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Alleinerziehende Eltern sieht man immer häufig, und immer häufiger werden auch die finanziellen Probleme, wenn die Unterhaltszahlungen des zweiten Elternteils ausbleiben. Hierfür gibt es eine gute Hilfslösung: Den Unterhaltsvorschuss. Hier stellen wir Ihnen die wichtigsten Infos rund um das Thema Unterhaltsvorschuss vor. heimarbeit.de wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!

In diesem Artikel:

  • Was ist ein Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende?
  • Wie hoch fällt die Unterhaltszahlung der Jugendämter aus?
  • Voraussetzungen für den Unterhaltsvorschuss
  • Antrag auf Unterhaltsvorschuss
  • Diese Unterlagen benötigen Sie
  • Bewilligungsbescheid
  • Widerspruch
  • Wie lange wird der Unterhaltszuschuss gewährt?
  • Pflichten für den Antragsteller
  • Unterhaltsvorschuss und Hartz IV

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Was ist ein Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende?

Wer auf einmal als alleinerziehender Elternteil dasteht weiß oftmals gar nicht, wie er und das Kind finanziell über die Runden kommen sollen. Oftmals sind es nicht nur Frauen, die plötzlich ganz alleine die Verantwortung für das Kind tragen, sondern auch Männer.

Neue Herausforderungen machen den Alleinerziehenden das Leben schwer – wenn dann noch der Unterhalt des zahlungspflichtigen teilweise oder sogar ganz ausfällt, drohen einem ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten.

Situationen dieser Art gibt es in Deutschland leider zu Haufe, und es ist ein Problem, das mit großer Sicherheit auch in Zukunft noch bestehen wird. Diese Tatsache war auch einer der verschiedenen Auslöser für die Schließung des Unterhaltsvorschussgesetzes. Durch dieses Gesetz lässt sich die finanzielle Situation zumindest für einen begrenzten Zeitraum ändern.

Finanzieller Vorschuss als Hilfe

Der finanzielle Vorschuss dient in erster Linie als eine Hilfe, durch welche die finanziellen Belastungen eines Alleinerziehenden abzufangen. Immerhin ist eine plötzliche finanzielle Zusatzbelastung durch ein Kind kein Zuckerschlecken – wer schon ein Kind hat, wird das Problem genau kennen…

Beantragt werden kann der Vorschuss übrigens bei den zuständigen Jugendämtern.

Wie hoch fällt die Unterhaltszahlung der Jugendämter aus?

Hier möchten wir Ihnen einen großen Überblick darüber geben, wie hoch die Unterhaltszahlungen der Jugendämter ausfallen:

Wichtig: Seit dem 1. Januar 2016 gelten neue Werte! Diese haben wir hier für Sie aufgeführt.

  • die Unterhaltsleistung der Jugendämter gibt es für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
  • die Unterhaltsleistung wird maximal für insgesamt 6 Jahre gezahlt
  • die Unterhaltsleistung orientiert sich am Mindestunterhalt pro Monat
  • bis zum 6. Geburtstag beträgt die Unterhaltsleistung 145 Euro pro Monat
  • bis zum 12. Geburtstag beträgt die Unterhaltsleistung 194 Euro pro Monat

Wichtig: Da der Unterhaltsvorschuss auch nur ein „Vorschuss“ ist, muss dieser natürlich auch wieder zurückgezahlt werden.

Voraussetzungen für den Unterhaltsvorschuss

Eine der Bedingungen ist grundsätzlich ein gemeinsames Zusammenleben von Mutter oder Vater mit dem jeweilig unterhaltsberechtigten Kind in einem Haushalt. Oder gas einfach ausgedrückt: Wenn Sie den Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind beantragen möchten, für das Sie unterhaltspflichtig sind, müssen Sie mit diesem in einem Haushalt leben.

Dann gibt es noch einige weitere wichtige Bedingungen:

  • der Wohnsitz beziehungsweise der normale Aufenthalt muss in Deutschland liegen
  • der oder die Unterhaltspflichtige muss den Zahlungen des gesetzlichen Mindestunterhalts nicht nachkommen oder zumindest nur unregelmäßig – logisch, denn nur so kommt ein wirklicher Bedarf für den Unterhaltsvorschuss zustande
  • die Kinder müssen beim alleinziehenden Elternteil leben und dürfen das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben – ab hier endet nämlich der Anspruch auf einen Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss-Voraussetzungen für Ausländer

Zum Glück wird für den Unterhaltsvorschuss keine deutsche Staatsangehörigkeit vorausgesetzt. Sogar Kinder aus dem Ausland können, wenn sie oder einer der Eltern über eine Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis verfügen. Diese Aufenthaltserlaubnis muss allerdings zur Erwerbstätigkeit berechtigen.

Antrag auf Unterhaltsvorschuss

Ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss muss unbedingt in schriftlicher Form erfolgen. Die Formulare, die hierfür notwendig sind, können zum einen online heruntergeladen werden, zum anderen aber auch direkt in der Behörde abgeholt werden.

Drei Bewilligungsmöglichkeiten

Bei der Antragsbewilligung gibt es nun drei verschiedene Möglichkeiten. Entweder genehmigt das Jugendamt Ihnen die Leistungen vollständig, teilweise oder aber auch in manchen Fällen gar nicht.

Diese Unterlagen benötigen Sie

Damit Sie auf Anhieb die wichtigsten Unterlangen beisammen haben, haben wir hier für Sie eine Liste der erforderlichen Dokumente und Nachweise zusammengestellt.

Am besten beginnen Sie schon sofort die relevanten Unterlagen zusammenzusuchen, sobald Sie wissen, dass für Sie ein Unterhaltsvorschuss wichtig sein könnte:

  • Kopie des Passes beziehungsweise Personalausweises des Antragstellers
  • Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes
  • einen Aufenthaltstitel in Form einer Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis, sofern Sie Ausländer sind
  • Aufenthaltsbescheinigungen
  • Unterhaltstitel im Original in der ersten vollstreckbaren Ausfertigung als Urkunde, Beschluss oder Vergleich
  • eine Vaterschaftsanerkennung als Urkunde oder als Titel
  • Nachweise über bisherige Unterhaltszahlungen
  • Scheidungsurteil oder ein Schreiben des Anwaltes, sofern eine Scheidung vorliegt
  • sämtliche Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate – also auch für Einkünfte aus Nebenjobs, Minijobs, etc.

Bewilligungsbescheid

Welche Informationen befinden sich nun auf einem Bewilligungsbescheid? Zum einen können Sie auf dem Bewilligungsbescheid die Daten über den Leistungsempfänger finden. Das ist natürlich das Kind selbst.

Weitere wichtige Informationen auf dem Schriftstück sind die Höhe der Leistungen sowie der Bezugszeitraum. Außerdem können Sie dem Bewilligungsbescheid entnehmen, ob die Leistungen gekürzt beziehungsweise Einkünfte angerechnet wurden.

Widerspruch

Sollten Sie einen Bescheid vom zuständigen Jugendamt über eine Zusage oder Absage bezüglich des Unterhaltsvorschusses erhalten und hiermit unzufrieden sein, so können Sie diesem Bescheid innerhalb von 4 Wochen noch widersprechen.

Dazu verfassen Sie entweder ein Schriftstück oder besuchen persönlich die zuständige Stelle. Sollte Ihr Widerspruch erfolglos sein, so ist die nächste zuständige Instanz das Verwaltungsgericht.

Wie lange wird der Unterhaltszuschuss gewährt?

Ein Unterhaltszuschuss kann für maximal 72 Monate gewährt werden. DAs sind insgesamt 6 Jahre. Allerdings geht das Ganze auch nur maximal bis zum 12. Lebensjahr des Kindes. Sollte die maximal mögliche Frist von 72 Wochen schon vor dem 12. Geburtstag erreicht werden, ist dies als Leistungsende zu betrachten.

Rückwirkende Leistungen

Der Unterhaltsvorschuss kann auch rückwirkend gewährt werden. Auch das ist für alleinerziehende Elternteile in einer schlechten finanziellen Stellung enorm wichtig. Hier ist es möglich, rückwirkend bis zu dem Monat vor Antragstellung einen Unterhaltsvorschuss zu erhalten.

Übrigens: Wenn der Zeitraum der Leistungen auslaufen und auch weiterhin noch finanzielle Hilfebedürftigkeit bestehen sollte, können Sie als alleinerziehender Elternteil sowohl Kinderzuschlag als auch Hartz IV beziehungsweise Sozialgeld für Ihr Kind beantragen.

Pflichten für den Antragsteller

Als besonders wichtig wird die Auskunftspflicht angesehen. Diese soll dafür sorgen, dass die zuständige Stelle mögliche Veränderungen im direkten Umfeld des Kindes erfährt. Das ist wichtig, weil diese Informationen für den Anspruch auf einen Unterhaltsvorschuss von Bedeutung sein könnten.

Beispiel: Eine natürlich gravierende Auswirkung auf den Anspruch könnte eine Heirat der alleinerziehenden Mutter oder des alleinerziehenden Vaters haben. Auch Änderungen der Wohnanschrift, der Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils oder wieder der andere Elternteil seine Anschrift geändert hat.

Das Jugendamt interessiert sich im Übrigen auch dafür, ob beide Elternteile in einem gemeinsamen Haushalt leben. Im Rahmen der Antragstellung wird ich eine Auskunftspflicht über den Aufenthalt der anderen Person gefordert. Sollte man dieser Auskunftspflicht nicht nachkommen, geht automatisch auch der Anspruch auf einen Unterhaltsvorschuss verloren.

Wichtig: Ein Verstoß gegen die hier beschriebenen Pflichten kann ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Die Zuständige Behörde kann die Leistungen aus dem Unterhaltsvorschussgesetz auch zurückfordern, wenn die Veränderungen nicht rechtzeitig angezeigt wurden oder auch teilweise falsche Angaben gemacht wurden, natürlich absichtlich oder fahrlässig.

Das gilt auch dann, wenn dem Kind Unterhaltszahlungen oder Waisenbezüge ohne eine Anrechnung auf den Unterhaltsvorschuss gewährt wurden.

Unterhaltsvorschuss und Hartz IV

Generell gilt, dass in den zuständigen Ämtern der Unterhaltsvorschuss als ein Einkommen des unterhaltsberechtigten Kindes angesehen wird. Damit wirkt sich die Leistung auch auf die Hartz-IV-Leistungen aus. Die Hartz-IV-Leistungen werden durch den Bezug von Unterhaltsvorschuss damit gemindert.

Achtung: Sollten Sie den Vorschuss gegenüber dem Jobcenter nicht rechtmäßig anzeigen, drohen ernsthafte Konsequenzen.

Bildquelle: © Robert Kneschke – Fotolia.com

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