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Nach der Geburt sollen Eltern die notwendige Zeit erhalten, um sich bestmöglich um den Nachwuchs sorgen zu können. Immerhin ist eine gesunde Erziehung wichtig für einen guten späteren Werdegang und damit auch für die deutsche Wirtschaft. Kein Wunder also, dass der Staat auch hier den Eltern mit der sogenannten Elternzeit unter die Arme greifen möchte. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie die Elternzeit richtig beantragen. heimarbeit.de wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!

In diesem Artikel:

  • Wichtige Infos zur Elternzeit
  • Elternzeitantrag: So geht es richtig!
  • Der Antrag auf Elternzeit unter der Lupe

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Wichtige Infos zur Elternzeit

Wenn der Nachwuchs da ist können sich die Eltern mit der Geburt den notwendigen Freiraum für die Erziehung in den ersten Monaten schaffen. Dazu hat der Staat mit dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz alle notwendigen Grundlagen geschaffen.

Durch diese Maßnahmen können Eltern unabhängig voneinander eine bis zu dreijährige berufliche Auszeit nehmen. Wird diese in Anspruch genommen, bleibt der Arbeitsplatz sicher erhalten und man genießt einen speziellen Kündigungsschutz.

Was versteht man unter der Elternzeit?

Unter der Elternzeit versteht man den Anspruch auf eine berufliche Auszeit. Der Zweck dieser Auszeit ist die Kinderbetreuung in den ersten Lebensmonaten oder -jahren des Kindes. Eine solche Auszeit ist natürlich unbezahlt, dafür aber bleibt einem der Arbeitsplatz erhalten.

Interessant: Auch Adoptiv- und Vollzeitpflegeeltern können eine Elternzeit beantragen.

Und so funktioniert die Elternzeit

Jedem Elternteil stehen unabhängig voneinander bis zu drei Jahre Elternzeit zu. Natürlich kann hier jeder Elternteil selbst entscheiden, ob er die Elternzeit wirklich drei Jahre lang in Anspruch nehmen möchte, oder aber nur für ein paar Monate. Die Mindestelternzeit beträgt übrigens immer zwei Monate.

Nun hat außerdem auch jeder Elternteil die Möglichkeit, seine Elternzeit auf zwei zeitliche Abschnitte aufzuteilen. Dazwischen kann man nämlich auch wieder arbeiten gehen.

Nun gibt es seit neuerem eine besondere Möglichkeit für Eltern, deren Kinder ab dem 1. July 2015 geboren sind. Entsprechende Eltern können ihre Elternzeit nämlich in bis zu drei Abschnitte aufteilen. Auch eine weiter Aufteilung wäre an sich möglich, wenn der Arbeitgeber hier zustimmt.

Wichtig ist, dass zwei der drei Jahre vor dem dritten Geburtstag des Kindes genommen werden, da sie ansonsten verfallen. Das dritte Jahr kann dafür aber auch auf die Zeit bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen werden.

Allerdings muss auch hier wieder der Chef sein Einverständnis geben. Für Elterngeld-plus-Berechtigte können sogar 2 Jahre bis vor den achten Geburtstag des Kindes übertragen werden. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nach der neue Reform übrigens nicht mehr notwendig.

Für jedes Kind erneut Elternzeit

Für Eltern, die mehrere Kinder haben, gibt es gute Neuigkeiten. Denn bei mehreren Kindern darf man entsprechend auch mehr Elternzeit nehmen. So stehen Mutter und Vater für jedes weitere Kind jeweils drei Jahre Elternzeit zu.

Sollte sogar während der Elternzeit ein weiteres Kind geboren werden, so kann die Elternzeit für das neue Kind direkt an die für das Kind davor anschließen. Die Elternzeit endet dann aber spätestens mit dem dritten Geburtstag des zuletzt geborenen Kindes.

Elternzeitantrag: So geht es richtig!

In diesem Abschnitt möchten wir Ihnen zeigen, wie Sie einen Antrag auf Elternzeit richtig stellen:

An sich erfolgt ein Antrag auf Elternzeit stets schriftlich. Das Schreiben sollte einen Briefkopf mit den Angaben zum Absender enthalten, damit eine genaue Zuordnung möglich ist. Dann kommt es insbesondere auf die Angaben im Schreiben selbst an.

Wichtig ist zum Beispiel in jede, Falle der Zeitraum, für den die Elternzeit beantragt wird. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, der sollte sich vom Chef eine schriftliche Empfangsbestätigung ausstellen lassen.

Antragsfristen für die Elternzeit

Der Antrag für die Elternzeit muss dem Arbeitgeber mindestens sieben Wochen vor dem gewünschten Antritt der Elternzeit vorliegen. Da für Mütter eine Elternzeit erst nach dem Ablauf der Mutterschutzzeit beginnt, welche im Regelfall acht Wochen andauert, ist die Elternzeit somit eine Woche nach der Geburt zu beantragen.

Wenn man allerdings einen Teil der Elternzeit erst zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes übertragen möchte, muss man hier mindestens 13 Wochen vor Beginn dieses Abschnittes einen Antrag stellen.

Gut zu wissen: Ein Antrag kann nicht abgelehnt werden – ein Antrag ist eher wie eine Information für den Arbeitgeber zu betrachten. Allerdings ist es wichtig, dass man die Fristen für den Antrag auch wirklich einhält.

Außerdem muss man den Chef auch nicht vor dem schriftlichen Antrag über die Elternzeit informieren. Dennoch würde es Ihrem Chef mit Sicherheit die Planung erheblich erleichtern, wenn dieser möglichst frühzeitig über Ihre Elternzeit aufgeklärt ist.

Wichtig: Wenn Sie befürchten, dass Ihr Chef alles andere als begeistert von Ihrer Elternzeit reagieren könnte, sollten Sie ihn nicht früher als acht Wochen vor Beginn der Elternzeit darüber informieren – erst dann greift nämlich der Kündigungsschutz.

Der Antrag auf Elternzeit unter der Lupe

Nun möchten wir noch ein bisschen genauer auf den Antrag für die Elternzeit eingehen.

Umgangssprachlich ist es so, dass man die Elternzeit beim Arbeitgeber beantragt. In Wirklichkeit sieht das Ganze aber etwas anders aus. Ein Antrag ist tatsächlich nämlich eher wie eine Ankündigung anzusehen. Ein Arbeitgeber kann den Antrag auf Elternzeit schließlich auch nicht verwehren. Um einen richtigen „Antrag“ handelt es sich also eher nicht. Der Arbeitgeber wird also in Kenntnis versetzt und gewährt schließlich die Elternzeit.

Wichtig ist, dass die Bekanntmachung auf jeden Fall rechtzeitig und schriftlich erfolgt.

Übrigens: Ein allgemeines Formular für den Antrag auf Elternzeit gibt es zur Zeit nicht. Sie können das Schreiben frei verfassen und sich an hierfür hilfreichen Beispielen im Internet orientieren. Auch wir haben hier ein Beispiel für Sie aufgearbeitet, an dem Sie sich bestens orientieren können:

Beispiel:

„Am 13.4.16 wurde unser Sohn Max Muster geboren. Ich beabsichtige Elternzeit für ein Jahr vom 28.4.16 bis zum 28.4.17 in Anspruch zu nehmen. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meiner Elternzeiterklärung.“

Darauf sollten Sie achten

Ein fristgerechter Eingang des Elternzeitantrags ist nicht nur aus Fairness dem Arbeitgeber gegenüber wichtig, sondern auch wichtig für den Kündigungsschutz. Darum sollten Sie sich den Eingang Ihres Antrags unbedingt schriftlich bestätigten lassen.

Für Väter, die in den ersten Lebensmonaten beim Nachwuchs sein wollen, gilt, dass sie ebenfalls möglichst rechtzeitig einen Antrag auf Elternzeit stellen. Bestenfalls sollten Väter etwa sieben Wochen vor Entbindung einen Antrag beim Arbeitgeber vorlegen.

Da der Entbindungstermin natürlich nicht auf den Tag genau vorausgesagt werden kann, sollte man sich am voraussichtlichen Entbindungstermin orientieren. Nach der Geburt kann dann der tatsächliche Geburtstag des Babys mit dem Arbeitgeber kommuniziert werden – die Elternzeit wird hieran dann angeglichen.

Frühgeburt: Wenn das Kind zu früh zur Welt kommen sollte und man keine Möglichkeit hatte, die Elternzeit fristgerecht zu beantragen, gibt die sieben-Wochen-Frist schon ab dem Eingang der Elternzeiterklärung beim Arbeitgeber. Die Zeit lässt sich dann beispielsweise durch eine unbezahlte Freistellung oder durch Urlaub überbrücken.

Achtung: Wer im ersten Lebensmonat des Kindes das Elterngeld beantragen möchte, sollte nach der Geburt des Kindes keinen bezahlten Urlaub in Anspruch nehmen. Das ist wichtig, da das hier gezahlte Einkommen in die Berechnung des Elterngeldes mit einfließt.

Das kann wiederum dazu führen, dass ein Anspruch auf Elterngeld wegen Überschreitung der zulässigen Arbeitszeit von höchstens 30 Wochenstunden komplett entfällt.

Bildquelle: © detailblick-foto – Fotolia.com

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