RechnerSteuer am

Wussten Sie, dass auf Kaffee eine Kaffeesteuer erhoben wird? Das ist für Sie bisher nicht von Interesse gewesen? Wie schnell jedoch bestellen Sie im Internet ein vermeintlich günstiges Angebot an Kaffeepads? In Ihrer Unwissenheit begehen Sie damit eventuell eine Steuerhinterziehung. Was es damit auf sich hat und andere wichtige Informationen erfahren Sie hier in diesem Artikel.

Übersicht:

  • Die Geschichte des Kaffees
  • Kaffee und Kultur
  • Kaffeegenuss im Trend
  • Die unterschiedlichen Kaffeezubereitungen
  • Wie sehen die Bestimmungen für Kaffeesteuer aus?
  • Wie hoch ist die Besteuerung der einzelnen Produkte?
  • Gibt es Begrenzungen in der Steuer bei der Kaffeemenge?
  • Die Kaffeesteuer-Rechner
  • Warum Sie einen Kaffeesteuer-Rechner nutzen sollten
  • Wichtige Informationen zusammengefasst

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Kaffeesteuer-Rechner


Die Geschichte des Kaffees

Die ersten Kaffeehäuser eröffneten Ihre Türen in Istanbul im sechzehnten Jahrhundert. Von dort aus verbreitet sich der Kaffee in viele Länder. In Deutschland eröffnete 1673 das erst Kaffeehaus in Bremen. Bis der Kaffee aber in der Zubereitung annährend dem glich, den wir heutzutage genießen, ist viel Zeit vergangen. Der Geschichte nach stammt der Kaffee aus Äthiopien.

Ein Ziegenhirte soll hier die Kaffeepflanze entdeckt haben. Bevor der Kaffe getrocknet, geröstet und gemahlen wurde, glich das Getränk eher einem Tee. Die Blätter wurden mit getrockneten Kirschen gemeinsam aufgebrüht und als Heißgetränk genossen. Heute gibt es eine ausgeprägte Kaffeekultur und im Zuge der Entwicklung einen Kaffeesteuer-Rechner im Internet.

Übrigens: Die Kaffeebohne ist genau genommen keine Bohne, sondern ein Samen.

Kaffee und Kultur

Kaffee kommt vornehmlich aus den bergigen Ländern, wie Äthiopien und Kolumbien, doch die Kaffeekultur haben Europa, die Vereinigten Staaten und nicht zuletzt Japan geprägt.

Die Japaner haben eine sehr ausgeformte Kaffeekultur und liegen als Importland vor Italien und Frankreich. In den herstellenden Ländern ist Äthiopien noch interessant. In diesem Land ist der Eigenkonsum, gemessen an der Erntemenge, am höchsten. Ganze Familien genießen und zelebrieren hier mehrmals am Tag den Kaffeegenuss.

Kaffeegenuss im Trend

Im Kaffeegenuss ist auch ein Trend zu verzeichnen. Was anfangs mit Massenmarkt Kaffees begonnen hat, ist von Kaffeehäusern abgelöst worden. Hier hat man sich zeitgemäß zum Genuss des Kaffeetrinkens getroffen. Heutzutage geht der Fokus auf die Herkunftsländer und die Vielfalt der Aromen, die für Kaffeegenießer immer mehr Bedeutung finden. Ausführliche und interessante Informationen finden Sie, neben den Kaffeesteuer-Rechnern, ebenfalls.

Die unterschiedlichen Kaffeezubereitungen

Die Art, einen Kaffee zu genießen hat sich in den letzten Jahren enorm verändert. Es gibt in Deutschland mittlerweile so viele unterschiedliche Möglichkeiten, einen Kaffee zuzubereiten oder zu verfeinern. Es ist oftmals ein Ausdruck der Persönlichkeit geworden, wie der Kaffee gebrüht wird. Von Hand gefiltert und aufgebrühter Kaffee ist in der Zubereitung schon eine Wonne.

Klassisch und weit verbreitet wird der Kaffee mit der Kaffeeautomaten gekocht, entweder vollautomatisch oder halbautomatisch. Modern und stylisch sind die Methoden mit Kaffeepads und Kaffeekapseln, die Vielzahl der Kaffeevariationen zu trinken.

Hier sind Espresso, Latte Macchiato, Cappuccino, Milchkaffee und andere Kaffeekombinationen schnell und unkompliziert zum Genuss bereitgestellt. Selbstverständlich unterliegen diese Getränke der Kaffeesteuer. Die Bestimmungen, die hierfür vorliegen und auch Grundlage des Kaffeesteuer-Rechners sind, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

Wie sehen die Bestimmungen für Kaffeesteuer aus?

Auf Kaffee wird eine Verbrauchssteuer erhoben. Diese ist unterschiedlich veranlagt, je nach Art des Kaffeeproduktes. Hier wird in erster Linie unterschieden zwischen dem Röstkaffee, dem löslichen Kaffee und kaffeehaltigen Produkten. Die Kaffeesteuer ist eine nationale Bestimmung. Sie ist deshalb nicht, wie zum Beispiel die Tabaksteuer, den Richtlinien der Europäischen Union unterworfen.

Von der Kaffeesteuer sind nur diejenigen befreit, die Kaffee aus einem deutschsprachigen Gebiet ausführen oder wenn der Empfänger sich in einem anderen EG-Mitgliedsstaat befindet. Die Berechnung der Steuer können Sie bequem und einfach mit einem Kaffeesteuer-Rechner ausführen.

Wie hoch ist die Besteuerung der einzelnen Produkte?

In der Besteuerung wird zwischen löslichem Kaffee und Röstkaffee unterschieden. Die Steuer beträgt je Kilogramm Röstkaffee 2.19 Euro und je Kilogramm löslichem Kaffee 4,78 Euro. Sie ist eine Verbrauchssteuer und wird somit indirekt auch als Bundessteuer angesehen. Diese Besteuerung gilt auch für kaffeehaltige Produkte, wie zum Beispiel Cappuccino, Süßwaren und jegliche Formen von Kaffeepads und Kapseln natürlich auch. Deshalb gilt beim Kauf von diesen Produkten:

Dem Kaffeeeinkaufspreis wird die Kaffeesteuer zugerechnet. Auf diesen Nettowarenwert wird dann die Mehrwertsteuer, von derzeit 19%, erhoben.

Das bedeutet, dass im Endeffekt die Kaffeesteuer doppelt kassiert wird, da sich die Mehrwertsteuer für den Endverbraucherpreis nach dem Nettowarenwert inklusive Kaffeesteuer berechnet. Was das für Sie im Einzelnen bedeutet, können Sie genau im Kaffeesteuer-Rechner erkennen.

Gibt es Begrenzungen in der Steuer bei der Kaffeemenge?

Hier liegt der besagte „Hase im Pfeffer“. Es gibt nämlich keine Geringfügigkeitsgrenze. Was das genau für Sie bedeutet? Eine Privatperson, die Kaffee aus dem EU-Ausland einführt, ist verpflichtet, die Kaffeesteuer abzuführen. Sie können, bei Unterlassung, nicht auf die Kulanz der Steuerbehörde hoffen, da es sich hierbei nach Deutschem Recht um Steuerhinterziehung handelt.

Dieses Gesetzt gelangt durch den Handel im Internet an Gewicht. Was sich für den Verbraucher als Schnäppchen oder günstiges Angebot darstellt, unterliegt unter Umständen der Kaffeesteuer und ist mitnichten so günstig, wie Sie es vermuten. Nutzen Sie den Kaffeesteuer-Rechner für einen reellen Preisvergleich und tappen Sie nicht allzu unwissend und leicht in die Falle der Steuerhinterziehung per Internetkauf.

Die Kaffeesteuer-Rechner

Die Kaffeesteuer-Rechner liefern Ihnen in kurzen Schritten ein perfektes Ergebnis. Mit einer einfachen Navigation werden Sie durch die Berechnung geführt. Nebenbei erfahren Sie alles Wissenswerte rund um das Thema Kaffee und Kaffeesteuer.

Sie können ausführliche Informationen abrufen und sich in die Themenpunkte einlesen, die für Sie von Belangen sind. Sie können oftmals weitere Rechner abrufen, die einem breiten Themenspektrum angehören oder auch den Kaffeesteuer-Rechner für Ihre eigene Website nutzen.

Wichtige Informationen zusammengefasst

  • Kaffeesteuer-Rechner helfen bei der korrekten der Berechnung der Kaffeesteuer
  • Kaffeesteuer wird für Röstkaffee, löslichen Kaffee und kaffeehaltige Produkte erhoben
  • Kaffeesteuer ist eine nationale Bestimmung
  • Kaffeesteuer ist somit, beispielsweise auch bei Kaffeepads, fällig
  • Kaffeesteuer unterliegt keiner Geringfügigkeitsgrenze und betrifft somit auch Privatpersonen, zum Beispiel bei Onlinekäufen, im EU-Ausland
  • Sie können Kaffeesteuer-Rechner privat nutzen oder den Nutzen für Ihre eigene Website daraus ziehen

Bildquelle: © Ralf Kalytta – Fotolia.com

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