FamilieVersicherung am

Die Familienversicherung ist eine kostenlose Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Dank der Familienversicherung ist es möglich, seine Familien kostenfrei bei der eigenen gesetzlichen Krankenkasse mitzuversichern. In diesem Artikel haben wir Innen dazu die wichtigsten Informationen zu diesem Thema aufgearbeitet. heimarbeit.de wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!

In diesem Artikel:

  • Die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Voraussetzungen der Familienversicherung
  • Familienversicherung und Arbeitslosengeld I
  • Wie wird die Familienversicherung bei der gesetzlichen Krankenversicherung beantragt?
  • Altersgrenzen für die Familienversicherung
  • Studenten in der Familienversicherung

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Die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung

Wie der Titel dieses Teilabschnitts schon nahelegt, ist die Familienversicherung ein Teil oder besser gesagt eine Leistung aus der gesetzlichen Krankenkasse.

Wer sich gesetzlich krankenversichert, hat durch diese Leistung auch die Möglichkeit, seine Kinder, seinen Ehegatten oder Partner in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft kostenfrei mitzuversichern. Dies ist ein enorm großer Vorteil gegenüber der privaten Krankenversicherung in der es eine derartige Leistung nicht gibt.

Voraussetzungen

Voraussetzung für eine Mitversichern des Partners ist, dass dieser nicht mehr als 405 Euro oder aber in einem Minijob nicht mehr als 450 Euro monatlich verdient. Außerdem darf dieser kein Beamter sind und auch hauptberuflich nicht selbstständig und nicht privat versichert sein.

Kinder können nur bis zu ihrem 23. Lebensjahr familienversichert sein, solange diese noch nicht selbst arbeiten. Wenn sich die Kinder in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden, liegt die Altersgrenze bei 25 Jahren.

Kinder können im Übrigen nicht mitversichert werden, wenn ein Ehepartner privat krankenversichert ist und im Jahr 2016 mehr als 4.687,50 Euro brutto monatlich verdient hat.

Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung

Sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung haben ihre jeweils ganz eigenen Vor- und Nachteile. In diesem Artikel soll es allerdings vor allem um die gesetzliche Krankenversicherung gehen.

Ein besonders großer Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Mitversicherung von Familienangehörigen. Das Mitversichern von Familienangehörigen ist hierdurch nämlich kostenfrei.

Das lohnt sich insbesondere dann, wenn Sie mit Ihrem Partner zusammenleben und Kinder haben, die sich noch im entsprechenden Alter befinden.

Auch Pflegekinder, Enkelkinder und Pflegekinder können in die Familienversicherung mit aufgenommen werden, wenn diese bei Ihnen wohnen und Sie diese unterhalten.

Gegenüber einer privaten Krankenversicherung kann schon bei nur einem Kind deutlich günstiger sein, als eine private Krankenversicherung. Bis auf das Krankengeld erhalten alle Familienversicherten im Übrigen auch alle Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse.

Interessant: Lauf einer statistischen Erhebung der gesetzlichen Krankenversicherung waren im Februar 2014 rund 17.230.000 Familienangehörige und 12.780.000 Kinder mitversichert.

Voraussetzungen der Familienversicherung

In diesem Abschnitt möchten wir noch einmal gesondert auf die Voraussetzungen eingehen, die man erfüllen muss, damit eine Familienversicherung möglich wird.

Damit man die eigene Familie beitragsfrei mitversichern kann, muss man die nachstehenden Kriterien einhalten:

  • das zu versichernde Familienmitglied muss in Deutschland wohnen
  • das Familienmitglied darf selbst nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sein
  • das Familienmitglied darf nicht mehr als 405 Euro monatlich verdienen – wenn das Mitglied einen Minijob ausübt, darf der Verdienst hieraus 450 Euro pro Monat nicht überschreiten
  • das Familienmitglied darf auch nicht versicherungsfrei sein, also als gut verdienender Arbeitnehmer oder als Beamter
  • das Familienmitglied sollte nicht hauptberuflich selbstständig tätig sein – zumindest dann nicht, wenn es mehr als 18 Stunden pro Woche für die selbstständige Tätigkeit aufwendet

Wenn der Ehegatte oder Partner nur einen dieser Punkte nicht bedienen kann, ist eine Familienversicherung für diesen nicht mehr möglich. Er müsste dann also selbst Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung werden und eigene Beiträge für diese zahlen. Die Familienversicherung tritt somit hinter die eigene Versicherungspflicht zurück.

Familienversicherung und Arbeitslosengeld I

Wenn jemand seinen Job verliert und Arbeitslosengeld I erhält, ist er selbst pflichtversichert und kann auch nicht über die Familienversicherung mitversichert werden.

Lebenspartner und Ehegatten, die zu Beginn der Mutterschutzfrist nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert waren, werden auch nicht mitversichert. Dies gilt selbst für die sogenannte Schutzfrist nach einer Geburt sowie für den Beginn der Elternzeit.

Wie wird die Familienversicherung bei der gesetzlichen Krankenversicherung beantragt?

Der Antrag auf Familienversicherung erfolgt natürlich bei der Krankenkasse, in der die pflichtversicherte Person versichert ist. Einen Antrag hierfür findet man zum Beispiel stets auf den Websites der Krankenversicherungen.

Im Antrag müssen dann gewisse Angaben getätigt werden, wie zum Beispiel zum Einkommen, zu den Kindern sowie einige weitere Daten. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen hat hierzu einen Fragebogen entwickelt, der für alle gesetzlichen Krankenkassen gleich ist.

Übrigens: Selbst wenn ein Antrag auf Familienversicherung einmal genehmigt wurde, prüfen die Krankenversicherung weiterhin regelmäßig, ob ein Anspruch auf Familienversicherung auch weiterhin bestehen bleibt, oder ob sich etwas geändert hat. Zum Beispiel die finanzielle Situation der mitversicherten Personen. Dazu verwenden die Krankenkassen einen umfangreichen Fragebogen, den Sie regelmäßig ausfüllen müssen.

Beide Elternteile erwerbstätig

Wenn beide Elternteile erwerbstätig und versicherungspflichtig sind, können Sie auch selbst festlegen, bei welchem Elternteil die Kinder mitversichert sein sollen. Die Höhe des Einkommens ist hierbei also nicht entscheidend. Allerdings sollte Sie darauf achten, dass eine gleichzeitige Familienversicherungen bei unterschiedlichen Krankenkassen nicht erlaubt ist.

Altersgrenzen für die Familienversicherung

Bei Thema Kinder spielen die geltenden Altersgrenzen für die gesetzliche Familienversicherung eine wichtige Rolle. Die Kinder können nämlich nur bis zum 23. Lebensjahr familienversichert bleiben.

Ausnahme besteht für den Fall, wenn sich die Kinder noch in einer Berufsausbildung befinden oder zur Schule gehen. Hier können die Kinder nämlich auch noch bis zum 25. Lebensjahr mitversichert bleiben. Eine eigene Versicherungspflicht gilt übrigens für die Zeit eines freiwilligen sozialen Jahres oder freiwilligen öffentlichen Jahres.

Weitere 12 Monate Familienversicherung

Man kann die Familienversicherung auch noch über das 25. Lebensjahr hinaus genießen, wenn die Schul- oder Berufsausbildung durch folgende Dienste unterbrochen oder gar verzögert wird:

  • freiwilliger Wehrdienst
  • Freiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetzes, dem Jugendfreiwilligengesetzes oder einem vergleichbaren Freiwilligendienst
  • Tätigkeit als Entwicklungshelfer

Durch diese Dienste kann eine Familienversicherung nochmals um bis zu 12 Monate über das 25. Lebensjahr hinaus verlängert werden.

Studenten in der Familienversicherung

Auch als Student kann man weiterhin familienversichert sein, solange man das maximal mögliche Alter einhält. Allerdings muss man aufpassen, dass man nicht zu viel verdient. Denn wer als familienversicherter Student zu viel verdient, wird selbst versicherungspflichtig und muss möglicherweise sogar Beiträge an die Krankenversicherung nachzahlen.

Wenn Sie als Student also einen Nebenjob annehmen, sollten Sie unbedingt mit Ihrer Krankenversicherung sprechen. Studierende in der gesetzlichen Krankenversicherung haben allerdings Glück, denn bis zum 25. Lebensjahr gewähren ihnen die gesetzlichen Krankenkassen eine kostenfreie gesetzliche Familienversicherung.

Allerdings darf man in diesem Fall auch kein regelmäßiges Gesamteinkommen haben, das 405 Euro pro Monat beziehungsweise 450 Euro in einem Minijob übersteigt.

Tipp: Bei einem zweimonatigen Nebenjob in vorlesungsfreien Zeiten können sie auch mehr Geld verdienen und weiterhin familienversichert bleiben. Die Höhe des Verdienstes ist hier egal.

Aber auch dann, wenn man als Student nicht mehr familienversichert ist, besteht noch kein Grund zur Panik. Die studentische Krankenversicherung ist nämlich mit besonders günstigen Beiträgen versehen. Seit dem 1. Januar 2015 betragen die monatlichen Beiträge hierfür nämlich bundesweit 61,01 Euro plus einen Zusatzbeitrag von bis zu 1,3 Prozent pro Monat.

In die Pflegeversicherung zahlen Studenten pro Monat 14,03 Euro ein. Studenten, die älter als 23 Jahre sind und dazu auch keine eigenen Kinder haben, beträgt der Beitragssatz der Pflegeversicherung pro Monat 15,52 Euro.

Bildquelle: © Kristin Gründler – Fotolia.com

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