NewsSteuer am

Sie wollen Ihrem Ehegatten Geld auf das Konto überweisen? Egal aus welchem Grund Sie das tun: Prüfen Sie vorher, ob das Finanzamt davon etwas abhaben will. Bei Beträgen über 500.000 Euro gilt die Schenkungssteuer.

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Schenkungen und Zahlungen in der Ehe richtig regeln

In einer Ehegemeinschaft unterstützen sich die beiden Ehepartner gegenseitig. Teilweise sind beide berufstätig, teilweise kümmert sich ein Partner um den Haushalt, während der andere arbeiten geht. In beiden Fällen sollte geregelt sein, was mit dem gemeinsam erwirtschafteten Geld passiert.

Diese Regelung sollte am besten schriftlich festgehalten werden. Um besser nachweisen zu können, wie das Geld innerhalb der Ehegemeinschaft verteilt wird, sollte jeder der Partner ein eigenes Konto haben. Es spricht auch nichts dagegen, wenn es darüber hinaus ein Gemeinschaftskonto gibt, auf das beide zugreifen können.

Schenkung oder gerechte Aufteilung?

Wenn Sie von Ihrem Ehepartner Geld bekommen, kann das Finanzamt einen Nachweis darüber verlangen, warum Sie das Geld bekommen haben. Handelt es sich um eine Schenkung oder den Anteil am Zugewinn, der Ihnen in der Ehe zusteht?

Was ist eine Schenkung?

Als Schenkung wird jede Zuwendung bezeichnet, die freiwillig unter lebenden Personen stattfindet. Dabei hat der Schenkende einen wirtschaftlichen Nachteil und der Beschenkte einen Vorteil. Wenn Geld verschenkt wird, ist der Nachweis in der Regel ganz leicht zu erbringen. Handelt es sich zum Beispiel um ein Unternehmen oder eine Immobilie mit einer Hypothek, ist die Sache schon wieder ein wenig komplizierter.

Was Sie bei einer Schenkung tun sollten

Lassen Sie sich bei größeren Summen unbedingt von Ihrem Steuerberater unterstützen und fragen Sie beim Finanzamt nach, was Sie bei einer Schenkung beachten müssen. Auch wenn es sich nicht vermeiden lässt, dass Sie Schenkungssteuer zahlen, gibt es Möglichkeiten die Steuerlast zu senken. Wenn möglich sollten Sie größere Beträge über einen längeren Zeitraum aufteilen. Alle 10 Jahre können Sie eine Summe von 500.000 Euro steuerfrei geschenkt bekommen. Wenn Sie eine Schenkung erhalten haben, müssen Sie diese innerhalb von 3 Monaten bei Ihrem Finanzamt melden.

Schenkung und Testament

Eine Schenkung wird im Großen und Ganzen wie eine Erbschaft gehandhabt. Der Unterschied ist, dass Sie bei einer Schenkung in der Regel viel freier agieren können als in einem Testament. Wenn Sie in einer Patchwork-Familie zusammenleben haben Sie zum Beispiel auch die Möglichkeit Ihr Vermögen mit einem so genannten Berliner Testament zu vererben. Eine Schenkung ist ebenso möglich.

Schenkung rückgängig machen

Eine Schenkung gilt in der Regel nicht unbeschränkt. Wenn dadurch die Interessen Dritter gefährdet werden, kann eine Schenkung auch rückgängig gemacht werden. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie etwas auf Kredit kaufen und dann ihr gesamtes Vermögen verschenken. Damit würde der Verkäufer leer ausgehen. Um das zu verhindern, können kurzfristige Schenkungen wieder rückgängig gemacht werden.

Bildquelle:© nikodash – Fotolia.com

1 Bewertungen
5.00 / 55 1