Zum 1.1.2015 wurde das Arbeitslosengeld II erhöht! Doch der Regelsatz sagt noch nicht viel aus: Sie wollen wissen, wie viel Geld auf Ihrem Konto landet? Das können Sie mit einem ALG II-Rechner online schnell herausfinden.
✅ In diesem Artikel werden alle Fragen zu Hartz 4 beantwortet
Übersicht
- Der Hartz IV-Satz wurde erhöht
- Relevante Daten
- So setzt sich die Leistung zusammen
- Online ALG II-Rechner finden
- Beispiele für frei verfügbare ALG II-Rechner
- Was Sie mit einem ALG II-Rechner überprüfen können
- Stimmt der Bescheid?
- Kinderzuschlag sinnvoller als Hartz IV?
- Haben Sie überhaupt Anspruch auf Hartz IV?
- Wohngeld oder Arbeitslosengeld II?
- Den Hartz IV-Bescheid prüfen
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Der Hartz IV-Satz wurde erhöht
Seit Anfang des Jahres erhalten Hartz IV-Empfänger mehr Geld. Der Regelbedarf liegt jetzt bei 399 Euro, zuvor waren es 391 Euro. Erwachsene Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft erhalten nun 360 Euro statt 352 Euro. Doch der Betrag, der einem Hartz IV-Empfänger jeden Monat zusteht, setzt sich aus vielen verschiedenen Eckdaten zusammen.
Auch Aufstocker, also Erwerbstätige, die ihren Lebensunterhalt trotz eigenem Einkommen nicht in Eigenregie bestreiten können, haben die Möglichkeit, mit dem ALG II-Rechner ihren Anspruch zu errechnen.
Relevante Daten
Um die Höhe der Leistungen mit Hilfe eines ALG II-Rechners zu ermitteln, sollten Sie sich vorbereiten und relevante Daten zusammentragen, die Sie online eingeben können. Dazu zählen:
- Miet- und Heizkosten / Dezentrale Wasserversorgung
- Angaben zu den Lebensumständen (Bedarfsgemeinschaft)
- Mehrbedarf: Liegt eine Schwangerschaft oder Behinderung vor?
- Einkommen: Höhe des Brutto- und Netto-Einkommens aus einer Erwerbstätigkeit, Werbungskosten wie Fahrtkosten, sonstiges Einkommen wie Rente oder Krankengeld
- Anzahl der Kinder und Alter der Kinder
So setzt sich die Leistung zusammen
Arbeitslosengeld II besteht aus der Grundsicherung des Lebensunterhaltes sowie den Kosten für eine angemessene Unterkunft und den Heizkosten in tatsächlicher Höhe der Aufwendungen. Mehrbedarfe stehen schwangeren Hilfebedürftigen ab der 13. Schwangerschaftswoche zu (17% des Regelbedarfes), Alleinerziehenden (abhängig vom Alter des Kindes: mind. 12% bei Kindern über 7 Jahren, 36-60% bei jüngeren Kindern), Behinderten, die an einer Maßnahme zur Bildung und Teilhabe teilnehmen (bis zu 35%) sowie Menschen, die sich aufgrund einer Erkrankung kostenaufwändig ernähren müssen, zu. Auch die dezentrale Wasserversorgung zählt zu den Mehrbedarfen, da ein Durchlauferhitzer oder eine Gastherme zusätzliche Kosten verursacht, die mit der Zahlung von Mehrbedarf abgegolten werden.
Online ALG II-Rechner finden
Im Internet finden Sie eine Vielzahl von ALG II-Rechnern. Achten Sie darauf, dass diese den aktuellen Stand berücksichtigen und auf Grundlage der Änderungen vom 1.1.2015 funktionieren. Achtung: Es handelt sich dabei lediglich um eine Orientierungshilfe, der tatsächliche Anspruch kann trotz möglichst exakter Berechnungsvorgaben abweichen.
Beispiele für frei verfügbare ALG II-Rechner:
http://www.hartziv.org/hartz-iv-rechner.html
http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/ALG2rechner.php
Was Sie mit einem ALG II-Rechner überprüfen können
Stimmt der Bescheid?
Überprüfen Sie mit einem ALG II-Rechner bereits im Vorfeld, welche Beträge Ihr Hartz IV-Bescheid ausweisen sollte und gleichen Sie die Daten ab. Bei Unstimmigkeiten können Sie fachliche Beratung in Anspruch nehmen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen.
Allerdings sollten Sie beachten, dass Angaben, die nicht bundeseinheitlich geregelt sind, Abweichungen verursachen können. Dazu zählen zum Beispiel die Bestimmungen bezüglich einer angemessenen Wohnung, die jede Stadt und Gemeinde individuell festlegt.
Kinderzuschlag sinnvoller als Hartz IV?
Für Eltern, die über ein ausreichendes Einkommen für sich selbst verfügen, aber auf zusätzliche Sozialleistungen angewiesen sind, um ihre Kinder versorgen zu können, kann der ALG II-Rechner eine sinnvolle Alternative zum Bezug von Hartz IV aufzeigen. Der sogenannte Kinderzuschlag beträgt 140 Euro – sollte die ermittelte Höhe des ergänzenden Arbeitslosengeldes II darunter liegen, kann dieser stattdessen beantragt werden.
Haben Sie überhaupt Anspruch auf Hartz IV?
Der ALG II-Rechner kann nur die voraussichtliche Höhe der Hartz IV-Leistungen berechnen, er berücksichtigt jedoch nicht, ob Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben. Dies trifft auf hilfebedürftige, erwerbsfähige Personen mit Lebensmittelpunkt in Deutschland zu, die zwischen 15 und (je nach Renteneintrittsalter) 65 bis 67 Jahre alt sind.
Der Regelsatz hängt davon ab, ob der Hilfebedürftige alleine oder in einer Bedarfsgemeinschaft lebt bzw. ob er als Aufstocker nur ergänzende Leistungen erhält. Arbeitslosigkeit ist nämlich keine Bedingung für den Bezug von Arbeitslosengeld II: Geringverdiener oder Empfänger von Arbeitlosengeld I können ebenfalls hilfebedürftig sein.
Gerade als Aufstocker kann schon das sogenannte Wohngeld ausreichen, die Finanzlücke im Geldbeutel zu füllen. Anspruch auf ALG II hat nur, wessen Ansprüche auch hierfür nicht ausreichen.
Wohngeld oder Arbeitslosengeld II?
Wer nicht über genügend Einkommen verfügt, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, kann also auch als Aufstocker auf Hartz IV-Leistungen zurückgreifen. Jedoch hat Wohngeld Vorrang vor den Leistungen nach dem SGB II. Mit einem ALG II-Rechner können Sie die Höhe von Wohngeld allerdings nicht überprüfen.
Hierzu stehen eigene Tools zur Verfügung, die Aufschluss darüber geben, ob die Ansprüche für Wohngeld ausreichen. Sind sie zu gering, können Sie mit dem ALG II-Rechner ihren Hartz IV-Anspruch ausrechnen.
Zum Beispiel hier: http://www.wohngeld.org/wohngeldrechner.html
Den Hartz IV-Bescheid prüfen
Wer Hartz IV beim Jobcenter beantragt, erhält einen schriftlichen Bescheid. Sowohl einen Ablehnungs- als auch einen Bewilligungsbescheid sollten Sie umgehend eingehend prüfen. Haben Sie Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung, müssen Sie schriftlich Widerspruch beim Jobcenter einlegen – mit einer Frist von einem Monat.
Beschreiben Sie genau, welche Einzelheiten Sie für falsch halten bzw. welche Leistung Ihres Erachtens zu niedrig berechnet wurde und warum. Beachten Sie dazu die Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Bescheid und versenden Sie den Widerspruch auf jeden Fall per Einschreiben Einwurf. Über diesen Widerspruch entscheidet das Jobcenter in der Regel innerhalb von drei Monaten.
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