FamilieRecht am

Kindergeld gibt es nur für die Eltern? Nicht ganz, denn das Kindergeld kann unter bestimmten Voraussetzungen auch den Großeltern zustehen. In welchen Fällen dies möglich ist und warum das so ist, erfahren Sie in den nachfolgenden Abschnitten. heimarbeit.de wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!

Und das erwartet Sie in diesem Artikel:

  • Allgemeines zum Kindergeld
  • Darum ist der Staat daran interessiert, Eltern zu unterstützen
  • Kindergeld fürs Enkelkind
  • Auch für Großeltern interessant: Betreuungskosten von der Steuer absetzen
  • Allgemeines zum Kindergeld

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Das Kindergeld ist eine Leistung vom Staat, die an die Erziehungsberechtigten gezahlt wird. Die Leistung des Kindergeldes ist eine Geldleistung und hängt davon ab, wie viel Kinder man hat, in welchem Alter sich die Kinder befinden und einiges mehr.

Aber wer hat eigentlich Anspruch auf das Kindergeld? Sehr oft glaubt man, dass das Kindergeld für die Kinder da sei und dass somit auch diese diejenigen sind, die den Anspruch auf die staatliche Hilfe sind. Doch so ist es nicht. Das Kindergeld ist eine Steuerentlastung für die Erziehungsberechtigten, die sich um die Kinder kümmern und wegen dieser jede Menge Ausgaben haben. Also können im Regelfall auch nur die Eltern diese Steuerentlastung in Anspruch nehmen, indem sie einen entsprechenden Antrag stellen.

Antrag stellen: Den Antrag können prinzipiell nur die Eltern des Kindes stellen beziehungsweise ein Elternteil, der in Deutschland einen Wohnsitz hat oder zumindest hier den gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dann gibt es aber auch noch gesonderte Regelungen zum Kindergeldanspruch:

So zum Beispiel das Kindergeld für Deutsche im Ausland sowie das Kindergeld für Ausländer.

Darum ist der Staat daran interessiert, Eltern zu unterstützen

Durch ein Kind entstehen in der Regel enorm hohe Kosten. Würde der Staat den Familien nun nicht finanziell unter die Arme greifen, könnte sich ein Großteil der Bevölkerung hierzulande erst gar kein Kind leisten. Dabei sind Kinder allerdings unverzichtbar für die Zukunft Deutschlands. Das komplette System, in dem wir leben, ist darauf ausgerichtet, dass wir auch in vielen Jahren noch genug junge Leute haben. Und ohne den entsprechenden Nachwuchs ist das nunmal nicht möglich.

Warum ein Gleichgewicht unerlässlich ist

Unser System in Deutschland baut darauf auf, dass es genügend junge Menschen gibt, die arbeiten gehen und die Renten und Pensionen der Alten bezahlen. Die Rentenbeiträge, die man beispielsweise als Arbeitnehmer zahlt, werden nicht gespart, sondern direkt für die Renten der Rentner verwendet. Dieses System nennt man Umlageverfahren. Es sorgt dafür, dass man in den jungen Jahren Unterstützung bis zu Ausbildung erhält, anschießend arbeitet, und am Ende schließlich in den wohlverdienten Ruhestand gehen kann.

Ein recht simpler Gedanke, doch knüpft das Ganze an einem wesentlichen Punkt an: Es müssen immer genug arbeitende Personen da sein, die die Jungen und Alten finanzieren können. Es ist ein Gleichgewichtig notwendig.

Nun ist dieses Gleichgewicht in den letzten Jahren stark ins wanken gekommen. Heute werden wesentlich weniger Kinder geboren, als noch vor einigen Jahrzehnten. Gerade nach dem Krieg gab es einen enorm hohen Anstieg der Geburtenraten in Deutschland. Und diese werden demnächst in Rente gehen… das könnte zu einem Problem werden!

Mehr Nachwuchs für Deutschland: Darum Unterstützung

Deutschland ist also daran interessiert, den Nachwuchs möglichst zu fördern. Und damit Pärchen nicht von dem enormen Kostenfaktor abgeschreckt werden, den ein Kind verursacht, werden Familien hierzulande mit finanziellen Hilfsmitteln unterstützt. Anders würden sich viele Familien einfach keine Kinder leisten können.

Das Kindergeld ist also eine wichtige Maßnahme, die der Staat gerne ergreift, um den Nachwuchs in Deutschland zu fördern, indem Eltern bei den hohen Kosten, die ein Kind verursacht, unterstützt werden.

Kindergeld fürs Enkelkind

Was ist nun aber, wenn das Kind bei den Großeltern lebt? Haben dann anstelle der Eltern die Großeltern nun ein Anrecht auf das Kindergeld für das Kind?

Ein solcher Fall ist gar nicht mal so selten. Viele Umstände können dazu führen, dass das Kind bei seinen Großeltern leben muss und diese sich um die Erziehung kümmern müssen. Dementsprechend bezahlen diese auch häufig Essen, Kleidung, Spielsachen, Bildung und viel mehr noch.

Auch Großeltern können einen Anspruch auf Kindergeld haben

In bestimmten Fällen ist auch den Großeltern das Anrecht zugestimmt, für das Enkelkind Kindergeld zu beziehen. Selbes gilt auch für den Kinderfreibetrag – ja nach dem, was f+r die Großeltern steuerlich günstiger ist.

Beispiel: Eine junge 18-jährige Mutter schickt ihren Son zu seinen Großeltern, damit sie selbst in ihrem jungen Alter ihr Studium erfolgreich zu Ende bringen kann.

In diesem Beispiel würde den Großeltern des Kindes das Kindergeld beziehungsweise der Kinderfreibetrag zustehen.

Wichtig ab dem Jahr 2012

Bis zum Jahr 2011 galt noch, dass wenn das Enkelkind bei den Großeltern lebt, diese einen Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag hatten. Seit dem Jahr 2012 gibt es allerdings eine wichtige Neuerung. Die Großeltern haben sogar auch dann einen Anspruch auf das Kindergeld, wenn das Enkelkind nicht bei ihnen lebt – allerdings müssen Sie dann für das Enkelkind unterhaltspflichtig sein.

Die Unterhaltspflicht besteht für die Großeltern besteht im Übrigen auch in dem Beispiel von eben. Weil die junge Mutter studieren muss, verdient nicht genug Geld neben dem Studium, um neben sich selbst auch noch das Kind zu versorgen. Also müssen die Großeltern des Kindes beziehungsweise die Eltern der Mutter sich um ihr Enkelkind kümmern.

Auch für Großeltern interessant: Betreuungskosten von der Steuer absetzen

Nun können Eltern und Großeltern aber auch noch weitere finanzielle Vorteile für sich schaffen – zum Beispiel dann, wenn sie Betreuungskosten von der Steuer absetzen. Das lohnt sich dann natürlich für denjenigen, der die Steuern auch bezahlt.

Dazu stellen wir uns als Beispiel wieder einmal die Situation von der jungen unter vor, die noch studiert und nur sehr geringe Einnahmen erzielt. Ihr nützt die Möglichkeit, bestimmte Kosten von der Steuer abzusetzen, so gut wie gar nichts, was daran liegt, dass sie eben so gut wie keine Steuern zahlt. Ihren Eltern jedoch nützen es schon etwas, bestimmte Kostenpunkte von der Steuer abzusetzen. Kurz gesagt: Wer kaum Geld verdient und kaum Steuern zahlt, kann auch kaum etwas von der Steuer absetzen.

Folgende Kosten darf jeder von der Steuer absetzen, der auch Kindergeld erhält:

Betreuungskosten für Kindergarten und Co: Seit 2012 könne sämtliche Kosten für den Kindergarten am Ende des Jahres als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Alle, bis auf die Kosten für die Mahlzeiten. Und von allen Kosten werden am Ende dann zwei Drittel oder aber höchstens 4.000 Euro von der Steuer.

Schulgeld: Auch Schulgeld kann von der Steuer abgesetzt werden – zumindest dann, wenn es sich um eine Nachmittagsbetreuung handelt, die kostenpflichtig ist, oder um eine private Schuleinrichtung. Auch hier allerdings ohne die Kosten für Mahlzeiten. Insgesamt können 30 Prozent der Aufwendungen bis zu maximal 5.000 Euro pro Jahr abgesetzt werden.

Weitere Steuervorteile, die Sie unbedingt kennen sollten:

Entlastungsbetrag für alleinerziehende Großeltern: Hier git es einen Entlastungsbetrag, ähnlich wie für alleinerziehende Mütter oder Väter. Damit können die alleinerziehenden Großeltern in die Steuerklasse II wechseln. Ihnen steht damit ein höherer steuerfreier Betrag zu, als in der Steuerklasse I.

Soli und Kirchensteuer werden niedriger: Ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag – wer eine der Leistungen in Anspruch nimmt, muss weniger Kirchensteuer zahlen, die sich ja nach der Einkommenssteuer bemisst.

Bildquelle: © micromonkey – Fotolia.com

1 Bewertungen
5.00 / 55 1