FamilieRechtSozialhilfe am

Eltern werden vom Staat unterstützt. Eine Art der Unterstützung ist zum Beispiel das bekannte Mutterschaftsgeld, das einem die Gesetzliche Krankenversicherung zahlt. Auch der Arbeitgeber zahlt einem unter Umständen einen Anteil dazu. Wie das Mutterschaftsgeld funktioniert und wie hoch er ist, das erfahren Sie hier!

Übersicht

  • Das Wichtigste in Kurzfassung
  • Einfach erklärt: Das Mutterschaftsgeld
  • Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?
  • Zuschuss zum Mutterschaftsgeld durch den Arbeitgeber
  • Was sind die Voraussetzungen für das Mutterschaftsgeld?
  • Wann kann man das Mutterschaftsgeld beantragen?

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Das Wichtigste in Kurzfassung

Vorab möchten wir Ihnen die wichtigsten Informationen zum Mutterschaftsgeld per Kurzfassung liefern:

  • Das Mutterschaftsgeld ist eine Leistung, welche die Mutter finanziell unterstützen soll
  • Arbeitnehmerinnen, die in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, erhalten in einem Zeitraum von sechs Wochen vor Geburt bis acht Wochen nach der Geburt ihres Kindes das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse
  • Pro Tag bekommen sie höchstens 13 Euro Mutterschaftsgeld von der Krankenversicherung
  • Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich den Differenzbetrag, der noch zum Nettogehalt der Mutter fehlt, damit der
  • Das Mutterschaftsgeld muss beantragt werden – dabei muss die Mutter einen Nachweis über den voraussichtlichen Entbindungstermin beim Arbeitgeber sowie bei der Krankenversicherung vorlegen
  • Geringfügig beschäftigte Frauen oder Frauen in der Privaten Krankenversicherung erhalten vom Bundesversicherungsamt das reduzierte Mutterschaftsgeld in Höhe von einmalig 210 Euro

Einfach erklärt: Das Mutterschaftsgeld

 Mutterschaftsgeld

Das Mutterschaftsgeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Frauen, die eigenständig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, erhalten das Mutterschaftsgeld in der Zeit ihres Mutterschutzes.

Anmerkung: Es spielt keine Rolle für die Mutter, ob sie pflichtversichert in der Gesetzlichen Krankenversicherung oder freiwillig versichert ist.

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?

Bei der Höhe des Mutterschaftsgeldes sind zwei besondere Fälle zu beachten:

Fall 1:

Momentan gewähren die Gesetzlichen Krankenkassen den Müttern maximal 13 Euro pro Kalendertag.

Fall 2:

Bei Frauen, die zum Beispiel privatversichert oder familienversichert sind, sowie für Frauen, die über die Bundesagentur für Arbeit bzw. das Sozialamt Berechtigungsscheine erhalten, gilt etwas anderes, sofern einer der beiden folgenden Punkte erfüllt wird:

Entweder:

Zu Beginn der sechswöchigen Schutzfrist vor der Entbindung hat ein Arbeitsverhältnis bestanden. Hier zählt auch ein Heimarbeitsverhältnis oder eine geringfügige Beschäftigung. Es zählt auch, wenn die Frau während der Schutzfristen von einem Beamten- in ein Arbeitsverhältnis gewechselt ist.

oder:

Das Arbeitsverhältnis wurde während der Schwangerschaft oder der Schutzfrist nach der Entbindung vom Arbeitgeber aufgelöst – natürlich nur mit der Zustimmung der zuständigen Behörde.

In diesen Fällen erhalten die Frauen ein reduziertes Mutterschaftsgeld in Höhe von derzeit maximal 210 Euro. Diese reduzierte Mutterschaftsgeld-Leistung kommt von der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes.

Bei geringfügiger Beschäftigung

Im Rahmen einer Beschäftigung in einem Minijob (auch 450-Euro-Job oder geringfügige Beschäftigung genannt) mit einem Verdienst von bis zu 390 Euro monatlich trifft der Arbeitgeber auch eine Pflicht in Bezug auf die Lohnfortzahlung: Die Lohnfortzahlung wird dem Arbeitgeber von der zuständigen Minijobzentrale erstattet. Allerdings muss die Lohnfortzahlung auch vorher ordnungsgemäß angezeigt werden.

Bei befristeten Beschäftigungsverhältnissen

Bei einem befristeten Beschäftigungsverhältnis, das während des Bezugs des Mutterschaftsgeldes endet, entfällt der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses.

In so einem Fall muss das Mutterschaftsgeld neu berechnet werden. Mütter, die gesetzlich Krankenversichert sind, erhalten nach dem Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses von der Krankenkasse ein Mutterschaftsgeld, das sich in Höhe des Krankengeldes beläuft.

Wichtig für privat versicherte: Privat krankenversicherte Mütter erhalten von den Privaten Krankenkassen in einem solchen Fall häufig kein Mutterschaftsgeld!

Zuschuss zum Mutterschaftsgeld durch den Arbeitgeber

Eine Frau, die einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat, kann von ihrem Arbeitgeber zusätzlich einen Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld erhalten. Der Sinn und Zweck dessen ist, dass der Zuschuss des Arbeitgebers zusammen mit dem Mutterschaftsgeld den Verdienstausfall ausgleichen soll. Logisch – immerhin besteht für die Mütter und werdenden Mütter innerhalb einer bestimmten Zeit ein Beschäftigungsverbot.

Durch das Mutterschaftsgeld sollen die Mütter eines Neugeborenen sowie die schwangeren Mütter vor finanziellen Nachteilen bewahrt werden. Denn dadurch, dass ein Beschäftigungsverbot verhängt wird, haben Mütter einen gravierenden Nachteil: Viele Arbeitgeber sehen das Kinderkriegen kritisch, da durch die Fehlzeiten der Mutter der Betrieb leiden könnte. Hier gibt es einen ganz klaren Interessenskonflikt von Vernunft und Wirtschaftlichkeit. Damit das verhindert wird, gibt es auch ein ganz klares Kündigungsverbot während dieser Zeit.

Der Staat möchte, dass die Beschäftigungsverbote zu keiner Verdienstminderung führen. Auf diese Weise soll jeglicher finanzieller Anreiz verloren gehen, der die Mütter dazu bewegen könnte, die Arbeit zu ihrem Vorteil und zum Nachteil des Kindes fortzuführen.

Die Rechtsgrundlage dieses Themengebiets ist das bekannte Mutterschutzgesetz.

Wer erhält den Arbeitgeberzuschuss?

Der Zuschuss, den ein Arbeitgeber zum Mutterschaftsgeld zahlt, wird an Frauen gezahlt, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

Voraussetzung: Für den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld muss die Frau in einem Arbeitsverhältnis stehen

Voraussetzung: Es muss ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld bestehen

Voraussetzung: Die Frau darf keine Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in Anspruch nehmen – es sei denn, sie ist während der Elternzeit teilzeitbeschäftigt

Wie hoch ist der Zuschuss vom Arbeitgeber?

Der Zuschuss wird aus der Differenz berechnet, die sich aus dem Mutterschaftsgeld (13 Euro) und dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelt ergibt (hierbei zählt das Netto-Arbeitsentgelt). Zur Berechnung des Netto-Arbeitsentgeltes werden die Verdienste aus den letzten drei abgerechneten Kalendermonaten vor Beginn der Mutterschaftsfrist herangezogen.

Ausnahme: Eine Ausnahme stellen einmalig gezahlte Arbeitsentgelte dar, wie zum Beispiel das Weihnachtsgeld oder das Urlaubsgeld.

Wer übernimmt die Berechnung des Zuschusses?

die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld übernimmt immer der Arbeitgeber.

Wann wird der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gezahlt?

Der Arbeitgeber leistet seinen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld in den folgenden Zeiträumen:

während der Zeit des Beschäftigungsverbots gemäß des Mutterschutzgesetzes (dieses beginnt sechs Wochen vor dem Entbindungstermin)

für den Tag der Entbindung selbst

während der Zeit des Beschäftigungsverbots gemäß des Mutterschutzgesetzes (also acht Wochen lang – bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen nach der Entbindung, hinzu kommt die Zeit des Beschäftigungsverbots vor der Entbindung, falls die Entbindung vor dem errechneten Termin lag)

Hieraus ergibt sich eine Zeit von mindestens 14 Wochen. Im Falle von Früh- oder Mehrlingsgeburten ergibt sich sogar ein Zeitraum von 18 Wochen und einen Tag.

Muss der Zuschuss versteuert werden?

Der Zuschuss vom Arbeitgeber zum Mutterschaftsgeld muss nicht versteuert werden – er ist steuerfrei und unterliegt gleichzeitig dem steuerlichen Progressionsvorbehalt.

Was sind die Voraussetzungen für das Mutterschaftsgeld?

Damit man einen Anspruch auf das Mutterschaftsgeld hat, muss man eine Reihe wichtiger Voraussetzungen erfüllen. Die Voraussetzungen möchten wir im Folgenden einmal etwas genauer aufführen:

Voraussetzung: Die Schwangere muss bei Beginn der Schutzfrist Mitglied in der Gesetzlichen Krankenversicherung sein.

Voraussetzung: Gleichzeitig muss die Schwangere als Mitglied in einem Arbeitsverhältnis stehen, aus dem ihr wegen der Mutterschutzfristen kein Arbeitsentgelt gezahlt wird. Dazu zählen zum Beispiel Studentinnen, Rentenbezieher, freiwillig Versicherte sowie versicherungsfrei Beschäftigte.

Wichtig: Frauen, die nicht berufstätig sind, können kein Mutterschaftsgeld erhalten!

Wann kann man das Mutterschaftsgeld beantragen?

Das Mutterschaftsgeld kann erst dann beantragt werden, wenn man eine Bescheinigung des Arztes oder der Hebamme über den voraussichtlichen Geburtstermin des Kindes hat.

Hierbei sollte man ganz besonders darauf achten, dass man sich innerhalb der Frist bewegt: Nach der Entbindung darf eine Bescheinigung nämlich nicht ausgestellt werden.

Bildquelle: © PhotographyByMK – Fotolia.com

1 Bewertungen
5.00 / 55 1