Wohnen und Leben in der Ausbildung
Ausbildung am

Die Sommerferien bedeutet für viele Schüler das Ende der Schulzeit und das nicht nur für die nächsten 6 Wochen. Sie haben ihren Abschluss in der Tasche und gehen in die Ausbildung. Ein Schritt, der oftmals mit dem Auszug aus dem Elternhaus verbunden ist.

Übersicht

  • Ein neuer Lebensabschnitt beginnt
  • Der Umzug soll geplant sein
  • Ein Informationsgespräch hilft
  • Wer finanzielle Hilfe beantragen kann
  • Ein paar Informationen vorab
  • Einmalige Beihilfen

Ein neuer Lebensabschnitt beginnt

Der Ausbildungsvertrag ist unterschrieben und ein neuer Lebensabschnitt beginnt. Mit der Ausbildung kommt das erste Geld, das junge Menschen jetzt verdienen.

Auch wenn das bisher eingeheimste Taschengeld blass gegen die Ausbildungsvergütung erscheint, muss von der künftigen Mage vieles bestückt werden. Nicht jeder kann in der Ausbildung auf die Unterstützung der Eltern zurückgreifen.

Jetzt gilt es, sich gut und ausreichend zu informieren. Nutzen Sie die Töpfe, mit denen Sie Ihre finanzielle Situation aufbessern können.

Der Umzug soll geplant sein

Vor dem Umzug steht die Wohnungssuche. Eine eigene Wohnung ist mit vielen Kosten verbunden, für die eine Ausbildungsvergütung in den meisten Fällen nicht ausreicht. Sie müssen die Miete und alle laufenden Kosten berechnen und dann haben Sie noch nicht mal irgendwelche Klamotten gekauft oder in einem Café gesessen.

Ein Informationsgespräch hilft

So, wie Sie vor Ihrer Ausbildung Ihren künftigen Berufsweg ausgelotet haben, so sollten Sie Ihren finanziellen Möglichkeiten vor dem Auszug ausloten. Genauso, wie es Berufsberatungsgespräche gibt, können Sie sich mit einem Informationsgespräch Klarheit in Finanzangelegenheiten schaffen.

Wer finanzielle Hilfe beantragen kann

Klar, zuerst wird geprüft, ob die Eltern vorrangig für Sie in der Ausbildung finanziell unterstützen können. Danach gilt es zu klären, ob Ihre Ausbildung nach dem BAföG oder dem SGB gefördert werden kann.

Wenn Sie in einer eigenen Wohnung wohnen, können Sie Ihren Anspruch auf Ausbildungsbeihilfe geltend machen, wenn Sie nur sehr wenig verdienen.

Den Antrag und auch die ausführlichen Informationen erhalten Sie beim Jobcenter in einem persönlichen Gespräch.

Ein paar Informationen vorab

Alle Informationen, die Sie erhalten, sind wichtig. So haben Sie beispielsweise schon im Vorfeld Ihrer Ausbildung Kosten umgelegt. Ausbildungssuchende können nämlich Kosten für Bewerbungen und für das Erstellen und Versenden von Bewerbungsunterlagen geltend machen. Im Höchstsatz sind das 260 Euro im Jahr.

Weiterhin sollten Sie sich Gedanken machen, wovon Sie alles nötige für Ihre Wohnung und Ihres neuen Lebens in der Ausbildung bezahlen. Sie können Berufsausbildungsbeihilfe beantragen oder auch in speziellen Fällen Wohngeld oder einmalige Beihilfe.

Einmalige Beihilfen

Wenn Sie noch bei Ihren Eltern wohnen und in eine eigene Wohnung ziehen, gibt es eine einmalige Beihilfe für die Erstausstattung. Voraussetzung ist beispielsweise, dass Ihre Eltern und Sie Hartz-IV beziehen und der Umzug durch das Jobcenter genehmigt wurde.

In dem Fall erhalten sie angemessene Kosten für Dinge, wie beispielsweise Töpfe, Herd, Kühlschrank, Möbel, Bügeleisen, Staubsauger und vieles mehr.

Bildquelle: © benjamas – Fotolia.com

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