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Bei geringen Einkünften nehmen Wohnkosten einen unverhältnismäßig hohen Anteil des Monatsbudgets ein. Wohngeld entlastet die dadurch angespannte finanzielle Situation. Um es zu erhalten, ist ein Wohngeldantrag zu stellen. Hier erfahren Sie mehr dazu. So geht‘s richtig!

Übersicht

  • Was ist Wohngeld?
  • Wer bekommt Wohngeld?
  • Wann gibt es kein Wohngeld?
  • Wie lange wird Wohngeld gezahlt?
  • Formloser Wohngeldantrag zur Fristwahrung
  • Wohngeldantrag stellen
  • Antragsformulare
  • Nachweise und Unterlagen
  • Bearbeitungsdauer
  • Wohngeldrechner
  • Fazit

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Wohngeld

Was ist Wohngeld?

Bei Wohngeld handelt es sich um einen Zuschuss zu den monatlichen Wohnkosten. Es soll Personen mit geringen Einkünften dennoch zu angemessenem Wohnraum verhelfen.

Es gibt zwei Arten von Wohngeld:

  • Wohngeld als Mietzuschuss bei einer angemieteten Wohnung
  • Wohngeld als Lastenzuschuss bei selbst genutztem Wohneigentum

Wer bekommt Wohngeld?

Voraussetzung für die Zahlung von Wohngeld ist ein niedriges Einkommen. Das zum Wohngeldbezug berechtigende Höchsteinkommen variiert je nach Anzahl der in der Wohnung lebenden Familienmitglieder und der Wohnungsgröße beziehungsweise Miete, die der Situation angemessen sein muss.

Zu den Kandidaten für den Bezug von Wohngeld gehören außer Kleinverdienern noch Personengruppen wie Rentner, Schüler, Studenten und Auszubildende.
Die Zahlung von Wohngeld ist im Wohngeldgesetz (WoGG) geregelt. Sie erfolgt nicht automatisch, sondern es muss ein Wohngeldantrag gestellt werden. Sofern die Voraussetzungen vorliegen, hat der Antragsteller einen Rechtsanspruch auf die Gewährung von Wohngeld.

Wann gibt es kein Wohngeld?

Nicht nur wer über dem zulässigen Limit für die Gewährung von Wohngeld liegt, geht leer aus, sondern auch Personen mit Bezug von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung. Bei diesen Sozialleistungen sind nämlich die Wohnkosten bereits berücksichtigt.
Ebenfalls keinen Anspruch auf Wohngeld haben Empfänger von BAföG.

Wie lange wird Wohngeld gezahlt?

Die Zahlung von Wohngeld läuft fast immer über zwölf Monate und gilt nach Antragseingang bei der Wohngeldstelle ab dem Ersten dieses Monats.
Besteht nach Ablauf der Wohngeldzahlung weiterhin Bedarf, ist anschließend ein neuer Wohngeldantrag stellen.

Formloser Wohngeldantrag zur Fristwahrung

Ein Wohngeldantrag gilt erst dann als gestellt, wenn das ausgefüllte Antragsformular mit den erforderlichen Nachweisen und Unterlagen abgegeben wurde. Um die eventuell knappe Abgabefrist einzuhalten und keinen Monat zu verlieren, kann der Wohngeldantrag auch vorläufig formlos beantragt werden.

Beim formlosen Wohngeldantrag meldet der Antragsteller schon einmal sein Vorhaben bei der zuständigen Behörde an und reicht den ausgefüllten Antrag samt Nachweisen und Unterlagen nach. Das muss innerhalb eines Monats geschehen, damit das Datum des formlosen Wohngeldantrages für den Bewilligungszeitraum anerkannt wird.

Wohngeldantrag stellen

Leben mehr als eine Person in einem Haushalt, stellt am besten der Haushaltsvorstand den Wohngeldantrag.

Es empfiehlt sich, den Wohngeldantrag persönlich zu stellen und dafür einen Termin zu vereinbaren. Dann prüft der Verwaltungsmitarbeiter gleich an Ort und Stelle, ob alles vollständig ist, beantwortet Fragen und informiert seinerseits über die Rechte und Pflichten rund ums Wohngeld. Der persönlich eingereichte Wohngeldantrag verkürzt erfahrungsgemäß die Wartezeit bis zur Bewilligung, da im direkten Gespräch noch offene Angaben sofort nachgetragen und eventuell noch fehlende Unterlagen schneller besorgt werden können.

So geht’s richtig!

Antragsformulare

Formulare für Wohngeldanträge halten die Wohngeldbehörden bereit, die sich je nach Wohnort in der Gemeinde-, Stadt-, Amts-oder Kreisverwaltung befinden. Außerdem stehen die Formulare auf den Webseiten der Verwaltungen zum Download bereit.

Nachweise und Unterlagen

Beim ersten Wohngeldantrag sind die umfangreichsten Nachweise und Unterlagen einzureichen. Bei einem Verlängerungsantrag oder Erhöhungsantrag sind nur noch bestimmte Anlagen beizulegen. Sie sind auf den betreffenden Antragsformularen erwähnt.

Die üblichen bei einem Wohngeldantrag mit einzureichenden Nachweise und Unterlagen sind:

  • Einkommensnachweis der letzten zwölf Monate in Form von Gehaltsabrechnungen oder einer Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers
  • Leistungsbescheid zu Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elterngeld
  • Kindergeldbescheide und, falls zutreffend, eine Bescheinigung über den Kinderzuschlag
  • Rentenbescheid
  • steuerliche Jahresbescheinigung über Kapitalerträge von Geldinstituten
  • Bescheinigungen über Nebeneinkünfte, egal welcher Art
  • Selbstständige: letzter Einkommensteuerbescheid beziehungsweise Einkommensteuererklärung, Gewerbeanmeldung, Gesellschaftervertrag, letzte
  • Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung oder die Einnahmeüberschussrechnung, Nachweise geleisteter Sozialversicherungsbeiträge
  • Wohnungsmieter: Mietvertrag, Betriebskostenabrechnung, eventuelles Mieterhöhungsschreiben; als Mietzahlungsnachweis außerdem Kontoauszüge
  • beziehungsweise Quittungen
  • Wohneigentümer: Eigentumsnachweis als Kaufvertrag und Grundbuchauszug, Grundsteuerbescheid, gegebenenfalls Mietverträge, Unterlagen und
  • Zahlungsnachweise des Darlehens- beziehungsweise Bausparvertrags
  • Ausländer: Aufenthaltstitel, Aufenthaltsgenehmigung oder Aufenthaltsduldung, Passkopie, Unterlagen über Auslandseinkünfte

Weitere häufig gefragte Unterlagen und Daten sind:

  • Meldebescheinigung bei Erstantrag und Umzug
  • Unterhaltstitel beziehungsweise Unterhaltsvereinbarungen und Zahlungsnachweise
  • bei Pflegebedürftigkeit oder Schwerbehinderung den Feststellungsbescheid oder Schwerbehindertenausweis
  • Bankverbindung

Bearbeitungsdauer

Bei einem Erstantrag auf Wohngeld ist mit einer Bearbeitungsdauer zwischen drei und sechs Wochen zu rechnen. Das Bearbeiten von Folgeanträgen zwecks Verlängerung oder bei Mieterhöhung geht meistens schneller. Sollte die Bearbeitung eines Wohngeldantrages mehr als acht Wochen in Anspruch nehmen, obwohl alle Unterlagen vollständig sind, ist eine Vorschusszahlung auf das Wohngeld möglich.

Wohngeldantragsteller haben allerdings keinen Rechtsanspruch auf das Bearbeiten ihres Wohngeldantrags innerhalb einer bestimmten Frist.

Wohngeldrechner

Das Formular für den Wohngeldantrag ist umfangreich und es sind zahlreiche Nachweise und Unterlagen beizufügen. Diese Arbeit möchte sich niemand vergebens machen.

Über einen der Wohngeldrechner im Internet lässt sich im Voraus recht zuverlässig ermitteln, ob ein persönlicher Anspruch auf Wohngeld besteht. Das Bedienen dieser virtuellen Recheninstrumente geht unkompliziert und schnell.

Fazit

Das Ausfüllen eines Wohngeldantrages, das Besorgen der Nachweise und Unterlagen sowie das Vorsprechen bei der Wohngeldstelle beansprucht zwar etwas Zeit und Mühe, lohnt sich bei Beziehern kleinerer Einkommen aber oft. Und selbst zunächst gering erscheinende Zuschüsse von 20 oder 30 Euro addieren sich über die Zeit zu einer ansehnlichen Summe. Warum verschenken, was einem zusteht?

Bildquelle: © PeJo – Fotolia.com

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