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Das deutsche Grundgesetz legt fest, dass niemand wegen seines Alters oder einer Behinderung benachteiligt werden darf. Deshalb gibt es ein Schwerbehindertenrecht, das festlegt, wie der Nachteil durch die geistige oder körperliche Behinderung im Einzelfall nivelliert werden soll. Hier finden Sie einen Überblick darüber, welche Regelungen gelten und was Sie dabei beachten müssen.

Überblick

  • Schwerbehindertenrecht
  • Grad der Behinderung
  • Voraussetzungen
  • Gleichstellung
  • Antragstellung
  • Schwerbehindertenausweis
  • Rechte
  • Kündigungsschutz
  • Zusatzurlaub
  • Rente
  • Rechtliche Betreuung
  • Rabatte
  • Mit Behinderung leben

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Das Schwerbehindertenrecht

Das Schwerbehindertenrecht wurde im Jahr 2001 als besondere Regelung zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen eingeführt. Es betrifft alle, die aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen nicht im vollen Umfang am normalen gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Einzige Ausnahme sind Militärangehörige oder Sicherheitsbeamte, die während ihres Dienstes verletzt wurden. Für sie gelten eigene Bestimmungen.

Für die Schwere der Behinderung gilt eine Einteilung in Grad. Dabei unterscheidet man Schwerbehinderung mit 50 Grad oder mehr und weniger schwere Behinderungen.

Schwerbehinderte haben einen besonderen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich.

Grad der Behinderung

Der Grad der Behinderung beginnt bei einem Wert von 20 und kann in Zehnerschritten bis zu 100 steigen. Dabei bedeutet ein Grad von 100 aber nicht, dass der betreffende Mensch überhaupt nicht mehr am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann.

Für den Grad der Behinderung ist die Gesamtsumme der einzelnen Beeinträchtigungen ausschlaggebend. Dabei spielen sowohl körperliche, geistige als auch seelische Behinderungen eine Rolle.

Der Grad der Behinderung wird von den zuständigen Behörden, zum Beispiel den Versorgungsämtern festgestellt.

Voraussetzungen für Behinderung

Man unterscheidet zwischen Behinderung und Krankheit. Bei einer Behinderung geht man davon aus, dass sich der Zustand über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten nicht bessern wird. Außerdem muss die Behinderung die Teilhabe der Personen am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigen.

Für bestimmte Arten von Behinderung gibt es auch spezielle Kategorien. So zum Beispiel für Gehbehinderung, Blindheit oder Gehörlosigkeit.

Gleichstellung von Behinderten

Eine Behinderung ist erst ab einem Grad von 20 ausschlaggebend. Für das Arbeitsamt spielt erst ein Grad von 30 eine Rolle, wenn es um die Gleichstellung geht. Von einer Schwerbehinderung spricht man bei einem Grad ab 50. Dabei haben Behinderte einen Anspruch auf besondere Unterstützung.

Die Unternehmen, die Behinderte einstellen möchten, haben einerseits die Pflicht den Arbeitsplatz behindertengerecht zu gestalten, andererseits können sie aber auch Zuschüsse vom Staat bekommen, zum Beispiel für bauliche Maßnahmen.

Antragstellung

Für den Nachweis einer Schwerbehinderung ab 50 oder eine leichtere Behinderung muss bei der zuständigen Behörde ein Antrag gestellt werden.

Daraufhin wird in einer oder mehreren ärztlichen Untersuchungen festgestellt, welche Behinderungen vorliegen, und wie stark sie den Behinderten beeinträchtigen.

Meist sind es die Versorgungsämter, die daraufhin einen Bescheid erstellen, der wie jeder Bescheid vor dem Sozialgericht angefochten werden kann.

Dieser Bescheid ist nur für den Behinderten selbst bestimmt. Er enthält unter anderem die Diagnose und darf deswegen nicht vom Arbeitgeber oder anderen Stellen eingefordert werden.

Schwerbehindertenausweis

Ab einer Behinderung von 50 Punkten bekommt man einen Schwerbehindertenausweis, der zusammen mit dem Bescheid verschickt wird. In der Regel muss dieser nach fünf Jahren erneuert werden, wobei es aber unterschiedliche Regelungen in jedem Bundesland gibt.

Dieser Schwerbehindertenausweis dient dem Nachweis der Behinderung beim Arbeitgeber, bei Behörden, Institutionen und auch Unternehmen, die Vergünstigungen für Schwerbehinderte anbieten.

Rechte von Schwerbehinderten

Um die Beeinträchtigung auszugleichen, die Schwerbehinderte haben, steht Ihnen eine Reihe von Vergünstigungen zu. Dazu zählen ein besonderer Kündigungsschutz, zusätzlicher Urlaub, eine besondere Art der Rente und weitere Formen der Unterstützung. Welche Ansprüche ein Behinderter hat, hängt vom Grad seiner Behinderung und von der Art der Behinderung ab.

Besonderer Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung ab 50

Der Kündigung eines schwer behinderten Menschen muss das Integrationsamt zustimmen. Das gilt sowohl für die ordentliche als auch für die außerordentliche Kündigung. Dabei gilt wie bei anderen Beschäftigungsverhältnissen, dass der Kündigungsschutz erst nach sechs Monaten im Betrieb wirksam wird. Auch bei einer zulässigen Kündigung beträgt die Kündigungsfrist mindestens vier Wochen.

Zusatzurlaub für Schwerbehinderte

Bei einer Schwerbehinderung ab 50 oder mehr Grad besteht ein Anspruch auf eine Woche zusätzlichen Urlaub. Behinderte, die einen Grad von 30 haben und nach einem entsprechenden Antrag beim Arbeitsamt Schwerbehinderten gleichgestellt sind, bekommen keinen Zusatzurlaub.

Schwerbehinderte und Rente

Liegt eine Schwerbehinderung von 50 oder mehr Grad vor, ist die Altersgrenze erreicht und bestehen 35 Jahre Wartezeit, so kann die Altersrente für Schwerbehinderte beantragt werden. Die Altersgrenze liegt dabei je nach Geburtsjahrgang zwischen 63 und 65 Jahren.

Rechtliche Betreuung für Schwerbehinderte

Die rechtliche Betreuung für Schwerbehinderte ersetzt in vielen Fällen die umstrittene Entmündigung. Wenn ein Behinderter aufgrund von körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkungen nicht in der Lage ist, sich selbst um seine rechtlichen oder organisatorischen Belange zu kümmern, können bestimmte Vollmachten auf einen oder mehrere Betreuer übertragen werden.

Rabatte für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung haben je nach Art und Grad ihrer Behinderung einen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich. Das hat zum Beispiel praktische Folgen für die Kosten im öffentlichen Nahverkehr, wo Behinderte weniger bezahlen müssen und Anspruch auf einen extra Platz haben.

Die meisten Unternehmen sind nicht verpflichtet, Rabatte für Behinderte zu gewähren. Es lohnt sich jedoch bei vielen kulturellen Institutionen oder bei einigen Autohändlern die Möglichkeit auf einen Rabatt anzusprechen. Beim Kauf eines Neuwagens können Sie dabei bis zu 30 % sparen. Inzwischen finden Sie dazu detaillierte Informationen bei verschiedenen Behindertenverbänden und privaten Informationsanbietern.

Mit Behinderung leben

Trotz zahlreicher Initiativen ist ein vollständig barrierefreies Leben für die meisten Behinderten nicht möglich. Die Vergünstigungen und der Nachteilsausgleich helfen zwar dabei die Beeinträchtigungen abzumildern, in den meisten Fällen können die Auswirkungen der Behinderung dadurch aber nicht aufgehoben werden.

Bildquelle: © Photographee.eu – Fotolia.com

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