FamilieSparenWissenswertes am

Ein lästiges Übel: GEZ-Abgaben sind zur Pflicht geworden, egal ob man die mediale Vielfalt der GEZ-Sender nutzen möchte oder nicht. Es ist verständlich, dass sich ein Großteil der Deutschen darüber aufregt und eine Abschaffung wünscht. Bis jetzt mit wenig Erfolg, doch wie es aussieht, könnte ein Journalist die Lösung für das GEZ-Problem gefunden haben. Er nutze einen genialen Bargeld-Trick!

So befreien Sie sich von der GEZ: Alle Infos im Video

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Übersicht:

  • Seit dem 1. Januar 2013 Pflicht für jeden Haushalt!
  • Wer profitiert von der Pflicht-Veränderung?
  • Monatlich, viertel-, halb- oder ganzjährlich: Abkassiert wird so, wie Sie es wünschen!
  • Was passiert, wenn man nicht zahlt?
  • Legal von der Rundfunkgebühr befreien: So geht’s!
  • Gibt es eine Lösung für das GEZ-Problem?
  • Genial: Die GEZ will kein Bargeld
  • Plötzlich meldete sich die GEZ gar nicht mehr!

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

 

So befreien Sie sich von der GEZ

GEZ Befreiung

Seit dem 1. Januar 2013 Pflicht für jeden Haushalt!

Während man sich bis Ende 2012 noch vor den Gebühren der GEZ drücken konnte, indem man einfach keine entsprechenden Geräte besaß (oder dies zumindest behauptete) wurde per Gesetzesbeschluss eine Änderung der Lage herbeigeführt.

Früher lief das Ganze noch so ab: Die Verbraucher mussten der GEZ mitteilen, wie viele Fernseher und Radios sie zu Hause und in ihren Autos besaßen. Die Gebühr wurde dann anhand der Anzahl berechnet.

Wenn mehrere Personen unter ein und demselben Dach wohnten, so waren sie parallel gebührenpflichtig. Das bedeutet, dass jeder für seine Geräte einzeln zahlen musste.

Es sei denn, man war verheiratet oder hatte noch minderjährige Kinder ohne Erwerbseinkommen, die bei einem wohnten.

Eine kleine Frechheit per Gesetz…

Mit Inkrafttreten ab dem 1. Januar 2013 wird die GEZ-Gebühr pauschal zur Pflicht für jeden einzelnen Haushalt. Egal ob dieser über entsprechende Geräte verfügt oder nicht.

Im Klartext bedeutet das:

Die GEZ-Gebühr von 17,98 Euro monatlich wird zur Zwangsabgabe für jeden Haushalt!

Jeder Haushalt muss nun pauschal 17,98 Euro zahlen. Dabei ist es egal, wer dort alles lebt und wie viele TV- oder Radiogeräte dort genutzt werden.

Die 17,89 Euro entsprechen im Übrigen der Standardgebühr für einen Fernseher, ein Radio sowie ein „neuartiges Rundfunkgerät“ – damit sind zum Beispiel Smartphones oder internetfähige Computer gemeint. Schließlich könnte man auch mit diesen Geräten die ZDF-Nachmittagsshows oder diverse Radiosendungen mitverfolgen.

Im Prinzip wird also angenommen, dass jeder Haushalt mindestens über ein Radio, mindestens über einen Fernseher, und mindestens über ein Smartphone oder einen Computer verfügt und diese Person damit die oben genannten Rundfunk- und Fernsehsender guckt. Doch mal ehrlich – wer tut das schon?

Wie sieht es mit Ferienwohnungen und Gartenlauben aus?

Für jede Zweit- und Ferienwohnung müssen ebenfalls pauschale Haushaltsrundfunkgebühren gezahlt werden. Auch dann, wenn diese über keinerlei Rundfunkgeräte verfügen. Für die meisten kleinen Gartenhäuschen wird dies jedoch nicht verlangt – nur dann, wenn diese als Wohnung genutzt werden.

Müssen wir für einen Service zahlen, den wird nicht nutzen?

Es ist also nicht gerade verwunderlich, dass sich Millionen von Menschen in Deutschland über die Zwangsabgabe an die GEZ beschweren und vergebens nach einem Ausweg suchen, wie sie sich von der GEZ-Gebühr befreien können. Pro Jahr sind das immerhin etwas mehr als 215 Euro!

Wer profitiert von der Pflicht-Veränderung?

Von den Verbrauchern profitieren nun vor allem Wohngemeinschaften. Wenn beispielsweise mehrere Studenten unter einem Dach leben, dann können diese nun pauschal den Betrag von 17,98 Euro zahlen.

Allerdings sind sie natürlich nur dann günstiger gestellt, wenn sie in Summe mehr als einen Fernseher, ein Radio und ein neuartiges Rundfunkmedium verwenden.

Für Familien oder Singlehaushalte, die bisher nur für ein oder zwei Geräte gezahlt haben, wird es jetzt natürlich teurer. Und für diejenigen, die sich bisher der Zwangsabgabe verweigert haben, gibt es nun scheinbar keinen Ausweg mehr.

Der größte Profiteur der Neustellung ist natürlich die GEZ selbst. Sie darf nun von jedem Haushalt in Deutschland die monatliche Zahlung von 17,98 Euro verlangen.

Monatlich, viertel-, halb- oder ganzjährlich: Abkassiert wird so, wie Sie es wünschen!

Immerhin etwas: Der Verbraucher darf entscheiden, in welchem Zeitintervall er die fälligen Monatsrechnungen überweisen oder abbuchen lassen möchte.

Was passiert, wenn man nicht zahlt?

Wer nicht zahlen möchte, der bekommt eine Menge Mahnschreiben von der GEZ. Natürlich werden die von Mal zu Mal unfreundlich.

Das berichten viele der GEZ-Zwangskunden. Dem Nichtzahler drohen Mahnverfahren, bis der Gerichtsvollzieher die ausstehenden Beiträge eintreibt. Hausbesuche von richtigen GEZ-Mitarbeitern sollen einem allerdings erspart bleiben. Doch im Vergleich zum Gerichtsvollzieher wären die wohl eher harmlos…

Aber immerhin: Wer nicht zahlt, macht sich zumindest nicht strafbar!

Legal von der Rundfunkgebühr befreien: So geht’s!

Eine Befreiung von der GEZ-Gebühr ist nach wie vor möglich: Wer beispielsweise Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder eine Ausbildungsförderung wie BAföG erhält, der ist von der Rundfunkgebühr befreit! Allerdings muss man hierzu zuallererst einen Antrag stellen.

Dann gibt es noch eine Einschränkung für blinde oder stark sehbehinderte Menschen, Gehörlose und schwerbehinderte Menschen.

Für sie wird lediglich eine Gebühr von 5,99 Euro im Monat fällig – und auch nur dann, wenn diese sich das leisten können. Für den Härtefall gibt es Sonderregelungen. In der Theorie erscheint dies recht vernünftig, oder etwa nicht?

Wie sieht es in der Realität aus?

Tatsächlich war es früher für Menschen mit Behinderungen oder Bewohner von Pflegeheimen besser: Sie waren bisher von den Gebühren befreit gewesen – als Ausgleich für ihre Behinderung.

Mit der Zwangsänderung zum Jahr 2013 endet dieser Vorteil. Nun müssen Einzelfälle geprüft werden. Für den Großteil der Menschen mit Behinderungen bedeutet das eine Schlechterstellung.

Gibt es eine Lösung für das GEZ-Problem?

Norbert Häring, Redakteur des Handelsblatts, ist der neue Held der Nation geworden – zumindest was die GEZ-Zwangsabgabe angeht.

Denn obwohl bisher alle Versuche, die lästige Abgabe zu verweigern, gescheitert sind, hat der Redakteur eine äußerst charmante Methode gefunden, kein Geld mehr als die Organisation zahlen zu müssen.

Genial: Die GEZ will kein Bargeld

Norbert Häring hat die GEZ mit einem intelligenten Trick überlistet:

Er kündigte die Einzugsermächtigung, welche die GEZ von ihm bisher besaß. Und obwohl die nächste Rate noch nicht einmal fällig war, folgte schon kurze Zeit später eine Mahnung der GEZ mit der Aufforderung, dass der nächste GEZ-Beitrag zu zahlen sei.

Nun hätte Norbert Häring theoretisch jedes Mal bei Fälligkeit den offenen Betrag an die GEZ überweisen müssen, doch stattdessen wandte er einen genialen Trick an.

Das Gesetz schlau genutzt

Norbert Häring nutzte ein Gesetz, welches besagt, dass Banknoten in Deutschland das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel seien. Die Annahme von Bargeld dürfe also nicht ohne gesetzliche Grundlage verweigert werden.

Im Klartext bedeutet dies, dass Bargeld in Deutschland ein erlaubtes Zahlungsmittel ist und die GEZ dieses – so die Vermutung von Norbert Häring, auch als solches annehmen müsste.

Nun formulierte er also ein Schreiben, in dem er die GEZ bat, eine Stelle anzugeben, bei der er die fälligen Raten in bar begleichen könnte.

Da er bereits ahnte, dass der GEZ dies nicht gefallen würde, verwies er zudem auf die entsprechenden Gesetzesparagraphen. Sollte die GEZ das Bargeld ablehnen, so bitte er „um Angabe der gesetzlichen Grundlage“.

Plötzlich meldete sich die GEZ gar nicht mehr!

Die Gebühreneintreiber meldeten sich auf dieses Schreiben hin gar nicht mehr. Weder eine Stellungnahme, noch der Versuch, weitere Monatsbeiträge einzustreichen, folgten.

Das ganz funktionierte natürlich nur, weil die GEZ eine bargeldlose Zahlung vorsieht und nicht darauf vorbereitet ist, Bargeld anzunehmen. Mehr erfahren

Bildquelle: © Marek Gottschalk – Fotolia.com

2 Bewertungen
5.00 / 55 2