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Was ursprünglich als Mietpreisbremse angezogen worden ist, behauptet sich jetzt nach Vorlage der DIW-Studie als Flop. Die Wirkungslosigkeit wird darin von Forschern belegt. Warum das so ist und was Sie zu dem Thema noch wissen sollten, erfahren Sie hier in diesem Artikel.

Übersicht

  • Was genau die Mietpreisbremse ist
  • Was ist die Aussage hinter der Mietpreisbremse?
  • Ein Einblick in die Bedingungen der Mietpreisbremse
  • Gibt es Ausnahmen im Mietpreisgesetz
  • Wo und wie lange gilt die Mietpreisbremse
  • Wer behauptet, die Mietpreisbremse sei ein Flop
  • Was ist die DIW-Studie
  • Ergebnisse der Untersuchungen
  • Welche Forderungen im Raum stehen

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Wasgenau die Mietpreisgrenze ist

Außer das die Mietpreisgrenze ein Flop sein soll, was die Studie der DIW belegt, ist die Mietpreisgrenze ein Gesetzt, das am 1. Juni 2015 in Kraft getreten ist.

Die Mietpreisbremse soll einen eklatanten Anstieg der Mieten in bestimmten Gebieten verhindern, die zu „angespannten Wohnungsmärkten“ erklärt werden. Insbesondere in den Städten Berlin, Frankfurt/Main, Leipzig und München ist die Miete explodiert. Hier wurden Preisaufschläge von 20 bis 45 Prozent verzeichnet.

Was sich hinter der Mietpreisbremse verbirgt und die wichtigsten Fakten in diesem Zusammenhang können Sie den nächsten Kapiteln entnehmen.

Was ist die Aussage hinter der Mietpreisbremse?

Die Landesregierungen der einzelnen Bundesländer müssen Gebiete festlegen, die zur „angespannten Wohnungsmärkten“ erklärt werden. Dort kann unter bestimmten Voraussetzungen die Mietpreisbremse dann angewandt werden.

Das bedeutet, beim Abschluss eines Mietvertrages einer Bestandswohnung darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht mehr als zehn Prozent übersteigen.

Dass aber grade diese Mietpreisbremse ein Jahr nach Einführung ein Flop sein soll, will die DIW- Studie belegen.

Ein Einblick in die Bedingungen der Mietpreisbremse

Um eine Gegend als „angespannten Wohnungsmarkt“ festzulegen, bedarf es vier Indikatoren.

So wird im Zusammenhang mit dem Bevölkerungswachstum, der Mietentwicklung, der Mietbelastung und der Leerstandsquote entschieden.

Die Grundlage sind die Wohnungsmarktdaten, die für die Indikatoren entscheiden sind.

Das neue Gesetz ist als Dämpfung des Mietanstieges gedacht und im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert.

Jetzt gibt allerdings die DIW-Studie ein Jahr nach Eintreten der Mietpreisbremse Grund zum Nachbessern, da laut der Studie die Wirkungslosigkeit der Mietpreisbremse belegt wird und die Mietpreisbremse somit als Flop abstempelt.

Gibt es Ausnahmen im Mietpreisgesetz?

Nicht alle Mietobjekte können unter die Mietpreisbremse gestellt werden. Warum hier die Mietpreisbremse nicht zum Flop werden kann, legt das Gesetz deutlich klar.

Die Ausnahmen in dem Gesetz werden durch die Modernisierung, Neubauten und bestehende Miethöhen bestritten.

Neubauten

Um den Wohnungsneubau nicht zu gefährden, gelten Wohnungen, die ab dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet wurden, als Neubau und sind von dem Gesetz ausgeschlossen. Hier wird keine Mietpreisbremse angewendet.

Modernisierungen

Im Falle des Ausschlusses durch Modernisierung muss ein Drittel der Kosten, die für einen vergleichbaren Neubau bezahlt werden müssten, in die Modernisierung geflossen sein, um als Kriterium Bestand zu haben.

Bestehende Miethöhen

Hat die Miethöhe eines Objektes schon vorm Greifen der Mietpreisbremse die 10 Prozenthöhe überschritten, kann die Miethöhe durch die Mietpreisbremse nicht gedämmt werden.

Wo und wie lange gilt die Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse wird in Gebieten angelegt, damit die Miete die zehn Prozentgrenze zur Vergleichsmiete nicht überschreitet. Dabei sei erklärt, dass die Vergleichsmiete aus der einfachen und der qualifizierten Mietspiegeln gezogen wird. Sie ist auch für Staffelmieten gültig.

Die Mietpreisbremse gilt für fünf Jahre, wenn sich für ein Gebiet beschlossen wird. Bis auf fünf Bundesländer haben alle anderen Bundesländer die Mietpreisbremse angelegt.

Angefangen hat Berlin mit der Mietpreisbremse für das gesamte Stadtgebiet und in Niedersachsen will nun in den Ballungszentren die Umsetzung der Mietpreisbremse umsetzen.

Lediglich Sachsen-Anhalt, das Saarland, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen machen sich noch keine Gedanken, warum die Mietpreisbremse als Flop bezeichnet wird. In diesen Bundesländern findet sie noch keine Anwendung.

Wer behauptet die Mietpreisbremse sei ein Flop?

Einem Bericht in der Süddeutschen Zeitung zur Folge soll die DIW in einer neuen Studie die Wirkungslosigkeit der Mietpreisbremse belegen. Somit schließt sich das Ergebnis der Studie, das noch vorgestellt werden soll, den Vorläufern an, die ebenfalls zu dem Schluss gekommen sind, warum die Mietpreisbremse ein Flop ist.

Die DIW-Studie im Überblick

Die DIW-Studie ist von dem Deutschen Institut für Wirtschaft erstellt worden. Das DIW hat die unterschiedlichen Gebiete untersucht und verglichen.

Dabei hat sich rauskristallisiert, dass bei der Mietpreisbremse sogar kurzfristig mit einem Mietpreisanstieg zu rechnen ist.

Ergebnisse der Untersuchungen des DIW

Die Ergebnisse der Untersuchung untermauern die Aussage, die Mietpreisbremse ist ein Flop, da die Zahlen die Wirksamkeit des Gesetzes in Frage stellen.

Laut Veröffentlichung der Zeitung und unter Berufung auf die Studie sind in den untersuchten Gebieten ohne Mietpreisbremse die Angebotsmieten um 24 Prozent gestiegen. In den Regionen, die der Mietpreisbremse unterliegen, stiegen die Angebotsmieten um 26 Prozent.

Dabei handelte es sich bei den untersuchten Gebieten um nebeneinanderliegende Regionen, die vergleichbare Postleitzahlen haben.

Welche Forderungen im Raum stehen

Mit dem Ergebnis, dass nicht nur die DIW-Studie die Wirkungslosigkeit des Gesetzes belegt und die Mietpreisbremse zum Flop degradiert, drängt sich die Forderung nach Verschärfung des Gesetzes auf.

Grund dafür ist wohl die Missachtung der Vermieter, die zum größten Teil die Mietpreisbremse ignorieren und die Mieter sich nicht auf Ihr Recht berufen. Wo kein Kläger, da kein Angeklagter.

Die begehrten Wohnlagen geben dem Gebaren der Vermieter den Boden für derartige Handlungsweisen und der Mieter weiß um sein Recht nicht oder will es nicht einfordern, damit den abzuschließenden Mietvertrag nichts zum Scheitern bringt.

Hier sehen auch die Mietervereine Handlungsbedarf, damit der Willkür nicht Tür und Tor geöffnet werden. Ein Anfang könnte die Verschärfung des Gesetzes machen, in dem die Vermieter verpflichtet werden, die Vormiete offenzulegen.

Bildquelle: © bluedesign – Fotolia.com

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