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Anfeindungen zwischen Meeting, Schreibtisch und Kaffeemaschine – Mobbing ist in vielen Firmen bittere Realität. Über eine Million deutsche Beschäftigte sind aktuell betroffen, so die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) – jeder Neunte wurde im Laufe seines Berufslebens bereits gemobbt. Wie Sie sich wehren und vor weiteren Angriffen schützen können, erfahren Sie hier.

Wer über einen längeren Zeitraum unter Schikanen und Diskriminierung am Arbeitsplatz leidet, fühlt sich meist in der Defensive. Denn oft sind die Anfeindungen der Kollegen subtiler Natur. In der Hälfte der Fälle handelt es sich beim Täter sogar um den eigenen Chef.

Wie sich Mobbing anbahnt

Anfangs fällt vielen Betroffenen gar nicht auf, dass sie auf dem besten Weg sind, zum Mobbingopfer zu werden. Schließlich ist der soziale Mikrokosmos des Arbeitsplatzes ein Ort, wo wie im Privaten auch Konflikte, Tuscheleien, Auseinandersetzungen, Neid und Antipathien vorkommen können. Bahnt sich ein Mobbingfall an, geschieht dies oft hinter dem Rücken des Opfers. Erst, wenn die Attacken offensichtlicher und systematischer ausfallen, wächst das Bewusstsein des Betroffenen, dass es sich hier nicht um „Zufälle“ handelt, sondern dass er von einem oder mehreren Kollegen zum Sündenbock erkoren wurde.

Das typische Mobbing-Opfer

Frauen, Auszubildende und ältere Arbeitnehmer sind eher gefährdet, Opfer zu werden – obwohl Mobbing grundsätzlich jeden treffen kann. Welche Persönlichkeit auf welchen Kollegenkreis trifft, kann sich auf das Mobbingrisiko ebenso auswirken wie die Branche.

Eine Studie der BAuA hat ergeben, dass in Pflegeberufen und in anderen sozialen Bereichen die Gefahr gemobbt zu werden fast dreimal so hoch ist wie im Durchschnitt. Mitarbeiter von Banken, Sparkassen und Versicherungen sind immer noch einem doppelt so hohen Risiko ausgesetzt.

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Die vier Mobbingphasen

Laut BAuA lassen sich vier Phasen identifizieren, die „klassische“ Fälle aufweisen.

  • Der ungelöste Konflikt
  • Psychoterror
  • Arbeitsrechtliche Sanktionen
  • Der Ausschluss

Der Auslöser für Mobbing kann ein Konflikt sein, der ungeklärt im Raum steht. Erste Schuldzuweisungen und persönliche Angriffe beziehen sich noch auf diesen ungelösten Störfaktor. Gerät dieser zunehmend in den Hintergrund, während die Attacken systematischer werden, ist das Mobbing-Karussell bereits in Fahrt. Top 3 der Mobbing-Handlungen: Gerüchte, Fehlbeurteilung der Arbeitsleistung und ständige Sticheleien. Der Betroffene fühlt sich ausgegrenzt und isoliert, das Selbstwertgefühl sinkt.

Fehler, Sanktionen und ihre Folgen

Aus dieser Entwicklung heraus resultieren Fehler, die einem verunsicherte und gestressten Mobbingopfer leicht unterlaufen können – und die sich ungünstig auf die Position im Job auswirken. Nun wird dem Mitarbeiter nämlich der Stempel des unzuverlässigen schwarzen Schafes aufgedrückt. Um das Betriebsklima wieder herzustellen, erfahren oft nicht die Mobbingopfer Unterstützung, sondern die Täter: Vorgesetzte belegen den vermeintlich unruhestiftenden, gemobbten Mitarbeiter mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie der Versetzung in einer andere Abteilung oder mit einer Abmahnung.

66% der Mobbingopfer erleben Sanktionen dieser Art. Im schlimmsten Fall erhält der gemobbte Kollege schließlich die Kündigung oder reicht diese selbst ein. Damit ist nicht nur die Karriere in diesem Unternehmen vorbei, sondern oft auch die Erwerbstätigkeit. Denn die nachhaltigen psychischen Schäden von jahrelangem Mobbing wirken sich nicht selten als Berufs- und Arbeitsunfähigkeit aus. Im Durchschnitt dauert Mobbing 16,4 Monate. 90% der Opfer beklagen physische oder psychische Nachwirkungen.

Maßnahmen im Büro

Eine direkte Ansprache des Mobbers kann ein erster Schritt sein – doch häufig ist dieser für rationale Argumente nicht zugänglich. Schließlich ist der ursprüngliche Konflikt nicht mehr Ursache des Terrors, sondern das Geschehen hat sich verselbständigt. In diesem Fall sollte der Betroffene im Kollegenkreis immer wieder offen auf die Schikane hinweisen, um sich Zeugen zu verschaffen. Zudem ist es sinnvoll, sich an den nächsten Vorgesetzten zu wenden und vertrauensvoll das Gespräch zu suchen.

Unterstützung durch den eigenen Betrieb

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber dazu, jede „Gefährdung für die physische und die psychische Gesundheit“ seiner Mitarbeiter zu vermeiden und gegen sie vorzugehen.

Ein Unternehmen hat jedoch nicht nur aus diesem Grund ein Interesse daran, das Mobbing-Geschehen im eigenen Unternehmen zu beenden: Der Psycho-Krieg zwischen Kollegen wirkt sich auch auf das Betriebsergebnis aus. Der volkswirtschaftliche Schaden beläuft sich auf 15 bis 25 Milliarden Euro, schätzt der Deutsche Gewerkschaftsbund. Denn ein gemobbter Mitarbeiter ist weniger produktiv und motiviert. Gleichzeitig ist er häufiger krank.

Wenn der Chef mobbt

Gehen ausgerechnet vom Chef die Angriffe aus, sollte das Opfer in Begleitung einer Vertrauensperson dennoch den direkten Draht wählen und diesen ansprechen. Mit dieser Offensive rückt der Betroffene das Geschehen in ein „offizielles Licht“ und zeigt, dass er sich gegen die Vorgänge zur Wehr setzt. Auch die Geschäftsführung sollte in diesem Fall informiert werden, Unterstützung erhält der gemobbte Mitarbeiter von Personal- und Betriebsrat.

Selbstwert mit Selbsthilfe stärken

Die persönliche Defensive, in der sich gemobbte Mitarbeiter schnell wiederfinden, sollte dringend durchbrochen werden. Aus eigener Kraft erscheint dies vielen Opfern nicht möglich. Daher sollten sie sich neutralen Kollegen anvertrauen und diese um offenkundige Unterstützung bitten. Damit wirkt das Opfer für die Täter weniger angreifbar.

Zudem ist der soziale Rückhalt wichtig, um das eigene Selbstwertgefühl zu stärken und die Arbeitsleistungen regulieren zu können. Ein Protokoll hilft, den eigenen Arbeitstag bewerten und Geleistetes auch gegenüber Vorgesetzten nachweisen zu können. Weiterhin gewinnt die Freizeit als Kraftquelle an Bedeutung.

Hobbys sind wichtige Quellen von Entspannung und Ausgleich, Freunde und der Partner sollten über die Schikanen informiert sein, um den Betroffenen mental stärken zu können. Der Besuch inner- und außerbetrieblicher Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen bilden einen weiteren Baustein.

Mobbing vor Gericht

Die Studie der BAuA belegt, dass nur die Hälfte der Mobbingfälle im Arbeitsverhältnis beigelegt werden, 50% der Opfer finden erst durch die Kündigung zur Ruhe. Möchten sie ihren Fall vor Gericht bringen, stehen Betroffene vor der Herausforderung, den Nachweis für Mobbing erbringen zu müssen.

Einerseits, um Konsequenzen im Beruf einfordern zu können, andererseits um ein Anrecht auf Schmerzensgeld zu erwerben – denn das gibt es nur, wenn offiziell eine Krankheit diagnostiziert wurde. Die Diagnose „Mobbing-Syndrom“ ist vor Gericht nicht verwertbar. In 95% der Fälle prozessieren die Opfer vergeblich. Hier ist ein sorgfältiges Abwägen der Erfolgsaussichten unumgänglich.

Bildquelle: © lightwavemedia – Fotolia.com

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