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Das Kindergeld ist eine der wichtigsten finanziellen Stützen für Eltern: Nun soll es für das Jahr 2017 eine Erhöhung des Kindergeldes geben. Allgemein steht das Kindergeld jedem Kind in Deutschland zu, bis auf einige Ausnahmen und Sonderregelungen. In diesem Artikel beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zum Kindergeld 2017…

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Kindergeld in Deutschland

Das Kindergeld in Deutschland ist keine Sozialleistung, sondern eine steuerliche Ausgleichszahlung. Auf diese Weise soll das Existenzminimum von Kindern damit steuerlich freigestellt werden. Beim Kindergeld kommt es zudem auf das Einkommen der Eltern an.

Kindergeld oder Kinderfreibetrag: Je nach Höhe des Einkommens der Eltern erhalten diese für ihre Kinder nämlich entweder das Kindergeld oder aber den Kinderfreibetrag. Das kommt immer ganz darauf an, welche der Varianten für die Eltern besser ist. Generell lohnt sich der Kinderfreibetrag häufiger für Besserverdiener, während sich das Kindergeld eher bei einem mittleren oder niedrigeren Einkommen lohnt. Welche Variante letztendlich besser für eine Familie ist, prüft das Finanzamt automatisch mittels einer sogenannten Günstigerprüfung,

Höhe des Kindergeldes ab 2017

Die Höhe des Kindergeldes soll sich ab dem kommenden Jahr erhöhen.

Ab dem Januar werden folgende Kindergeldsätze ausgezahlt:

  • erstes und zweites Kind: jeweils 192 Euro pro Monat
  • drittes Kind: 198 Euro pro Monat
  • viertes und jedes weitere Kind: jeweils 223 Euro pro Monat

Kinderzuschlag soll Familien vor Altersarmut bewahren

Familien mit einem geringeren Einkommen sollen zudem durch den Kinderzuschlag eine weitere Stütze erhalten. Diesen Betrag gibt es zusätzlich zum Kindergeld. Gedacht ist der Kinderzuschlag als eine Ergänzungsleistung zum Kindergeld und soll Familien mit Kindern davor bewahren, in den Hartz-IV-Bezug abzurutschen.

Konkret gilt das meist für den Fall, wenn die Eltern mit ihrem Einkommen in der Lage sind, den eigenen Unterhalt zu finanzieren, nicht aber zusätzlich den Unterhalt ihrer Kinder. In solch einem Fall sollen die Eltern den Zuschlag erhalten können.

Der höchstmögliche Kinderzuschlag beträgt für jedes im Haushalt lebende Kind 170 Euro monatlich ab Januar 2017.

Anspruch und Antrag auf Kindergeld 2017

Möchte man einen Antrag auf Kindergeld stellen, so muss dies eine anspruchsberechtigte Person mit Vorlage der Geburtsurkunde vornehmen. Der Antrag erfolgt schriftlich bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Hier erhält man übrigens auch die entsprechenden Vordrucke.

Sollte das Kind bereits das 18. Lebensjahr überschritten haben, so müssen weitere Nachweise vorgelegt werden – zum Beispiel eine Ausbildungsbescheinigung.

Zudem muss bei allen Anträgen die steuerliche Identifikationsnummer des Antragstellers und des Kindes angegeben werden. Wer seine Steuer-ID nicht vorliegen hat, kann diese auch schriftlich anfordern. Für neugeborene erhält der Berechtigte automatisch eine Steuer-ID.

Kindergeld 2017 Auszahlungstermine

Für gewöhnlich wird das Kindergeld von der Familienkasse immer im Laufe des jeweiligen Monats ausgezahlt, in welchem der Anspruch besteht. Der genaue Zeitpunkt der Überweisung ist davon abhängig, welche Kindergeldnummer das entsprechende Kind hat. Die Kindergeldnummer kann man dem Schreiben der Familienkassen entnehmen.

In einigen Ausnahmefällen muss das Kindergeld im Übrigen nicht an die Eltern überweisen werden. Das gilt unter anderem für Kinder, die selbst auf das Geld angewiesen sind. So zum Beispiel bei Studenten oder Auszubildenden. Hier kann das Geld auch direkt auf das Konto des Kindes überwiesen werden.

Einkommensgrenzen fürs Kindergeld

Wie bereits erwähnt, ist der Kinderfreibetrag die Alternative zum Kindergeld, die ab einem gewissen Einkommen vorteilhafter für die Familie ist. Wer den monatlichen Kinderfreibetrag beansprucht, verzichtet automatisch auf die monatlichen Kindergeldzahlungen. Der Kinderfreibetrag ist im Übrigen keine Zahlung, sondern eine Steuerentlastung, die dann ab einem gewissen Einkommen sinnvoller für die Eltern ist.

Seit dem Januar 2012 ist es nicht mehr notwendig, dass volljährige Kinder und die Eltern für das Kindergeld die Erklärungen und Belege zum Einkommen der Kinder einzureichen. Erst dann, wenn die erste Berufsausbildung abgeschlossen wurde, muss ein Nachweis darüber eingereicht werden, dass das Kind neben der Ausbildung nicht mehr als 20 Stunden pro Woche erwerbstätig ist.

Elterngeld für Kinder mit Behinderung

Die Eltern von behinderten Kindern, die älter als 18 Jahre sind, können das Kindergeld auch weiterhin ohne Altersbeschränkung beziehen, wenn das Kind wegen seelischer, geistiger oder körperlicher Behinderung seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann. Allerdings muss die entsprechende Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten sein.

Bildquelle: © VRD – Fotolia.com

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