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Eine gute Ausbildung wird immer wichtiger. Der Einzelne hat damit mehr Chancen auf dem Arbeitsmarkt, während die Gesellschaft von gut ausgebildeten Fachkräften profitiert. Deshalb werden verschiedene Arten von Ausbildung gesetzlich gefördert. Zuschüsse über das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) sind nur die bekannteste Art der Ausbildungsförderung. Hier erfahren Sie, welche anderen Arten der Förderung es außerdem gibt.

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Überblick

  • BAföG
  • Ziel
  • Fördermöglichkeiten
  • Voraussetzungen
  • Antrag stellen
  • Bedarfsberechnung
  • Rückzahlung
  • Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
  • Berufsausbildungsbeihilfe
  • Stipendien
  • Bildungskredit

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Was ist BAföG?

Gesetzlich wird die Ausbildungsförderung als Bestandteil des Sozialgesetzbuches geregelt. Langfristig sollen die Zahlungen als Teil der Sozialhilfe eingestuft werden. Dadurch verspricht man sich Erleichterungen beim Antrag auf Ausbildungsförderung und die Verwaltung der Zahlungen.

Daneben gibt es auch noch das so genannte Meister-BAföG, das im so genannten Aufstiegsfortbildungförderungsgesetz (AFBG) geregelt ist. Auch eine duale Ausbildung kann gefördert werden. Dabei handelt es sich dann um Berufsausbildungsbeihilfe.

Ziel von BAföG

Mit BAföG soll die Chancengleichheit im Bildungssystem sichergestellt werden. Seit langem ist bekannt, dass die finanziellen Mittel der Eltern maßgeblichen Einfluss auf das Bildungsniveau haben, welches die Kinder maximal erreichen. Die Finanzlage der Familie ist für die Entwicklung ausschlaggebender als die Intelligenz oder andere Veranlagungen der Kinder.

Um Talente gezielt zu fördern, werden von Schulen, Universitäten und anderen Bildungseinrichtungen schon lange Stipendien angeboten. Anders als das BAföG können diese aber keine flächendeckende und verlässliche Ausbildungsförderung sicherstellen.

Welche Ausbildungen können doch BAföG gefördert werden?

Der Besuch von allgemeinbildenden Schulen kann ab der zehnten Klasse gefördert werden. Diese Ausbildungsförderung wird im Allgemeinen auch Schüler-BAföG genannt. Auch für Schüler, die eine Zeit im Ausland verbringen wollen, ist eine Förderung möglich. Daneben gibt es das klassische BAföG für Hochschulen, Fachhochschulen, Schulen des zweiten Bildungsweges und andere Institutionen.

Grundsätzlich gilt, dass nur eine Erstausbildung gefördert werden kann. Dabei kann man in der Regel bis zum Ende des zweiten Semesters ohne Probleme die Fachrichtung wechseln. Danach ist das nur eingeschränkt möglich. Das kann zum Beispiel dann zum Problem werden, wenn man einen Masterstudiengang belegen will, der nicht unmittelbar auf den Bachelor folgt.

Welche Voraussetzungen gibt es für BAföG?

Um in den Genuss von Ausbildungsförderung zu kommen, muss man bestimmte Voraussetzung mitbringen, die erwarten lassen, dass sich die Förderung auch lohnt. Normalerweise bedeutet das, dass das Ausbildungsziel erreicht wird, was durch eine regelmäßige Teilnahme an den angebotenen Veranstaltungen belegt wird.

Darüber hinaus müssen die Auszubildenden bei Beginn ihrer Ausbildung jünger als 30 Jahre sein. Diese Altersgrenze kann durch bestimmte Gründe wie zum Beispiel Kinderbetreuung oder die Pflege von Angehörigen nach oben verschoben werden. Darüber hinaus muss ein finanzieller Bedarf bestehen.

Antrag stellen oder nicht?

Die meisten Experten empfehlen einen Antrag auf BAföG zu stellen. Gerade zu Beginn des Studiums ist die bürokratische und organisatorische Belastung zwar sehr groß, aber auf die gesamte Studiendauer gerechnet, lohnen sich auch kleine Beträge, mit denen der Staat die Ausbildung bezuschusst.

Wie wird der Bedarf berechnet?

Je nach Art der Ausbildung wird ein anderer Bedarfssatz angesetzt. Er setzt sich aus einem allgemeinen Teil und einer Pauschale für die Unterkunft zusammen. Dafür kommt es darauf an, ob der Empfänger der Ausbildungsförderung noch bei seinen Eltern wohnt oder nicht. Außerdem ist in den BAföG-Leistungen die Kranken- und Pflegeversicherung enthalten.

Der BAföG-Höchstsatz beträgt 670 Euro, wobei die Hälfte als ein unverzinsliches Darlehen gewährt wird. Das bedeutet, dass die Hälfte der ausbezahlten Ausbildungsförderung zurückgezahlt werden muss.

Rückzahlung und Erlass der Ausbildungsförderung

Bei besonders guten Leistungen muss die Rückzahlung der Fördergelder nicht in voller Höhe erfolgen, wenn die Prüfungen bis Ende 2012 erfolgreich abgeschlossen wurden.

Im Regelfall muss das Darlehen zur Hälfte in vierteljährlichen Raten zurückgezahlt werden. Für die Höhe der Rückzahlung ist das Einkommen ausschlaggebend. Das Darlehen kann jedoch schon vorzeitig zurückgezahlt werden, wobei man einen Rabatt in Anspruch nehmen kann.

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz

Durch dieses Gesetz wird die berufliche Förderung von Handwerkern unterstützt. Es wird äquivalent zum BAföG gehandhabt und deswegen auch als Meister-BAföG bezeichnet. Voraussetzung für eine Förderung ist ein Berufsabschluss. Wer sich zum Meister fortbilden möchte oder vergleichbare Lehrgänge in Anspruch nehmen will, kann dafür Zuschüsse beantragen.

Berufsausbildungsbeihilfe

Die Berufsausbildungsbeihilfe ist eine Ausbildungsförderung durch die Agentur für Arbeit. Voraussetzung dafür sind eine betriebliche Ausbildung, ein eigener Wohnsitz (also nicht bei den Eltern) und ein Mindestalter von 18 Jahren.

Berechtigte Auszubildende erhalten für 18 Monate auf Antrag eine Beihilfe zur Berufsausbildung. Nach Ablauf kann ein weiterer Antrag für 18 Monate gestellt werden.

Stipendien

Die Möglichkeiten für ein Stipendium sind äußerst zahlreich. Manchmal ist es schwieriger das passende Stipendium zu finden als es dann tatsächlich zu erhalten. Stipendien werden in unterschiedlicher Höhe mit unterschiedlichen Voraussetzungen von unterschiedlichen Trägern ausgeschrieben. Manchen kommt es dabei auf die Leistung an, die ein Auszubildender bringt, während andere soziales Engagement oder einen besonderen Hintergrund zur Voraussetzung machen.

Stipendien bleiben maximal bis zu einem Betrag von 300 Euro ohne Auswirkungen auf das BAföG. Alles, was darüber hinausgeht, wird angerechnet. Es gibt aber auch Stipendien, die sich nicht mit dem BAföG vereinbaren lassen. Hier muss man im Zweifelsfall genau abwägen, was sich mehr lohnt.

Bildungskredit

Eine weitere Möglichkeit der finanziellen Ausbildungsförderung ist ein Bildungskredit. Damit können Auszubildende für wenig Zinsen und ohne Bonitätsprüfung zusätzliche Gelder beantragen, für die die Zahlungen durch BAföG nicht ausreichen.

Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können bis zu 7.200 Euro beantragt werden, die in monatlichen Raten von bis zu 300 Euro ausgezahlt werden. Diesen Kredit können volljährige Schüler und Studenten nach der Zwischenprüfung oder einem anderen wichtigen Zwischenschritt beantragen.

Bildquelle: © vschlichting – Fotolia.com

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