NewsRecht am

Was im letzten Jahr als neues Unterhaltsvorschussgesetz in der Diskussion stand, hat sich für den Anfang von 2017 nicht durchgesetzt. Demnach ging es noch darum, sich zu einigen, um der Kinderarmut entgegenzuwirken, doch die Durchsetzung des Gesetzes ist verschoben worden. Die derzeitigen Regelungen im Unterhaltsvorschussgesetz gelten weiterhin.

Übersicht

  • Ein paar Worte zur Unterhaltsregelung
  • Der Mindestunterhalt
  • Der Unterhaltsvorschuss
  • Die Realität
  • Das Unterhaltsvorschussgesetz 2017
  • Warum das Unterhaltsvorschussgesetz für 2017 noch nicht verabschiedet wurde

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Ein paar Worte zur Unterhaltsregelung

Die elterliche Sorge dem Kind gegenüber gibt auch die Begründung für die Unterhaltsverpflichtungen der Eltern.

Demnach kommt der Elternteil, der mit der Pflege- und Erziehungsleistung der Nachkommen beschäftigt ist, seinen Verpflichtungen in Form von Naturalunteralt nach. Er betreut die Kinder allumfassend.

Der andere Elternteil muss Barunterhalt leisten, um seiner elterlichen Sorge nachzukommen. So ist es in der Unterhaltsregelung festgelegt. Nun können manche Elternteile aber ihren Verpflichtungen in Form von Barunterhalt nicht nachkommen. Was kann dann ein Alleinerziehender beanspruchen?

Der Mindestunterhalt

Der Mindestunterhalt legt die Höhe fest, die im Minimum an das unterhaltberechtigte Kind ausgezahlt werden muss. Es ist aber nicht automatisch binden für den Unterhaltpflichtigen, diesen Betrag aufzubringen.

Vielmehr ist die Zahlungspflicht an die Leistungsfähigkeit gekoppelt. Der nötige Selbstbehalt, den ein Mensch zum Leben braucht um sein Existenzminimum zu sichern, hat Vorrang vor der Verpflichtung zum Unterhalt.

Der Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss soll dem Alleinerziehenden als Barunterhalt helfen, um die elterliche Sorge abzudecken. Wenn ein Unterhaltspflichtiger nicht leistungsfähig ist, kann der alleinerziehende Elternteil diesen Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt geltend machen.

Die bisherige Regelung hat vorgesehen, dass der Anspruch bis zum zwölften Lebensjahres des Kindes möglich ist und für maximal sechs Jahre durchgesetzt werden kann.

Die Realität

Die Realität in alleinerziehenden Haushalten, die am Existenzminimum wirtschaften, hält sich aber leider nicht an Altersgrenzen des Nachwuchses. Hier sind eklatante Defizite zu verzeichnen, da auch die Zahlungen für die Kinder über 12 Jahre ausbleiben, wenn der Unterhaltspflichtige nicht leistungsfähig ist oder wird.

Mit dem neuen Unterhaltsvorschussgesetz 2017 sollte diesem Missstand zu Leibe gerückt werden. Doch die Durchführung hat sich im Januar 2017 nicht bewahrheitet.

Das Unterhaltsvorschussgesetz 2017

Das neue Unterhaltsvorschussgesetz sieht eine Ausweitung der bisherigen Regelung vor. Zum einen soll der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gewährleistet werden und zum anderen soll die bisherige Höchstgrenze für die Zahlungen entfallen.

Doch die erwartete und nötige Geldzuwendung ist nun verschoben worden, auf voraussichtlich Mitte des Jahres

Warum das Unterhaltsvorschussgesetz für 2017 noch nicht verabschiedet wurde
Das neue Unterhaltsvorschussrecht ist an der Durchführung aus Sicht der Städten und Gemeinden vorerst gescheitert.

Die Einigung über die Finanzierung schiebe die Umsetzung des Unterhaltsvorschussgesetzes für 2017 auf. Ebenso müssen die Jugendämter mit neuen Mitarbeitern aufwarten, um die Bearbeitung der zu erwartenden Anträge entgegenzutreten.

Der Bedarf, die wirtschaftliche Stabilität für Alleinerziehende bis zur Volljährigkeit des Nachwuchses zu gewährleisten, besteht weiterhin.

Für die Klärung der Probleme soll nun eine Arbeitsgruppe bis zum Frühjahr die nötigen Lösungen parat haben.

Bildquelle: © fotodo – Fotolia.com

2 Bewertungen
3.50 / 55 2