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Existenzgründer haben viele Bestimmungen und Voraussetzungen zu beachten, um die für sich beste Lösung auf dem Weg in die Selbstständigkeit zu finden. Da steht natürlich auch die Frage im Raum, ob die Kleinunternehmerregelung eine Option ist. Welche Vorteile bringt die Regelung mit sich? Passt Ihr Geschäftmodell zu einer Kleinunternehmerregelung? Klären Sie diese und andere Fragen und verschaffen Sie sich einen Überblick und lesen Sie diesen Artikel.

Übersicht:

  • Was ist die Kleinunternehmerregelung
  • Die Vorteile der Kleinunternehmerregelung
  • Die Existenzgründung
  • Die Eigenschaften als Unternehmer
  • Die einfache Buchführung
  • Müssen Sie sich für die Kleinunternehmerregelung verpflichten
  • Die Entscheidung für die Kleinunternehmerregelung
  • Wie viele Kleinunternehmen können Sie anmelden?
  • Die Hilfen bei der Entscheidung zur Kleinunternehmerregelung

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Was ist die Kleinunternehmerregelung

Der Gesetzgeber hat speziell für Kleinunternehmer eine Regelung getroffen, die in vielerlei Hinsicht den Unternehmeralltag erleichtert. Die Vorteile, die Sie mit der Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen können, liegen in der Buchführung und betreffen die Umsatzsteuer. Unter vorgegebenen Kriterien können Sie sich schon bei der Anmeldung beim Gewerbeamt als Kleinunternehmer einstufen lassen.

Sie müssen dafür Einzelunternehmer, Freiberufler oder Teile einer GbR oder haftungsbeschränkten Gesellschaftsform sein und im Jahr der Gründung einen Umsatz von nicht mehr als 17.500 Euro erwirtschaften. Ist die Voraussetzung gegeben, darf im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro Umsatz nicht überstiegen werden.

Die Vorteile in der Kleinunternehmerregelung

Die Vorteile der Kleinunternehmerregelung liegen klar auf der Hand. Sie haben den Vorteil in der Umsatzsteuer und haben eine enorme Erleichterung in der Buchführung als Gewerbetreibender und nebenberuflicher Selbstständiger. Sie dürfen als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer ausweisen. Deshalb sind Sie von der regelmäßigen Abgaben der Umsatzsteuervoranmeldung für das laufende Geschäftsjahr befreit.

Die Existenzgründung

Sie wollen sich selbstständig machen und eine Existenzgründung starten, dann müssen Sie dies beim Gewerbeamt anmelden oder beim Finanzamt für die Freiberuflichkeit anzeigen. Wenn Sie nun den Status für ein Kleinunternehmen in Anspruch nehmen wollen, können Sie keine Angaben über den Umsatz des Vorjahres machen, der ja bekanntlich bei der Kleinunternehmerregelung bei 17500 Euro liegt.

In diesem Fall gilt bei der Existenzgründung die Grenze für den zu erwartenden Jahresumsatz des ersten Geschäftsjahres. Hier wird der Umsatz dann auf das Jahr hochgerechnet, wenn Sie im laufenden Kalenderjahr mit Ihrer Idee starten.

Die Eigenschaften als Unternehmer

Kleinunternehmer sind nach §2 UstG umsatzsteuerrechtlich Unternehmer. Die Kleinunternehmerregelung stellt somit keine gesonderte Rechtsform dar. Alle Tätigkeiten, die auf Dauer Geld erzielen, gehören dazu, wenn Sie im Inland ausgeübt und in Selbstständigkeit erwirkt werden. Einzelunternehmer oder auch Freiberufler können Kleinunternehmer sein. Das sowohl als natürliche, wie auch juristische Personen.

Das bedeutet beispielsweise als GmbH oder auch als Personengesellschaften, wie eine OHG. Sie müssen nur die Voraussetzungen, die für die Kleinunternehmerregelung gelten, erfüllen.

Die einfache Buchführung

Der Kleinunternehmer hat den Vorteil, dass er die einfache Buchführung nutzen kann, soweit er nicht als Kaufmann gilt oder im Handelsregister eingetragen ist. Eine enorme Erleichterung im Geschäftsalltag.

Sie müssen lediglich die Gewinnermittlung über eine Einnahmen-Überschussrechnung darstellen. Diese Vereinfachung ist ein Kriterium, das die Kleinunternehmerregelung so interessant macht und viele Existenzgründer planen das bei der Gewerbeanmeldung mit ein. Doch ist es auch für alle ein Vorteil, die Kleinunternehmerregelung zu nutzen? Welche Existenzgründer erfüllen die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung und sollten darüber nachdenken, diese nicht in Anspruch zu nehmen? Das verrät Ihnen das nächste Kapitel.

Müssen Sie sich für die Kleinunternehmerregelung verpflichten?

Die Kleinunternehmerregelung hat genaue Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen. Doch auch wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, ist die Regelung kein „Muss“. Es ist eine Wahlmöglichkeit und keine Pflichtregelung. Sie müssen klären, ob in Ihrem Fall die Vorteile der Kleinunternehmerregelung überwiegen, um sie dann in Anspruch zu nehmen. Für den Fall, dass Sie beispielsweise viele, teure Waren anschaffen müssen oder bei Ihrer Tätigkeit ausschließlich Rechnungen an Firmenkunden stellen, sind Sie mit der Wahl der Kleinunternehmerregelung nicht gut beraten. In diesem Fall informieren Sie sich genau bei einem Fachmann, damit Sie Ihr Vorhaben auf ein gutes Fundament stellen können.

Die Entscheidung für die Kleinunternehmerregelung

Sie sollten sich gut informieren oder auch einen Fachmann zu Rate ziehen, ob die Kleinunternehmerregelung für Sie machbar und ratsam ist. Loten Sie das Für und Wider in Ihrem Fall vor der Gründung Ihres Unternehmens ab. Bei der Gründung müssen Sie dann Ihre Entscheidung angeben. Stimmen Sie die Kleinunternehmerregelung nicht zu, sind Sie an diese Entscheidung die nächsten fünf Jahre gebunden, mit allen Weiterungen, die für Sie daraus entstehen. Sind die Voraussetzungen bei Ihnen nach Ablauf dieser Zeit noch gegeben, können Sie die Kleinunternehmerregelung wieder in Anspruch nehmen.

Wie viele Kleinunternehmen können Sie anmelden?

Sie können nicht mehrere Kleinunternehmen gleichzeitig führen, egal ob Sie eine einzelne natürliche oder juristische Person sind. Der Kleinunternehmerstatus ist immer an die Persson des Unternehmens gebunden. Für die Planung Ihrer unternehmerischen Zukunft ist dieser Fakt nicht unerheblich. So manchem Gründer ist so der Kleinunternehmerstatus für seine Firma aberkannt worden, weil er beispielsweise eine Photovoltaikanlage schon mit dieser Regelung angemeldet hatte und sich dann mit einem Kleingewerbe selbstständig machen wollte.

Die Hilfen bei der Entscheidung zur Kleinunternehmerregelung

Wer, wie oben erwähnt, genau weiß, dass er große Anschaffungen für seine Firma tätigen muss, ist mit der Kleinunternehmerregelung nicht so gut bedient. Wer aber diesen Überblick nicht so klar in seiner Existenzgründung sehen kann, der sollte sich bei einem Fachmann beraten lassen, damit er die perfekte Lösung für sich findet.

Alternativ kann er aber auch eine erste Orientierung im Internet mit einem Kleinunternehmerrechnung erhalten. Hier trägt er seine Daten ein und kann genau sehen, ob sich der Vorteil in diesem speziellen Fall abzeichnet. Eine gute Hilfe, um unkompliziert und kostenfrei in der Entscheidung einen Schritt weiter zu kommen.

Bildquelle: © stockWERK – Fotolia.com

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