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Die Bildschirmarbeitsverordnung dürfte Sie interessieren, wenn Sie nach der Arbeit müde Augen haben, weil Sie so lange am Computer gearbeitet haben. Hier fassen wir verständlich zusammen, was die Regelungen in der Bildschirmarbeitsverordnung bedeuten, wer Anspruch auf Pausen hat und was Sie dabei beachten müssen.

Überblick

  • Bildschirmarbeitsverordnung: Arbeitsschutz in Deutschland
  • Die EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und die Bildschirmarbeitsverordnung
  • Ziel der Bildschirmarbeitsverordnung
  • Was ist ein Bildschirmarbeitsplatz?
  • Bildschirmarbeitsverordnung: Gefahrenbeurteilung und -dokumentation
  • Bildschirmarbeitsverordnung: Untersuchung der Augen
  • Bildschirmarbeitsverordnung: psychomentale Belastungen
  • Verstöße gegen die Bildschirmarbeitsverordnung
  • Bildschirmarbeitsverordnung: Bildschirmpausen
  • Bildschirmarbeitsverordnung: Pausen richtig nutzen

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Bildschirmarbeitsverordnung: Arbeitsschutz in Deutschland

Wenn Sie in Deutschland arbeiten, dann können Sie in bestimmten Berufen darauf zählen, dass Sie durch das Gesetz besonders geschützt werden. Potenziell gefährliche oder gesundheitsschädliche Tätigkeiten sind durch allgemeine Rechte oder besondere Berufsverordnungen abgesichert.

Viele Arbeitnehmer vergessen dabei, dass auch ganz alltägliche Tätigkeiten Gefahren mit sich bringen können. Wenn Sie den ganzen Tag an Ihrem Schreibtisch sitzen, dann kann das Rückenprobleme verursachen. Und wenn Sie immer nur auf Ihren Bildschirm starren, dann verursacht das auf Dauer Probleme mit den Augen. Deshalb gibt es die Bildschirmarbeitsverordnung.

Die EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und die Bildschirmarbeitsverordnung

Die Bildschirmarbeitsverordnung setzt die Vorgaben um, die die EG vorgegeben hat. Seit 1996 legt sie für Arbeitnehmer in Deutschland fest, was für die Arbeit an einem Bildschirmarbeitsplatz zulässig ist. Darüber hinaus gelten allgemeine Bestimmungen für die Größe der Büros, die Beleuchtung und noch viele weitere Aspekte. Es lohnt sich also, sich umfassend über die Arbeitsschutz-Bestimmungen zu informieren.

Ziel der Bildschirmarbeitsverordnung

Das Ziel der Bildschirmarbeitsverordnung ist es speziell die Gesundheit der Menschen zu schützen, die an einem (Computer-) Bildschirm arbeiten. Durch die zunehmende Digitalisierung steigt die Zahl dieser Menschen und es sind jetzt bereits mehr als 10 Millionen. Wenn diese nicht geschützt werden, hat das Auswirkungen auf die Gesundheit vieler Menschen. Und das erzeugt Kosten für das Gesundheitssystem.

Was ist ein Bildschirmarbeitsplatz?

Das Gesetz legt fest, dass ein Bildschirmarbeitsplatz über ein Bildschirmgerät verfügt, das zur Darstellung alphanumerischer Zeichen oder von Grafiken dient. Dabei spielt es keine Rolle, welche Technik dafür eingesetzt wird. Ein alter Röhren-Monitor ist ebenso ein Bildschirmgerät wie ein moderner LCD-Bildschirm.

Dabei werden im Gesetz einige Ausnahmen aufgeführt, die nicht zu dieser Kategorie gerechnet werden: Bedienerplätze von Maschinen oder Fahrzeugen, Geräte an Bord von Verkehrsmitteln, Schreibmaschinen mit Display, Rechenmaschinen wie Registrierkassen.

Wenn es Zweifel daran gibt, ob es sich um einen Bildschirmarbeitsplatz handelt, dann sollten Sie sich mit Ihrem Betriebsrat zusammensetzen, denn dieser hat ein Mitspracherecht bei der Festlegung.

Bildschirmarbeitsverordnung: Gefahrenbeurteilung und -dokumentation

Laut Arbeitsschutzgesetz muss ein Arbeitgeber für jeden Arbeitsplatz beurteilen, welche Gefährdungen eintreten können. Das gilt kurzfristig ebenso wie langfristig. Außerdem muss er dokumentieren, welche Maßnahmen notwendig sind, um diesen Gefährdungen entgegenzuwirken.

Bei dieser Beurteilung und Dokumentation muss der Betriebsrat und Personalrat mit eingebunden werden. Entscheidend ist nämlich, dass die allgemeinen Bestimmungen, die im Arbeitsschutzgesetz festgelegt sind, für jeden Betrieb individuell umgesetzt werden.

Bildschirmarbeitsverordnung: Untersuchung der Augen

Wenn Sie an einem Bildschirmarbeitsplatz arbeiten, dann müssen Ihnen in regelmäßigen Abständen Augenuntersuchungen durch qualifiziertes Personal angeboten werden.

Sollte sich dabei herausstellen, dass Sie für Ihre Arbeit eine Sehhilfe benötigen, dann muss diese durch den Arbeitgeber finanziert werden. Die Untersuchung ist unter der Chiffre G 37 bekannt. Sie wird zum ersten Mal durchgeführt, wenn Sie anfangen an einem Bildschirm zu arbeiten. Die Nachuntersuchung findet nach 60 oder bei Personen über 40 nach 36 Monaten statt.

Bildschirmarbeitsverordnung: psychomentale Belastungen

Wer an einem Bildschirm arbeitet, ist anderen Belastungen ausgesetzt als jemand, der körperlich tätig ist. Dadurch kann es zu einer speziellen Art von Stress kommen. Deshalb wird den Arbeitgebern vorgeschrieben, dass die Tätigkeit von Bildschirmarbeitern so organisiert werden muss, dass sie regelmäßig durch andere Tätigkeiten oder ausreichende Pausen unterbrochen wird. Der Arbeitgeber muss dabei beurteilen, welche Gefahren für das Sehvermögen, den restlichen Körper und die Psyche bestehen.

Verstöße gegen die Bildschirmarbeitsverordnung

Wenn es ein Arbeitgeber versäumt, Vorsorge für die Gesundheit seiner Angestellten, die an einem Bildschirmarbeitsplatz arbeiten, zu treffen, sollten Sie ihn zunächst einmal darauf hinweisen. Wenn es sich nicht um einen kurzfristigen Verstoß handelt, wird die konkrete Arbeitsanweisung für Sie nichtig.

Das bedeutet, dass Sie nicht mehr verpflichtet sind weiterzuarbeiten (und sich damit in Gefahr zu bringen), aber weiterhin bezahlt werden müssen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit eine förmliche Beschwerde bei den staatlichen Aufsichtsämtern einzulegen. Sie sollten die Verstöße genau dokumentieren, um Ihre Aussichten auf Erfolg zu erhöhen.

Bildschirmarbeitsverordnung: Bildschirmpausen

Wenn Sie nicht die Möglichkeit haben Ihre Arbeit am Bildschirm mit einer anderen Tätigkeit abzuwechseln, dann muss Ihnen Ihr Arbeitgeber ausreichende Pausen gewähren. Man spricht von Mischarbeit, wenn gewährleistet ist, dass Sie nicht ausschließlich am Bildschirm sitzen. Die Vorgabe ist, dass täglich nicht länger als 4 Stunden an einem Bildschirm gearbeitet werden.

Da das für viele Berufe in der Praxis nicht möglich ist, sollten neben der eigentlichen Pause auch mehrere kleinere Pausen eingelegt werden. Diese Bildschirm- oder Kurzpausen werden auch kurzzeitige Erholzeiten genannt.

Sie können sich nach folgenden Erfahrungswerten richten, wenn Sie wissen wollen, wie lang Ihre Pausen sein sollten: Wenn Sie feststellen, dass Sie verschwommen sehen oder Ihre Augen müde werden, sollten Sie 10 Minuten Pause einlegen. Das kann schon nach einer Stunde arbeiten am Bildschirm sein. Wenn Sie 4 Stunden am Stück am Bildschirm arbeiten, dann kann es bis zu 35 Minuten dauern, bis sich Ihre Augen wieder erholen können.

Bildschirmarbeitsverordnung: Pausen richtig nutzen

Um Ihre Augen zu erholen, sollten Sie nach draußen gehen und Sonne tanken. Auch spezielle Augenübungen sind sehr hilfreich. Was Sie keinesfalls machen sollten ist sich in die Cafeteria setzen und auf Ihr Smartphone starren!

Bildquelle: © Rawpixel.com – Fotolia.com

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