Studium am

Studenten, denen die Eltern das Studium komplett finanzieren, brauchen sich um ihre Studienfinanzierung keine Gedanken zu machen. Sie können sich ganz auf ihr Studium konzentrieren.

Bei vielen Studenten können die Eltern jedoch nicht oder nur zu geringem Teil für die Studienfinanzierung sorgen. Damit ein Studium nicht von einem finanzkräftigen Elternhaus abhängen muss, gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Studienfinanzierung.

Überblick:

  • Optionen 
  •            BAföG
  • Voraussetzungen
  • Antragstellung
  • Hinweis
  • Dauer
  • Zahlung und Rückzahlung
  •           Studienkredit
  • KfW-Studienkredit
  • KfW-Bildungskredit
  • Studienabschlussdarlehen
  • Private Kreditanbieter
  •           Stipendium
  • Anforderungen an Bewerber
  • Stipendienträger
  • Stipendien durch Begabtenförderungswerke
  •           Jobben
  • Achtung
  • Resümee

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Optionen:

BAföG

Am bekanntesten dürfte die Studienfinanzierung über das BAföG sein, amtlich als Bundesausbildungsförderungsgesetz bezeichnet. Diese Art der Studienfinanzierung wurde 1971 im Sinne einer Chancengleichheit im Bildungswesen geschaffen.

Voraussetzungen

BAföG-Antragsteller müssen entweder die deutsche Staatsangehörigkeit haben oder sonst einen aufenthaltsrechtlichen Status beziehungsweise ein Daueraufenthaltsrecht gemäß EU-Freizügigkeitsgesetz.

Außerdem muss für die gewählte Ausbildung eine allgemeine Eignung vorliegen, die das Erreichen des Ausbildungszieles erwarten lässt.Das Höchstalter für eine Gewährung von BAföG beträgt 35 Jahre, wobei es individuelle Ausnahmen geben kann.

Antragstellung

Für eine Studienfinanzierung via BAföG ist ein recht komplexes Antragsformular auszufüllen. Maßgeblich für die Gewährung und Höhe von BAföG sind außer den genannten persönlichen Voraussetzungen das Einkommen der Eltern oder des Ehepartners und außerdem eigenes Einkommen oder Vermögen. Hilfestellung und Tipps beim Ausfüllen des Formulars geben die örtlichen Studentenwerke.

Hinweis

In besonderen Fällen kann die Studienfinanzierung in Form von BAföG als so genanntes „elternunabhängiges BAföG“ gewährt werden.

Möglich ist dies zum Beispiel, wenn ein Antragsteller bereits fünf Jahre erwerbstätig war, wobei auch Zivil- und Wehrdienst sowie Arbeitslosigkeit mit Bezügen der Bundesagentur für Arbeit angerechnet werden.

Ebenfalls anerkannt wird eine dreijährige Berufsausbildung mit anschließender dreijähriger Berufstätigkeit. Auch Ausnahmen hinsichtlich der Altersgrenze sind gelegentlich möglich.

Dauer

Die maximale Förderungsdauer bei BAföG orientiert sich an der Regelstudienzeit des Studienganges. Ausnahmsweise Verlängerungen aus besonderen Gründen sind in Einzelfällen möglich.

Zahlung und Rückzahlung

Fast immer erhalten Studenten BAföG-Leistungen zur Studienfinanzierung zur Hälfte als Zuschuss, während die andere Hälfte ein zinsloses Darlehen ist. Dieses Darlehen ist später abhängig vom Einkommen in Raten zurückzuzahlen. Für die Zahlung sowie Rückzahlung existieren verschiedene individuelle Lösungen.

Studienkredit

Eine weitere Art der Studienfinanzierung stellt der Studienkredit dar. Ob als größerer Kredit einschließlich Finanzierung der Lebenshaltungskosten oder als finanzielle Hilfe für besondere Anschaffungen im Studium – ein Kredit zur Studienfinanzierung ist eine empfehlenswerte Option. Es gibt verschiedene Möglichkeiten:

KfW-Studienkredit

Der KfW-Studienkredit steht deutschen Studenten, EU Ausländern und ausländischen Studenten an deutschen Hochschulen zur Verfügung. Dieser Kredit wird ohne Bonitätsprüfung und Nachweis von Sicherheiten gewährt, jedoch nicht bei Privatinsolvenz.

Antragsteller dürfen das 44. Lebensjahr nicht vollendet haben und müssen an einer staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert sein.

Für die Studienfinanzierung der KfW-Bank können Studierende einen monatlichen Betrag zwischen circa 100 Euro und 650 Euro wählen, ausgezahlt über maximal 14 Semester beziehungsweise 10  Semester bei über 34 -Jährigen.

Der verzinste Kredit wird nach einer Karenzphase innerhalb einer Frist von 25 Jahren variabel entsprechend den persönlichen finanziellen Verhältnissen zurückgezahlt.

KfW-Bildungskredit

Der KfW-Bildungskredit stellt eine eigene Form der Studienfinanzierung dar. Es handelt sich hier um einen begrenzten Betrag zur Studienfinanzierung von maximal möglichen 7200 Euro.

Er wird in bis zu 24 monatlichen Raten von 100 Euro, 200 Euro oder 300 Euro ausgezahlt. In Ausnahmefällen können auch größere Summen in einer einzigen Auszahlung bis maximal 3600 Euro überwiesen werden.

Gründe hierfür können Sonderausgaben für ein Auslandssemester oder erhöhte Kosten für Studienmaterial sein.
Antragsteller für den KfW-Bildungskredit müssen volljährig sein, aber noch unter 36 Jahre alt.

Die Gewährung dieser Studienfinanzierung geschieht einkommens-, vermögens- sowie elternunabhängig. Dieser Bildungskredit kann parallel zu einer bereits existierenden Studienfinanzierung in Anspruch genommen werden.

Das Studium muss an einer staatlichen beziehungsweise staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland stattfinden oder einer deutschen Hochschulen gleichwertigen ausländischen Hochschule.

Der günstig verzinste Bildungskredit von der KfW-Bank braucht erst vier Jahre nach Auszahlung der Erst-Rate zurückgezahlt zu werden. Die Rückzahlung kann in Raten, größeren Teilbeträgen oder der Gesamtsumme erfolgen.

Studienabschlussdarlehen

Für finanziell unterversorgte Studenten stehen in den Bundesländern Berlin, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern Darlehenskassen zu Studienfinanzierung mit zinslosen Darlehen zur Verfügung. Nähere Informationen hierzu geben die jeweiligen Webseiten im Internet: dakaberlin.de, daka-nrw.de, studentenwerkfrankfurt.de und darlehenskasse-bayern.de.

Private Kreditanbieter

Verschiedene private Kreditunternehmen bieten ebenfalls Kredite zur Studienfinanzierung an. Dabei sind die Auflagen zur Gewährung oft weniger streng und flexibler als jene bei den staatlich geförderten Kreditangeboten.

Allerdings bedingen die Angebote der privaten Kreditunternehmen zur Studienfinanzierung meistens höhere Kosten für ihre Kredite. Manche der Banken und Sparkassen arbeiten mit Hochschulen zusammen, sodass ihre Angebote für Darlehen günstiger ausfallen.

Stipendium

Eine besonders attraktive Form zur Studienfinanzierung ist ein Stipendium. Im Gegensatz zur herkömmlichen Arten der Studienfinanzierung braucht ein Stipendium nicht zurückgezahlt zu werden. Die Nachfrage nach Stipendien ist sehr groß, was die Auswahlkriterien für die Gewährung verschärft.

Anforderungen an Bewerber

Die persönliche Motivation und individuelle Eigenschaften sind bei der Auswahl eines Stipendiumskandidaten wichtige Kriterien. Sehr häufig ist auch soziales Engagement gefragt. Womit Bewerber weitere Pluspunkte sammeln können, hängt vom jeweiligen Profil des Trägers des Stipendiums ab.

Stipendienträger

Bei Stipendienträgern handelt es sich um Stiftungen sowie Begabtenförderungswerke. Diese sind sehr unterschiedlich ausgerichtet, sodass Interessierte gut beraten sind, sich vor Ihrer Bewerbung ausführlich über die Träger zu informieren, um ihre Bewerbung genau darauf abzustimmen. So wird beispielsweise ein kirchlicher Träger kein Stipendium an einen erklärten Atheisten vergeben

Stipendien durch Begabtenförderungswerke

Um ein Stipendium eines Begabtenförderungswerkes können Studenten sich selbst bewerben oder alternativ zum Beispiel vom Schulleiter oder Hochschullehrer vorgeschlagen werden.

Zu den Anforderungen für ein solches Stipendium zählen je nach Träger exzellente Leistungen, gute Allgemeinbildung, hohes Reflexionsvermögen, vernetztes Denken, Verantwortungsbewusstsein, Zielstrebigkeit, Kreativität und Neugierde, hinterfragendes Verhalten und Forschungsgeist, soziale Kompetenz und Engagement sowie Kommunikationsfähigkeit.

Jobben

Zu den Klassikern unter den Studienfinanzierungen gehört das Jobben. Generationen von Studenten verdienen sich auf diese Weise etwas für ihr Studium hinzu. Viele Unternehmen sind darauf eingestellt, Jobs an Studenten zu vergeben. Beliebte Tätigkeitsbereiche für das Jobben während des Studiums sind Taxifahren, Gastronomie, Einzelhandel sowie der Einsatz als studentische Hilfskraft.

Achtung

Beim Jobben ist unbedingt darauf zu achten, den Studentenstatus nicht zu gefährden. Für die Zahlung von BAföG-Leistungen oder Kindergeld sind ebenso Verdiensthöchstgrenzen einzuhalten wie für die günstige Krankenversicherung über die Familienversicherung.

Das Finanzamt ist zu kontaktieren, inwieweit der Verdienst versteuert werden muss.Für das Jobben kommen hauptsächlich so genannte geringfügige Jobs infrage wie Minijobs.

Resümee

Studenten aus weniger begüterten Elternhäusern können trotz schmaler Finanzlage studieren, denn es gibt verschiedene Arten der Studienfinanzierung, unter denen fast jeder seine passende Variante findet.

Bildquelle: © Robert Kneschke – Fotolia.com

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