FamilieRecht am

Elterngeld stellt eine finanzielle Hilfe dar, die den Verdiensausfall beim Start in das Familienleben erleichtern soll. Doch wie sieht es mit der Höhe des Elterngeldes aus und was gibt es für Unterstützungen für Alleinerziehende? Hier erhalten Sie schlüssige Informationen über die Bedingungen, Hintergründe und die Stolpersteine beim Elterngeld für Alleinerziehende

Übersicht

  • Das Elterngeld allgemein
  • Wer kann Elterngeld beantragen
  • Die Voraussetzungen, um Elterngeld zu beantragen
  • Wie lange kann Elterngeld bezogen werden?
  • Welche Fristen sind zu beachten
  • Die Höhe des Elterngeldes
  • Das Mindestelterngeld
  • Was Sie als Alleinerziehende beachten sollten

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Das Elterngeld allgemein

Seit dem 1. Januar 2007 gibt es das Eltergeld. Das Elterngeld gilt allgemein als eine Unterstützung, wenn Eltern im Beruf kürzer treten oder pausieren wollen, um für das Kind nach der Geburt sorgen zu können. Die Zahlungen sind als Ausgleich für das reduzierte oder auch wegfallende Einkommen zu sehen. Elterngeld ist an bestimmte Bedingungen gebunden, bei denen Alleinerziehende oftmals gleichgestellt und in manchen Fällen auch besser gestellt sind.

Wer kann Elterngeld beantragen?

Beim Elterngeld für Alleinerziehende gilt; Sie können Elterngeld beantragen, wenn Sie in irgendeiner Form berufstätig sind. Außerdem steht Elterngeld auch Alleinerziehenden in der Ausbildung, im Studium oder auch in der Arbeitslosigkeit zu, denn den Mindestsatz von 300 Euro können Sie auf alle Fälle erhalten, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, die an die Zahlung von Elterngeld geknüpft sin. Welche das sind, erfahren Sie im nächsten Kapitel.

Die Voraussetzungen, um Elterngeld zu beantragen

Die Voraussetzungen, um Elterngeld zu beantragen, gelten ebenso für Alleinerziehende. Lediglich bei der Einkommensgrenze ist ein Unterschied zu verzeichnen.

Sie müssen folgende Bedingungen erfüllen:

  • das leibliche oder nicht leibliche Kind muss in Ihrem Haushalt von Ihnen betreut werden. Für ein nicht leibliches Kind müssen Sie sich über die Sonderbedingungen erkundigen
  • der Hauptwohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort muss in Deutschland sein
  • die zu versteuernde Einkommenshöchstgrenze für Alleinerziehende darf 250.000 Euro nicht überschreiten
  • während des Bezuges von Elterngeld dürfen Sie maximal 30 Wochenstunden arbeiten
  • die Arbeitszeitgrenze gilt für jede Art von Arbeit, auch für Nebenjobs.

Bekanntlich gibt es ja keine Regel ohne Ausnahme und das gilt auch in diesem Fall für das Elterngeld auch von Alleinerziehenden. Die Arbeitszeitgrenze von 30 Wochenstunden entfällt für Studenten und Auszubildende. Sie sind nicht zeitlich beschränkt im Studium oder in der Ausbildung, um Elterngeld zu erhalten.

Wie lange kann Elterngeld bezogen werden?

Alleinerziehende dürfen Elterngeld die ersten 14 Lebensmonate des Kindes beziehen. Das ist die maximale Bezugszeit, da Ihnen die Partnermonate auf Ihre Elternzeit angerechnet werden. Sie streichen somit zwei Monate extra ein, für die Alleinerziehende keine zusätzliche Beantragung vornehmen müssen. Eine Erleichterung, die Ihnen zu gute kommt.

Welche Fristen sind zu beachten?

Die meisten Eltern und somit auch Alleinerziehende nehmen die Elternzeit gleichzeitig mit dem Elterngeld. Das ist nicht vorgeschrieben, hat sich aber in der Praxis behauptet, da der Verdienstausfall in der Elternzeit mit dem Elterngeld abgefedert wird. Doch hier ist Vorsicht geboten, denn die Fristen können sich überschneiden und das bedeutet dann, dass Sie einen Teil des zustehenden Geldes nicht erhalten.

Elternzeit muss mit einer Frist von sieben Wochen im Voraus bei dem jeweiligen Arbeitgeber angemeldet werden.
Elterngeld wird rückwirkend für höchstens drei Monate gezahlt.

Sie müssen also gut und vorausschauend planen, damit Sie Elternzeit und Elterngeld optimal aufeinander abstimmen. Erfahrungsgemäß ist es sinnvoll, die Elternzeit mit dem errechneten Geburtstermin starten zu lassen. Denn es gilt noch einen Stolperstein zu beachten:

Der Bezug des Elterngeldes richtet sich nach den Lebensmonaten des Kindes. Es wird immer monatlich am Datum des Geburtstages ausgezahlt. Das bedeutet, wenn Ihr Kind am 23. August geboren ist, erhalten Sie die Auszahlung jeweils am 23ten eines jeden Monats. Das ist für die rückwirkende Frist wichtig.

Die Höhe des Elterngeldes

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen, das Sie in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt bezogen haben. Es wird allerdings unterschieden in der Art der Berufstätigkeit. Die Berechnung bei Selbstständigen ist anders als bei Berufstätigen im Angestelltenverhältnis.

Das Elterngeld von Alleinerziehenden ist genau wie bei den anderen Eltern nach Einkommensstärke gestaffelt. Ein prozentualer Anteil des durchschnittlichen Einkommens des letzen Jahres (65%-100%) wird dann als Elterngeld an Sie ausgezahlt. Je niedriger das Einkommen war, desto höher ist der Prozentsatz. Liegt das Einkommen unter 300 Euro erhalten Sie den Mindestsatz von 300 Euro.

Doch auch bei der Höhe des Elterngeldes als Alleinerziehende müssen Sie aufpassen, wenn Sie von der Möglichkeit Gebrauch machen, während des Bezuges von Elterngeld die erlaubten 30 Wochenstunden zu arbeiten. Wird Ihr Einkommen nach der Geburt dadurch höher, als vor der Geburt, steht Ihnen nur der Sockelbetrag von 300 Euro zu.

Das Mindestelterngeld

Das Mindestelterngeld von 300 Euro steht allen Alleinerziehenden zu, auch wenn sie vor der Geburt nicht gearbeitet haben. Also auch Hausfrauen, Studenten, Arbeitslosen oder Empfängern von Sozialgeld. Haben Sie schon ein kleines Kind profitieren Sie von dem Geschwisterbonus, der mit 10 Prozent auf das Elterngeld, maximal aber mit 75 Euro angesetzt ist. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um 300 Euro für jeden Mehrling.

Das Elterngeld von Alleinerziehenden, die im Bezug von Sozialgeld sind, wird vollständig auf das Einkommen angerechnet. Das gilt auch für den Sockelbetrag von 300 Euro – mit einer Ausnahme:

wenn Sie vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, erhalten Sie einen Elterngeldfreibetrag, der dem Einkommen vor der Geburt entspricht, jedoch höchstens 300 Euro.

Was Sie als Alleinerziehende beachten sollten

Alleinerziehende, die Elterngeld beziehen wollen, müssen mit dem Kind in einem Haushalt leben. Der andere Elternteil aber darf weder mit der Alleinerziehenden noch mit dem Kind in einer Wohnung leben. Die Alleinerziehende darf auch keine Haushaltsgemeinschaft mit einer volljährigen Person haben.

Sind diese Voraussetzungen nicht gewährleistet, gelten Sie nicht als Alleinerziehende. Sie dürfen zwar trotzdem Elterngeld beantragen, verlieren aber dann die Vorteile im Eltergeldbezug, die Alleinerziehenden zugesprochen werden.

Bildquelle: © drubig-photo – Fotolia.com

1 Bewertungen
5.00 / 55 1