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Alleinerziehenden steht per Gesetz der Unterhalt vom Ex-Partner zu. Doch aus den unterschiedlichsten Gründen kommt die Zahlung in drei von vier Ein-Eltern-Familien entweder gar nicht oder aber nur teilweise an. Viele Alleinerziehende sind aus diesem Grund abhängig von Sozialleistungen…

Mittlerweile bezieht fast jeder zehnte deutsche Haushalt Sozialleistungen des Hartz-IV-Systems. Der Anteil der Alleinerziehenden, die auf Hartz-IV-Hilfen angewiesen sind, liegt mit fast 40 Prozent bei einem schockierenden Hoch. Das zeigte nun eine Statistik der Bundesagentur für Arbeit.

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Scheinbar fällt es den Alleinerziehenden besonders schwer, aus eigener Kraft ein Einkommen zu erzielen, das für das Leben und die Erziehung der Kinder ausreicht.

Wundern soll es einen nicht, denn durch die gestiegenen Verbraucherkosten haben es mittlerweile selbst Paarfamilien schwer genug, ausreichend Geld zu erwirtschaften. Auf den Alleinerziehenden lastet verständlicherweise die doppelte Last. Sie müssen all das alleine wuppen, was ein Paar sonst zu zweit schaffen muss.

Besonders schwer macht es den Alleinerziehenden dabei eine Sache: Der Unterhalt! Viele unterhaltspflichtige Elternteile zahlen einfach gar nicht oder nur unregelmäßig.

„Die Hälfte der Alleinerziehenden erhält überhaupt keinen Unterhalt für ihre Kinder“, teilte die Stiftung mit Hinweis auf eine neue Studie mit. „Weitere 25 Prozent bekommen nur unregelmäßig Unterhalt oder weniger als den Mindestanspruch.“

Diesbezüglich kündige Manuela Schwesig (SPD) einen Vorstoß für eine Reform des staatlichen Unterhaltsvorschusses an und machte sich zudem auch für eine stärkere Umsetzung von Zahlungsansprüchen stark. Dank ihr und vielen weiteren Unterstützern der Alleinerziehenden in der Politik wurde nun zum Jahreswechsel der Unterhaltsvorschuss um ein paar wichtige Regelungen angepasst – zum großen Vorteil vieler Alleinerziehender.

Alleinerziehende besonders oft von Hartz IV abhängig

Die Gründe der äußerst schlechten Zahlungsmoral der Unterhaltspflichtigen sind laut der Bertelsmann-Stiftung bisher leider kaum wissenschaftlich untersucht. Fest steht nämlich, dass besonders häufig die Männer ihren Ex-Frauen den Unterhalt schuldig bleiben. Als Grund wird oft ein mangelndes eigenes Einkommen genannt, doch weiß die Agentur für Arbeit, dass das in den meisten Fällen nur eine Ausrede ist.

Die Bertelsmann-Stiftung sieht nun eine vertiefendere Analyse des Problems zu den Hauptaufgaben, wenn die Armut von Alleinerziehenden und ihren Kindern sinken soll. Zudem plädiert die Stiftung für einen weiteren Ausbau des Unterhaltsvorschusses sowie für mehr staatliche Hilfen bei der Zahlungsunfähigkeit des Partners.

Mehr Entlastung gefordert

Bislang sieht das Unterhaltsvorschussgesetz vor, dass der Staat zugunsten der Kinder für die ausgefallenen Unterhaltszahlungen einspringt und diese eben als eine Art Vorschuss zahlt.

Der Staat sollte sich dann selbst um das Eintreiben des Geldes bemühen, doch dass passiert leider viel zu selten. Hinzu kommt, dass von dem Vorschuss das Kindergeld in voller Höhe abgezogen wird. Die Bertelsmann-Stiftung forderte daher, das Kindergeld nur noch zur Hälfte darauf anzurechnen.

Berufstätigkeit der Alleinerziehenden wesentlich höher als gedacht

Wie eine Statistik der Arbeitsagentur zeigte, waren im Jahr 2014 mehr als 70 Prozent der rund 1,6 Millionen Alleinerziehenden berufstätig. Deutlich mehr als die Hälfte verdiente somit eigenes Geld. Noch eine Sache ist interessant: Die Quote entspricht in etwa dem Durchschnitt der Bevölkerung.

Doch leider arbeiten viele Alleinerziehende auf Teilzeit. Weil das verdiente Geld hieraus oft viel zu wenig zum Leben ist, erhalten die Betroffenen ein aufstockendes Arbeitslosengeld II.

Immerhin: Seit dem Jahr 2015 deutet sich ein leichter Aufwärtstrend an: Weniger Alleinerziehende beziehen Hartz IV. Auch das statistische Armutsrisiko ist gesunken. Die Quote der Hartz-IV-Bezieher lag im Februar des Jahres 2015 noch bei 37,5 Prozent – damit war sie fast ein Prozent niedriger als ein Jahr zuvor.

Bildquelle: © Pio Si – Fotolia.com

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