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Mit dem neuen Jahr kommen auch neue Gesetze und Regelungen – unter anderem für Arbeitnehmer, für Hartz-IV-Empfänger, Familien und Rentner. Wir haben die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengefasst.

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Was ändert sich für Arbeitnehmer in 2017?

Arbeitnehmer, die den Mindestlohn erhalten, können sich zum 01. Januar 2017 über mehr Geld freuen, denn der gesetzliche Mindestlohn wird von 8,50 Euro auf 8,84 Euro erhöht. Das macht ein Plus in der Haushaltskasse von rund 55 Euro. Doch Vorsicht: wer einen sogenannten Minijob ausübt, darf bei einem Mindestlohn von 8,84 Euro künftig nur noch 50 Stunden und 54 Minuten pro Monat arbeiten, um nicht über die Grenze von 450 Euro zu rutschen.

Bei einem berufsbedingten Umzug können Arbeitnehmer ab 2017 einen höheren Pauschalbetrag geltend machen. Ab Februar können sich Verheiratete 1.528 Euro und Alleinstehende 764 Euro vom Finanzamt oder Arbeitgeber erstatten lassen.

Damit sollen bei berufsbedingten Umzügen Kosten für den Telefonanschlusswechsel, ein neues Kfz-Kennzeichen oder ähnliches gedeckt werden. Personen, die neben dem Arbeitnehmer von dem Umzug betroffen, aber nicht Ehepartner sind, erhalten einen Pauschalbetrag von 337 Euro, der ebenfalls in 2017 erhöht wird. Davon sind vor allem Kinder, Verwandte und Hausangestellte begünstigt.

Arbeitnehmer und Schüler können sich weiterhin über eine einmalige Veränderung in 2017 freuen: Einen zusätzlichen Feiertag. Weil sich am 31. Oktober 2017 der Thesenanschlag von Martin Luther an der Schlosskirche von Wittenberg zum 500. Mal jährt, wird der Feiertag bundesweit begangen.

Neuerungen bei Hartz IV und Steuergesetzen

Die Regelsätze von Hartz-IV-Beziehern werden in 2017 angehoben. So erhalten Alleinstehende der Regelsatzstufe 1 künftig 5 Euro mehr (409 Euro) und Paare 4 Euro mehr pro Person (368 Euro). Das grenzt für viele Menschen, unter anderem den Wohlfahrtsverband, an blanken Hohn, aber immerhin knapp 60 Euro mehr im Jahr.

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt im kommenden Jahr auf 8.820 Euro. Damit können Arbeitnehmer über 195 Euro mehr Geld verfügen. Beim Kinderfreibetrag kommen 108 Euro hinzu (4.716 Euro). Beide Freibeträge sollen in 2018 erneut erhöht werden – auf 9.000 Euro bzw. 4.788 Euro.

Im Übrigen: Auch das Kindergeld wird 2017 erhöht – um 2 Euro. Für die ersten beiden Kinder gibt es dann 192 Euro, für das dritte 198 Euro und jedes weitere 223 Euro. Ab Juli 2017 wird dann auch der Kinderzuschlag auf 170 Euro pro Kind erhöht. Kinder von getrennt lebenden Eltern erhalten zudem mehr Unterhalt: Bis zum Ende des 6. Lebensjahres 7 Euro mehr, bis zum 12. Lebensjahr 9 Euro mehr und Jugendliche ab 13 Jahre erhalten 10 Euro mehr.

Mehr Rente und die Flexi-Rente

Ab März 2017 können sich Rentner über mehr Geld freuen. Die genaue Höhe steht allerdings noch nicht fest. Experten schätzen eine Erhöhung von 2 Prozent, was weniger wäre als im vergangenen Jahr. Arbeitnehmer, die in 2017 erst ins Rentenalter kommen, könnten die geringe Erhöhung über einen kleinen Nebenverdienst aufstocken, denn die Flexi-Rente wird eingeführt.

Zwar konnten Rentner bislang auch noch weiter arbeiten, allerdings mussten sie ab 450 Euro pro Monat mit extremen Kürzungen der Rente rechnen. Künftig können Rentner bis zu 525 Euro pro Monat (also 6.300 Euro im Jahr) verdienen, ohne Kürzungen des Rentenbetrags hinnehmen zu müssen. Gleichzeitig steigt die Wahrscheinlichkeit, als Rentner Beschäftigung zu finden, denn Arbeitgebern wird bei Rentnern die Zahlung zur Arbeitslosenversicherung erlassen.

Große Veränderungen in der Gesundheitsbranche

Zum 01. Januar 2017 tritt das 2. Pflegestärkungsgesetz in Kraft, mit dem die Einführung der Pflegegrade kommt. Sie ersetzen die bisherigen Pflegestufen und führen eine neue Bewertung der Pflegebedürftigkeit ein. Dadurch sollen künftig psychische Einschränkungen besser berücksichtigt werden.

Damit aktuell Pflegebedürftige keinen Nachteil aus der Umstellung haben, rutschen sie automatisch in den nächst höheren Pflegegrad. Mit der Umstellung wird dann auch direkt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung erhöht – auf 2,55 %.

Gesetzlich Krankenversicherte können sich über höhere Freibeträge bei Zuzahlungen zu Rezepten und therapeutischen Maßnahmen freuen: Für im Haushalt lebende Partner steigt dieser von 5.229 Euro auf 5.355 Euro, für Kinder von 7.248 Euro auf 7.356 Euro.

Ab dem Frühjahr 2017 können Versicherte auch Rezepte für medizinische Cannabis bei der Krankenkasse einreichen. Allerdings muss der Patient an einer Erhebung teilnehmen, die die Wirkung der Cannabis-Medikamente testet.

Sonstige Änderungen und Neuerungen in 2017

Wer im EU-Ausland telefonieren, SMS verschicken oder im Internet surfen möchte, muss künftig keine Roaming-Gebühren mehr zahlen. Diese werden zum 15. Juni 2017 abgeschafft. Allerdings ist das Kontingent begrenzt.

Ab dem 01. Juli 2017 tritt für den gewerblichen Geschlechtsverkehr die Kondompflicht in Kraft. Bei Verstößen haften Freier mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld. Außerdem müssen Sexgewerbestätten künftig eine behördliche Erlaubnis vorweisen, um tätig sein zu können.

Um Carsharing attraktiver zu machen, können alle Bundesländer ab dem 01. September 2017 kostenlose Parkplätze für Carsharing-Fahrzeuge anbieten. Im April kommt der neue 50-Euro-Schein in Umlauf, der laut Europäischer Zentralbank fälschungssicher sein soll.

Bildquelle: © vencav – Fotolia.com

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