Minijob am

Im letzten Jahr gab es über 7,3 Millionen Deutsche, die in einem 450-Euro-Job tätig waren. Ob als kleiner Zuverdienst oder auch neben dem Hauptjob. Fakt ist, dass der Minijob mit den Jahren immer beliebter geworden ist. Dabei gibt es eine Menge an Dingen zu beachten, über die sich nur die wenigsten tatsächlich ihre Gedanken machen. Wir zeigen Ihnen, was Sie beim 450-Euro-Job unbedingt beachten sollten.

Darf eigentlich jeder einen 450-Euro-Job annehmen?

400 Euro Job

Grundsätzlich besagt ein wesentlicher Grundsatz im Gesetz, dass jeder Deutsche beliebig vielen Arbeitsbeschäftigungen nachgehen darf. Darunter fallen natürlich auch die Minijobs auf 450-Euro-Basis. Festgelegt ist allerdings auch, dass die Summer aller Minijobs die 450-Euro-Grenze nicht überschreiten darf. Oberhalb dieser Grenze erfolgt nämlich die Versicherungspflicht. Solange die Summe der geringfügigen Beschäftigungen allerdings unterhalb der 450-Euro-Grenze bleibt, sind die Verdienste für den Arbeitnehmer versicherungsfrei und werden nicht auf der Lohnsteuerkarte eingetragen.

Was bedeutet eigentlich “versicherungsfrei”?

Für Minijobs oder auch 450-Euro-Jobs gilt eine besondere gesetzliche Regelung bezüglich Steuerabgaben und Versicherungsabgaben:

Unterhalb der Grenze muss das Geld nämlich nicht über Ihre Lohnsteuerkarte abgerechnet werden. Das bedeutet, dass Sie als Arbeitnehmer auch die eigenen Abgaben zu den Sozialversicherungen erspart bekommen. Der Arbeitgeber hingegen kann die Beiträge für die Krankenversicherung sowie für die Rentenversicherung übernehmen. Dabei zahl er pauschal 15 Prozent an die Krankenkasse, 13 Prozent an die Rentenversicherung und 2 Prozent als pauschale Steuer. Ist der Minijobber privat Krankenversichert, so entfällt die Abgabe an die gesetzliche Krankenversicherung. Seit 2013 gilt in Deutschland für Minijobs eine Grenze von 450 Euro. Davor gab es eine Grenze von 400 Euro.

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Was passiert bei Krankheit?

Normalerweise zahlt einem der Arbeitgeber bei einem Krankheitsfall doch die sogenannte Lohnfortzahlung. Ist das auch beim 450-Euro-Job der Fall?

Natürlich: Und zwar dann, wenn Sie bereits mindestens vier Wochen lang gearbeitet haben. Falls Sie durch einen Krankheitsfall nicht in der Lage sein sollten zu Arbeiten, dann haben Sie einen Anspruch auf eine auf maximal sechs Wochen begrenzte Lohnfortzahlung. Allerdings haben Sie keine Ansprüche auf das Krankengeld der Krankenversicherung nach den sechs Wochen, es sei denn, Sie sind diesbezüglich über ein Familienmitglied abgesichert.

Was passiert, wenn ich mehr als 450 Euro verdiene?

Für diesen besonderen Fall gibt es die sogenannte Gleitzone. Diese erstreckt sich von einem Verdienst von 450,01 Euro bis zu 850 Euro. Wer regelmäßig in diese Zone rutscht, der wird versicherungspflichtig. Innerhalb dieser Verdienstgrenze zahlt der Arbeitnehmer einen reduzierten Sozialversicherungsbeitrag, der bei einem Verdienst von 450,01 Euro bei etwa 15 Prozent liegt und bis zu einem Verdienst von 850 Euro progressiv auf 20 Prozent steigt. Der Arbeitgeber zahlt von vornherein die vollen Beiträge.

Weitere wichtige Neuerungen 2013

Seit 2013 gibt es auch eine neue Regelung für die gesetzliche Rentenversicherung bei Minijobs. Standardmäßig ist ab 2013 jeder Arbeitnehmer rentenversicherungspflichtig. Allerdings kann man sich auch von ihr befreien lassen, wenn man diese ausdrücklich ablehnt. Wer diese Pflicht nicht ablehnt, der zahlt einen Anteil von 3,9 Prozent. Der Arbeitgeber zahlt weiterhin seinen Anteil von 15 Prozent.

Der 450-Euro-Job neben dem Hauptberuf

Neben seinem Hauptberuf noch einer geringfügigen Beschäftigung auf 450-Euro-Basis nachzugehen kann äußerst lukrativ sein. Der Grund hierfür ist, dass Ihr Hauptjob sämtliche Pflichtleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung abdeckt und Ihr Nebenjob für einen abgabefreien Zuverdienst sorgt. Eine erstklassige Möglichkeit also, um sein monatliches Einkommen etwas aufzubessern. Dabei sind die Minijob-Zuverdienste unterhalb der Grenze von 450 Euro auch nur mit maximal zwei Prozent zu versteuern.

Übrigens: Bis zu zweimal im Jahr dürfen Sie über die 450-Euro-Grenze rutschen.

Wichtig!

Bevor Sie neben Ihrem Hauptjob eine Nebentätigkeit aufnehmen, sollten Sie unbedingt mit Ihrem Arbeitgeber sprechen und sich vergewissern, dass Sie weder Ihre Leistungsfähigkeit für den Hauptjob verlieren, noch die Nebenbeschäftigung einen eindeutigen Gegensatz zu Ihrem Hauptberuf darstellt. Eine Krankenschwester dürfte demnach nicht bei einem Bestattungsunternehmen jobben.

Bildquelle: © MK-Photo – Fotolia.com

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