Steuer am

Sie können in den Genuss eines Dienstwagens kommen und müssen nun entscheiden, ob für Sie die 1% Regelung besser ist, als das Führen eines Fahrtenbuches? Wir helfen Ihnen bei der Klärung dieser und anderer Fragen mit diesem Artikel. Hier erfahren Sie alles rund um die 1% Regelung, was Sie wissen müssen.

Übersicht

  • Der Dienstwagen für den Arbeitnehmer
  • Was bedeutet die 1% Regelung?
  • Die Vorteile von der Pauschalisierungsmethode
  • Das Fahrtenbuch
  • Die Abrechnung des Arbeitgebers
  • Sie dürfen den Wagen privat nutzen, nehmen das aber nicht in Anspruch
  • Die 1% Regelung oder das Fahrtenbuch?
  • Was Sie bei einem Dienstwagen beachten sollten
  • Tipps zur Nutzung für einen Dienstwagen

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Der Dienstwagen für den Arbeitnehmer

Sie bekommen einen Dienstwagen als Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt. Doch bevor Sie sich wirklich freuen sollten, klären Sie erst einmal verschiedene Faktoren ab, damit die Freude auch berechtigt ist. Dürfen sie den Dienstwagen überhaupt für private Fahrten nutzen? Wann sollten Sie ein Fahrtenbuch führen und wann lohnt sich die 1% Regelung? Haben sie wirklich einen Vorteil von dem Dienstwagen? Diese und andere Fragen haben wir für Sie in diesem Artikel geklärt.

Was bedeutet die 1% Regelung?

Sie können Dienstfahrten steuerlich geltend machen. Dafür gibt es unter anderem auch die 1% Regelung. Hierbei wird 1% des Bruttoneulistenpreise des Fahrzeuges angesetzt und das auch, wenn es sich um einen Gebrauchtwagen handelt. Jetzt gilt es abzuklären, ob Sie mehr dienstliche als private Fahrten mir dem Firmenwagen unternehmen.

In diesem Fall ist es für Sie von Vorteil, ein Fahrtenbuch zu führen und auf die 1% Regelung zu verzichten. Doch Vorsicht ist geboten: sollten Sie das Fahrtenbuch nicht akribisch genau geführt haben, ist das Finanzamt berechtigt, das nicht anzuerkennen. Dann greift die 1% Regelung automatisch.

Wenn Sie kein Privatnutzungsrecht am Dienstwagen haben, unterliegen Sie weder der 1% Regelung noch dem Führen eines Fahrtenbuchs.

Die Vorteile von der Pauschalisierungsmethode

Mit der 1% Regelung versteht sich die Abgeltung aller anfallenden Kosten das Fahrzeug betreffend. Somit sind die Kosten, wie die für die Versicherung, die Steuern, die Wartung und die Reparaturen und auch gegebenenfalls die Zinsen gemeint.

Wenn eine private Nutzung des Dienstwagens im Vertrag mit eingeschlossen ist und Sie das Fahrzeug vorwiegend auch privat nutzen, ist die 1% Regelung für Sie von Vorteil. Sie sollten aber darauf achten, dass Sie in diesem Fall der Arbeitgeber vertraglich verpflichten, die Betriebskosten des Fahrzeuges zu übernehmen.

Das Fahrtenbuch

Sollten die dienstlichen Fahrten bei Ihnen überwiegen, sind Sie mit der 1% Regelung nicht so gut beraten. Sie sollten den steuerlichen Vorteil der Km-Abrechnung für sich in Anspruch nehmen. Dafür müssen Sie ein Fahrtenbuch führen.

Sie müssen allerdings kontinuierlich die Dokumentation folgender Daten lückenlos belegen können:

  • Datum der Fahrt
  • Art der Fahrt
  • Begründung der Fahrt
  • Kilometerstand vor und nach der Fahrt

Sind Ihre Angaben nicht lückenlos und es fehlen Fahrten, verlieren Sie den steuerlichen Vorteil. Ein Grund, warum das Führen des Fahrtenbuches wichtig ist und trotzdem bei Nutzern nicht selten als unliebsame Pflicht empfunden wird.

Die Abrechnung des Arbeitgebers

Wenn Sie ein Fahrtenbuch führen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, zunächst die privaten Fahrten mit der Versteuerung der 1% Regelung in der Lohnabrechnung anzugeben. Sie können dann in der Einkommensteuer Ihr geführtes Fahrtenbuch nachreichen und den steuerlichen Vorteil geltend machen.

Planen Sie jedoch eine finanzielle Rücklage ein, die Sie vielleicht benötigen, wenn das Finanzamt das Fahrtenbuch nicht anerkennt. Sie können so die Kosten der 1% Regelung, die dann greift, abfedern.

Sie dürfen den Wagen privat nutzen, nehmen das aber nicht in Anspruch

Wenn Sie den Dienstwagen privat nutzen dürfen, es aber nicht in Anspruch nehmen, sollten Sie ebenfalls ein Fahrtenbuch führen. Auch in diesem Fall muss der Arbeitgeber erst nach der 1% Regelung abrechnen und Sie können das Fahrtenbuch mit der Einkommensteuer einreichen. Der Bundesfinanzhof rechnet die Überlassung des Fahrzeuges als geldwerten Vorteil an.

Die 1% Regelung oder das Fahrtenbuch

Sie können die schlüssigen Faktoren nicht genau begrenzen, die für eine 1% Regelung sprechen oder für die das Fahrtenbuch von Vorteil sind? Dann sollten Sie zur Abklärung eine Beratungsstelle aufsuchen, um auf „Nummer Sicher“ zu gehen. Alternativ lässt sich mit der Angabe der passenden Daten ein Überblick mit einem Firmenwagenrechner verschaffen.

Diese Rechner sind bequem und kostenlos im Internet abrufbar und leicht anzuwenden. Also scheuen Sie sich nicht, Hilfe zum eigenen Vorteil zu nutzen. So klären Sie alle Kriterien ab, um die für Sie beste Lösung zu finden.

Was Sie bei einem Dienstwagen beachten sollten

Ein Dienstwagen ist an eine vertragliche Nutzung gebunden. Eine Vielzahl von Fakten ist für den Vertrag ausschlaggebend und für Sie zu beachten. Da rückt die Frage der 1% Regelung erstmal in den Hintergrund.

Je präziser der Vertrag aufgesetzt ist, desto eher können Sie sich bei Unstimmigkeiten auf die Inhalte beziehen. Die Urlaubzeit, der Mutterschutz und die Elternzeit sollten genauso Vertragspunkte sein, wie Nutzung durch Familienangehörige und was es mit dem Widerrufsrecht auf sich hat.

Übrigens: Die Klausel, die nach Kündigung des Arbeitnehmers die Übernahem des Fahrzeuges oder des bestehenden Leasingvertrages einschließt, ist unwirksam!

Tipps für die Nutzung eines Dienstwagens

Das Fabrikat und die Ausstattung müssen klar definiert werden und die private Nutzung muss im Vertrag geregelt sein, damit Sie wissen, ob für Sie die 1% Regelung zum Tragen kommt oder nicht. Ebenso ist es in diesem Zusammenhang wichtig, sich Gedanken über die Entfernung von der Wohnung bis zur Arbeitsstätte zu machen.

Durchleuchten Sie zusätzlich die Änderungen in Ihrem Arbeitsvertrag, wenn Gehaltsumwandlungen zugunsten eines Firmenwagens entstehen. Beachten Sie die Richtlinien, die für Dienstwagen gelten. Klären die alle Informationen rund um das Thema, damit Sie vertraglich und finanziell auf der sicheren Seite sind.

Bildquelle: © tournee – Fotolia.com

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