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Wenn eine Arbeitslosigkeit eintritt, gilt es eine Menge von Fragen zu beantworten. Eine der wichtigsten für die Planung ist die nach der Höhe des Arbeitslosengelds: welcher Betrag steht Ihnen zu? Um Ihnen den Einstieg in dieses schwierige Thema zu erleichtern, haben wir Ihnen einige übersichtliche Informationen zusammengestellt.

Übersicht:

  • Wichtige Begriffe und ihre Definitionen
  • Höhe Arbeitslosengeld
  • Höhe Arbeitslosengeld II
  • Regelbedarf und Mehrbedarf?
  • Voraussetzungen
  • Ausnahmen und Sanktionen
  • Nachrangigkeit

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Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Harz IV?

Um sich in den Regelungen zum Arbeitslosengeld zu Recht zu finden, ist es von Vorteil, wenn man weiß, wovon man spricht. Durch den uneinheitlichen Gebrauch verschiedener Begriffe und die Änderungen, die immer wieder an den Gesetzen vorgenommen werden, kann es manchmal zu Verwirrungen kommen. Deshalb hier die wichtigsten Begriffe, die Sie wissen müssen, wenn Sie die Höhe des Arbeitslosengelds interessiert.

  • Arbeitslosenhilfe: Diese Bezeichnung bezieht sich auf eine Regelung, die in Deutschland bis 2004 galt. Die Arbeitslosenhilfe wurde danach durch die Leistungen aus dem Arbeitslosengeld II ersetzt.
  • Arbeitslosengeld: In Deutschland gibt es ein mehrstufiges System um Arbeitssuchende zu unterstützen. Ziel ist es zunächst den Lohn zu ersetzen, später eine Mindestsicherung zu gewährleisten.

Dabei greift zunächst einmal das Arbeitslosengeld. Durch Einzahlungen in eine Arbeitslosenversicherung über einen bestimmten Zeitraum haben ehemalige Beschäftigte in der Regel ein Jahr lang Anspruch auf Zahlungen. Bei älteren Arbeitslosen kann der Zeitraum auch zwei Jahre betragen. Die Höhe des Arbeitslosengelds richtet sich nach der Höhe des so genannten Bemessungsentgelts.

Arbeitslosengeld II (Harz IV): Nachdem der Zeitraum endet, in dem Sie Arbeitslosengeld bekommen haben, oder aus anderen Gründen nicht genug verdienen, bekommen Sie staatliche Unterstützung. Diese verfolgt aber eine andere Zielsetzung als das Arbeitslosengeld. Jetzt geht es darum Ihnen genug Mittel zur Verfügung zu stellen, damit Sie ein würdevolles Leben führen können.

Die Bezeichnung Harz IV ergibt sich aus der Kommission für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt aus dem Jahr 2002, die von Peter Hartz geleitet wurde. Die Vorschläge der Kommission wurden in vier Phasen umgesetzt, wobei die 4. Phase die Beihilfen für Bedürftige regelt.

Höhe Arbeitslosengeld

Wie bereits erwähnt, richtet sich das Arbeitslosengeld nach der Bemessungsgrundlage. Das ist das durchschnittliche Entgelt, das der Arbeitslose im Bemessungszeitraum pro Tag erzielt hat und zwar inklusive Einkommenssteuer und anderer Zusätze. Von diesem Entgelt werden Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag abgezogen um auf das Leistungsentgelt zu kommen.

Das bedeutet vereinfacht gesagt: je mehr Sie verdienen, desto mehr zahlen Sie in die Arbeitslosenversicherung ein und desto mehr Geld bekommen Sie als Arbeitsloser. Dabei ist es aber wichtig, warum Sie arbeitslos geworden sind. In manchen Fällen kann es sein, dass Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld gemindert wird oder ganz verfällt.

Neben dieser staatlichen Absicherung gibt es auch die Möglichkeit sich privat zu versichern.

Die Agentur für Arbeit bietet Ihnen die Möglichkeit Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld online selbst zu berechnen. Grob vereinfacht bekommen Sie etwas weniger als die Hälfte Ihres Bruttolohns.

Höhe Arbeitslosengeld II

Als Grundlage für die Bestimmung des Arbeitslosengelds II wird das Existenzminimum herangezogen. Der Regelsatz wird jährlich angepasst an die Preisentwicklung neu berechnet. Das bedeutet es wird festgelegt, wie viel ein Mensch braucht um menschenwürdig leben zu können und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Bei der Berechnung des Arbeitslosengelds spielen eine ganze Reihe von Faktoren eine Rolle: Das Alter, Ausgaben für Miete und Nebenkosten, das Einkommen und mehr.

Was ist Regelbedarf und Mehrbedarf?

Der Regelbedarf enthält Kosten, die für Unterkunft und Heizung anfallen. Da sich diese von Ort zu Ort stark unterscheiden, richtet man sich hierbei nach den üblichen Mietpreisen und einer angemessenen Wohnungsgröße. Spätestens nach sechs Monaten müssen die Betroffenen im Extremfall die Wohnung aufgeben, wenn es nicht möglich ist sie anderweitig zu halten.

Für Schwangere, Behinderte und Alleinerziehende gelten andere Werte, da sie durch höhere Aufwendungen einen Mehrbedarf haben. Dabei kommt es zum Beispiel auf das Alter der Kinder an, um die Höhe des Arbeitslosengelds II berechnen zu können. Auch andere Fälle können als Mehrbedarf gewertet werden.

Voraussetzungen für Arbeitslosengeld II

Um Arbeitslosengeld II zu empfangen, müssen Sie erwerbsfähig und hilfsbedürftig sein. Das bedeutet, dass man ihn Ihnen zumuten kann, dass Sie täglich mindestens 3 Stunden lang arbeiten und Ihr Existenzminimum aus eigener Kraft nicht decken können. Darüber hinaus müssen Sie mindestens 15 Jahre alt sein. Auch Kinder und andere, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit Empfängern von Arbeitslosengeld II zusammenwohnen, zählen zu den Berechtigten.

Es ist nicht ungewöhnlich, dass das Arbeitslosengeld II zusätzlich zum normalen Arbeitslosengeld oder einem zu geringen Lohn bezogen wird. Arbeitslosengeld II wird ab dem Monat ausgezahlt, in dem ein gültiger Antrag eingereicht wurde.

Ausnahmen vom Arbeitslosengeld II und Sanktionen

Wenn Sie bereits im Rentenalter sind oder sich absehen lässt, dass Sie für mehr als sechs Monate erwerbsunfähig sein werden, gelten die Bestimmungen zur Höhe des Arbeitslosengelds II nicht für Sie. Auch Auszubildende, die BAFÖG-berechtigt sind und Personen in einer vollstationären Einrichtung bilden Ausnahmen.

Die wichtigste Regelung, die dazu dient, Arbeitslose richtig betreuen zu können, besagt, dass auch diejenigen kein Arbeitslosengeld II bekommen können, die sich ohne Absprache außerhalb des so genannten zeit- und ortsnahen Bereichs aufhalten. Konkret bedeutet das, dass ein Empfänger von Arbeitslosengeld II an Werktagen täglich seinen Briefkasten kontrollieren muss.

Wenn ein Empfänger von Arbeitslosengeld II mehrfach gegen seine Pflichten verstößt, so können ihm die Zuwendungen um einen steigenden Prozentsatz von bis zu 100 % gestrichen werden. Das kann dazu führen, dass die Betroffenen obdachlos werden.

Nachrangigkeit von Leistungen

Als Sozialstaat gewährt die Bundesrepublik Deutschland eine ganze Reihe von Hilfestellungen für Bedürftige. Solche Hilfestellungen wie zum Beispiel Wohngeld müssen zuerst beantragt werden und wirken sich auf die Höhe des Arbeitslosengeld II aus.

Bildquelle: © Reimer – Pixelvario – Fotolia.com

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