Wer Hartz IV beantragen muss, kommt sprichwörtlich von den Federn aufs Stroh. Mit anderen Worten: Das Leben wird härter und auch komplizierter.
Das Arbeitslosengeld II ist als Grundsicherung gedacht, das nur dann ausgezahlt wird, wenn alle anderen Mittel versagen. Deshalb müssen Sie Ihre Einnahmen und Ihr Vermögen angeben, wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen wollen. Doch wie hoch sind überhaupt das Schonvermögen und der Freibetrag?
✅ In diesem Artikel werden alle Fragen zu Hartz 4 beantwortet
Übersicht
- Hartz IV
- Berechnung
- Nachrangigkeit
- Zuverdienst
- Gestaffelter Freibetrag
- Rechenbeispiel
- Hartz IV Vermögen
- Schonvermögen und Vermögensfreibetrag
- Höhe des Schonvermögens
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Hartz IV in der Praxis
Seit im Jahr 2002 die von Peter Hartz angeführte Kommission zur Überarbeitung der Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt ihre Empfehlungen vorgelegt hat, ist viel passiert. Immer wieder gibt es neue Regelungen, was und wie viel bezahlt wird.
Die grundsätzliche Idee hinter Hartz IV ist nach wie vor gleich geblieben: Damit soll ein menschenwürdiges Leben gesichert werden. Durch das Hartz IV Schonvermögen, das nicht angetastet wird und durch den Freibetrag für Einkommen erhalten diejenigen einen Vorteil, die rechtzeitig Geld zurückgelegt haben und die bereit sind, auch geringfügige Beschäftigungen anzunehmen.
Die Berechnung des Arbeitslosengelds
Um zu wissen, welche Bedeutung das Hartz IV Vermögen hat, sollte man zumindest in Grundzügen verstehen, wie das Arbeitslosengeld berechnet wird. Die zwei wichtigsten Größen sind die Grundsicherung und die Ausgaben für Miete und Nebenkosten.
Die Grundsicherung wird jedes Jahr mit Blick auf die Preisentwicklung neu festgelegt und je nach Stufe der Bedürftigkeit angepasst. So erhalten zum Beispiel alleinerziehende Eltern mehr Geld, weil man annimmt, dass sie mehr Ausgaben haben.
Und deshalb gibt es einen Regelsatz, Mehrbedarf und Sonderbedarf. Der Sonderbedarf deckt alles ab, was notwendig ist, jedoch nicht in den Mehrbedarf aufgenommen werden kann. Dazu zählt zum Beispiel die Erstausstattung einer Wohnung.
Grundsatz der Nachrangigkeit
Bei allen Maßnahmen gilt, dass zuerst sämtliche anderen verfügbaren Mittel ausgeschöpft werden müssen, bevor Hartz IV zum Tragen kommt. Wenn Sie also die Möglichkeit haben sich selbst zu versorgen oder sich durch Angehörige unterstützen zu lassen, dann müssen Sie das in Anspruch nehmen. Die zusätzliche Belastung, die dabei für andere entsteht, kann zum Beispiel durch steuerliche Vergünstigungen teilweise wieder ausgeglichen werden.
Am wichtigsten ist es allerdings, dass Sie zunächst Ihr eigenes Vermögen für den Lebensunterhalt verwenden. Damit ist nicht nur das Bargeld gemeint und das Vermögen, das Sie auf dem Konto haben, sondern auch Immobilien und bewegliche Güter.
Freibetrag für Zuverdienst
Sie erhalten Arbeitslosengeld II, weil Sie grundsätzlich erwerbsfähig sind. Es spricht also nichts dagegen, dass Sie sich tatsächlich etwas hinzuverdienen. Dabei ist es unerheblich, ob es durch eine selbstständige Tätigkeit, eine Anstellung, ein Gewerbe oder durch Vermietungen geschieht.
Nur ehrenamtliche Tätigkeiten und andere Beschäftigungen, die mit einer Aufwandsentschädigung vergolten werden, müssen nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden. Der Freibetrag für den Zuverdienst bei Hartz IV beträgt 100 Euro.
Gestaffelter Freibetrag für Hartz IV Zuverdienst
Für alle Tätigkeiten, bei denen der Lohn über 100 Euro hinausgeht, gilt ein Anrechnungsprozentsatz von 80%. Das bedeutet, dass Sie davon 20% als zusätzliches Einkommen erwirtschaften können. Alles was über 800 Euro liegt, wird mit 90% angerechnet. Also werden Sie sich durch diesen Zuverdienst zunehmend selbst versorgen können. Das Arbeitslosengeld II ist dann nur noch eine Zuzahlung.
Hartz IV Freibetrag Rechenbeispiel
Nehmen wir an, Sie haben einen Aushilfsjob, bei dem Sie monatlich 300 Euro verdienen. Davon sind 100 Euro Freibetrag, die restlichen 200 Euro müssen auf Ihr Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Sie erhalten 20% davon, also 40 Euro. Insgesamt behalten Sie von den 300 Euro also 140 Euro.
Wenn Ihre Arbeitszeit verlängert wird und Sie 950 Euro verdienen, sieht die Rechnung wie folgt aus:
- 100 Euro Freibetrag
- 800 Euro zu 20% = 160 Euro Zuverdienst
- 50 Euro zu 10% = 5 Euro Zuverdienst
- Das macht insgesamt 165 Euro Zuverdienst plus die 100 Euro Freibetrag.
Regelungen für Hartz IV Vermögen
So wie das Einkommen müssen Sie auch Ihr Vermögen offenlegen, wenn Sie Hartz IV beantragen. Unter Umständen brauchen Sie dafür externe Hilfe, denn zum Vermögen zählt nicht nur Geld, sondern es zählen dazu auch materielle Güter. Hier gibt es wieder Ausnahmen, wie zum Beispiel das Auto, wenn es nicht mehr als 7.500 Euro wert ist.
Auch Wohneigentum, das Sie selbst zum Wohnen nutzen, wird in bestimmten Grenzen nicht angerechnet. Eine weitere Ausnahme bilden Lebensversicherungen, die bis zu ein Betrag von 16.250 Euro nicht angerechnet werden müssen. Da sich die Regelungen ändern können, sollten Sie sich sorgfältig informieren, was aktuell gilt.
Schonvermögen und Vermögensfreibetrag für Arbeitslosengeld II
Es gibt zwei Gründe, warum Sie trotz Hartz IV weiterhin ein gewisses Vermögen besitzen können: Kapital, das Ihnen aus der Zeit vor Hartz IV geblieben ist und Geld, das Sie ansparen, während Sie Arbeitslosengeld II empfangen. Diese Rücklagen sind wichtig, da in den Zahlungen für Hartz IV alle Eventualitäten mit berücksichtigt sind. Das bedeutet, dass Sie das angesparte Geld brauchen, wenn Sie Möbel ersetzen wollen oder andere Ausgaben haben, die nicht durch den Sonderbedarf gedeckt sind.
Höhe des Schonvermögens
Ihr Vermögen darf zwischen 3.100 Euro und 9.750 Euro liegen. Der tatsächliche Betrag hängt von Ihrem Alter ab. Das Gesetz billigt ihnen 150 Euro für jedes vollendete Lebensjahr zu. Sobald Sie also mindestens 21 Jahre alt sind, können Sie Vermögen aufbauen, das über 3.100 Euro hinausgeht.
Ein Rechenbeispiel: Wenn Sie 30 Jahre alt sind beträgt die Höhe Ihres möglichen Hartz IV Vermögens 30 x 150 Euro = 4.500 Euro.
Eine Ausnahme von dieser Regelung gilt, wenn Sie vor dem 1. Januar 1948 geboren wurden. Hier gibt es einen erhöhten Freibetrag von 520 Euro und eine Obergrenze von 33.800 Euro. Dabei sind aber unter Umständen besondere Regelungen für die Rente zu beachten, bzw. die Grundsicherung für Rentner, die dann anstatt Hartz IV ausgezahlt wird.
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