Steigende Benzinpreise, Steuervorteile oder der Wunsch nach einem netten Gespräch: Es gibt viele gute Gründe, die für die Gründung einer Fahrgemeinschaft sprechen. Dank der aktuellen Gesetzeslage sind Mitfahrer im Falle eines Unfalls inzwischen sogar sehr gut abgesichert. Lesen Sie heute, wie Sie auf dem Weg zur Arbeit, zur Schule oder Uni bares Geld sparen können, wenn Sie sich mit anderen zusammenschließen.
Übersicht:
- Kostenteilung
- Pendlerpauschale
- Wichtige Spielregeln
- Pünktlichkeit
- Versicherung
- Schriftliche Vereinbarung
- Vorteile der Fahrgemeinschaft auf einen Blick
- Rechenbeispiel
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Kostenteilung
Damit sich eine Fahrgemeinschaft sowohl für den Fahrer als auch für die Mitfahrer rechnet, sind verschiedene Varianten der Kostenteilung denkbar. So können sich die einzelnen Mitglieder der Fahrgemeinschaft im regelmäßigen Turnus mit dem Fahren abwechseln. Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Fahrer für jeden gefahrenen Kilometer beispielsweise 20 Cent veranschlagt. Die entsprechende Summe wird dann durch die Anzahl der Mitfahrer geteilt und jeder bezahlt seinen Betrag.
Auch die Aufteilung der direkt anfallenden Kosten ist möglich, wobei folgende Kostenfaktoren zugrunde gelegt werden:
- – Wertverlust des Pkw
- – Reparatur- und Wartungskosten
- – Kapitalverzinsung
- – Versicherung
- – Steuer
- – Treibstoff (Benzin, Diesel, Autogas)
Dabei gilt es unbedingt zu beachten, dass die Beträge, die die Mitglieder der Fahrgemeinschaft an den Fahrer bezahlen, keinesfalls kostendeckend sein dürfen. Der Besitzer des Autos muss seinen eigenen Anteil stets selbst tragen. Sobald er an der Fahrgemeinschaft verdient, rutscht das ganze Vorhaben in den gewerblichen Bereich und es wäre schlimmstenfalls sogar ein Gewerbeschein erforderlich. Außerdem würde sich das auf etwaige Haftungsansprüche und den Versicherungsschutz erheblich auswirken.
Pendlerpauschale
Aktuell beträgt die Pendlerpauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz 30 Cent. Dabei berücksichtigt das Finanzamt immer die kürzeste, verkehrsgünstigste Fahrtstrecke. Umwege, die durch das Abholen und Wegbringen der Mitfahrer notwendig sind, werden beim Fahrer nicht berücksichtigt.
Alle Mitglieder einer Fahrgemeinschaft können die Pendlerpauschale in Anspruch nehmen, indem sie diese in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.
Für die Mitfahrer begrenzt sich die pauschale steuerliche Anerkennung allerdings auf maximal 4.500 Euro im Jahr. Ist der Betrag höher, fordert das Finanzamt den Nachweis, dass der Arbeitnehmer tatsächlich sein eigenes oder ein ihm überlassenes Auto genutzt hat.
Anders verhält es sich, wenn sich die Mitglieder einer Fahrgemeinschaft mit dem Fahren im eigenen Pkw turnusmäßig abwechseln. Dann dürfen die Tage als Fahrer mit den Tagen als Mitfahrer addiert werden, ohne dass die Höchstgrenze gilt.
Tipp: Sollte es auf dem Arbeitsweg zu einem Unfall kommen, kann die Autoreparatur ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden.
Wichtige Spielregeln
Damit eine Fahrgemeinschaft reibungslos funktioniert, sollten sich alle Beteiligten an gemeinsam erarbeitete Regeln halten und diese schriftlich fixieren. Darüber hinaus empfiehlt sich bei Gründung einer Fahrgemeinschaft oder wenn ein neues Mitglied hinzukommt, eine Art Probezeit. Während dieser Zeit kann der Teilnehmer ohne großen Aufhebens wieder aussteigen.
Pünktlichkeit
Pünktlichkeit ist das wohl wichtigste Kriterium für das Funktionieren einer Fahrgemeinschaft. Natürlich gibt eine Vielzahl von Gründen, weshalb sich der Fahrer oder ein Mitfahrer verspäten kann. Doch in Zeiten von Mobiltelefon & Co. spart ein kurzer Anruf jede Menge Ärger. Am besten tauschen alle Beteiligten vor der ersten gemeinsamen Fahrt ihre Telefonnummern aus und vereinbaren ganz klar, wie lange im Falle einer Verspätung gewartet werden muss. Ist die Wartefrist vorbei, kann die Fahrgemeinschaft ruhigen Gewissens losfahren.
Für den Fahrer sind die Gebote Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit noch wichtiger als für die Mitfahrer. Hält er nämlich aus Gleichmut oder Vorsatz den vereinbarten Termin nicht ein, setzt er sich Schadensersatzansprüchen, wie etwa der Erstattung von Kosten für ein Taxi aus.
Versicherung
Die gute Nachricht vorweg: Eine Insassenunfallversicherung ist für eine Fahrgemeinschaft, die täglich gemeinsam zur Arbeit pendelt, nicht notwendig. Hierbei sind nämlich alle Fahrzeuginsassen bereits über die zuständige Berufsgenossenschaft sowie die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugführers versichert.
Dabei ist allerdings zu beachten, dass Umwege nur bedingt erlaubt sind. Während ein Stopp an der Tankstelle vollkommen in Ordnung ist, kann der Umweg zum Bäcker, sofern dieser nicht unmittelbar auf der Fahrtroute liegt, den Versicherungsschutz durch die Berufsgenossenschaft kosten.
Die Sozialversicherungsträger agieren hingegen anders. Hier beschränkt sich der Anspruch in den meisten Fällen lediglich auf die medizinische Behandlung. Berufshilfe, Verletzten- oder Sterbegeld können Fahrgemeinschaften im Falle eines Falles nicht einfordern.
Schriftliche Vereinbarung
Sobald sich mehrere Personen mit dem Ziel zusammenfinden, eine gemeinsame Fahrt zu unternehmen und sich die Kosten dafür zu teilen, entsteht rein juristisch gesehen, eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Daraus leiten sich Rechte und Pflichten, wie beispielsweise die bereits erwähnten Schadensersatzansprüche im Falle einer Verspätung des Fahrers ab. Deshalb ist es grundsätzlich empfehlenswert, alle Vereinbarungen und Absprachen schriftlich zu fixieren und von allen Teilnehmern gegenzeichnen zu lassen.
Tipp: In der Vereinbarung kann auch geregelt sein, wer im Falle einer nachgewiesenen Geschwindigkeitsüberschreitung das Bußgeld zahlen muss.
Vorteile einer Fahrgemeinschaft auf einen Blick
- – Sofern Sie einer Fahrgemeinschaft beitreten, können sie möglicherweise auf die Anschaffung eines Zweitautos verzichten.
- – Indem Sie sich die Treibstoffkosten teilen, sparen Sie enorm viel Geld.
- – Fahrgemeinschaften verringern das Verkehrsaufkommen und reduzieren den Bedarf an Parkflächen.
- – Der Abgasausstoß verringert sich, was der Umwelt unmittelbar zugutekommt.
- – Der Weg zur Arbeit oder Uni ist unterhaltsamer als allein.
Rechenbeispiel
Ihr Arbeitsweg beträgt hin und zurück 110 Kilometer. Aufgrund der Streckenlänge verbraucht Ihr Auto rund sieben Liter. Um den Sammelpunkt zu erreichen, legt jedes der vier Fahrgemeinschaftsmitglieder rund fünf Kilometer, also hin und zurück zehn Kilometer, im eigenen Auto zurück.
Die restlichen Kilometer fahren alle gemeinsam. Weil die vier Gruppenmitglieder unterschiedliche Urlaubszeiten und einige weitere Tage an denen sie nicht mit der Fahrgemeinschaft fahren möchten, haben, fahren sie im Jahr 190 Tage zusammen. Ein Einzelfahrer hätte während dieser Zeit 20.900 Kilometer Arbeitsweg zu bewältigen.
In der Gemeinschaft bleiben 1.900 Kilometer für die An- und Abfahrt zum Sammelpunkt und anteilige 4.750 Kilometer für die Fahrten mit der Fahrgemeinschaft. Das sind unterm Strich 14.250 Kilometer weniger. Sofern Sie einen Benzinpreis von 1,30 Euro pro Liter zugrunde legen, sparen Sie pro Jahr 1.297 Euro.
Bildquelle: © momius – Fotolia.com