FamilieMütterNews am

Alleinerziehende Mütter und Väter haben oftmals viele Schwierigkeiten im Alltag zu bewältigen, denn sie müssen nicht nur die erzieherische und organisatorische Last alleine tragen, sondern auch die finanzielle. Der Zuschuss für die Kinderbetreuung soll Alleinerziehenden den Alltag zwischen Nachwuchs und Beruf erleichtern.

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

37% der Alleinerziehenden benötigen staatliche Unterstützung

Fehlende Unterstützung, hohe Kosten, schlechtere Karriereaussichten, Stress zwischen Freizeit und Familie: Als alleinerziehende Mutter oder alleinerziehender Vater hat man an vielen Fronten im Alltag zu kämpfen.

Insbesondere die finanzielle Seite ist für Alleinerziehende stark belastend. Aufgrund der Kinder können sie nur selten Vollzeit arbeiten gehen, gleichzeitig haben sie aber hohe Kosten für die Betreuung, Versorgung und mehr. In 2015 haben daher rund 37% der Alleinerziehenden in Deutschland Sozialleistungen benötigt.

Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen

Grundsätzlich können Eltern die Kosten für die Betreuung des Nachwuchses von der Steuer absetzen – bis zum 14. Lebensjahr (bei Kindern mit Behinderung bis zum 25. Lebensjahr). Voraussetzung ist allerdings die Erwerbstätigkeit des Alleinerziehenden. Ist der andere Elternteil, der in einem anderen Haushalt lebt, nicht erwerbstätig, spielt das für das Finanzamt keine Rolle.

Kinderbetreuung: Zuschuss vom Arbeitgeber

Wer erwerbstätig ist, kann nicht nur die Betreuungskosten steuerlich geltend machen, sondern sich auch vom Arbeitgeber unterstützen lassen. Grundsätzlich ist dies eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.

Sie stehen also keinem Alleinerziehenden gesetzlich zu. Wer allerdings ohnehin Weihnachtsgeld oder ähnliche Leistungen von seinem Arbeitgeber erhält, kann diesen auch bitten, die Zahlungen in einen Zuschuss zur Kinderbetreuung umzuwandeln. Dieser wäre für den Arbeitgeber – im Gegensatz zum Weihnachtsgeld – lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.

Der Zuschuss zur Kinderbetreuung kann sowohl für betriebliche als auch außerbetriebliche Einrichtungen genutzt werden. Die Zuwendungen können eine Betreuung in einem Kindergarten, einem Schulkindergarten, einer Kindertagesstätte, einer Kinderkrippe, durch eine Tagesmutter oder Ganztagespflegestelle finanzieren, sofern das Kind nicht schulpflichtig ist – also unter das 6. Lebensjahr nicht vollendet hat.

Zuschuss bei Agentur für Arbeit beantragen

Wer arbeitslos ist oder von Arbeitslosigkeit bedroht wird, kann einen Zuschuss zur Kinderbetreuung bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragen. Das gilt insbesondere für Alleinerziehende, die an einer Arbeits- oder Ausbildungsmaßnahme teilnehmen und hierzu auf eine zusätzliche Betreuung angewiesen sind bzw. diese nicht aus eigener Tasche finanzieren können.

Die Agentur für Arbeit übernimmt in diesem Zusammenhang die Kosten für eine Kinderbetreuung, die die üblichen Betreuungszeiten überschreitet – etwa wenn die Arbeitszeiten nicht den üblichen Öffnungszeiten von Kindertagesstätten oder Kindergärten entsprechen.

Gemeinden und Kommunen fördern ebenfalls

Ein Zuschuss zur Kinderbetreuung bieten auch Gemeinden und Kommunen, um Alleinerziehende oder generell Menschen mit geringem Einkommen zu unterstützen. Das entlastet nicht nur die Menschen, sondern bietet ihnen auch die Chance, wieder am Arbeitsleben teilzunehmen. Denn nicht selten müssen Alleinerziehende aufgrund der familiären Situation beruflich zurücktreten oder können nur sehr begrenzt arbeiten.

Alleinerziehende sollten sich aber immer individuell informieren, denn nicht jede Stadt oder jeder Kreis bietet eine solche Unterstützung an.

Bildquelle: © S.Kobold – Fotolia.com

1 Bewertungen
5.00 / 55 1