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Die betriebliche/duale Berufsausbildung durchlaufen in Deutschland über die Hälfte aller jungen Menschen. Damit ist sie die am häufigsten vorkommende Form der Berufsausbildung. Es lohnt sich, mehr über die betriebliche/duale Berufsausbildung zu erfahren. Das müssen Sie wissen!

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Überblick

  • Definition
  • Berufe und Ausbildungsbereiche
  • Industrie und Handel
  • Handwerk
  • Landwirtschaft
  • Freie Berufe
  • Öffentlicher Dienst
  • Wann gilt ein Ausbildungsberuf als staatlich anerkannt?
  • Nähere Infos über staatlich anerkannte Ausbildungsberufe
  • Ausbildungsregelungen
  • Ausbildungsvoraussetzungen
  • Ausbildungsdauer
  • Ausbildungsvertrag
  • Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Fazit

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Definition

Charakteristisch für eine betriebliche/duale Berufsausbildung ist die Zweiteilung dieser Ausbildung. Im Ausbildungsbetrieb erfolgt das Vermitteln der praktischen Kenntnisse, in der Berufsfachschule kommen die theoretischen Fachinhalte hinzu.

Meistens findet während einer betrieblichen/dualen Berufsausbildung der Berufsschulunterricht an ein oder zwei Tagen in der Woche statt und an den übrigen Tagen der Arbeitswoche läuft die betriebliche Ausbildung. Ferner gibt es Ausbildungen, wo der Unterricht in der Berufsschule blockweise stattfindet. Das heißt, dass der Auszubildende im Wechsel mehrere Wochen am Stück die Berufsschule besucht und sich dann wieder eine durchgehende längere Phase im ausbildenden Unternehmen anschließt.

Berufe und Ausbildungsbereiche

Zurzeit umfasst die betriebliche/duale Berufsausbildung circa 350 staatlich anerkannte Ausbildungsberufe. Die Berufe sind fünf Ausbildungsbereichen zugeordnet.

Diese Bereiche mit ein paar Berufsbeispielen zeigt folgende Übersicht:

  • Industrie und Handel

In dieser Berufsgruppe befinden sich so vielfältige Berufe wie Bankkaufmann, Bürokaufmann, Industriemechaniker, Koch, Verkäufer und Versicherungskaufmann.

  • Handwerk

Die Palette der im Handwerk vertretenen Berufe reicht vom Augenoptiker über Bäcker, Fotograf, Friseur bis zum Maler und Lackierer.

  • Landwirtschaft

Typische Berufe aus der Landwirtschaft sind Forstwirt, Gärtner, Hauswirtschafterin und natürlich der Landwirt.

  • Freie Berufe

Im Berufsbereich der Freien Berufe geht es bei der betrieblichen/dualen Berufsausbildung natürlich nicht um solche freien Berufe wie Arzt, Rechtsanwalt oder Apotheker, sondern um die in deren Unternehmen vertretenen Berufe der dort außerdem Beschäftigten. Dazu zählen zum Beispiel Medizinische Fachangestellte, Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte, Tiermedizinische Fachangestellte, Zahnmedizinische Fachangestellte, Rechtsanwaltsfachangestellte oder Steuerfachangestellte.

  • Öffentlicher Dienst

Zum Berufsbereich Öffentlicher Dienst zählen als Ausbildungsberufe neben den Verwaltungsfachangestellten unter anderen noch Justizfachangestellte, Fachangestellte für Bäderbetriebe, Straßenwärter oder Vermessungstechniker.

Wann gilt ein Ausbildungsberuf als staatlich anerkannt?

Staatlich anerkannt ist ein Ausbildungsberuf, wenn für ihn eine bundesministerielle Ausbildungsordnung erlassen wurde. Diese muss im gesamten deutschen Bundesgebiet eine einheitliche, geordnete Berufsausbildung in Betrieben sicherstellen.

Nähere Infos über staatlich anerkannte Ausbildungsberufe

Eine ausgezeichnete Informationsquelle über die staatlich anerkannten Ausbildungsberufe und die betriebliche/duale Berufsausbildung ist die in den Zweigstellen der Bundesagentur für Arbeit erhältliche Broschüre BERUF AKTUELL. Hierin finden Interessenten nach Berufsfeldern geordnete Kurzbeschreibungen einzelner Ausbildungsberufe und ihrer Ausbildungsgänge. Auch Hinweise zur Ausbildungsvergütung und den von Arbeitgebern üblicherweise erwarteten Voraussetzungen sind in der Broschüre aufgeführt.

Online enthält das BERUFENET ausführliche Beschreibungen und Informationen zu den staatlich anerkannten Ausbildungsberufen und der betrieblichen/dualen Berufsausbildung.

Die Webadresse planet-beruf.de zeigt auf Schüler der Sekundarstufe I zugeschnittene Informationen zur Berufswahl und betrieblichen/dualen Berufsausbildung.

Ausbildungsregelungen

Die betriebliche/duale Berufsausbildung regeln zwei Rechtsgrundlagen: das Bildungsgesetz (BBiG) und das Schulgesetz.
Das BBiG enthält neben den Ausbildungsverordnungen der einzelnen Berufe auch die Rahmenbedingungen für die Ausbildungen, welche Rechte und Pflichten der Ausbilder und Auszubildenden sowie die Ausbildungsinhalte festlegen.

Das Schulgesetz verlangt vor allem den Pflichtbesuch der Berufsschule, selbst wenn ein Auszubildender die allgemeine Schulpflicht von 12 Jahren schon erfüllt hat. Zum einen sind die betrieblichen und schulischen Ausbildungsinhalte aufeinander abgestimmt, was bei einem fehlenden Berufsschulbesuch zu Ausbildungslücken führen würde.

Zum anderen ist das von der Berufsschule übermittelte Wissen ebenfalls wichtiger Bestandteil der Abschlussprüfung.
Vor Aufnahme der betrieblichen/dualen Berufsausbildung wird zwischen Ausbilder und Auszubildendem ein Ausbildungsvertrag geschlossen. Stellen wie Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer überwachen die betriebliche/duale Berufsausbildung und nehmen am Ende die Abschlussprüfungen ab.

Ausbildungsvoraussetzungen

Offiziell existieren keine festen Ausbildungsvoraussetzungen für die betriebliche/duale Berufsausbildung. Gemäß BBiG steht die betriebliche/duale Berufsausbildung jedem offen, auch bezüglich der schulischen Vorbildung. Die meisten Ausbildungsbetriebe setzen allerdings ihre eigenen Mindestanforderungen voraus wie einen bestimmten Schulabschluss oder überdurchschnittlich gute Noten in relevanten Unterrichtsfächern.

Ausbildungsdauer

Abhängig vom Ausbildungsberuf dauert die betriebliche/duale Berufsausbildung unterschiedlich lang. In den meisten Fällen beträgt sie 2,5 bis 3,5 Jahre. Bestimmte Schulabschlüsse können eine Ausbildungsverlängerung erforderlich machen oder eine Ausbildungsverkürzung ermöglichen.

Ausbildungsvertrag

Der Vertrag enthält alle Einzelheiten zur jeweiligen Ausbildung, zum Beispiel die Ausbildungsschritte mit ihren Inhalten. Aber auch die Rechte und Pflichten zwischen Auszubildendem und Ausbilder müssen exakt und juristisch einwandfrei formuliert sein.

Ein Ausbildungsvertrag für die betriebliche/duale Berufsausbildung muss laut § 11 BBiG stets in schriftlicher Form abgeschlossen werden. Für minderjährige Auszubildende unterschreiben die Eltern oder gegebenenfalls andere Erziehungsberechtigte den Vertrag.

Das müssen Sie wissen! § 11 des BBiG trifft klare Aussagen darüber, was unbedingt in einen Ausbildungsvertrag der betrieblichen/dualen Berufsausbildung gehört und welche möglicherweise vom Ausbildungsbetrieb angegebenen Vereinbarungen gesetzlich unzulässig sind. Die Webseite mubk.de/bildungsgaenge/bs/pk/faecher/bw/kap1/bw01_1.htm enthält wissenswerte rechtliche Informationen rund um das Ausbildungsverhältnis und den Ausbildungsvertrag.

Jugendarbeitsschutzgesetz

Hat ein Auszubildender in spe das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, muss sein Arzt noch vor dem Ausbildungsbeginn die gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz vorgeschriebene Erstuntersuchung vornehmen und eine Bescheinigung zur Vorlage beim Ausbildungsbetrieb ausstellen.

Ist der Auszubildende im letzten Quartal des ersten Ausbildungsjahres immer noch unter 18 Jahre alt, wird eine ärztliche Nachuntersuchung fällig, die der Auszubildende ebenfalls gegenüber seinem ausbildenden Betrieb nachweisen muss.

Fazit

Die betriebliche/duale Berufsausbildung ist ein bewährter Ausbildungsgang in den anerkannten Berufsbereichen Industrie und Handel, Handwerk, Landwirtschaft, freien Berufen und Öffentlicher Dienst. Gut die Hälfte aller Jugendlichen absolviert eine betriebliche/duale Berufsausbildung. Für Interessenten ist es daher sinnvoll, sich diese Ausbildungsform im Prozess der Berufsentscheidung näher anzusehen.

Bildquelle: © olly – Fotolia.com

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