Hartz 4Sozialhilfe am

Der Bezug von Hartz IV bringt für die Leistungsberechtigten viele Pflichten mit sich. Dazu gehört auch, jede zumutbare Arbeit anzunehmen. Bei dem sogenannten 1-Euro-Job handelt es sich um eine Eingliederungsmaßnahme, bei der kein Verdienst im eigentlichen Sinne erzielt wird. Wer sich dem Arbeitseinsatz entzieht, muss mit Sanktionen rechnen.

✅ In diesem Artikel werden alle Fragen zu Hartz 4 beantwortet 

Übersicht

  • Was ist ein Ein-Euro-Job?
  • Häufige Arbeitsbereiche des Ein-Euro-Jobs
  • Arbeitszeiten und Stundenlohn
  • Was passiert bei Verweigerung?
  • Kürzung der Leistung
  • Strenge Strafen bei jungen Menschen unter 25
  • Dauer der Sanktionen
  • Ausnahmen, in denen der Ein-Euro-Job nicht übernommen werden muss
  • Andere Fördermaßnahme
  • Gesundheitliche Gründe oder Unzumutbarkeit
  • Widerspruch einlegen

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Was ist ein Ein-Euro-Job?

Offiziell nennt sich der Ein-Euro-Job „Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung“. Dieser wird von kommunalen Trägern oder Vereinen, aber auch gemeinnützigen Einrichtungen bei der Arbeitsagentur beantragt, um arbeitslose Arbeitskräfte nach §16 d SGB II einsetzen zu können. Wer Hartz IV bezieht, ist hilfebedürftig und erwerbsfähig und muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, um Leistungen zu erhalten.

Wer zu einem 1-Euro-Job herangezogen wird, geht jedoch kein Arbeitsverhältnis im eigentlich Sinne ein. Nach dem Bundesurlaubsgesetz hat der Beschäftigte jedoch Anspruch auf Urlaub wie jeder andere Arbeitnehmer auf, insgesamt zwei Tage pro Monat, die anteilig auf die Laufzeit des Einsatzes (der maximal 12 Monate dauert) gewährt werden.

Häufige Arbeitsbereiche des Ein-Euro-Jobs

Arbeitslose werden oft in diesen oder ähnlichen Bereichen eingesetzt:

  • – Gartenarbeit und Gartenpflege in öffentlichem Raum wie Parks und Grünanlagen
  • – Jugend-, Alten- und Krankenhilfe
  • – Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten

Arbeitszeiten und Stundenlohn

Die Arbeitszeiten eines Ein-Euro-Jobs betragen zwischen 15 und 30 Stunden pro Woche. Mehr als 30 Stunden sind nicht zulässig, da die restliche Zeit dafür verbleiben muss, dass sich der Arbeitslose weiterhin um eine Anstellung bemüht, also Stellensuche betreibt, Bewerbungen schreibt und sich gegebenenfalls bei Unternehmen vorstellt.

Wer unter 15 Stunden pro Woche arbeitet, gilt weiterhin als arbeitslos, daher ist ein Ein-Euro-Job mit mindestens 15 Stunden angesetzt. Der namensgebende Stundenlohn beträgt zwischen einem und zwei Euro pro Woche, was als Aufwandsentschädigung gilt. Auch Sonntags- und Feiertagsarbeit kann verlangt werden, dann gibt es Zuschläge. Grundsätzlich ist das Einkommen aus dem Ein-Euro-Job anrechnungsfrei.

Verpflichtung zur Übernahme von Arbeit

Der Leistungsberechtigte ist verpflichtet, während des Hartz IV-Bezugs jede zumutbare Arbeitsgelegenheit wahrzunehmen. Diese Verpflichtung ergibt sich entweder

  • aus dem öffentlich-rechtlichen Vertrag nach § 15 SGB II
  • aus einem Heranziehungsbescheid nach § 35 Satz 1

Folgende Informationen muss der Bescheid zum Ein-Euro-Job u.a. beinhalten:

  • die erlassende Behörde und Träger des Ein-Euro-Jobs
  • Beschreibung der Tätigkeit inklusive Arbeitszeiten, Arbeitsort und weitere Weisungen

Was passiert bei Verweigerung?

Wenn sich ein Hartz IV-Empfänger weigert, einen Ein-Euro-Job anzunehmen, muss er mit Sanktionen rechnen. Die Art und Dauer dieser Konsequenzen sind in  § 31, 31 a und 31 b SGB II vorgegeben und sollen den Leistungsberechtigten dazu bewegen, seinen Pflichten nachzukommen. Gelingt dies nicht, ist die vollständige Kürzung der Leistungen möglich.

Kürzung der Leistung

Wer sich einer Maßnahme verweigert, muss zunächst mit der Minderung seiner Hartz IV-Leistungen rechnen. Diese erfolgt in zwei Schritten, in denen je 30% der Bezüge gekürzt werden. Erklärt sich der Leistungsberechtigte auch nach der zweiten Strafmaßnahme noch nicht dazu bereit, die Arbeit anzunehmen, erfolgt eine Kürzung um 100%, das heißt, dass kein Geld mehr fließt.

Lebt der Leistungsberechtigte jedoch mit einem oder mehreren Kindern im einem Alter unter 18 Jahren in einer Bedarfsgemeinschaft, kann dieser die Option auf geldwerte Sachleistungen nutzen, die als Ausgleich der ausgebliebenen Geldleistung dienen.

Strenge Strafen bei jungen Menschen unter 25

Verweigern junge Menschen zwischen 15 und 25 Jahren die Annahme eines Ein-Euro-Jobs, so drohen ihnen besonders empfindliche Sanktionen. Die Leistung wird umgehen komplett um 100% gestrichen, stattdessen ausschließlich Sachleistungen gewährt und die Mietzahlungen direkt an den Vermieter abgeführt.

Dauer der Sanktionen

Für maximal drei Monate können nach § 31 SGB II Leistungsberechtigte auf diese Weise abgestraft werden und haben in dieser Zeit auch keinen Anspruch aus Sozialhilfe.

Ausnahmen, in denen der Ein-Euro-Job nicht übernommen werden muss

Andere Fördermaßnahme

Der Hartz IV-Empfänger muss stets jede zumutbare Arbeit annehmen – allerdings besteht keine Verpflichtung zur Annahme eines Ein-Euro-Jobs, wenn er bereits an einer anderen Fördermaßnahme teilnimmt. Andernfalls ist das Ausschlagen eines Ein-Euro-Jobs nur in Ausnahmen zulässig.

Gesundheitliche Gründe oder Unzumutbarkeit

Dazu zählt der Fall, wenn das Jobangebot nicht rechtmäßig ist, weil es dazu führt, dass beispielsweise eine reguläre Stelle nicht besetzt wird oder sogar wegfällt. Außerdem kann Ihr Gesundheitszustand Grund dafür sein, dass der Job für Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht zu leisten ist.

Wer körperlich, seelisch oder geistig nicht in der Lage ist, eine Arbeit auszuführen, muss hier jedoch den Nachweis führen. Außerdem greift die Ausnahme, dass Sie einen Ein-Euro-Job ablehnen dürfen dann, wenn er nach §10 Abs. 1 Nr. 5 SGB II als unzumutbar gilt. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Einnahmen aus der Tätigkeit die Ausgaben für die Arbeit nicht decken.

Widerspruch einlegen

Wenn eine Eingliederungsvereinbarung vorliegt, sollten Sie eine Gegenvorstellung bei der Agentur für Arbeit vornehmen. Andernfalls haben Sie die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. Beraten lassen sollten Sie sich hierzu von einer Beratungsstelle oder einem juristischen Beistand. Bis Ihr Widerspruch bearbeitet wurde, können Sie Sanktionen nur vermeiden, indem Sie den Ein-Euro-Job zunächst antreten.

Bildquelle: © stockWERK – Fotolia.com

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