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Angestellte in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis haben unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, Sonderurlaub zu beantragen. Diese Umstände gelten zum Beispiel dann als gegeben, wenn im familiären Umfeld eines Angestellten ein Todesfall zu beklagen ist. Sonderurlaub im Todesfall zählt zu denjenigen Begebenheiten, die Angestellten ein Recht auf bezahlte Freistellung von der Arbeit geben. Dieser Sonderurlaub wird nach §616 BGB unabhängig vom gesetzlich geregelten Urlaub gewährt und das zu vollen Bezügen.

Sonderurlaub Todesfall

Sonderurlaub Todesfall

Übersicht

  • Urlaubsrecht in Deutschland
  • Wie wird Sonderurlaub geregelt?
  • Umstände für den Sonderurlaub
  • Sonderurlaub im Todesfall
  • Unmöglichkeit der Arbeitsleistung
  • Wer kann Sonderurlaub im Todesfall nehmen?
  • Dauer des Sonderurlaubs
  • Mehr Sonderurlaub wegen emotionaler Belastung?
  • Sonderregelungen mit dem Arbeitgeber möglich
  • Wenn der Sonderurlaub nicht ausreicht
  • Weitere Anspruchsquellen
  • Arbeitgeber will Sonderurlaub nicht gestatten?

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Urlaubsrecht in Deutschland

In Deutschland hat jeder ein Recht auf Urlaub, das regelt hierzulande das Bundesurlaubsrecht. Es besagt, dass jeder Angestellte in einer Vollzeitstelle ein Anrecht auf mindestens 24 Tage Urlaub im Jahr hat. Das Bundesurlaubsrecht regelt also vor allem die Quantität des Urlaubs, trifft aber gleichzeitig auch Aussagen über die im Konzept vorgesehene Planung der Urlaubstage im Jahr. So ist zum Beispiel vorgesehen, dass Arbeitnehmer wenigstens zwei Wochen pro Jahr am Stück Urlaub nehmen, um eine ausreichende Erholung zu gewährleisten.

Wie wird Sonderurlaub geregelt?

Abgesehen von diesen gesetzlich verankerten Urlaubstagen, die Arbeitnehmern in Deutschland zustehen, stehen ihnen zudem in ganz besonderen Fällen auch noch Sonderurlaubstage zu. Das Recht auf Sonderurlaub wird im Paragraphen 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Der $616 BGB besagt, dass jeder Arbeitnehmer ein Recht auf bezahlten Sonderurlaub hat, der ohne eigenes Verschulden eine nicht erhebliche Zeit dem Arbeitsplatz fernbleiben muss.

Umstände für den Sonderurlaub

Dies ist aber nur „unter Umständen“ zu verstehen, das heißt, auch der Sonderurlaub wird nur unter diesen Umständen gewährt. Welche das sind, das ist nicht immer unstrittig, z.B. im Falle von…

  • Umzug
  • besonderen Familienfeiern
  • Ausübung religiöser Pflichten
  • Arztbesuche
  • Unstrittige Umstände für den Sonderurlaub sind dagegen…
  • die eigene Hochzeit
  • die Geburt eines eigenen Kindes
  • schwere Erkrankung eines Familienmitgliedes
  • Pflege eines Familienmitgliedes
  • Tod eines Angehörigen

Sonderurlaub im Todesfall

Der Todesfall ist einer der unbestrittenen Umstände für den Sonderurlaub nach §616 BGB. Genau dort wird auch bestimmt, dass der Sonderurlaub im Todesfall zu vollen Bezügen und unabhängig vom Tageskontingent des Erholungsurlaubs zu gewähren ist. Über die genaue Länge des Sonderurlaubs im Todesfall gibt das Gesetz keinen konkreten Anhaltspunkt, in der Regel werden aber 1-2 Tage gewährt, es sind aber auch bis zu zwei Wochen möglich, sofern die beantragende Person bereits mehr als 12 Monate im Betrieb beschäftigt ist.

Wer kann Sonderurlaub im Todesfall nehmen?

Das Gesetz trifft zudem Aussagen darüber, in welchem Verwandtschaftsgrad man zum Verstorbenen gestanden haben muss, um Sonderurlaub zu bekommen. Einen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub im Todesfall haben demnach:

  • Eltern
  • Kinder
  • Geschwister
  • Großeltern
  • Enkelkinder
  • Schwiegereltern
  • Ehepartner
  • Lebensgefährten in eheähnlicher Gemeinschaft
  • Pflegekinder
  • Adoptivkinder

Dauer des Sonderurlaubs

In der Regel wird die Dauer des Sonderurlaubs an zwei Kriterien bemessen, der Dauer des Arbeitsverhältnisses bisher, sowie dem Verwandtschaftsgrad zum / zur Verstorbenen. Diesen Kriterien liegt § 275 III BGB zu Grunde, nach dem die zu erbringende Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer nicht möglich ist – in diesem Fall aus emotionalen Gründen. Die Dauer des Sonderurlaubs im Todesfall beträgt demnach in der Regel:

  • Bei Kindern und Ehepartnern 3 – 4 Tage
  • Bei Elternteilen 1 – 2

Im Gros aller Fälle ist davon auszugehen, dass ein Gericht zumindest zwei Tage Sonderurlaub gewähren würde, also einen Tag Sonderurlaub für den Todestag, sowie einen weiteren für die Bestattung.

Mehr Sonderurlaub wegen emotionaler Belastung?

Für alle oben aufgezählten Personen aus dem Familienkreis ist der Tod des oder der Angehörigen natürlich eine emotionale Belastung, die auch die Arbeitsleistung stark beeinträchtigen kann. Der Sonderurlaub nach $616 BGB sieht allerdings hierfür keine zusätzliche Verlängerung des Urlaubs vor. Das heißt, die reine psychische Belastung, bzw. die gesamte Länge einer Trauerzeit sind keine Umstände zur Bewilligung eines Sonderurlaubs.

Unmöglichkeit der Arbeitsleistung

Die Grundlage des Sonderurlaubs vor allem während der Trauerzeit bildet die so genannte Unmöglichkeit. Sie wird in §275 BGB genannt und besagt, dass wenn es einem Schuldner – also im Fall Sonderurlaub dem Arbeitnehmer – unmöglich ist, seine Schuld zu begleichen – also Arbeitsleistung zu erbringen -, er nicht verpflichtet ist, Leistung zu erbringen.

Sonderregelungen mit dem Arbeitgeber möglich

Was das allgemeine Sonderurlaubs-Gesetz nicht  vorsieht, kann jedoch gegebenenfalls mit dem Arbeitgeber verabredet werden. So kann bei besonders schwerer und langfristiger Trauerbewältigung über eine Sonderregelung, unabhängig vom Gesetz, gesprochen werden. Jeder Arbeitgeber hat das Recht, seinen Arbeitnehmern in solchen Fällen mehr Sonderurlaub zu gewähren.

Wenn der Sonderurlaub nicht ausreicht

Doch solche Ausnahmeregelungen setzen natürlich einen kulanten, entgegenkommenden Arbeitgeber oder Vorgesetzten voraus. Ist die Trauerzeit länger als der Sonderurlaub, bleibt vielen Betroffenen nur noch die Krankschreibung als Ausweg. Eine Krankschreibung im Trauerfall ist dann möglich, wenn ein sehr schwerer Fall der Trauerbewältigung vorliegt und dem Trauernden die Ausführung seiner Arbeit nicht zuzumuten ist.

Weitere Anspruchsquellen

Sofern nicht aus der gesetzlichen Regelung abgedeckt, kann sich ein Anrecht auf Sonderurlaub im Todesfall natürlich auch aus dem arbeitsrechtlichen Regelwerk ergeben, sprich dem Tarif- oder auch dem Arbeitsvertrag. Dies ist besonders dort ratsam, wo die gesetzliche Regelung nicht eindeutig ist. Sofern nicht im allgemeinen Tarifvertrag verankert, kann somit jeder einzelne Arbeitnehmer versuchen, seinen Arbeitsvertrag individuell um einen entsprechenden Passus ergänzen zu lassen.

Arbeitgeber will Sonderurlaub nicht gestatten?

Sofern keine der oben genannten Regelungen – also gesetzlich, sowie aus Tarif- oder Arbeitsvertrag – greifen, bzw. getroffen wurden, bleibt dem Arbeitnehmer nur das gute Zureden des Vorgesetzten oder Arbeitgebers.
Die letzte Möglichkeit in diesem Falle ist die einstweilige Verfügung, die man beim Arbeitsgericht beantragen kann. Zuständig hierfür wäre das jeweilige Amtsgericht des Bezirkes, in dem der Arbeitnehmer seine Tätigkeit ausübt.

Bildquelle: © Floydine – Fotolia.com

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