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Alleinerziehende Elternteile stehen häufig unter einem enormen Druck. Zum einen sind sie stark von der Versorgung und Erziehung ihrer Kinder beansprucht, zum anderen ist ihre Finanzlage häufig angespannt. Wenn dann noch besondere Situationen hinzukommen, wird es rasch eng. Daher ist es gut, bereits im Voraus zu erfahren, welche Hilfen es für alleinerziehende Eltern in besonderen Situationen gibt.

Überblick

  • Alleinerziehende in Deutschland: eine Bestandsaufnahme
  • Die besonderen Hausforderungen alleinerziehender Eltern
  • Kindesunterhalt für Alleinerziehende
  • Wann es Unterhaltsvorschuss gibt
  • Kindergeld für Alleinerziehende
  • Elterngeld bei Alleinerziehenden
  • Alleinerziehend: Wenn das Kind eine Behinderung hat
  • Wohngeld für Alleinerziehende
  • Alleinerziehend: Zuschuss für die Kinderbetreuung
  • Möglicher Ausweg für Alleinerziehende: Sozialhilfe
  • Beratungsstellen für alleinerziehende Eltern
  • Fazit

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Alleinerziehende in Deutschland: eine Bestandsaufnahme

Die Zahl von Alleinerziehenden-Haushalten wächst. Nach Erhebungen der Bertelsmann-Stiftung in ihrer Studie „Alleinerziehende unter Druck“ aus dem Jahr 2014 ist in Deutschland inzwischen jede 5. Familie alleinerziehend. In absoluten Zahlen bedeutet dies, dass 2,2 Millionen Kinder bei Alleinerziehenden aufwachsen – rund 370.000 Kinder mehr als vor gut 20 Jahren, wo nur etwa jedes 9. Kind in einem Alleinerziehenden-Haushalt lebte.

Die besonderen Hausforderungen alleinerziehender Eltern

Selbst wenn guter Kontakt zum anderen Elternteil besteht, sehen sich Alleinerziehende in ihrem Alltag zahlreichen Herausforderungen gegenüber. Anders als zusammenlebende Elternpaare können sie nicht die tägliche Organisation von Kinderbetreuung und Kindererziehung unter sich aufteilen.

Auch mit spontan auftretenden Ereignissen müssen sie oft allein fertig werden. Dazu haben sie es als Alleinerziehende deutlich schwerer, nach Beendigung der Elternzeitphase wieder in ihren Beruf einzusteigen. Dabei gehen sie häufig Kompromisse ein. Mal ist ihr Aufgabengebiet weniger anspruchsvoll und entsprechend geringer vergütet als zuvor. Oder sie finden nur eine Teilzeittätigkeit mit weniger Arbeitsstunden als geplant.

Wenn es ganz schlecht läuft, finden sie keinen Arbeitsplatz und müssen Arbeitslosengeld beantragen. Circa die Hälfte der Alleinerziehenden ist auf staatliche Unterstützung wie Arbeitslosengeld II angewiesen.

Neben einer organisatorischen Überforderung sehen sich zahlreiche Alleinerziehende also auch finanziellen Herausforderungen in besonderem Maße ausgesetzt.

Kindesunterhalt für Alleinerziehende

Alleinerziehende Mütter und Väter haben ein Anrecht auf Kindesunterhalt vom anderen Elternteil. Dieser Unterhaltsanspruch gilt so lange, bis das Kind volljährig ist oder seine Berufsausbildung abgeschlossen hat und weiterhin nicht verheiratet ist. Unterhalt ist an den Elternteil zu zahlen, in dessen Haushalt das Kind lebt.

Die Düsseldorfer Tabelle mit ihren Leitlinien gibt Auskunft über den Unterhaltsbedarf, der vom Alter des Kindes abhängt sowie vom Einkommen des zahlungspflichtigen Elternteils. Über den Unterhalt hinaus können Alleinerziehende Mehrbedarf geltend machen, zum Beispiel für eine Behandlung, deren Kosten die Krankenkasse nicht übernimmt.

Wann es Unterhaltsvorschuss gibt

Trotz einer Unterhaltszahlungsverpflichtung kommen ihr nicht alle Elternteile nach, oder sie zahlen unpünktlich oder nur ab und zu. Alleinerziehende brauchen das nicht dauerhaft hinzunehmen und ständig vergebens zu erinnern. Ihnen steht in solchen Fällen ein Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt zu.

Unterhaltsvorschuss kann bis zu 72 Monate lang gezahlt werden und bis zu einem Höchstalter des Kindes von 12 Jahren. Er beträgt monatlich für Kinder unter 6 Jahren 145 Euro und für ältere Kinder 194 Euro.

Kindergeld für Alleinerziehende

Alleinerziehenden steht das monatliche Kindergeld in voller Höhe zu, wenn das betreffende Kind in ihrem Haushalt lebt. Kommt der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Zahlungspflicht nach, darf er den halben Betrag des Kindergeldes von dem von ihm zu zahlenden Unterhalt abziehen.

Elterngeld bei Alleinerziehenden

Fast immer können Alleinerziehende sämtliche Monate der Elterngeldphase für sich allein nutzen, brauchen sie also nicht zwischen sich und dem anderen Elternteil aufzuteilen.

Alleinerziehend: Wenn das Kind eine Behinderung hat

Hat das Kind eines Alleinerziehenden eine Behinderung, resultiert hieraus leicht eine Überlastung des erziehenden und versorgenden Elternteils. Hilfsangebote wie Pflegegeld und Leistungen sogenannter „familienunterstützender Dienste“ können bereits einiges zum Positiven wenden. Auch können Eltern für ihr Kind mit Behinderung Steuervergünstigungen geltend machen sowie gegebenenfalls einen Schwerbehindertenausweis beantragen, auf den es weitere vielfältige Vergünstigungen gibt.

Wohngeld für Alleinerziehende

Allein erziehende mit niedrigen Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld als Zuschuss zur Miete erhalten. Dabei muss die Wohnung in Größe und Ausstattung für den Wohnzweck angemessen sein. Ausführliche Auskünfte hierzu geben die kommunalen Wohngeldstellen.

Alleinerziehend: Zuschuss für die Kinderbetreuung

Da Alleinerziehende im Organisieren des Alltags mit ihrem Kind häufig ganz auf sich gestellt sind, müssen sie immer wieder auf kostenpflichtige Hilfe wie beispielsweise einen Babysitter zurückgreifen. Eine Anfrage beim Jugendamt wegen Zuschüssen zu Kinderbetreuungskosten kann sich lohnen.

Möglicher Ausweg für Alleinerziehende: Sozialhilfe

Alleinerziehende Eltern können in eine bedrohliche Finanzsituation geraten, wenn sie wegen der Versorgung ihrer Kinder nicht oder nur stundenweise arbeiten können oder auch vom anderen Elternteil kaum Unterhalt bekommen. Wenn kein nennenswertes Kapital als Reserve vorhanden ist, empfiehlt sich hier ein Antrag auf unterstützende Sozialhilfe.

Beratungsstellen für alleinerziehende Eltern

Alleinerziehende Mütter und Väter sollten auf jeden Fall einmal eine der für sie eingerichteten Beratungsstellen aufsuchen. In jedem Wohnort beziehungsweise jeder Region gibt es derartige Beratungsstellen. Sie sind zum Beispiel in den Jugendämtern zu finden und bei sozialen Organisationen wie „pro familia“ und dem Deutschen Caritasverband e. V. Außerdem existieren spezielle Beratungsstellen, die ihr Ziel bereits im Namen tragen wie „Verband alleinerziehender Mütter und Väter“ sowie „Verband berufstätiger Mütter e. V.“ Hier haben die Mitarbeiter ein offenes Ohr für sämtliche Fragen, die Alleinerziehende umtreiben. Sie erhalten außer allgemeinen Tipps und Informationen auch auf ihre persönliche Lage zugeschnittenen Rat.

Fazit

Alleinerziehende sind besonders gefordert: Sie müssen ihren Alltag besonders geschickt organisieren und investieren viel Kraft in die Versorgung und Erziehung ihrer Kinder. Außerdem müssen sie das Kunststück fertigbringen, die ohnehin bei Alleinerziehenden höheren Lebenshaltungskosten mit einem häufig knappen Budget durch nur reduziert mögliche Berufstätigkeit zu bestreiten. Bei all diesen Anstrengungen sollen sie daran denken, dass ihnen zahlreiche Hilfen zur Verfügung stehen, gerade auch für besondere Situationen.

Bildquelle: © lisovoy – Fotolia.com

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