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Der Steuerpflichtige, der haushaltsnahe Dienstleistungen für sich in Anspruch nimmt, ist dadurch in der Lage, seine Steuerlast durch einen Steuerabzug zu reduzieren. Doch was kann man durch haushaltsnahe Dienstleistungen an Minderung der Steuerschuld durchsetzen? Es greifen – wie immer bei Steuern – Maximalbeträge, die anwendbar sind. Die beziehen sich im Normalfall auf rund 20 Prozent der Lasten, die an die Steuerlast weitergereicht werden.

Dabei ist es gleich, ob es sich eine Hilfe beim Hausputz auf der Basis des Minijobs, der mit 450 Euro berechnet wird, einen Handwerker zur Erledigung von wichtigen Arbeiten oder auch eine Haushaltshilfe handelt. Die Belastungen durch Fahrtkosten, Maschinenkosten oder auch Lohnkosten lassen sich, natürlich inklusive der fälligen Mehrwertsteuer, pro Jahr anrechnen und steuerlich geltend machen. Doch was ist zu beachten?

Übersicht:

  • – Was ist unter den haushaltsnahen Dienstleistungen zu verstehen?
  • – Wieso werden diese Dienstleistungen steuerlich begünstigt?
  • – Wie hoch fällt die Steuerermäßigung aus?
  • – Wie verhält es sich mit den Höchstsätzen?
  • – Wie steht es um ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis?
  • – Was gilt für diesbezüglich für Dienstleister?
  • – In welchem Zusammenhang sind die Kosten von Handwerker zu sehen?
  • – Welcher Aufwand fällt unter der „20-Prozent-Klausel“?
  • – Wieso sind die Kontoauszüge von elementarer Wichtigkeit?
  • – Steuerermäßigung höher als Einkommenssteuer – was tun?

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Steuerrechner bei haushaltsnahen Dienstleistungen


Was ist unter den haushaltsnahen Dienstleistungen zu verstehen?

Der Terminus haushaltsnahe Dienstleistungen wurde eigenes für die Gesetzgebung beim Einkommenssteuergesetz geschaffen. Alle Aufwendungen, die unter diese Rubrik fallen, lassen sich in Form einer Steuerermäßigung in Anrechnung bringen. Zuständig für die Regelung dieses umfangreichen Steuerermäßigungsprogrammes ist der Paragraf 35a des Einkommenssteuergesetzes. Doch was sind sie nun genau, die haushaltsnahen Dienstleistungen?

Prinzipiell handelt es sich bei den haushaltsnahen Dienstleistungen um Tätigkeiten oder Tätigkeitsfelder, die im privaten Haushalt zu erledigen sind und die im Normalfall von Personen erledigt werden oder würden, welche zum Haushalt gehören. Dazu zählen beispielsweise Renovierungsarbeiten, Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden oder Wohnungen sowie die Tätigkeiten, die zum Erhalt einer Immobilie oder eines Gartens notwendig sind. Ebenso sind in dieser Rubrik Haushaltshilfen geführt, die den Diensten des täglichen Lebens nachgehen – waschen, kochen, putzen und so weiter.

Wieso werden diese Dienstleistungen steuerlich begünstigt?

Erstmals wurde im Jahr 2003 eine steuerliche Förderung derartiger Dienstleistungen vom Gesetzgeber ins Leben gerufen, bzw. in die Steuergesetzgebung implementiert. Wie so häufig wurden nach dem Jahr 2003 zahlreiche und auch umfassende Veränderungen durchgeführt, um mehr Praxisnähe und Realitätsbezug in dieses Steuerfeld zu bringen. Ziel war und ist es, dass die massive Quote an Schwarzarbeiten und Schwarzarbeitern im häuslichen Sektor und in den privaten Haushalten reduziert würde.

Das hat sich auch bis zu einem gewissen Grad tatsächlich als wirksam erwiesen, wenn man auch nicht den Stein der Weisen mit der Regelung erfunden zu haben scheint. Aber, das lässt sich konstatieren, die Schwarzarbeitsquote in privaten Haushalten ist durch die steuerliche Begünstigung rückläufig – wenn auch nicht gänzlich verschwunden.

Wie hoch fällt die Steuerermäßigung aus?

Der finanzielle Aufwand, der durch die sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen entsteht, führt dazu, dass die Steuern auf direktem Weg reduziert werden. Sie werden nicht auf das Einkommen angerechnet, sondern lassen sich als direkte Ermäßigungen anbringen. Hierbei verhält es sich anders, als man das normalerweise von Kosten kennt, die absetzbar sind.

Hier werden nicht die Einkünfte reduziert, sondern 20 Prozent des entstandenen Aufwandes sind im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen unmittelbar von der Steuer abzugsfähig. Bis zur maximalen Obergrenze an Aufwendungen spart man als Steuerpflichtiger demnach ein Fünftel dessen, was man für Leistungen entrichten muss – inklusive Mehrwertsteuer!

Wie verhält es sich mit den Höchstsätzen?

Im Paragrafen 35a des Einkommenssteuergesetzes sind drei unterschiedliche Arten von Dienstleistungen ausgewiesen, welche mittels Höchstsätzen und Maximalbelastungen hinsichtlich einer vorzunehmenden Steuerermäßigung spezifiziert sind.

  • a) Das sogenannten haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisse auf der Basis der geringfügigen Beschäftigung (Mini-Jobs), die einen maximalen Steuernachlass von 510 Euro motivieren
  • b) Die haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisse, die auf der Ebene der selbstständigen Dienstleister durchgeführt werden und die einen maximalen Steuernachlass von 4.000 Euro generieren
  • c) Anfallende Leistungen durch Handwerker und Handwerksbetriebe zum Zwecke der Instandhaltung usw., welche mit einem Steuerbonus von maximal 1.200 Euro verrabattiert werden

Wie steht es um ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis?

Die sogenannte geringfügige Beschäftigung ist im vierten Sozialgesetzbuch in Paragraf 8 genau umrissen. Dabei wird davon ausgegangen, dass man einer Tätigkeit nachgeht, die auf der Basis von 450 Euro monatlich vergütet wird. Das sind die sogenannten Mini-Jobs. Und ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis liegt dann vor, wenn eine fremde Person in einem privaten Haushalt Tätigkeitsfeldern nachgeht, welche eigentlich im Regelfall von Mitgliedern des Haushaltes erledigt würden. Klingt kompliziert, ist es aber nicht. In diese Kategorie fallen Tätigkeiten wie

  • – Das Putzen
  • – Das Waschen
  • – Das Einkaufen
  • – Das Kochen
  • – Das Bügeln
  • – Gartenarbeiten
  • – Das Nähen
  • – Kinderbetreuung und die Versorgung der Kinder
  • – Die Pflege von pflegebedürftigen Personen im Haushalt

Was gilt für diesbezüglich für Dienstleister?

Hierbei besteht der einzige Unterschied zu vorgenanntem Punkt darin, dass es sich nicht um Mini-Jobber handelt, sondern ein Dienstleister diese Tätigkeiten übernimmt. Oder eine Person, die im Rahmen der Selbstständigkeit diese Tätigkeiten durchführt. Das Tätigkeitsfeld bleibt identisch.

In welchem Zusammenhang sind die Kosten von Handwerker zu sehen?

Alle Tätigkeitsfelder, die im Zusammenhang mit Handwerkern stehen, fallen in diese Rubrik. Dazu zählen:

  • – Renovierungsarbeiten
  • – Modernisierungen an Haus oder Wohnung
  • – Arbeiten auf dem Grundstück, zum Beispiel das Fällen von Bäumen
  • – Erhaltungsarbeiten am Objekt, mit denen der Wert gehalten werden soll
  • – Bodenlegearbeiten
  • – Badmodernisierungen oder barrierefreie Umbaumaßnahmen
  • – Maler- und Lackierertätigkeiten
  • – Installateur-Tätigkeiten
  • – Gartenarbeiten
  • – Pflasterarbeiten des Hofes oder Grundstücks
  • – Fensterbau und Arbeiten an Türen
  • – Schornsteinfegertätigkeiten

Welcher Aufwand fällt unter der „20-Prozent-Klausel“?

In diese Klausel fallen im Grunde alle Kosten für Arbeitsleistungen, Maschinenkosten, Fahrtkosten und das wie immer inklusive der anfallenden Mehrwertsteuer sowie die Kosten an Abgaben, die durch Mini-Jobber generiert werden. Materialkosten sind hierbei nicht aufführbar, das bedeutet, Reinigungsmittel beispielsweise müssen selbst getragen werden. Darum ist es wichtig, dass Arbeitskosten und Kosten für das Material getrennt aufgeführt werden.

Wieso sind die Kontoauszüge von elementarer Wichtigkeit?

Das zuständige Finanzamt erkennt die Leistungen nur dann an, wenn die Bezahlung nachgewiesen wird. Eine Zahlung per Quittung in bar ist manipulierbar, ergo reflektiert man auf Zahlung per Überweisung. Damit ist der Kontoauszug der Nachweis, die Zahlung ist erfolgt, wurde nicht manipuliert. Darum gilt: Keine Barzahlungen!

Steuerermäßigung höher als Einkommenssteuer – was tun?

Liegt der Ermäßigungsanspruch über dem Satz, der als Steuerlast anfällt, ist keine Erstattung möglich. Ein beliebter Weg ist dann, dass man Zahlungen ins kommende Kalenderjahr zieht, was bedeutet, der Handwerker stellt beispielsweise die Rechnung erst im Folgejahr. Für das Finanzamt zählt nicht, wann ist das Rechnungsdatum festgeschrieben, sondern wann muss reguliert werden! Wer an die Maximalgrenzen stößt, der muss mit den Gläubigern verhandeln und Rechnungen ziehen.

Bildquelle: © Picture-Factory – Fotolia.com

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