesonderten Kapitel ausführlicher behandelt werden. So sind manche Steuerklassen fest vorgegeben, manche Kombinationen der Steuerklassen unter bestimmten Voraussetzungen frei wählbar.

In diesem Segment lohnt sich der Blick in den Steuerklassenrechner, damit Sie bares Geld sparen können. Die Kombinationen lassen einigen Spielraum zu, den Sie für sich nutzen sollten. Rechnen Sie Ihre Möglichkeiten aus und profitieren Sie von dem Überblick, den Ihnen ein Steuerklassenrechner verschafft.

Die Steuerklassen

Die Steuerklasse I:

Diese Steuerklasse ist für Alleinstehende oder Verheiratete, die dauerhaft von Ihrem Ehepartner getrennt leben. Hier ist ein monatlicher Arbeitslohn bis 945 Euro steuerfrei.

Die Steuerklasse II:

Die Steuerklasse II ist ausschließlich für Alleinerziehende vorbehalten. Sie haben einen Arbeitslohn bis 1077 steuerfrei im Monat.

Die Steuerklasse III:

Die Steuerklasse III ist für Verwitwete Personen oder für verheiratete Personen, wenn der andere Partner nicht arbeitet oder die Steuerklasse V gewählt hat. In dieser Steuerklasse haben Sie einen monatlichen Arbeitslohn bis 1788 Euro steuerfrei.

Die Steuerklasse IV:

Die Steuerklass IV ist die Steuerklasse für Verheirate, wenn jeweils beide Partner diese Steuerklasse wählen. Sie ist mit einem Arbeitslohn von monatlich bis 945 Euro steuerfrei.

Die Steuerklasse V:

Die Steuerklasse V ist für Verheiratete Paare, wenn der andere Partner entsprechend die Steuerklasse III gewählt hat. Hier gilt ein Arbeitslohn bis 105 Euro monatlich als steuerfrei

Die Steuerklasse VI:

Die Steuerklasse VI ist für Arbeitnehmer ab dem zweiten Job, egal ob Sie verheiratet oder ledig sind.

Die Änderung einer Steuerklasse

Sie müssen die Änderung einer Steuerklasse anpassen, wenn bei Ihnen die Voraussetzungen der bisherigen Steuerklasse nicht mehr gegeben sind. Sie können die genauen Bedingungen dem Steuerklassenrechner entnehmen.

Hier ist ein Überblick von Möglichkeiten, die zur Änderung der Steuerklasse Anlass geben:

  • Sie müssen die Steuerklasse wechseln, wenn Sie heiraten
  • Sie ändern die Steuerklasse, wenn Sie als Alleinstehende ein Kind bekommen
  • Sie müssen in eine andere Steuerklasse, wenn Ihr Ehepartner verstirbt
  • Sie wechseln die Steuerklasse, falls Sie noch einen Nebenjob antreten, für den eine zweite Lohnsteuerkarte notwendig ist

Wann ist ein Wechsel in eine andere Steuerklasse angeraten

Den Wechsel in eine andere Steuerklasse können Sie in einem Steuerklassenrechner gut und bequem ausrechnen. Hier sehen Sie anhand der Berechnung, wann der Wechsel in eine andere Steuerklasse sinnvoll ist. Die Familienplanung beispielsweise gibt einen Ausschlag, sich die Berechnung im Steuerklassenrechner als Orientierung zu Hilfe zu nehmen.

Das Elterngeld, sowie das Mutterschaftsgeld richten sich nämlich nach dem Nettoverdienst, den die dann werdende Mutter in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt hatte. So rechnet sich ein Wechsel in eine andere Steuerklasse eventuell, um dann den Nettoverdienst zu erhöhen. Das hätte dann ein höheres Elterngeld zur Folge.

Welche Steuerklassenkombinationen haben Ehepaare?

Ehepaare haben die Wahl unterschiedlicher Steuerklassenkombinationen. Insgesamt stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Auswahl, die eng mit dem Verdienst der einzelnen Eheleute verbunden ist. Wenn ein Partner einen deutlich höheren Verdienst als der andere Partner hat, empfiehlt sich die Kombination der Steuerklasse III und V.

Hier kann der besser Verdienende den Vorteil des Steuerabzuges in der Steuerklasse III für sich nutzen. Sie müssen allerdings beachten, dass die Steuernachzahlung am Ende des Jahres umso höher ausfällt, desto größer die Gehaltsdifferenz ist. Ein guter Grund, sich mit einem Steuerklassenrechner, Klarheit zu verschaffen.

Weiterhin können Ehepaare mit dem ungefähr gleichen Verdienst die Kombination Steuerklasse IV und IV wählen. Ebenfalls machbar ist die Steuerklasse IV mit Faktor, so dass das Finanzamt schon während des Jahres das Splitting berücksichtigt und eine Steuernachzahlung vermieden werden kann.

Die Steuerklasse und die Arbeitslosigkeit

Erst einmal ist die Steuerklasse in der Arbeitslosigkeit kein Grund sich Gedanken machen zu müssen. Sie bleiben beim Verlust der Arbeit in der Steuerklasse, in der Sie zuvor auch waren. Ein anderer Aspekt ist die Steuerklassenkombination bei Eheleuten.

Hier bietet der Wechsel der Kombination bei Arbeitslosigkeit des einen Ehepartners eventuell einen Steuervorteil. Die Agentur der Arbeit muss diesem Steuerklassenwechsel zustimmen und das macht Sie nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen. Hier empfiehlt sich ein Blick in den Steuerklassenrechner oder ein Beratungsgespräch, das Sie bestenfalls im Vorfeld anstreben sollten.

Der Steuerklassenrechner

Der Steuerklassenrechner bietet Ihnen, allerdings unter Haftungsausschluss, einen guten Überblick über die Möglichkeiten, die Sie bei einem Steuerklassenwechsel haben. Sie erhalten in einfachen Schritten eine kostenlose Berechnung Ihrer speziellen Ausgangsituation, die Sie zur Orientierung nutzen können. Die meisten Steuerklassenrechner bieten zusätzlich wichtige Informationen an. Nutzen Sie diese für sich und sparen Sie mit einer Berechnung bares Geld ein.

Gut zu wissen

Wenn Sie aufgrund einer bevorstehenden Heirat einen Blick in den Steuerklassenrechner werfen, um sich über die Möglichkeiten der Steuerklassenwahl und der Berechnung zu informieren, dann berechnen Sie doch gleich die Option der Familienplanung mit ein. Hier benötigen Sie einen Vorlauf von zwölf Monaten für einen Steuerklassenwechsel.

Bildquelle: © Marco2811 – Fotolia.com

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