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Das Hartz IV Einkommen ist genau geregelt. Dass Sie beim Arbeitslosengeld II Zuverdienst erwirtschaften können, steht außer Frage. Doch wie viel dürfen Sie hinzuverdienen und was müssen Sie dabei beachten?

✅ In diesem Artikel werden alle Fragen zu Hartz 4 beantwortet 

Übersicht

  • Grundlegendes
  • Grundsicherung
  • Miete und Nebenkosten
  • Arbeitslosengeld II Zuverdienst
  • Freibetrag für Zuverdienst
  • Zuverdienst zwischen 100 Euro und 800 Euro
  • Zuverdienst ab 800 Euro
  • Nicht berücksichtigter Zuverdienst
  • Angerechnetes Einkommen
  • Hartz IV Einkommen und Vermögen

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Hartz 4 Zuverdienst

Hartz 4 Zuverdienst

Der Sinn von Hartz IV

Im Jahr 2002 erarbeitete eine von Peter Hartz geleitete Kommission Regelungen, mit denen das Arbeitsleben erleichtert werden sollte. Im vierten Abschnitt (deshalb Harz IV) wurde festgelegt, welche Rechte und Pflichten für Arbeitslose gelten, damit ihnen ein menschenwürdiges Leben gewährleistet werden kann und sie möglichst schnell ins Arbeitsleben zurückfinden. Das Arbeitslosengeld II ist deshalb eine Grundsicherung, die für das Nötigste im Leben reicht.

Die Grundsicherung

In erster Linie bestimmen zwei Faktoren die Höhe des Arbeitslosengelds: Die Gruppe, in die Sie eingeordnet sind und Ihre Ausgaben für Miete und Nebenkosten. Für den so genannten Regelbedarf, Mehrbedarf und Sonderbedarf wird jedes Jahr angepasst an die Preisentwicklung ein Satz festgelegt, mit dem sich die Lebenshaltungskosten decken lassen.

Bestimmte Bevölkerungsgruppen wie Schwangere, die mehr Geld brauchen, erhalten einen höheren Satz. Darüber hinaus erhalten Sie Leistungen wie die Erstausstattung der Wohnung oder Zuschüsse für Ihre Kinder.

Miete und Nebenkosten bei Hartz IV

Wenn Sie in einer angemessenen Wohnung leben, bekommen Sie die Kosten für Miete und Nebenkosten erstattet. Da sich die Mietpreise von Stadt zu Stadt unterscheiden, kommt es auf den regionalen Mietspiegel an. In den meisten Fällen geht man dabei eher kulant vor, auch wenn Arbeitslosen grundsätzlich zugemutet werden darf, dass sie in eine kleinere Wohnung umziehen.

Arbeitslosengeld II Zuverdienst

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Sie als Empfänger von Arbeitslosengeld II grundsätzlich in der Lage sind zu arbeiten. Das bedeutet mindestens 3 Stunden am Tag. Da Sie möglichst schnell wieder in einen geregelten Beruf eingebunden werden sollen, wird ein Zuverdienst zu Hartz IV gern gesehen. Einige Minijobs sind genau auf diesen speziellen Fall ausgelegt.

Dabei sind die Zahlungen für Hartz IV aber keine feste Größe, sondern sie werden mit dem Einkommen verrechnet. Ab einer bestimmten Obergrenze erhalten Sie gar keine Hartz IV-Leistungen mehr, weil Sie sich durch Ihr Einkommen selbst finanzieren können.

Freibetrag für Arbeitslosengeld II Zuverdienst

Sie haben einen monatlichen Grundfreibetrag von 100 Euro für Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Dabei ist es grundsätzlich egal, aus welcher Erwerbsform dieses Einkommen stammt. Sie können also bis zu 100 Euro im Monat verdienen, ohne dass es einen Einfluss auf die Zahlungen von Hartz IV hat. Trotzdem müssen Sie das Einkommen angeben.

Wenn man den Freibetrag noch etwas genauer aufschlüsseln will, dann sieht man, dass darin 15,33 Euro Werbungskostenpauschale, für die Riester-Rente und private Versicherungen absetzbare Beträge in Höhe von 30 Euro sowie Fahrtkosten enthalten sind. Diese Beträge sind später wichtig, wenn Sie sich um Ihre Steuererklärung kümmern.

Arbeitslosengeld II Zuverdienst zwischen 100 und 800 Euro

Sobald ein Hartz IV-Empfänger mindestens 101 Euro verdient, wird das Einkommen anteilsmäßig angerechnet. Zwischen 100 Euro und 800 Euro liegt der Satz bei 80%. Das bedeutet, dass das Arbeitslosengeld II um den Betrag gekürzt wird, der 80% des Einkommens entspricht. Hier muss man beachten, dass nach wie vor der Freibetrag von 100 Euro gilt.

In der Praxis bedeutet das, dass ein Arbeitsloser mit einem 450 Euro-Job 20% von 350 Euro hinzu verdient, also 70 Euro. Von den 450 Euro bleiben ihm oder ihr also 170,00 Euro.

Arbeitslosengeld II Zuverdienst ab 800 Euro

Ab einem Einkommen von 801 Euro gelten drei Größen: der Freibetrag von 100 Euro, die 20% bis 800 Euro und 10% für alles, was darüber liegt. In den meisten Fällen kann man hierbei nicht mehr von einem Zuverdienst zu Hartz IV sprechen. Es ist eher umgekehrt so, dass mit Hartz IV der Lohn aufgestockt wird. Durch verschiedene Maßnahmen wie durch den Mindestlohn soll verhindert werden, dass Arbeitgeber ihre Angestellten auf diese Weise quasi vom Staat mitfinanzieren lassen.

Zuverdienst, der nicht berücksichtigt wird

Wie bei allen Regelungen im Sozialgesetz gibt es auch beim Arbeitslosengeld einige Ausnahmen. Diese gelten für Tätigkeiten und Einkommen, die einen Sonderstatus haben und deswegen nicht angerechnet werden müssen. Solche Tätigkeiten sind unter anderem:

  • Ehrenamt
  • Trainer
  • Vereinsfunktionär
  • Zu den Einnahmen gehören:
  • kirchliche oder wohltätige Zuwendungen
  • Schmerzensgeld
  • Entschädigungszahlungen

Welches Einkommen wird angerechnet?

Wenn Ihr Einkommen nicht zu den oben genannten Ausnahmen zählt, wird es auf Ihr Arbeitslosengeld II angerechnet. Dabei ist es egal, ob es sich um Einnahmen aus selbständiger Arbeit, nicht selbständiger Arbeit, einem Betrieb oder aus Verpachtung usw. handelt. Auch Kindergeld, Krankengeld, Unterhaltszahlungen, Bafög und Steuerrückzahlungen werden angerechnet.

Hartz IV Einkommen und Vermögen

Wer sich etwas auf die hohe Kante gelegt hat, muss diese Ersparnisse einsetzen, wenn er arbeitslos wird. Auch hier gibt es bestimmte Grenzen. Jeder Hartz IV-Empfänger hat einen Vermögensfreibetrag von 150 Euro für jedes vollendete Lebensjahr. Mindestens sind das 3.100 Euro und höchstens 9.750 Euro. Bis zu dieser Höhe können Sie Rücklagen bilden.

Auch wenn Sie durch das Arbeitslosengeld II eine Grundsicherung haben, gelten die gezahlten Beträge als ausreichend für alle Anschaffungen, also auch für Ersatzkäufe. Wenn zum Beispiel ein Möbelstück kaputt geht, müssen Sie es von diesem Geld kaufen.

Beachten Sie, dass nicht nur Bargeld zum Vermögen gezählt wird, sondern auch Immobilien und bewegliche Güter. Hier ist jedoch zum Beispiel das Auto eine Ausnahme, wenn es nicht zu viel wert (bis 7.500 Euro) ist.

Sie sollten sich beraten lassen, was in Ihrem Fall als Zuverdienst gilt und was angerechnet werden muss.

Bildquelle: © eyetronic – Fotolia.com

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