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Wohnkosten verschlingen gelegentlich einen erheblichen Teil des Einkommens. Gerade Personen mit kleinem Einkommen oder kinderreiche Haushalte stöhnen unter der Last hoher Mieten. Geht es Ihnen genauso? Es ist gut möglich, dass Sie zum Kreis der Anspruchsberechtigten auf Wohngeld gehören. Näheres verrät Ihnen unser Artikel über den Anspruch auf Wohngeld: Jetzt prüfen!

Überblick

  • Worum geht es beim Wohngeld?
  • Anspruch auf Wohngeld: Wer bekommt es, wer nicht?
  • Recht auf Wohngeld
  • Anspruch auf Wohngeld: Jetzt prüfen und Antrag stellen
  • Tipp zur Fristwahrung für den Anspruch auf Wohngeld
  • Erweiterter Personenkreis für Anspruch auf Wohngeld seit 2016
  • Anspruch auf Wohngeld im Internet mit dem Wohngeldrechner prüfen
  • Fazit

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Worum geht es beim Wohngeld?

Wohngeld stellt einen Zuschuss für die monatlichen Wohnkosten dar. Es hat zum Ziel, Menschen mit niedrigeren Einkommen trotzdem zu einer angemessenen Wohnung zu verhelfen.

Beim Wohngeld wird zwischen zwei Arten unterschieden:

  • Wohngeld als Mietzuschuss für eine angemietete Wohnung
  • Wohngeld als Lastenzuschuss für selbstgenutztes Wohneigentum

Bei Haus- und Wohnungseigentümern ist es erforderlich, dass sie selbst in ihrem Eigentum wohnen sowie die Kosten dafür tragen, sonst gibt es keinen Lastenzuschuss.

Anspruch auf Wohngeld: Wer bekommt es, wer nicht?

Entscheidend für den Bezug von Wohngeld ist ein entsprechend niedriges Einkommen. Die Höchstgrenze dafür orientiert sich an der Zahl der in einer Wohnung lebenden Familienmitglieder sowie der Wohnungsgröße und einer insgesamt angemessenen Miete. Ebenfalls können Untermieter sowie Heimbewohner bei Vorliegen der Voraussetzungen Wohngeld beanspruchen.

Außer Geringverdienern sind häufig Personen wie Studenten, Schüler, Auszubildende und Rentner unter den Wohngeldbeziehern. Auch kinderreiche Familien mit ansonsten normalem Einkommen erhalten gelegentlich Wohngeld.

Kein Wohngeld trotz niedrigem Einkommen erhalten jene Personen, die Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung beziehen. In ihren Leistungen ist ein Anteil für die Miete bereits berücksichtigt. BAföG-Empfänger können ebenfalls kein Wohngeld beanspruchen.

Recht auf Wohngeld

Jeder Bürger in Deutschland, der die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, hat einen Rechtsanspruch auf Wohngeld: Ihm muss Wohngeld gewährt werden. Für Wohngeld gilt das Wohngeldgesetz (WoGG).

Anspruch auf Wohngeld: Jetzt prüfen und Antrag stellen

Beim Wohngeldgesetz handelt es sich um eine äußerst komplexe Materie, die Laien nicht immer durchschauen. Wer es für möglich hält, dass ihm Wohngeld zusteht, sich allerdings nicht sicher ist, sollte einfach seinen Wohngeldantrag stellen.

Der Wohngeldantrag wird persönlich bei der zuständigen Wohngeldbehörde gestellt. Bei Einzelpersonen ist klar, wer den Wohngeldantrag stellt, bei Mehrpersonenhaushalten sollte dies der Haushaltsvorstand tun. Antragsformulare gibt es bei der Wohngeldbehörde oder als Download auf der Webseite der Behörde.

Den ausgefüllten Wohngeldantragsformularen sind diverse Nachweise und Unterlagen beizufügen. Insbesondere einem Erstantrag sind umfangreiche Anlagen beizufügen. Welche das im Einzelnen sind, ist aus den Antragsformularen ersichtlich. Je nach Kommune gibt es Unterschiede.

Mit folgenden Nachweisen und Unterlagen ist zu rechnen:

  • Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers oder ein Einkommensnachweis über die letzten 12 Monate
  • Leistungsbescheide von Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elterngeld
  • Kindergeldbescheide, gegebenenfalls Bescheinigung des Kinderzuschlags
  • Rentenbescheid
  • steuerliche Jahresbescheinigung der Geldinstitute über Kapitalerträge
  • Bescheinigungen über weitere Nebeneinkünfte aller Art
  • bei Selbstständigen: letzter Einkommensteuerbescheid oder Einkommensteuererklärung; Gewerbeanmeldung; Gesellschaftervertrag; letzte Bilanz der Gewinn- und Verlustrechnung beziehungsweise Einnahmen-Überschuss-Rechnung; Nachweise der geleisteten Sozialversicherungsbeiträge
  • für Mieter: Mietvertrag; Betriebskostenabrechnung; Schreiben über Mieterhöhung; Kontoauszüge oder Quittungen zum Mietzahlungsnachweis
  • für Wohneigentümer: Kaufvertrag und Grundbuchauszug zwecks Eigentumsnachweis; Grundsteuerbescheid; eventuell: Mietverträge, Unterlagen und Zahlungsnachweise vom Darlehens- oder Bausparvertrag
  • für ausländische Antragsteller: Aufenthaltstitel; Aufenthaltsgenehmigung beziehungsweise Aufenthaltsduldung; Passkopie; Nachweis von Auslandseinkünften

Ebenfalls gefragt sind oft:

  • beim Erstantrag oder Umzug: Meldebescheinigung
  • Unterhaltstitel oder Unterhaltsvereinbarungen und Zahlungsnachweise
  • im Falle von Pflegebedürftigkeit oder Schwerbehinderung entsprechende Bescheinigungen oder der Schwerbehindertenausweis
  • Bankverbindung

Tipp zur Fristwahrung für den Anspruch auf Wohngeld

Erst wenn das Antragsformular komplett ausgefüllt ist und sämtliche benötigten Anlagen dabei sind, gilt ein Wohngeldantrag als gestellt. Das Zusammenstellen der erforderlichen Nachweise und Unterlagen kann jedoch einige Zeit beanspruchen. Wer dadurch keine kostbare Zeit verlieren möchte, kann seinen Wohngeldantrag zunächst formlos stellen.

Dazu braucht er lediglich bei seiner zuständigen Wohngeldbehörde seine Absicht zum Beantragen von Wohngeld als sogenannten formlosen Wohngeldantrag zu äußern. Den ausgefüllten Wohngeldantrag einschließlich Anlagen reicht er innerhalb eines Monats nach. Dieser Zeitraum reicht erfahrungsgemäß zum Besorgen noch fehlender Papiere aus.

Erweiterter Personenkreis für Anspruch auf Wohngeld seit 2016

Am 1. Januar 2016 trat die Wohngeldreform in Kraft. Die vorherige Reform liegt rund 7 Jahre zurück. Auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt hat sich seitdem vieles geändert, häufig zum Nachteil von Geringverdienern. Erfreulicherweise berücksichtigt die neue Wohngeldreform diese Entwicklungen gebührend. Im Durchschnitt erhöhen sich die Wohngeldleistungen um knapp 40 %. Dies bedeutet, dass sich damit auch der Personenkreis der Anspruchsberechtigten auf Wohngeld vergrößert.

Hatten Sie sich bereits in jüngerer Vergangenheit schon einmal mit dem Gedanken an das Beantragen von Wohngeld befasst oder bereits einen Antrag gestellt, erfüllten jedoch nicht ganz die Voraussetzungen? Unter den neuen Voraussetzungen sollten Sie sich unbedingt nochmals mit dem Thema „Anspruch auf Wohngeld“ befassen.

Diese Verbesserungen enthält die Wohngeldreform 2016:

  • gestiegene Wohngeldleistungen
  • erhöhte Einkommensgrenzen
  • angehobene Obergrenzen für die maximal bezuschussungsfähige Miete oder alternativ die Belastung bei Wohneigentum

Allein schon durch die erhöhten Einkommensgrenzen vergrößert sich der Personenkreis der Wohngeldberechtigten.

Die angedachte Wiedereinführung des Heizkostenzuschusses wurde leider nicht verwirklicht. Immerhin sollen Warmmieten beim Wohngeld berücksichtigt werden. Unterm Strich bietet die Wohngeldreform 2016 deutliche Vorteile gegenüber den Vorjahren.

Anspruch auf Wohngeld im Internet mit dem Wohngeldrechner prüfen

Im Internet stehen ein paar Wohngeldrechner bereit, mit denen sich die Erfolgsaussichten eines Wohngeldantrages gut abschätzen lassen. Aufgrund der grade stattgefundenen Wohngeldreform ist hier natürlich besonders darauf zu achten, einen Wohngeldrechner auf aktuellem Stand zu nutzen.

Diese Wohngeldrechner können wir empfehlen:

  • wohngeld.org/wohngeldrechner.html
  • finanzrechner.org/sonstige-rechner/wohngeldrechner/
  • biallo.de/wohngeld-rechner/

Fazit

Mit der Wohngeldreform 2016 sind erhebliche Verbesserungen beim Wohngeld in Kraft getreten. Die Einkommensgrenzen wurden stark angehoben, wodurch nun mehr Menschen zum Kreis der Wohngeldberechtigten zählen.

Das erneute Stellen eines Wohngeldantrags kann sich also wieder lohnen, erst recht, wenn beim letzten Antrag auf Wohngeld die Höchstgrenzen beim Einkommen oder der zuschussfähigen Miete nur knapp überschritten wurden.

Bildquelle: © dessauer – Fotolia.com

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