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Eine alleinerziehende Frau aus Brandenburg hätte wegen 309,26 Euro nicht gezahlter Rundfunkbeiträge und Mahngebühren fast ins Gefängnis gehen müssen. Doch was passiert genau, wenn man die Abgabe nicht entrichtet?

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Was ist die GEZ?

Unter der GEZ versteht man allgemein die Rundfunkbeitragspflicht, auch wenn die GEZ unter dieser Abkürzung seit dem 1. Januar 2013 nicht mehr besteht. Aus der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) ging die Gemeinschaftseinrichtung des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice hervor. Sie ist heute für das Einziehen des Rundfunkbeitrags zuständig.

Die Rundfunkgebühr besteht übrigens bereits seit den 1920er Jahren.

Ein paar Zahlen?

2015 zog sie über 8,1 Milliarden Euro ein. Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice tätigte rund 25,5 Millionen Mahnmaßnahmen und betrieb rund 720.000 Zwangsvollstreckungen.
(Daten: Rundfunkbeitrag.de)

Warum gibt es die GEZ / Rundfunkbeitragspflicht?

Um diese Frage zu beantworten, müssen wir uns das Grundgesetzbuch einmal vor Augen führen. Darin sind wesentliche staatsrechtliche Grundsätze verankert, wie die Meinungsfreiheit und die Rundfunkfreiheit. Sie spielen eine wichtige Rolle für die Demokratie. Diese Grundsätze im Blick, sorgt der Staat mit seinen öffentlich-rechtlichen Sendern ARD, ZDF und deren gemeinsame Sender im Radio und Fernsehen für ein Programm, welches sich weniger an wirtschaftlichen Zwängen und Einschaltquoten orientiert.

Da sich die privaten Sender insbesondere über das auf Quoten ausgerichtetes Programm mit Werbung finanzieren, müssen sich die öffentlich-rechtlichen Sender einer anderen Finanzquelle bedienen.

Immer Ärger mit der Rundfunkgebühr

Der Rundfunkbeitrag ist vielen Bürgern ein Dorn im Auge. Auch wenn man die öffentlich-rechtlichen Sender nicht schaut oder gar keinen Fernseher besitzt, ist man verpflichtet die Gebühr zu entrichten. Jeder muss zahlen (Es gibt Ausnahmen. Informationen finden Sie weiter unten.), unabhängig von der Anzahl der Fernseh- oder Radiogeräte.

Pro Haushalt werden monatlich 17,50 Euro erhoben. Immer mehr Bürger wehren sich gegen die auferlegten Zwangsgebühren. Vier Millionen Bundesbürger sollen es mittlerweile sein. Eine Frau hat dieser Bewegung jetzt ein Gesicht gegeben: Kathrin Weihrauch (43).

Die Frau, die keine Rundfunkgebühren zahlen wollte

Eine alleinerziehende Frau aus Brandenburg weigerte sich die GEZ, neuerdings Beitragsservice genannt, zu zahlen. Sie sehe nicht ein, die teure Gebühr zu zahlen. Habe sie doch weder Radio noch Fernsehen. Das Amtsgericht aus Brandenburg an der Havel forderte die GEZ-Gegnerin auf eine Vermögensauskunft abzugeben.

Doch die ehemalige Krankenschwester ignorierte jede Mahnung und auch den Haftbefehl, der ihr zuging. Für ihre Einstellung sei sie bereit gewesen, ins Gefängnis zu gehen, sagte sie.

Eine Entscheidung, die viel Aufsehen erweckte

Das Amt und der RBB (Radio Berlin-Brandenburg) ruderten am Ende schließlich zurück. Warum?

Die Presse und die Öffentlichkeit würde davon erfahren und dann kämen die Behörden und der RBB in Erklärungsnot. Sie müssten rechtfertigen, in welchem Verhältnis 26.436,60 Euro zu 309,26 Euro stehen. Die Kosten für den Gefängnisaufenthalt kosten jeden einzelnen Tag 146,87 Euro. Bei sechs Monaten Haft käme diese gewaltige Summe zusammengekommen. Die Gelder wären aus den von den Bürgern eingenommenen Rundfunkgebühren des RBB gekommen.

Jetzt von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen

Was viele nicht wissen: Es besteht die Möglichkeit, sich aus finanziellen Gründen von der Rundfunkbeitragspflicht befreien zu lassen. Als Empfänger von Sozialleistungen oder aufgrund von gesundheitlichen Gründen kann eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragt werden. Auch so genannte Härtefälle können eine Befreiung von der Beitragspflicht beantragen. Alles rund um die Themen Befreiung und Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag erfahren Sie in diesem Artikel. Jetzt mehr erfahren!

Bildquelle: © Marek Gottschalk – Fotolia.com

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