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Steuern sind ein äußerst lästiges Thema. Doch wer Geld verdienen möchte, der wird wohl kaum drum herum kommen, sich einmal mit der Thematik beschäftigt zu haben. In diesem Artikel erhalten Sie einen Crashkurs über die Dinge, die Sie unbedingt über die Einkommensteuer wissen sollten.

Crashkurs Einkommensteuer: Was ist die Einkommensteuer?

Die Einkommensteuer (auch „ESt“ abgekürzt) ist eine Steuer, welche auf das Einkommen einer natürlichen Personen angesetzt wird. Sie bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen und ist im Einkommensteuergesetz (EStG) niedergeschrieben. Für die Einkünfte aus dem Inland sowie sogenannte Welteinkünfte gelten dabei spezielle Regelungen.

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Insbesondere werden bei der Einkommensteuer die folgenden beiden Formen erhoben:

  • Lohnsteuer
  • Kapitalertragssteuer

Wichtig: Personengesellschaften, also beispielsweise die GbR, die KG oder die OHG werden nicht als ein Besteuerungsobjekt des Einkommensteuergesetzes betrachtet. Allerdings sind die Gesellschafter einer solchen Personengesellschaft mit ihrem Gewinnanteil einkommensteuerpflichtig. Auch Kapitalgesellschaften unterliegen nicht der Einkommensteuer. Sie werden mit der Körperschaftssteuer  besteuert.

Direkte und indirekte Steuer

Bei der Einkommensteuer handelt es sich um eine direkte Steuer. Das liegt daran, dass der Steuerzahler und der Steuerträger ein und dieselbe Person sind. Bei der Umsatzsteuer hingegen ist es anders. Sie stellt eine indirekte Steuer dar, da der Steuerzahler der Unternehmer ist. Der Steuerträger hingegen ist der Endverbraucher.

Nach der Ertragshoheit handelt es sich bei der Einkommensteuer um eine Gemeinschaftssteuer. Sie steht demnach Bund, Ländern und den Gemeinden zu. Verwaltet wird sie jedoch bei den örtlichen Landesfinanzbehörden, den sogenannten Finanzämtern.

Einkommensteuer ist eine Personensteuer

Anders als die Gewerbesteuer, bei der ein Gewerbebetrieb, also ein Objekt und seine Erträge besteuert werden, ist die Einkommensteuer eine Personensteuer. Bei der Personensteuer wird eine Person besteuert.

Gut zu wissen: Unterschied zwischen natürlicher und juristischer Person

Natürliche Person: Diesen Begriff werden Sie vermutlich im rechtlichen Zusammenhang noch öfter zu hören bekommen. Deshalb ist es natürlich gut zu wissen, was er überhaupt bedeutet.

Eine natürliche Person bezeichnet einen Menschen in seiner Rolle als Rechtssubjekt. Er ist Träger von Rechten und Pflichten.

Eine juristische Person hingegen bezeichnet eine selbstständige Organisation, der die eigene Rechtsfähigkeit durch die Rechtsordnung anerkannt wird.

Die 7 Einkunftsarten der Einkommensteuer

Für die Einkommensteuer in Deutschland gelten 7 Einkunftsarten. Diese sind im Einkommensteuergesetz (§ 2 Abs. 1 S.1 Nr. 1 bis 7 EStG) aufgelistet. Hat man Einkommen, das dieser Einkommensart nicht zugeordnet werden kann, so ist es einkommensteuerrechtlich nicht besteuerbar. Zum Beispiel zählen dazu Lotto- oder Spielgewinne. Allerdings kann es sein, dass für Einkünfte, die nicht per Einkommensteuerdefinition erfasst werden, andere Besteuerungsoptionen gelten.

Hier zunächst einmal die sieben verschiedenen Einkunftsarten der Einkommensteuer:

steuern

  • 1. Land und Forstwirtschaft
  • 2. Gewerbebetrieb
  • 3. Selbstständige Arbeit
  • 4. Nichtselbstständige Arbeit
  • 5. Kapitalerträge
  • 6. Vermietung und Verpachtung
  • 7. Sonstige Einkünfte

Bei der Einkommensteuer wird außerdem noch zwischen Gewinn- und Überschusseinkünften unterschieden.

Gewinneinkünfte:

Gewinneinkünfte hat man dann, wenn man zum Beispiel selbstständig ist. Aber auch Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb, aus Land und Forstwirtschaft zählen dazu.

Überschusseinkünfte:

Überschusseinkünfte kann man beispielsweise als Angestellter haben. Dies sind Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Darüberhinaus zählen auch Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie sogenannte „sonstige Einkünfte“ zu den Überschusseinkünften.

Was sind Einkünfte?

Vermögensvermehrungen, die erwirtschaftet wurden, werden im Einkommensteuerrecht als Einkünfte bezeichnet. Natürlich gibt es Vermögensvermehrungen auch im privaten Bereich. Beispielsweise durch bereits erwähnte Lottogewinne, durch Schenkungen oder Erbschaften. Diese fallen begrifflich nicht unter die Einkünfte.

Aus den Einkünften leitet sich letztendlich auch das zu versteuernde Einkommen ab.

Steuerfreie Einnahmen

Es gibt einige Ausnahmen, die per Definition zwar eindeutig unter die 7 Einkunftsarten fallen, gleichzeitig aber von der Steuer ausdrücklich befreit sind. Zumindest bis zu einem bestimmten Betrag.

Dazu zählen zum Beispiel:

  • Ehrenamtliche Tätigkeiten (500 Euro)
  • Übungsleiterfreibetrag (2.100 Euro)
  • unentgeltliche Sammelbeförderung von Arbeitnehmern zur Arbeit
  • Trinkgelder
  • Stipendien
  • Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung
  • Zuschläge für Sonn- und Feiertage sowie für Nachtschichten
  • Arbeitslosengeld

Bildquelle: © alexandro900 – Fotolia.com

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