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Sie gehören zu den glücklichen Menschen, die gerade Nachwuchs erhalten haben oder in absehbarer Zeit Vater oder Mutter werden? Herzlichen Glückwunsch, das ist eine aufregende Zeit. Allerdings leider auch eine anstrengende Phase. Nicht nur weil die Versorgung des Babys beansprucht Sie, auch Ihr Bankkonto wird auf die Probe gestellt. Denn häufig geht ein Elternteil vorerst nicht mehr oder nur teilweise arbeiten, während gleichzeitig die Kosten für die Haushaltsversorgung steigen. Dann ist es gut, dass Sie diesen Artikel lesen, denn wir verraten, wie, wann und wo man Elterngeld beantragt.

Übersicht

  • Allgemeines
  • Wann beantragt man Elterngeld?
  • Wo beantragt man Elterngeld?
  • Wie viel Elterngeld steht einem zu?

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Elterngeld und Elterngeld Plus

Allgemeines zum Elterngeld

Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung für frisch gebackene Eltern, die vom Staat gezahlt wird. Die Leistung erfolgt unter der Voraussetzung, dass das Kind zuhause betreut wird. Das Elterngeld löste zum 01. Januar 2007 das zuvor gezahlte Erziehungsgeld ab. Die Unterschiede: Elterngeld wird ohne Einkommensgrenze gezahlt, also für jeden Vater und jede Mutter, allerdings richtet es sich nach dem zuvor verdienten Einkommen.

In der Regel kann Elterngeld von jedem Elternteil beantragt werden, der nach der Geburt des Nachwuchses teilweise oder vollständig, auch auf absehbare Zeit, aus dem beruflichen Alltag aussteigt.

Das Elterngeld dient damit in erster Linie dazu, das bisherige Entgelt zu ersetzen, sodass eine Sicherung der Lebensgrundlage möglich ist. Es ist aber keine zwingende Voraussetzung, dass Sie in den 12 Monate vor der Kindesgeburt gearbeitet haben. Damit will man auch Schülerinnen und Schülern oder Studentinnen und Studenten ermöglichen, Elterngeld zu beanspruchen.

Der Anspruch auf Elterngeld besteht grundsätzlich für die ersten 12 bis 14 Lebensmonate. Seit 2015 besteht dieser Anspruch allerdings nur noch, wenn das Einkommen des Elternteils vollständig weg fällt. Wer in Teilzeit arbeiten geht, hat Anspruch auf das neue Elterngeld Plus. Dieses wird auf die doppelte Bezugsdauer gestreckt.

Der monatliche Betrag ist folglich niedriger, allerdings wird das Elterngeld Plus dann länger gezahlt. Damit sollen Eltern die Möglichkeit bekommen, nach Geburt zumindest nicht vollständig aus dem Berufsleben aussteigen zu müssen. Gleichzeitig verzichtet man in Summe nicht auf die volle Höhe des Elterngeldes.

Wann beantragt man Elterngeld?

Elterngeld wird lediglich auf Antrag gezahlt, man muss sich daher zwingend mit einigen Formularen auseinandersetzen. Grundsätzlich können Sie den Antrag allerdings erst nach der Geburt des Kindes stellen bzw. frühestens am Tag des Kindes.

Dies hat unter anderem den Hintergrund, dass Kinder auch als Frühchen oder leider tot geboren werden können. Sollten Sie erst einige Tage oder Wochen nach der Geburt zum Antrag ausfüllen kommen, ist dies nicht weiter schlimm.

Die Leistungen werden rückwirkend gezahlt – allerdings maximal für die letzten drei Lebensmonate. Die rückwirkende Leistungszahlung gilt im Übrigen auch dann, wenn Sie sich mit Ihrem Partner dazu entscheiden, jeweils getrennte Elternzeiten zu nehmen. Zum Beispiel nehmen Sie direkt nach der Geburt Elternzeit für sechs Monate und Ihr Partner im Anschluss an Ihre Elternzeit. Der Antrag muss jedoch immer schriftlich erfolgen.

Das bedeutet: Sie stellen den Antrag, wenn Sie Elternzeit nehmen und Anspruch auf Elterngeld haben. Ihr Partner stellt den Antrag, wenn seine Elternzeit bzw. sein Anspruch auf Elterngeld beginnt.

Wo beantragt man Elterngeld?

Für das Elterngeld – genauer „die Ausführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes – sind die sogenannten Elterngeldstellen verantwortlich. Leider sind die Elterngeldstellen bundesweit nicht einheitlich geregelt. Das bedeutet Sie müssen sich bei Ihrem Wohnort informieren, wo der Antrag zu stellen ist. Oftmals sind hierfür auch die Jugendämter oder Kommunen zuständig. Die zuständige Stelle können Sie ganz unkompliziert über die Webseite des Bundesfamilienministeriums herausfinden.

Bei der Elterngeldstelle erhalten Sie den entsprechenden Antrag, der korrekt ausgefüllt werden muss. Darüber hinaus müssen Sie weitere Unterlagen einreichen, unter anderem Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate (vor Geburt bzw. Mutterschutz), eine Bestätigung des Arbeitgebers über die Elternzeit sowie der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld.

Darüber hinaus sind Kopien elterlichen Personalausweise sowie eine Geburtsbescheinigung des Kindes (Originalausführung) erforderlich. Sollten Sie vom Arbeitgeber einen Zuschuss zum Mutterschutz erhalten, muss dies ebenfalls schriftlich bestätigt und der Elterngeldstelle vorgelegt werden.

Gut zu wissen: Mutterschaftsgeld wird nicht zusätzlich zum Elterngeld gezahlt, da beide Leistungen dem gleichen Zweck dienen. Da Mutterschaftsgeld allerdings oft nur maximal acht Wochen gezahlt wird, wird das Elterngeld nicht komplett gestrichen, sondern nur entsprechend gekürzt.

Wie viel Elterngeld steht einem zu?

Nach der neuen Regelung wird das Elterngeld seit 2007 in Abhängigkeit zum Einkommen berechnet. Zwar ist ein Einkommen in den vorherigen 12 Monaten nicht erforderlich, die Höhe wirkt sich aber auf die Höhe des Elterngeldes aus. Der Mindestsatz liegt bei 300 Euro, der Höchstsatz bei 1.800 Euro Elterngeld.

Folgende Grundlage dient der Berechnung des Elterngeldes:

  • 100 % bei weniger als 1.000 Euro netto im Vorfeld
  • 67 % zwischen 1.000 und 1.200 Euro netto pro Monat
  • 66 % zwischen 1.201 und 1.220 Euro netto
  • 65 % zwischen 1.221 und 1.240 Euro netto bzw. mehr

Zusätzlich kann ein sogenannter Geschwisterbonus in Höhe von mindestens 75 Euro und höchstens 180 Euro (10 % vom Elterngeld) pro Monat gezahlt werden, wenn:

  • in der Familie zwei Kinder unter drei Jahren
  • oder drei oder mehrere Kinder unter sechs Jahren leben.

Bildquelle: © detailblick-foto – Fotolia.com

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