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Alleinerziehende haben es nicht einfach. Angesichts der vielen Alleinerziehenden in Deutschland ist aber auch die Politik daran interessiert, die Alleinerziehenden zu unterstützen. Alleinerziehende genießen aus diesem Grund besondere Rechte, haben gleichzeitig aber auch einige besondere Pflichten. Welche das sind, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten. heimarbeit.de wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!

In diesem Artikel:

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Alleinerziehend in Deutschland: Sie sind längst nicht allein!

Vor allem nach einer ungeplanten Schwangerschaft haben viele Frauen damit zu kämpfen, dass sie plötzlich ganz alleine ihr Kind großziehen müssen, da sich der Partner mit der Situation überfordert fühlte oder in besonders dramatischen Fällen das Kind nicht eimal annehmen wollte. Allerdings sind mittlerweile längst nicht nur Frauen von einem Schicksal als alleinerziehender Elternteil betroffen, sondern teilweise auch Männer.

Unglaublich: So viele Alleinerziehende gibt es in Deutschland

Laut einer statistischen Untersuchung gab es im Jahr 2013 etwa 385.000 alleinerziehende Väter und sage und schreibe 2.294.000 alleinerziehende Mütter in Deutschland. Die Gesamtzahl der Alleinerziehenden ist seit Jahren sogar wachsend – auch wenn nur wenig.

Unglaublich, wenn man die Alleinerziehenden in Deutschland in Relation zur Gesamteinwohnerzahl betrachtet. Falls Sie also auch zu den alleinerziehenden Elternteilen gehören können Sie beruhigt sein – Sie sind längst nicht allein mit dem Problem. Es gibt viele Eltern mit denselben Problemen wie Sie. Auch die Politik ist sich dessen bewusst, weshalb es besonders viele Extra-Regelengen für Alleinerziehende gibt sowie jede Menge Unterstützung auf politischer Ebene.

Das sind die Rechte für alleinerziehende Eltern

Da Alleinerziehende es ohnehin schon schwer genug haben, gelten für sie ganz besondere Rechte. Meist handelt es sich hierbei um politische Maßnahmen, mit denen der schwere Alltag eines Alleinerziehenden entlastet werden soll. Natürlich geht es hier meist um die ganz üblichen Probleme: Rechtlicher Ärger (zum Beispiel mit dem anderen Elternteil), der gemindert werden soll oder finanzielle Probleme.

Recht auf Unterhaltsvorschuss

Nach dem Familienrecht haben Alleinerziehende beispielsweise ein Recht auf den sogenannten Unterhaltsvorschuss. Wenn der Kindesvater zum Beispiel den Unterhalt für das Kind unregelmäßig oder sogar gar nicht zahlt, muss die Mutter nicht warten, bis das Geld nach vielen Streitereien doch endlich überwiesen wurde, sondern kann sich stattdessen an das Jugendamt wenden. Hier kann sie den sogenannten Unterhaltsvorschuss beantragen.

Je nach Alter des Kindes beträgt der Unterhaltsvorschuss zwischen 133 und 180 Euro im Monat. Der Unterhaltsvorschuss ist dabei eine Leistung, die vom Jugendamt erbracht wird. Hier gibt es allerdings ein paar wichtige Voraussetzungen. Der Vater muss dem Jugendamt mitgeteilt werden – wenn dieser unbekannt ist, muss zumindest bei der Recherche mitgeholfen werden. Der Vorschuss wird vom Jugendamt nämlich irgendwann wieder vom Vater eingefordert.

Alleiniger Anspruch auf Kindergeld

Alleinerziehende Eltern haben einen alleinigen Anspruch auf das Kindergeld, wenn sie sich beispielsweise scheiden lassen oder sich getrennt haben. Das Kindergeld wird über die Familienstelle der Arbeitsagentur beantragt. Anschließend wird es direkt auf Ihr Konto übertragen.

Alleiniger Anspruch auf Elterngeld

Für das Elterngeld gilt dasselbe, wie für das Kindergeld. Als alleinerziehende Mutter haben Sie somit auch Anspruch auf das Elterngeld. Und auch hier gibt es für Alleinerziehende noch eine ganz bestimmte Besserstellung: Eltern haben nämlich normalerweise einen Anspruch in Länge von 12 Monaten auf das Elterngeld.

Es sei denn, der beide Eltern wollen in Elternzeit gehen. Bei alleinerziehenden Eltern wird der Anspruch-Zeitraum verlängert. Sie haben zwei Monate länger Anspruch auf das Elterngeld.

Anspruch auf Mehrbedarfszuschläge

Alleinerziehende haben einen Anspruch auf den sogenannten Mehrbedarfszuschlag. Zumindest gilt das dann, wenn sie einen Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende oder auf Sozialhilfe haben. Die nächste Voraussetzung für den Mehrbedarfszuschlag ist, dass im eigenen Haushalt mindestens ein Kind lebt, für dessen Erziehung und Pflege die arbeitsuchende Person verantwortlich ist.

Der Mehrbedarfszuschlag beträgt im Normalfall 12 Prozent des Eckregelsatzes für das Kind. Für ein Kind, das unter sieben Jahre alt ist oder für zwei Kinder, die unter 16 Jahre alt sind, erhalten Alleinerziehende sogar einen Mehrbedarfszuschlag in Höhe von 36 Prozent.

Recht auf die günstige Steuerklasse II

Eltern, die alleinerziehend und berufstätig sind, haben sogar das Recht, in die günstige Steuerklasse II zu wechseln. Die Voraussetzung hierfür ist, dass man mindestens ein minderjähriges Kind hat oder ein Kind in Ausbildung, für das noch Kindergeld gezahlt wird und für das man zuständig ist. Warum ist die Steuerklasse II so gut für Alleinerziehende?

Ganz einfach: Die Steuerklasse II enthält den sogenannten Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Dadurch spart man als Alleinerziehender eine ganze Menge Steuern. Wichtig ist allerdings, dass keine weiter gewachsene Person im Haushalt lebt.

Recht auf Kostenübernahme

Nun gibt es auch noch die Übernahme von Kosten durch das Jugendamt, die bei der Kinderbetreuung anfallen. Wenn man eine Übernahme entsprechender Kosten beim Jugendamt beantragt, können zum Beispiel die Kosten für Kindergarten oder Kinderkrippe vom Jugendamt getragen werden.

Das geht natürlich nur dann, wenn die Mutter während dieser Zeit plant, arbeiten zu gehen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Verdienst der Alleinerziehenden unterhalb bestimmter Grenzen liegt.

Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen

Wer etwas mehr verdient, kann die Kosten für eine Kinderkrippe oder für den Kindergarten auch steuerlich geltend machen, und auf diese Weise jede Menge Geld sparen.

Anrecht auf Kostenbeteiligung

Damit eine alleinerziehende Mutter nicht allein für den Kindesunterhalt aufkommen muss, kann sie die Vater auffordern, dass sich dieser an den Kosten beteiligt. Die Mutter leistet sogeschen nämlich schon ihren Anteil des Unterhalts, indem sie das Kind betreut und pflegt. Der Vater muss seinen Teil zum Unterhalt beitragen, indem er Geld überweist. Außerdem können auf bestimmte Kosten extra vom Vater bezahlt werden, wenn sie entstehen. So zum Beispiel Nachhilfekosten.

Gut zu wissen: Der Kindesunterhalt steht immer an oberster Stelle der Wichtigkeit. Der Vater muss also, sofern er in irgendeiner Weise kann, Unterhalt leisten. Er kann sich nicht durch Ausreden davor drücken.

Um den Kindesunterhalt zu beantragen, müssen entweder beide Elternteile miteinander verheiratet gewesen sein, oder aber zumindest die Vaterschaft anerkannt sein.

Das sind die Pflichten für alleinerziehende Eltern

Nun haben Alleinerziehende noch einige Pflichten, die sie dringend beachten sollten. Diese Pflichten haben wir für Sie in den nachstehenden Abschnitten aufgelistet:

Pflicht zum Umgang

Die Mutter hat eine ganz besondere Pflicht, wenn sie alleinerziehend ist: Und zwar muss sie dem Vater des Kindes das Umgangsrecht mit dem Kind ermöglichen. Das ist wichtig, damit das Kind weiterhin Kontakt zu beiden Elternteilen haben kann. Nur in Einzelfällen wir der Kontakt zu einem bestimmten Elternteil untersagt.

Tipp: Sie können in der Umgangszeit etwas für sich tun und die Ruhe genießen, während sich der andere Elternteil um das Kind kümmert. So haben alle etwas von der Situation.

Pflicht zum Wohlergehen des Kindes

Alleinerziehende haben auch die Pflicht alles für das Wohl des Kindes zu tun und zu unternehmen. Sie müssen dafür sorgen, dass ihr Kind angemessen versorgt wird und eine gute Erziehung genießt. Das ist gerade für Alleinerziehende meist gar nicht so einfach.

Aus diesem Grund kann man auch staatliche oder kirchliche Hilfe in Anspruch nehmen – wie zum Beispiel Nachmittagsgruppen und ähnliches. Ansonsten sollte man auch gerne auch die eigenen Eltern oder Großeltern in die Fürsorge mit einbeziehen und sich durch diese bei der Erziehung unterstützen lassen.

Bildquelle: © S.Kobold – Fotolia.com

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