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Der deutsche Staat unterstützt seine Bürger auf verschiedene Weise – nicht nur in finanzieller Hinsicht, sondern auch durch aktive Hilfe – beispielweise die sogenannte Familienhilfe. Wem sie zugutekommt und welche Ziele sie verfolgt, erfahren Sie in diesem Artikel.

Übersicht

  • Allgemeines zur Familienhilfe
  • Was ist Familienhilfe?
  • Rechtsgrundlage
  • Wer bekommt Familienhilfe?
  • Ziele der Familienhilfe
  • Aufgaben der Familienhelfer
  • Familienhilfe in Anspruch nehmen

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Allgemeines zur Familienhilfe

Die Familienhilfe – genauer die sozialpädagogische Familienhilfe – ist ein Bestandteil der Hilfe zur Erziehung, die Eltern in Anspruch nehmen können. Das umfasst nicht nur die Betreuung und Beratung in Erziehungsfragen, sondern etwa auch die Fremdunterbringung in Kinder- oder Jugendheimen sowie in Einrichtungen des betreuten Wohnens. Die sozialpädagogische Familienhilfe wird vom zuständigen Jugendamt organisiert und durch ausgebildete Familienhelfer umgesetzt.

Was ist Familienhilfe?

Die Familienhilfe ist in der Regel als Hilfe zur Selbsthilfe angelegt und soll Eltern mit Kindern und Jugendlichen durch alltagsrechte Unterstützung beratend zur Seite stehen und stärken. Dabei muss es nicht zwangsweise immer um krisenhafte Situationen im Alltag gehen – etwa, wenn Kinder und Jugendliche rebellieren oder Eltern überfordert sind.

Die Beratung und Unterstützung kann auch dann erfolgen, wenn der Alltag mit mehreren Kindern in einer Großfamilie organisiert und strukturiert werden soll. Näheres hierzu finden Sie in „Ziele der Familienhilfe“ und „Aufgaben der Familienhelfer“.

Die Rechtsgrundlage

Damit die sozialpädagogische Familienhilfe greifen kann und auch Jugendamt bzw. Familienhelfer tätig sein können, wurde die Unterstützung in § 31 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VII) definiert: „Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben.

Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.“ In diesem Sinne ist die sozialpädagogische Familienhilfe gegenüber der Familienhilfe aus den 1970er bis 1990er Jahren, die im Rahmen der jugendamtlichen Sozialarbeit von Sozialarbeitern geleistet wurde, um Kindeswohlgefährdungen zu vermeiden.

Wer bekommt Familienhilfe?

Die Familienhilfe kann sehr unterschiedlichen Personen und Personengruppen zugutekommen – in erster Linie natürlich Familien mit Kindern und Jugendlichen. Doch die Zielgruppen können sehr unterschiedlich sein – etwa Eltern, die sich gerade scheiden lassen oder Familien mit hohem Gewaltpotenzial. So können auch bestimmte Lebenssituationen und Veränderungen innerhalb dieser Schwierigkeiten innerhalb der Familien auslösen.

Einige Situationen werden nachfolgend genannt:

  • Trennung oder Scheidung der Eltern
  • Verlust eines Elternteils / Geschwisterteils
  • Eintritt einer sozialen Benachteiligung, etwa in Folge einer Arbeitslosigkeit
  • Beziehungs- oder Kommunikationsstörungen zwischen Eltern und Kind
  • Gewalt, Missbrauch, verbale Konflikte ohne Bewältigungsstrategien
  • Vernachlässigung des Kindes
  • Weglaufen des Kindes oder Schulverweigerung
  • Sucht und Abhängigkeiten
  • Erkrankungen (chronisch, häufig oder psychisch)
  • Aggressivität, Lernschwierigkeiten, emotionaler Rückzug

Ziele der Familienhilfe

Unabhängig von der individuellen Ausgangslage hat die sozialpädagogische Familienhilfe bestimmte Ziele – unter anderem, dass Familie künftig eigenständig ihre Problemsituationen bewältigen können – also die Hilfe zur Selbsthilfe! Dies gelingt natürlich über viele kleinere und mittlere Ziele wie etwa die Sensibilisierung der Eltern im Umgang mit Wünschen ihrer Kinder oder die Strukturierung des alltäglichen Familienlebens.

Weitere Ziele der Familienhilfe können sein:

  • Die Versorgung des Kindes / der Kinder ist gewährleistet
  • Kinder und Eltern sind sozial integriert
  • Mentale Stärkung /Förderung der eigenen Fähigkeiten und des Vertrauens in diese
  • Unterstützung der Eltern, die finanzielle Grundlage für ihre Familie zu sichern
  • Lernen von Bewältigungsstrategien in Konflikt- und Krisensituationen
  • Familie als tragfähiges Netz ausbauen / Rückhalt für Eltern und Kinder stärken
  • Verbesserung der Kommunikation und Interaktion innerhalb der Familie
  • Unterstützung beim Einführen von Familienregeln und gewissen Grundstrukturen des Zusammenlebens
  • Förderung der Individualität

Aufgaben der Familienhelfer

Die ausgebildeten Familienhelfer arbeiten direkt und über einen längeren Zeitraum – durchschnittlich ein bis zwei Jahre – mit den Familien und ihren einzelnen Mitgliedern zusammen. Dies ist die Voraussetzung für die Familienhilfe – auf beiden Seiten. Um ihre Arbeit ausüben zu können, müssen Familienhelfer in das Familienleben „eindringen“ dürfen.

Sie kommen also zu den Familien nach Hause, besuchen sie vor Ort und erleben, wie diese im Alltag miteinander umgehen und welche Probleme und Konflikte zu lösen sind. Dabei arbeiten Familienhelfer mit verschiedenen Konzepten und Strategien, die auf die jeweilige Familie zugeschnitten werden. Zu Beginn der Familienhilfe gilt es jedoch ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis aufzubauen.

Das hat zum Ziel, dass die Familie bereit und motiviert ist, ihre Situation zu ändern und die Beratungsleistung zuzulassen. Gleichzeitig müssen sich Familie und Familienhelfer akzeptieren und respektieren, damit die Ziele gemeinsam erfolgreich realisiert werden können.

Familienhilfe in Anspruch nehmen

Wer die sozialpädagogische Familienhilfe in Anspruch nehmen möchte, muss diese beim zuständigen Träger beantragen – in der Regel ist das Jugendamt hierfür zuständig. Ob und in welcher Form Hilfe von außen notwendig ist, sollten sich die Antragsteller im Idealfall (auch mit dem Kind/ den Kinder) im Vorfeld überlegen. Nach § 36 SGB VIII ist sogar die Erstellung eines Hilfeplans erforderlich.

Dieser stellt nicht nur fest ob ein Bedarf vorhanden ist, sondern auch in der Art die Hilfe gewährt werden soll und welche Leistungen notwendig sind. Im Detail können auch Ziele und Überprüfungszeitraume definiert werden. Der Hilfeplan kann in Zusammenarbeit mit Fachkräften des Jugendamtes erstellt werden.

Bildquelle: © blende11.photo – Fotolia.com

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