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In Deutschland ist Erben nicht umsonst. Sie müssen als Erbe mit einigen Kosten rechnen – unter anderem jenen für den Erbschein. Wir haben die wichtigsten Informationen zu den Erbschein Kosten in diesem Artikel zusammengefasst. Lesen Sie einfach weiter – vielleicht können Sie dann sogar die Erbschein Kosten sparen!

Übersicht

  • Wichtiges zum Erbschein
  • Erbschein beantragen
  • Erbschein Kosten
  • Kosten sparen: Braucht man einen Erbschein?

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Wichtiges zum Erbschein

Wenn man ein Erbe antritt, weil der Partner oder die Eltern gestorben sind, will man sich eigentlich nicht mit der Bürokratie herumschlagen, aber in Deutschland geht es manchmal nicht anders. Wer die Rechtsfolge als legitimer Erbe antreten möchte, benötigt ein amtliches Zeugnis in Form eines Erbscheins. Der Erbschein regelt aber nicht nur wer Erbe ist, sondern auch – im Falle einer Erbengemeinschaft – wie hoch der jeweilige Anteil am Nachlass ist.

Der Erbschein erfüllt seinen Zweck vor allem im Rechtsverkehr, denn durch dieses amtliche Zeugnis können offizielle Erben Rechtsgeschäfte über das Vermögen des Verstorbenen abwickeln. Dann können Sie mit dem Erbschein problemlos beweisen, dass Sie für derlei Rechtsgeschäfte die Voraussetzung erfüllen und über das Erbe bzw. den Erbanteil verfügen dürfen.

Bei einigen Rechtsgeschäften ist der Erbschein sogar zwingend erforderlich – z.B. bei der Übertragung von Grundbesitz. Nach § 35 Grundbuchordnung fordert das Grundbuchamt einen Nachweis der Erbfolge in Form eines Erbscheins – alternativ auch ein Europäisches Nachlasszeugnis.

Dies gilt solange der Erblasser kein öffentliches Testament oder einen notariellen Erbvertrag errichtet hat. Hierbei ist allerdings wichtig, dass die Erbfolge im Testament klar formuliert ist, andernfalls kann das Grundbuchamt nach § 35 Abs. 1 Satz 2 Grundbuchordnung dennoch einen Erbschein verlangen.

Eine Vorlage des Erbscheins kann weiterhin ein Geldinstitut oder eine Versicherung verlangen, sofern vorher keine Vollmacht auf den Erben ausgestellt wurde. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs kann zwar nicht pauschal die Vorlage eines Erbscheins verlangt werden, denkbar ist es dennoch – wenn etwa individuelle Zweifel an der Erbfolge bestehen.

Erbschein beantragen

Ein Erbschein muss beantragt werden. Das schließt ein, dass Sie das Erbe antreten, was sicherlich nicht nur mit Vorteilen verbunden sein muss. Hierzu müssen Sie das Nachlassgericht (oftmals das Amtsgericht) am letzten Wohnort des Verstorbenen aufsuchen und dort folgende Angaben machen, um eine Erbschaft zu beweisen:

  • eigener Personalausweis
  • Sterbeurkunde des Erblassers
  • Familienstammbuch
  • Personen, die das eigene Erbe mindern oder den Erben in der Erbfolge ausschließen können
  • Angaben zum Testament, wenn vorhanden
  • Angaben zu einem möglichen Rechtsstreit um das Erbe
  • Angaben zum ehelichen Güterstand des Verstorbenen

Den Erbschein können Sie als Erbe, Vorerbe, Erbe der Erben, Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter beantragen. Unterschiede im Erbschein gibt es entsprechend der Anzahl der Erben: Alleinerbschein für Alleinerben, gemeinschaftlicher Erbschein für alle Erben, Teilerbschein für jeden einzelnen Erben.

Erbschein Kosten

Bei den Erbschein Kosten gehen Nachlass- bzw. Amtsgerichte nicht wahllos vor, sondern müssen sich hier nach den Regelungen des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) richten. Die Kosten für den Erbschein werden auf Grundlage des Wertes des Nachlasses berechnet.

Konkret richten sich die Erbschein Kosten nach dem sogenannten Gerichtswert. Hier geht man stufenweise vor – vier Euro für jede angefangene 500 Euro bis zu einem Gerichtswert von 2.000 Euro, sechs Euro für jede angefangene 1.000 Euro bis zu einem Gerichtswert von 10.000 Euro. Dies regelt § 34 GnotKG. Für die Erbschein Kosten ist Tabelle B relevant.

Einige Beispiel zu den Erbschein Kosten nach Anlage 2 zu § 34 Abs. 3 GNotKG:

  • für einen Geschäftswert von 2.000 Euro zahlen Sie 27,00 Euro für den Erbschein,
  • bei 16.000 Euro zahlen Sie 91,00 Euro,
  • und bei 650.000 Euro Nachlasswert müssen Sie mit Erbschein Kosten in Höhe von 1.175,00 Euro rechnen,
  • 4.935,00 zahlen Sie ab einem Geschäftswert von 3.000.000 Euro.

Sie sollten in jedem Fall beachten, dass bei den Kosten rund um das Erbe oder auch den Erbschein weitere Gebühren anfallen können – beispielsweise für eine eidesstattliche Versicherung.

Kosten sparen: Braucht man einen Erbschein?

Ob die Kosten für den Erbschein niedrig oder hoch sind, muss jeder für sich selber entscheiden und hängt sicherlich auch von der individuellen finanziellen Situation ab. Doch grundsätzlich sind keine Kosten besser! Wann aber kommt man um diese Kosten herum? Prüfen Sie ganz genau, ob Sie den Erbschein tatsächlich beantragen müssen oder ob Sie für Ihr Vorhaben lediglich ein öffentliches Testament vorzeigen können.

Ein notarielles Testament mit Eröffnungsurkunde oder ein Erbvertrag reichen bei einigen Vorhaben durchaus aus. Sie sollten also im Vorfeld bei Behörden oder Ämtern abklären, ob in Ihrem individuellen Fall ein Erbschein erforderlich ist oder ob die vorhandenen Unterlagen ausreichen. So können Sie sich die Erbschein Kosten im besten Fall sparen und Ihre Ausgaben als Erbe reduzieren.

Bildquelle: © Zerbor – Fotolia.com

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